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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (4. Mai 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anträge zur Reichstagung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelReichstagung 1923 Dresden 5. - 10. Mai 213
- ArtikelAnträge zur Reichstagung 214
- ArtikelAus der Geschichte der Dresdener Uhrmacherei (Schluß zu Nr. 17) 215
- ArtikelTagesordnung für die Reichstagung des Zentralverbandes der ... 218
- ArtikelStiluhren 218
- ArtikelDer Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden 220
- ArtikelKostbare Uhren im Grünen Gewölbe 221
- ArtikelDie Bedeutung der Reichstarifverträge für das Handwerk 224
- ArtikelDie Haftung für durch Einbruch abhanden gekommenes Eigentum 225
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 226
- ArtikelVerschiedenes 228
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 229
- ArtikelAnzeigen 230
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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214 DIB UHRMACHERKUNST Nr. 18 Anträge zur ßeichstagung Anträge des Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede der Provinz Westfalen: 1. Der Verband Westfalen beantragt, den Beschluß wieder aufzuheben, daß die Verbandsbeiträge bei Verzug nach der Valuta zu erheben sind, da das nur ein Anreiz für unsere Lieferanten sein wird, das gleiche bei ihren Warenrechnungen in Anwendung zu bringen. 2. Die Zwangsinnung Lippe beantragt, dahin zu wirken, daß eine Revision der Wuchergerichtsurteile ermöglicht wird und dem Beklagten das Recht zusteht, einen Sachverständigen zu benennen, der vom Gericht zu hören ist. 3. Die Zwangsinnung Bielefeld beantragt, der Zentralverband wolle erneut die Erhebung der Luxussteuer beim Fabrikanten be antragen, da die Luxussteuerbehörden in letzter Zeit mit Kontrollen, Revisionen und Zwangsmaßnahmen und Maßregelungen vorgehen, die bei Erhebung beim Fabrikanten hinfällig würden. 4. Der Verbandstag wolle beschließen, daß die Lieferanten, die, wie der Fall Knocke (Braunschweig) zeigt, das Güteverfahren des Zentralverbandes bzw. des Schiedsgerichtsvertrages mit den Liefe rantenverbänden nicht anerkennen, von den Fachausstellungen aller Verbände ausgeschlossen werden. Antrag des Mecklenburger Uhrmacher verbandes: Der Zentralverband wolle für die Berechnung der Uhrenrepara turen Grundpreise aufstellen, ähnlich wie für Goldwaren und Uhr gehäusereparaturen. Anträge des Bayerischen Uhrmacher-Landes verbandes: 1. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher wolle seinen Einfluß dahin geltend machen, daß a) die Genossenschaften unseres Faches von seiten des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhren industrie als Vollgrossisten anerkannt werden (eventuell eine gesetz liche Regelung durch Eingaben zu fördern); b) die Fabrikanten und Grossisten ihre Zahlungs- und Lieferungsbedingungen wesent lich erleichtern, von den jetzt oft zu hohen Berechnungen für Ver packung, Porto und Versicherungssätzen Abstand nehmen und end lich der Zahlungstermin nicht vom Tage der Fakturaausstellung, sondern vom Empfang der Ware an gerechnet wird. 2. Der bestehende Wirtschaftsausschuß für das Uhrmacher gewerbe wolle in der Folge mehr als bisher auf rein wirtschaftlich politischem Gebiete sich betätigen, im Interesse von Gewerbe und Kleinhandel (des Mittelstandes), d. h. durch Fühlungnahme bzw. Zusammenschluß mit anderen gewerblichen Spitzenorganisationen, den dem werktätigen Mittelstände gebührenden Einfluß auf Gesetz gebung und Reichsregierung zu gewinnen. Anträge des Uhrmacherverbandes Norden: 1. Die Reichstagung wolle beschließen, daß eine stärkere Kon trolle der Ausweiskarten eingeführt wird, da sonst die Zweckmäßig keit der Ausweiskarte in Frage gestellt wird. 2. Die Reichstagung wolle beschließen, bei den Fabrikanten zu beantragen, daß die in den Zahlungsbedingungen liegende große Härte geändert wird. 3. Die Reichstagung wolle den Tag der nächsten Reichstagung schon heute bestimmen und so festsetzeu, daß es den Unterverbänden möglich ist, ihre Tagung vor der Reichstagung abzuhalten. 4. Die Innung Westschi es wig beantragt, die Reichstagung wolle beschließen, sämtliche Fabrikanten unserer Branche zu ver anlassen, einen einheitlichen Multiplikator einzuführen. Antrag des Ostpreußischen Uhrmacher verbandes: Die ostpreußischen Uhrmacher und Goldwarenhändler erheben sehr energischen Protest dagegen, daß die Herren Goldwarenfabri kanten die Grundpreise ihrer Waren teilweise um das Doppelte erhöht haben, ohne daß wir hiervon unterrichtet wurden. Es hätten, wenn wirklich Gründe hierzu Vorlagen, die Multiplikatoren erhöht werden müssen. Was nützt es nun, daß wir unsere ganzen Läger nach Grundpreisen ausgezeichnet haben, die nun viel zu niedrig sind. Wir verkaufen jetzt wieder alles zu Einkaufspreisen. Wir fordern, daß die Grundpreise wieder auf den alten Stand gesetzt werden. Anträge des Nordwestdeutschen Uhrmacher verbandes: 1. Die Innung Oldenburg beantragt, der Zentralverband wolle bei der Außenhandelsstelle versuchen, in der Ausfuhrbewilligung dem Handel in Detailbetrieben die Ausfuhrgenehmigung zu erleichtern. Die Außenbandelsstelle wolle im besonderen verfügen, daß die ört lichen Zollbehörden die Berechtigung der Warenausfuhr und deren Verzollung genehmigen können, eventuell auch selbst den Verkaufs- preis nachprüfen. 