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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (19. April 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule, Glashütte (Sa.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 183
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 184
- ArtikelReichstagung 1923 Dresden 5. - 10. Mai 185
- ArtikelAus der Geschichte der Dresdener Uhrmacherei 185
- ArtikelDie Sammlungen Dresdens 187
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 187
- ArtikelAus dem Ruhrbezirk 188
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 189
- ArtikelPaul Albert Beckert † 192
- ArtikelNeuheitenschau 192
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule, Glashütte (Sa.) 193
- ArtikelVerschiedenes 193
- ArtikelVom Büchertisch 194
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 194
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 16 DIB UHRMACHERKUNST 193 Deutsche Uhrmacherschule, Glashütte (Sa.). Der Erweiterungsbau ist so weit fortgeschritten, daß wir hoffen, im Juni die Internats- und auch einige Lehrräume beziehen zu können. Die Fertigstellung des ganzen Baues hat sich aber weiter hinausgezögert, so daß die üebergabe frühestens im Spätsommer er folgen kann. Wir sind froh und dankbar, daß trotz der widrigen Zeitverhältnisse durch das Entgegenkommen der sächsischen Re gierung die Fertigstellung des Baues gesichert ist. Die bei Gelegenheit der Reichstagung uns besuchenden Fach genossen werden zwar noch keinen endgültigen Eindruck bekommen, immerhin aber doch erkennen können, daß hier ein Bau von muster gültiger Anlage und geschickten Abmessungen geschaffen ist, der in vielen Beziehungen vorbildlich für einen Fachschulbau genannt werden kann. Wegen der augenblicklich ungünstigen Raumverhältnisse wird in diesem Jahre von einer größeren Abschlußfeier abgesehen. Die Entlassung der abgehenden Schüler findet am Freitag, dem 27. April, nachmittags 4 Uhr, im engeren Kreise statt. Wegen Umänderungsarbeiten ist im Mai die Schule geschlossen. Das neue Schuljahr beginnt erst am 4. Juni vormittags 9 Uhr. Zur Reichstagung wird in den Räumen der Uhrmacherschule eine Ausstellung von Schülerarbeiten veranstaltet. Die Schulleitung. Paul JYlosimann f. Wie wir in der vorigen Nummer schon kurz mitteilten, ist der langjährige Vorsitzende der Schweizer Uhrenkammer, Herr Paul Mosimann, gestorben. Der Dahingeschiedene ist am 6. Dezember 1858 in La Chaux-de-Fonds geboren. Nach Beendigung seiner Schul zeit besuchte er die Handelsschule in Winterthur und trat dann in die Leitung der von seinem Vater gegründeten Fabrik ein. Schon früh trat er im öffentlichen Leben her vor. In verhältnismäßig jungen Jahren wurde er 1884 in den Rat seiner Vaterstadt gewählt, später in den großen Rat des Kantons, in dem er bis 1919 als Präsident wirkte. Schließlich wurde er 1900 in den Nationalrat gewählt, dem er bis zu seinem Tode angehörte. Ueberall setzte er seine ganze Kraft ein und erfreute sich allgemeiner Beliebtheit. Als Besitzer einer Uhrenfabrik wurde er in die Uhren kammer gesandt und erwarb sich hier durch sein ziel sicheres Auftreten das Vertrauen aller, was auch in seiner Ernennung zum Präsidenten der Kammer zum Ausdruck kam. 1917 übernahm er dieses Amt und verstand es meisterhaft, während der schwierigen Kriegsjahre und der noch schwierigeren Nachkriegsjahre die schweren, der In dustrie seines Heimatlandes drohenden Gefahren abzuwenden. So ist die Bewilligung des 11-Millionen-Kredites zu einem großen Teil auf seine Arbeit zurückzuführen. Mit dem Auslande, so auch mit Deutschland, kam er durch Ver handlungen über Handelsverträge in Berührung, besonders bei dem Abschluß des letzten Vertrages trat seine Tätigkeit hervor. Er starb plötzlich und unerwartet mitten in seiner Arbeit, aufrichtig von allen Mitarbeitern betrauert und eine Lücke zurücklassend, die nicht so schnell wieder ausgefüllt sein wird. Warnung vor Zwanzlgtausendmarhscheinen mit den Buchstaben MX. Das Reichsbankdirektorium er läßt am 13. April folgende Bekanntmachung: Die von den französi schen Besatzungstruppen in der E. Marksschen Druckerei zu Mülheim (Ruhr) beschlagnahmten fertig gedruckten, aber noch nicht an die Reichsbank abgelieferten und von dieser noch nicht übernommenen Formulare von Zwanzigtausendmarknoten besitzen die Eigenschaft gültiger Banknoten nicht und werden deshalb von der Reichsbank nicht eingelöst. Wir warnen vor der Annahme dieser Noten. Sie sind kenntlich daran, daß sie in der linken unteren Ecke der Vorder seite (Schriftseite) über dem Stempel den Doppelkennbuchstaben M. X. tragen. Die weitere Anfertigung derartiger Noten ist ein gestellt. Warnung vor einem Schwindler. Ein etwa 1,75 m großer Herr, blond, Ende dreißiger Jahre, der ein Alpakafeuerzeug mit 4 Steinen vertreibt, hat in Mannheim und in Ludwigshafen Kollegen Beträge von 110000 Mk. abgeschwindelt unter dem Vor- wande, unbedingt zur Leipziger