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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (8. März 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher-Optiker
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 111
- ArtikelWir wollen sein ein einig Volk von Brüdern 113
- ArtikelDer Preisabbau 114
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 115
- ArtikelDer Uhrmacher-Optiker 117
- ArtikelVerschiedenes 119
- ArtikelVom Büchertisch 119
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 119
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 119
- ArtikelAnzeigen 122
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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Ni. 10 DIE UHRMACHERKUNST 117 Der Uhrmacher - Optiker Hit den Mitteilungen des Wirtscbattsverbandes der Optik fahrenden Uhrengeschäfte, Sitz Halle n. S., MUhlweg 19 •f n n n n n n i m 111 ri 1111 n n i n i n i h n i n 11 ii h i n 11 IIIIIIIIIIIllllIIIIIIIIii im An die Mitglieder des Wirtschaftsverbandes der Optik führenden Uhrengeschäfte ln letzter Zeit häufen sich die Klagen, daß die Kranken kassen nur einen Teil der Rechnungen über Brillenlieferungen bezahlen. Die Krankenkassen berufen sich darauf, daß sie für kleine Heilmittel Höchstleistungen festgesetzt haben. Diese Bestimmungen sind entweder in der Satzung oder in einem Beschluß der Krankenkassen niedergelegt. Da diese den einzelnen Kollegen nicht immer rechtzeitig zur Kenntnis kommen, empfiehlt es sich, bei den Krankenkassen mindestens alle vier Wochen anzufragen, welche Höchstleistungen sie gewähren. Praktisch dürfte es sein, sich in solchen Fällen, wo die Krankenkassen nicht die gesamten Kosten der Brille übernehmen, den Gesamtbetrag von dem betreffenden Mit glied zahlen zu lassen und diesem anheimzustellen, sich den Anteil der Krankenkasse von dieser auszahlen zu lassen. Wenn unsere Mitglieder vor Schaden bewahrt bleiben wollen, ist es dringend notwendig, sich genau über die Verhältnisse bei den einzelnen Krankenkassen zu erkundigen. Fortbildungskurse. Der Beginn der neuen^Kurse steht noch nicht fest. In nächster Zeit findet eine Vorstandssitzung des WOG. statt, in der über die nächsten Kurse Beschluß gefaßt werden wird. Anmeldungen liegen bereits zahlreich vor, so daß wiederum mehrere Kurse hintereinander stattfinden müssen. Von den Teil nehmern der ersten Kurse sind der Geschäftsstelle die Erfahrungen und Wünsche mitgeteilt worden, so daß sie bei den nächsten Kursen Berücksichtigung finden können. _ Krankenkassenlieferung sind umsatzsteuer frei. Es scheint von unseren Mitgliedern^immer noch nicht ge nügend beachtet zu werden, daß Lieferungen von Heilmitteln an Krankenkassen, worunter ausdrücklich auch Krankenkassenbrillen zu verstehen sind, von der Umsatzsteuer befreit sind. Einnahmen für Lieferung von Krankenkassenbrillen an Krankenkassen sind deshalb gesondert zu verbuchen und bei der Erklärung zur Um satzsteuer in Abzug zu bringen. Optische ßechenuhr Die Firma Nitsche & Günther, Optische Werke A. - G., Rathenow, bringt ein „Rechenuhr“ genanntes Gerät heraus, welches die in der optisch-ophthalmologischen Praxis so oft vorkommenden Rechen arbeiten (wie Bestimmung des Scheitelbrechwertes aus dem Sphäro meterwert, Aenderung des Korrektionswertes mit dem Scheitelabstand, Uebergang von Dioptrien zu Millimetern usw.) entweder vollkommen überflüssig macht oder sie zumindest auf die allereinfachsten, leicht im Kopf ausführbaren Rechnungen znrückführt. Es handelt sich bei diesen Rechnungen fast immer