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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (8. März 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 111
- ArtikelWir wollen sein ein einig Volk von Brüdern 113
- ArtikelDer Preisabbau 114
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 115
- ArtikelDer Uhrmacher-Optiker 117
- ArtikelVerschiedenes 119
- ArtikelVom Büchertisch 119
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 119
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 119
- ArtikelAnzeigen 122
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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< IKe lermutst :gsss9Srgt£rg3gsgas£«>*£r<Bi(£c<>^ Alleiniges und eigenes Organ des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, E. V., Sitz Halle (Saale) 48.Jahrgang Halle, am 8. März 1923 Nummer 10 Bekanntmachungen der Verbandsleitung Erneuerung der Luxussteuernummern. Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weisen wir wiederholt dringend darauf hin, dal.) die Anträge zur Erneuerung der Luxussteuer-Bescheinigung unverzüglich gestellt werden müssen, sofern das noch nicht geschehen ist. Die Frist für die Erneuerung der Weiterveräußerungs bescheinigung läuft mit dem 31. März unwiderruflich ah. Wer bis dahin keine neue Weiterveräußerungsbescheinigung erlangt hat, erleidet den schwersten geschäftlichen Schaden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß die Lieferanten sich unzweifelhaft bei der ersten Lieferung zu überzeugen haben, ob ihr Abnehmer im Besitz einer Luxus steuernummer ist. Die Veröffentlichung der Luxussteuer nummer entbindet nicht von dieser Pflicht. Wir tarnen deshalb ausdrücklich, sich auf derartige Veröffentlichungen zu verlassen. In der Veröffentlichung der Luxussteuer nummer liegt außerdem die Gefahr einer mißbräuchlichen Anwendung durch Unbefugte. Verlängerung der Weiterveräußerungsbescheini gungen. Im „Reichssteuerblatt“ 1922, S. 352, wird auf ein Urteil des Reichsfinanzhofes, V. Senat, vom 26. Sep tember 1922, VA 258/21, hingewiesen, nach dem die Weiter veräußerungsbescheinigung eine Anerkennung im Sinne von § 78 RAG. ist und nur unter den dort bezeichneten Voraus setzungen zurückgenommen werden kann. Diese Voraus setzungen des § 78 RAG. sind: 1. Wenn die Verfügung von sachlich unzuständiger Stelle erlassen worden ist, 2. wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung der Verfügung maßgebend waren, oder das Vorhandensein dieser tatsächlichen Ver hältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben des Beteiligten irrig angenommen ist, 3. wenn der Beteiligte die Bedingungen oder Verpflich tungen, die ihm bei Gewährung der Vergünstigung auferlegt worden sind, nicht erfüllt oder eine nachträglich geforderte Sicherheit nicht leistet. ln praktischer Auswirkung dieser Bestimmungen emp fehlen wir allen unseren Innungen, nur solche Mitglieder aufzunehmen, die tatsächlich das Gewerbe im Hauptberuf betreiben. Unter allen Umstanden ist aber bei Aufnahme von Mitgliedern, die das Uhrmachergewerbe nur im Neben beruf betreiben, dem für die Ausstellung der Weiterver- äußcrungsbescheinigungen zuständigen Finanzamte sofort Mitteilung zu machen, damit die erste Ausstellung einer solchen Weiterveräußerungsbescheinigung von Hause aus verweigert wird. Merkblatt für die Umsatzsteuer. Die Sonderdrucke des Merkblattes für die Umsatzsteuer sind fertiggestellt. Den Innungen haben wir ein Exemplar zugehen lassen, damit es dem zuständigen Umsatzsteuer(Finanz-)amt von der Innung eingereicht wird. Bei Streitigkeiten können sich deshalb unsere Mitglieder bei ihrem Umsatzsteueramt auf das vom Reichsfinanzministerium anerkannte Merkblatt für die Umsatzsteuer des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher berufen. Wo ein Umsatzsteueramt nicht im Besitz eines Merkblattes sein sollte, wende man sich an den Vor sitzenden der Ortsvereinigung, damit dieser das weitere veranlaßt. Blinzeln geben wir das Merkblatt gegen Einsendung von 85 Mk. ab. Bei der Bestellung ist der Betrag in Brief marken einzusenden oder auf das Postscheckkonto des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, Amt Leipzig Nr. 13953. einzuzahlen. Revision der Geschäfte durch die Umsatzsteuer ämter. Es wird uns mitgeteilt, daß in der letzten Zeit mehrfach durch Beamte des Umsatzsteueramtes Revisionen der Geschäfte vorgenommen worden sind. Ein besonderer Fall gibt uns Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß es not wendig und vorteilhaft ist, bei den Revisionen einen Zeugen hinzuzuziehen. Bei der Kleinheit und dem hohen Wert der Waren ist es notwendig, mit der größten Gewissen haftigkeit vorzugehen, damit keine Gegenstände, mit oder ohne Absicht, bei der Revision verlorcngehen können.
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