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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (4. Mai 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelReichstagung 1923 Dresden 5. - 10. Mai 213
- ArtikelAnträge zur Reichstagung 214
- ArtikelAus der Geschichte der Dresdener Uhrmacherei (Schluß zu Nr. 17) 215
- ArtikelTagesordnung für die Reichstagung des Zentralverbandes der ... 218
- ArtikelStiluhren 218
- ArtikelDer Mathematisch-Physikalische Salon in Dresden 220
- ArtikelKostbare Uhren im Grünen Gewölbe 221
- ArtikelDie Bedeutung der Reichstarifverträge für das Handwerk 224
- ArtikelDie Haftung für durch Einbruch abhanden gekommenes Eigentum 225
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 226
- ArtikelVerschiedenes 228
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 229
- ArtikelAnzeigen 230
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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228 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 18 Verspätet eingetroffene Anträge Anträge des Uhrmacherverbandes Pommern: II. Von Fabrikanten, Grossisten oder deren Vertretern, welche Ware zu festen Preisen anbieten, soll von den Kollegen nur dann gekauft werden, wenn: i. Eine Bescheinigung vom Hause vorgelegt wird, daß Sie zu festen Preisen verkaufen dürfen. 2 Auf der Kopie vermerkt wird „zu festem Preise verkauft“, alle sonstigen Bedin gungen der Firma sind hierdurch hinfällig. 3 Die Bescheinigung vom Hause hat dem Käufer Vorgelegen. 4. Der Erfüllungsort ist bei diesem Kauf, zu festen Preisen, der Ort des Käufers. 5. Die Lieferung erfolgt innerhalb 4 Wochen. Wohnungsnachweis auf der Beichstagung in Dresden. Jeder ankommende Besucher hat sich mit der von Herrn Kramer erhaltenen Karte sofort im Hauptbahnhof bei dem Empfangs komitee, oder im Wohnungsnachweisbüro, ebenfalls im Hauptbahnhof, zu melden, wo er die Adresse seiner Unterkunft erfährt. Das Büro ist am Sonnabend, dem 5. Mai, von 9 Uhr früh bis 12 Uhr nachts geöffnet, am Sonntag, dem 6. Mai, bis abends 7 Uhr. — Moritzstraße 5, wie in der vorigen Nummer bekanntgegeben war, befindet sich der Wohnungsnachweis nicht. Unsere heutige Nummer enthält als Festnummer zur Reichstagung eine Reihe besonders wertvoller Aufsätze, von denen die geschichtlichen sich auf Material aufbauen, das noch nie veröffentlicht worden ist. Die Nummer erhält dadurch einen ganz besonderen Wert nicht nur für jeden Freund der Uhrmacherei, sondern auch für Uhrensammler und Museen. Im Mittelpunkt steht natürlich Dresden. Der Aufsatz über die Geschichte der Dresdener Uhrmacherei hat Herrn Max Engel mann, den Restaurator des Physikalisch-Mathematischen Salons in Dresden, zum Verfasser. Herr Engelmann ist unseren Lesern seit angem als Mitarbeiter und vorzüglicher Kenner der Geschichte der Uhrmacherei bekannt. Herr Prof. Dr. Ernst von Bassermann-Jordan, der Ver fasser der Geschichte der Räderuhr und Herausgeber der jetzt in Lieferungen erscheinenden, groß angelegten Geschichte der Zeit meßkunst, schrieb uns über den Physikalisch-Mathematischen Salon. Der Verfasser darf wohl als erste Kapazität auf dem Gebiete der Geschichte der Uhrmacherei angesprochen werden. Seine Privat sammlungen und seine Bibliotheken über die Literatur über Uhren von den ältesten Zeiten bis zur Neuzeit sind weltbekannt. Der Direktor des Grünen Gewölbes in Dresden, Herr Prof. Dr. Sponsel, hatte die Liebenswürdigkeit, uns einen Aufsatz, der noch seine Fortsetzung finden wird, über den Uhrenschatz des Grünen Gewölbes zur Verfügung zu stellen. Ueber diese Uhren wird zum ersten Male in der größeren Oeffentlichkeit berichtet. Behandelten die vorstehenden Aufsätze die Uhr in ihrer ge schichtlichen Entwickelung, so bahnt der Aufsatz des Ehrensyndikus des Zentralverbandes, Herrn Dr. jur. W. Felsing, in Firma Conrad Felsing in Berlin, die Verbindung zwischen der historischen Uhr zur Uhr unserer Zeit. In seinem Aufsatz wird Wertvolles über die Lebendigmachung der alten historischen