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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (29. März 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Einkommensteuererklärung 1922
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einiges über Armbanduhren und deren Reparatur (Schluß)
- Autor
- Linnartz, C. Jos.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 149
- ArtikelZur Einkommensteuererklärung 1922 150
- ArtikelEiniges über Armbanduhren und deren Reparatur (Schluß) 152
- ArtikelSprechsaal 153
- ArtikelRichtpreise für Schmuckwaren-Reparaturen 154
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 154
- ArtikelEin Besuch bei Georg Jacob, G. m. b. H., in Leipzig 157
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 159
- ArtikelAnzeigen VIII
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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152 DIE ÜHKMACHERKUNST Nr. 13 das Einfache des Anschaffungspreises, 1920 der An schaffungspreis minus 30 °/ 0 , 1921 der Anschaffungs preis minus 45 °/ 0 , 1922 der Anschaffungspreis minus 70%. Grundstücke, die 1922 käuflich erworben sind, werden nicht nach dem Wehrbeitrag veranlagt, sondern nach dem Anschaffungspreis von 1922. 4. Bauland: das Zweifache des Wehrbeitragswertes. b) Inländisches Betriebsvermögen. 1. Anlagekapital (gewerbliche Gebäude, Grundstücke, Maschinen, Patente): bei Anschaffung vor dem 31. Dezember 1916 das Sechsfache, bei Anschaffung in den Jahren 1917 bis 1919 das Viereinhalbfache des Notopferwertes (Stichtag: 31. Dezember 1916), bei Anschaffung im Jahre 1920 der Herstellungspreis minus 30 °/ 0< im Jahre 1921 Herstellungs preis minus 45 °/ n , im Jahre 1922 Herstellungspreis ininus 7° %• 2. Betriebskapital: Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, Waren usw.: der Anschaffungs- oder Herstellungspreis minus 70 °/ 0 (bei Ab schlüssen vor dem 1. April 1922 minus 45 °/ 0 , bei Ab schlüssen zwischen dem 1. April und 30. September 1922 minus 60 °/ 0 ). Wertpapiere nach Steuerkursen (siehe C). Forderungen: Nennwert. Bei ausländischen Zahlungs mitteln und Forderungen auf eine gegenüber der deutschen hochwertige Währung ist die Umrechnung aus der aus ländischen in die inländische Währung nach Durchschnitts kursen vorzunehmen, die in gleicher Weise wie die Durch schnittskurse der Wertpapiere ermittelt werden (siehe C). Schulden : Nennwert. Bei gleichzeitigen Devisenschulden und Devisenguthaben werden beide gegeneinander aufge rechnet. Bei der Bewertung wird der Saldo in Ansatz ge bracht. Gesamtwert: Es kann unter Umständen vom Stand punkt der Bewertung des Gesamtunternehmens eine (von der Summe der Aktiven abzüglich der Passiven) abweichende Bewertung nach oben oder unten in Frage kommen. c) Sonstiges Vermögen. 1. Wertpapiere nach Durchschnittskursen, die ermittelt werden aus der durch Drei geteilten Summe der Kurse am Ende der ersten Hälfte der Jahre 1920, 1921 und 1922 einerseits und den Kursen vom 3. Oktober 1922 anderer seits. Junge Aktien 10 °/ 0 weniger. Es werden Steuer kurse festgesetzt, auch für in- und ausländische Wert papiere, die in Deutschland einen Kurswert haben, aber nicht zum Börsenhandel zugelassen sind. Für inländische Wertpapiere ohne Kurswert sind die Verkaufswerte am 31. Dezember 1922 oder, falls nicht zu ermitteln, der letzte Verkaufswert minus 40 °/ 0 anzusetzen. Für ausländische Wertpapiere ohne Kurswert im Inland gilt der ausländische Kurs- oder Verkaufswert am 31. Dezember 1922 bzw. der letztvorangegangene ermittelbare Verkaufswert. Wertpapiere, die nach dem 31. August 1922 unter Kontrahierung von Schulden angeschafft sind, werden nicht mit dem Steuer kurs, sondern mit dem Anschaffungspreis bis zum Betrag der Schulden angesetzt. 