2. Die Reichstagung wolle erneut der Geschäftsführung des Zentralverbandes den Wunsch unterbreiten, in ihren Bestrebungen gegen Hausuhrwerklieferungen an Nichtuhrmacher nicht zu er lahmen. Die Fabrikanten und Grossisten, die nachweislich derartige Lieferungen vornehmen, sind allmonatlich im Verbandsorgan zu ver öffentlichen. 3. Die Reichstagung wolle beschließen, Hamburg als Ort der nächsten Reichstagung zu bestimmen. 4. Die Zwangsinnung Bremen beantragt, die Reichtagung wolle beschließen, daß Reichstagungen des Zentral verbandes zukünftig nur alle zwei Jahre abgehalten werden, und daß die Unterverbände nur in den dadurch freiwerdenden Jahren Verbandstage größeren Um fanges (mehrtägige Dauer, Warenausstellungen) veranstalten. 5a) Die Innung für Ostfriesland beantragt, der Zentralverband wolle Stellung nehmen gegen den Verkauf von Uhren auf Jahrmärkten. b) Die Reichtagung des Zentralverbandes wolle vor Beratung eines neuen Lohntarifs in Erörterung ziehen, einen Tarif nicht wieder abzuschließen mit dem Deutschen Uhrmacher-Gehilfenbund 6a) Die Zwangsinnung Bremen beantragt, der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher wolle nach Ablauf des jetzigen Reichs lohntarifs einen neuen Tarif mit dem Deutschen Uhrmacher-Gehilfen bund nicht abschließen. b) Eventual-Antrag (für den Fall der Ablehnung obigen Antrages): Bei Aufbau eines neuen Reichslohntarifs wolle die Reichs tagung zur Bedingung machen, daß bei allmonatlicher Festsetzung eines Reichsmindestlohnes allmonatlich auch ein Mindestlohntr.rif innerhalb jedes Unterverbandes festgesetzt wird, und daß es darüber hinaus lediglich Angelegenheit jedes Arbeitgebers mit seinen Gehilfeu ist, den Lohn der letzteren zu bestimmen. 7. Die Reichstagung möge den von der Zwangsinnung Goslar, betreffend Zahlungsbedingungen, und vom Niedersächsischen Unter verband, betreffend Errichtung einer Propagandastelle zwecks Hebung des Verkaufs, eingereichten Anträgen ihre Zustimmung geben. Anträge des Thüringer Uhrmacher-Unter verbandes: 1. Die Reichstagung wolle beschließen, die Lehrlingsentschä digungssätze einheitlich für das Reich dergestalt zu regeln, daß unter Berücksichtigung gewisser Grandbeträge den Geldverhältnissen ent sprechend ein Index angewandt wird, wodurch eine den Zeitver hältnissen entsprechende Entschädigung zu erreichen ist. Grund beträge und der Index (Multiplikator) sind jeweilig in den Fach zeitungen zu veröffentlichen. Mit der Feststellung der Grundbeträge wird der Lehrlingsausschuß beauftragt. 2. Der Zentralverband möge mit dem Wirtschaftsverband Ver handlungen aufnehmen, um die jetzigen Lieferungs- und Zahlungs bedingungen zu ändern. Es soll wieder ein Ziel von 30 Tagen bzw. 6 Wochen gewährt werden. Außerdem soll der Zentralverband von sich aus den Fabriken gegenüber Lieferungsbedingungen aufstellen, damit die Uhrmacher nicht allein vom Willen der Fabrikanten ab hängig sind. 3. Die Reichstagung wolle beschließen, der Alpina die Marken reklame zu untersagen, da durch die Thüringer Alpinareklame das dortige Publikum in den Glauben versetzt wird, die Alpinauhren seien ein besonderes eigenes Fabrikat der Alpina und in ihrer Qualität von anderen Uhren nicht zu erreichen. Auch wird durch Firmierung und Annoncierung: Verkaufsstelle der Alpina, Deutsche Uhrmacher-Genossenschaft, e.G. m. b. H., Berlin-Frankfurt, das Publikum im Glauben bestärkt, es kaufe direkt von der Fabrik. Da wir Ursache haben, anzunehmen, daß die Reklame der Alpina in anderen Gegenden ähnlich aufgezogen wird (Beweis: Fall Nordhausen), bitten wir um Regelung durch die Reichstagung. Antrag des Ostthüringer Uhrmacherverbandes: Die Reichstagung wolle beschließen, daß alle Kollegen, welche das siebzigste Lebensjahr erreicht haben, aber gezwungen sind, ihren Beruf weiter auszuüben, von sämtlichen Beiträgen zu befreien. Antrag des Uhrmacherverbandes Pommern: Die Reichstagung wolle beschließen, keinen Reichslohntarif abzuschließen. Antrag des Badischen Landesverbandes: Die Zwangsinnung Mannheim beantragt, die Reichstagung wolle beschließen, daß der Zentral verband an zuständiger Stelle dahin wirke, daß bei allen Annoncen, die sich auf Ankauf von Gold und Silberwaren, Edelmetallen, Edelsteinen beziehen, mit voller Firmen- bzw. Namensunterschrift zu unterzeichnen ist, damit erkenntlich ist, wer von der betreffenden Firma oder Familie der Ankäufer ist, und ob der Unterschriebene auch die Handelserlaubnis besitzt.
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