Messe zu müssen und wegen der Besetzung jetzt durch ausgebliebene Geldsendungen in Schwierig keit zu sein. Zur Sicherheit gab der Herr von seinen Feuerzeugen eine Anzahl. Das geliehene Geld sollte in 3 Tagen telegraphisch überwiesen werden, jedoch kam nichts an. Ein Einschreibebrief nach der auf der Quittung Unterzeichneten Firma K. König & Co., Köln, Hohenzollerring 42, kam mit dem Bescheid zurück, daß eine Firma dieses Namens daselbst nicht besteht. Falls dieser Schwindler bei einem Kollegen auftauchen sollte, wolle man denselben fest nehmen lassen. Diesbezügliche Mitteilung erbittet der Schriftführer der Innung Mannheim: W. Lucas, D 4, 16. Handelsverbote. Nach einer Veröffentlichung der Wucher abteilung des Berliner Polizeipräsidiums ist der Handel mit Edel steinen untersagt worden dem Uhrmacher Schnitzler in Berlin, Brunnenstraße 106, dem Edelmetallhändler Cwink, Christinenstraße 25, dem Händler Lowinski, Gipsstraße 20, dem Kaufmann Orlowski in Charlottenburg, Mommsenstraße 12, und dem Händler Tankei in Charlottenburg, Niebuhrstraße 74. Zur Neuregelung der Zollaufgeldzahlung. Der Reichsminister der Finanzen hat eine Reihe von Eingaben, in denen gegen den Erlaß der Verordnung über die Zahlung der Zölle in Gold vom 22. März 1923 protestiert wird, beantwortet wie folgt: „Nach dem Gesetz sind die in die Reichskasse fließenden Zölle in Gold zu zahlen. Diese Bestimmung des Gesetzes wurde bei der bisherigen, auf der Vorschrift des §9 des Vereinszollgesetzes be ruhenden Regelung nicht vollkommen durchgeführt. Es war daher unumgänglich, das Verfahren zu gegebener Zeit im Sinne der neuer dings in Kraft getretenen Verordnung dahin zu regeln, daß das bei der Tilgung der Zollschuld in deutschem Papiergeld zu entrichtende Aufgeld künftig in allen Fällen nach dem am Tage der Zahlung geltenden Aufgeldsatz zu berechnen ist. Der geeignete Zeitpunkt für die Einführung des neuen Verfahrens erschien gekommen, als der Kurs der Mark eine gewisse Stabilität erreicht hatte. Der Ein fuhrhändler war dadurch in die Lage versetzt, bei der Vorsorge für die rechtzeitige Beschaffung der Zahlungsmittel zur Begleichung seiner Zollschuld und damit auch bei der Berechnung des Waren preises mit einem im wesentlichen gleichbleibenden Aufgeldsatz zu rechnen. Die Bedenken, die bisher der Einführung des neuen Ver fahrens entgegengestanden haben, waren deshalb nunmehr zum großen Teil beseitigt. Danach ist der Erlaß der Verordnung im gegenwärtigen Augenblick lediglich ein Beweis dafür, daß die Reichs regierung nicht mit einem weiteren Sturz der Mark rechnet, und daß sie von den beteiligten Wirtschaftskreisen erwartet, daß auch diese ihr Verhalten auf das gleiche Vertrauen in die künftige Stetig keit unserer Währungsverhältnisse gründen, und in diesem Vertrauen alle Handlungen unterlassen, die auf ein weiteres Abgleiten der Mark eingestellt und damit geeignet sind, die Maßnahmen zur Stützung des Markkurses und zur Senkung der Preise zu erschweren.“ Erhöhung der patentamtlldien Gebühren. Die weitere wirtschaftliche Entwickelung und der durch die Finanzlage des Reiches gebotene Standpunkt, daß die Ausgaben des Reichs patentamts durch seine Einnahmen gedeckt werden müssen, haben zu einer abermaligen Erhöhung der patentamtlichen Gebühren ge führt Mit Wirkung vom 1. April 1923 werden die am 1. Dezember 1922 in Kraft getretenen Gebührensätze um das Vierzehnfache erhöht Nunmehr betragen die Gebühren bei Patenten: für die An meldung 21000 Mk., die Jahresgebühren steigen bis zum 15. Jahre von 21000 auf 140000 Mk. Bei Gebrauchsmustern: für die Anmeldung 14000 Mk., für Verlängerung der Schutzfrist 70000 Mk. Bei Warenzeichen: für die Anmeldung 14000 Mk., Klassen gebühr 7000 Mk., für die Eintragung 14000 Mk. Für Verbands zeichen sind die Gebühren fünfmal so hoch. Zur Gewerbesteuererfclärung. Die Steuerstellen verneinen die Zulässigkeit, die Bewertungsvorschriften des neuen Geldentwertungsgesetzes auch auf die Gewerbesteuerveranlagung an zu wenden, weil es sich um ein Reichsgesetz handelt, während die Gewerbesteuer dem Landesrecht unterliegt. Für Preußen ist aber die Anwendung der neuen Bewertungsvorschriften ohne Zweifel be rechtigt. Vor etwa drei Wochen hat der Preußische Landtag ein Notgesetz über die Gewerbesteuer beschlossen, in dem es heißt: „Die nach dem Gesetz über die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuergesetzen für die Veranlagung zur Einkommensteuer geltenden Bewertungsvorschriften finden auf die Veranlagung zur Gewerbesteuer entsprechende Anwendung.“ Dieses Gesetz ist aber immer noch nicht veröffentlicht. — Die Ausführungsbestimmnngen sind in „Vorbereitung“! Genaue Buchung der durch den feindlichen Ruhreinbruch erlittenen Schäden. Für die Firmen der besetzten Gebiete ist es dringend empfehlenswert, alle Schäden, die sie infolge der feindlichen Gewaltmaßnahmen erleiden, insbesondere
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