2. Forderungen und Schulden: Nennwert. 3. Geschäftsanteile an G. m. b. H.: Mindestens das Zwanzigfache des Nennbetrages. 4. Gold- und Silbermünzen in deutscher Währung: Mindestens Metallwert vom 31. Dezember 1922; anderes Geld: Nennwert; ausländische Zahlungsmittel: Kurs vom 31. Dezember 1922. 5. Edelmetalle, Edelsteine, Perlen: Marktwert vom 31. Dezember 1922. 6. Der Kapitalwert von Renten ist zu kapitalisieren. Noch nicht fällige Versicherungsansprüche aus Lebens versicherungen sind mit zwei Drittel der bis zum 31. De zember 1922 eingezahlten Prämien oder mit dem Verkaufs wert am 31. Dezember 1922 anzusetzen. Zu den Werten der vorstehenden Richtlinien tritt überall ein Zuschlag von 300°/ 0 . Von diesem Zu schlag sind ausgenommen: Villen mit einem Wehr beitragswert bis zu 50000 Mk. und Mietgrundstücke; Bau land; inländische, auf Reichsmark lautende festverzinsliche Wertpapiere; Hypothekenforderungen, Grundschuldforde rungen und Rentenschulden; andere Vermögensgegenstände, die nach dem Gesetz oder den Richtlinien mit dem Markt preis oder Kurswert am Stichtag zu bewerten sind. Der Steuerpflichtige kann eine Abweichung von den Bewertungsvorschriften verlangen, wenn er nachweist, daß sich bei Anwendung dieser Vorschriften eine zu hohe Be wertung ergibt. Entscheidung durch das Finanzgericht. Die gleichen Bewertungs-Richtlinien sind maßgebend für die erste Veranlagung zur Vermögenssteuer. Bis zum Empfang des Steuerbescheides sind für jeden neuen Veranlagungszeitraum am 15. Mai, 15. August und 15. No vember jedes Jahres Vorauszahlungen von je einem Viertel der zuletzt festgestellten Jahressteuerschuld zu entrichten. Kg. Ciniges über Armbanduhren und deren Reparatur Von C. Jos. Linnartz Die Gangteile Beim Regulieren von Armbanduhren ist zunächst darauf zu achten, daß kein Schwerpunkt an der Unruh vor handen sein darf. Die Unruh muß sorgfältig abgewogen werden. Die seitliche Zapfenluft ist aufs äußerste zu beschränken; hingegen darf die Höhenluft nicht zu knapp bemessen werden, weil der oft sehr dünne Gehäuseboden beim Tragen am Arm auf die Unruhbrücke einen Druck ausüben kann. Den Ankerklauen ist besonders bei ganz kleinen Uhren erhöhte Beachtung zu schenken. Sehr oft liegen die Hebe steine nicht flach im Anker, wodurch Gangfehler herbei geführt werden, die auf die Reglage ungünstig einwirken. Bei Lageveränderungen ändert sich infolge der schiefen Stellung der Ankerklauen die Messerluft, die bei den geringen Ausmaßen schon sehr knapp ist, und wirkt klemmend und hemmend auf die Unruh. Zeitweise matter Gang und Nach gehen der Uhr ist die Folge. (Schluß) Ruhe und Anzug sind in der sorgfältigsten Weise zu prüfen und auf das Mindestmaß einzustellen, allerdings ohne die Sicherheit des Ganges zu beeinträchtigen. Im Gabeleinschnitt muß, besonders bei kleinen Uhren, sorgfältig geprüft werden, ob der Hebelstift (Ellipse) nicht die seit liche Flanke angegriffen hat. Ein behutsames Auspolieren ist dann vorzunehmen, da die Beeinflussung der Regulierung durch diesen Fehler größer ist, als manche ahnen. Auch durch zu reichliches Oel entstehen bei diesen kleinen Werken manche Fehler. Wie leicht kann ein Kleben der bewegenden Teile entstehen, weil sich das Oel in großer Menge an einer gefährlichen Stelle befindet. Im Gabel einschnitt ist das Oelen mit dem Oelgeber unbedingt zu vermeiden. Man benetze nur mit einer gefetteten Putzholz spitze die Reibungsflächen. Auch die Wahl des Oeles ist nicht gleichgültig. Gerade bei kleineren Werken sind die sich schneller bewegenden Teile mit möglichst dünnflüssigem Oel zu versehen. Die Firma Cuypers & Stalling (Dresden)
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