darum, zu einer gegebenen Zahl ihren Kehrwert (reziproken Wert) zu finden und mit diesem weiter zu rechnen. Der erste Hauptbestandteil der Rechenuhr ist daher eine auf einen Kreisring (Abb. i u. 2) aufgetragene Doppelskala, deren äußere Reihe eine gewöhnliche, gleichmäßige Teilung und Bezifferung aufweist und deren innere Reihe so geteilt und beziffert ist, daß unter den Zahlen der äußeren Reihe deren Kehrwerte auf der inneren Reihe angebracht sind. Den Ziffern der äußeren Reihe entsprechen dabei Längenwerte (also Brennweiten, Abstände) in Millimetern, den Ziffern der inneren Reihe die Kehr werte in Dioptrien. Die beiden Seiten der Uhr unterscheiden sich nur dadurch voneinander, daß der Rechenbereich der einen Seite von 4— 12 dptr bzw. von 80 — 250 mm, der der anderen Seite von 10 — 25 dptr bzw. von 40 —100 mm reicht. Um also zu einer gegebenen Brennweite die zugehörige Brech kraft zu finden, stellt man einfach den mit einem feinen Strich ver sehenen Zeiger auf die betreffende Brennweitenzahl (z. B. 125 mm) der Längenskala ein und liest die Strichstellung auf der Dioptrien skala ab (8 dptr); selbstverständlich kann man auch umgekehrt zu einer gegebenen Brechkraft die Brennweite finden, wenn man zuerst den Zeigerstrich auf der Dioptrienskala einstellt und dann auf der Längenskala abliest. Ganz das gleiche Verfahren ist anzuwenden, TTimimmmimiimmmiimimimiimmimimi wenn man zu einem bestimmten Leseabstand (z. B. 200 mm) die dazu nötige Akkommodation ermitteln will; man stellt den Zeigerstrich auf die Zahl 200 der Längenskala ein und liest die Akkommodation auf der Dioptrienskala ab (5 dptr). Endlich läßt sich nach derselben Methode die bekannte Linsenformel i/a-f-i/b = i/f oder j/b=i/f—i/a mühelos auswerten. Ist z. B. bei einer Linse mit der Brennweite f — 45 mm zu einem Objektabstand a = 100 mm der Bildabstand b zu suchen, so liest man leicht auf der Rechenuhr i/f = 22 1 /* dptr und 1 a -- 10 dptr ab, bildet dann mittels Kopfrechnung die Differenz aojracUiefen barvdunfyn 2 33 in na tn rjinsnnBnEa EBrasOTcnnn swEcnanntn ramnnnrr« Muni Abb. 1 TO S&mimnäuxctjm y >9 Ulo V 3,6 IL,o 3,6 V 67 HP V *1* S|1 5.7 IV 5p 5.6 65 <3 1*0 19 5,5 v 6,9 13* v V 6 ? 7,9 lb ( 0 37 <>■« 71 ö,‘ rr fl 6.1 70 7 ft 6,6 16p 6,T 7.5 9,* 9,5 71 9) ** “.5 20p 77 9.7 9.9 11,6 Abb. 2. 1 f — i/a = 12 1 / 4 dptr = i/b und findet dazu wieder auf der Rechen uhr b = 8^/2 mm - Ebenso leicht ist die Aufgabe lösbar, die Zusatz wirkung zur Fernkorrektion für eine Nahebrille oder ein Doppel fokusglas zu bestimmen, wenn der Brillenträger auf eine bestimmte ArbeitsdistaDz (z. B. 160 mm) scharf sehen will, aber wegen seines Alters auf keine kleineren Entfernungen als 210mm gut sehen kann; man findet auf der Rechenuhr, daß zu einem Abstand von 160 mm ö'/i dptr Akkommodation notwendig wären, daß aber der Brillen träger nur über die dem Abstand von 210 mm entsprechende Akkom modation von 4 3 / 4 dptr verfügt, so daß man ihm die Differenz, das sind 1dptr., als Zusatzwirkung geben muß. Der zweite Hauptteil der Rechenuhr ist eine innerhalb des Kreisringes drehbare Kreisscheibe, die an entgegengesetzten Rand teilen je eine gleichmäßig geteilte Skala trägt; die eine mit „Luft abstandsunterschiede“ bezeichnete dient zur Ermittelung von Kor rektionswerten bei verändertem Scheitelabstand, die zweite, mit „Glasmittendicken“ bezeichnete, zur Bestimmung der Scheitelbrech werte aus den Sphärometerwerten. Die folgenden Beispiele werden das Anwendungsgebiet zeigen:
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