qfilreinen Uhr für unsere moderne Zeit gesagt. Der Aufsatz zeigt neue Wege in der Ent wickelung der Uhrenherstellung selbst. Gesetzentwurf über den Verkehr [mit Edel metallen, Edelsteinen und Perlen. Am 24. April erledigte der volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags den Gesetzentwurf über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen in erster Lesung. Aenderungen wurden nur in geringem Umfange vorge nommen. Im § 1, der von dem Fortfall des Erlaubniszwanges bei der Weiterveräußerung von Fertigerzeugnissen spricht, wurden von der 'Erlaubnispflicht auch diejenigen Betriebe befreit, die neue Fertigwaren nur von Gewerbetreibenden erwerben, die selbst einer Erlaubnis nicht bedürfen; ebenso wurde die Befreiung im Interesse der Kreise erweitert, die solche Waren im Großhandel vertreiben oder im Wege der Einfuhr erwerben. Sodann wurde gegen die Auf legung von Auflagen nach den Vorschriften der §§ a und 3 beim Betriebe des Gewerbes Beschwerde erhoben. Schließlich erhielt § 7, der die Vornahme von Veränderungen während einer Sperrfrist ver bietet, insofern eine Einschränkung, als die Prüfung des Feingehalts auch schon während der Sperrfrist zugelassen wurde, wenn dadurch nicht die Wiedererkennbarkeit des Gegenstandes vermindert wird. Auch bei diesem Gesetze wurde dem Reichswirtschaftsminister in Verbindung mit dem Reichsrat und dem zuständigen Ausschuß des Reichstags das Recht zum Erlaß von Ausführungsbestimmungen gegeben. Die zweite Lesung beginnt im Ausschuß am 5. Mai. Gesetz, betreffend die vorläufige Veranlagung der Gewerbesteuer für 1923. Vom 18. April 1923. Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: Artikel I: Der § 7, Abs. 1, und der § 60, Abs. 1, des Gewerbe steuergesetzes werden wie folgt geändert: § 7. Betriebe, bei denen weder der jährliche Ertrag 150000 Mk., noch das Anleihe- und Betriebskapital 3 Mill. Mk. erreicht, bleiben von der Gewerbesteuer befreit. § 60. Die Betriebssteuer beträgt für jeden, welcher eines oder mehrere dieser Gewerbe allein oder in Verbindung mit anderen Ge werben betreibt: 1. wenn er von der Gewerbesteuer wegen eines hinter der Grenze der Steuerpflicht zurückbleibenden Ertrags und Anlage- und Betriebskapitals befreit ist (§ 7), IOO Mk.; 2. wenn er zur Gewerbesteuer veranlagt ist, 1000 Mk. Artikeln: § 28, Abs. 2, des Kommunalabgabengesetzes erhält folgende Fassung: Diejenigen zu Nr. 2 bis 6 bezeichneten Betriebe, bei denen weder der jährliche Ertrag 150000 Mk., noch das Anlage- und Betriebskapital 3 Mill. Mk. erreicht, ingleichen die nach §3, Nr. 4, des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 steuerfreien Gewerbebetriebe der Kommunalverbände bleiben von der Gewerbe steuer befreit. Auf die Betriebssteuer findet diese Bestimmung keine Anwendung. Artikel III: 1. Dieses Gesetz findet nur Anwendung auf die vorläufige Veranlagung für das Steuerjahr 1923. 2. Die nach dem Gesetz über die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuer gesetzen für die Veranlagung zur Einkommensteuer geltenden Be wertungsvorschriften finden auf die Veranlagung zur Gewerbesteuer entsprechende Anwendung. Artikel IV: Die Minister der Finanzen und des Innern werden mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Das vorstehende, vom Landtage beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats sind gewahrt. Berlin, den 18. April 1923. Das Preußische Staatsministerium. Erleichterung beim Lohnsfeuerabzug. Nach §§ 2 und 8 der Verordnung über die Abrundung von Reichsabgaben vom 31. März 1923 kann die mit Wirkung vom 21. April 1923 ein zubehaltende Lohnsteuer auf volle 10 Mk. nach unten abgerundet werden. Es wird hierdurch nicht nur die Abrechnung erheblich erleichtert, sondern auch beim Markenklebeverfahren die Schwierig keit der Beschaffung und Verwendung kleiner Marken beseitigt. Nachteile nicht ausreichender oder nicht recht zeitiger Steuerzahlung. Während bei der Einkommensteuer ein Zuschlag nur eintritt, wenn die veranlagte Steuer die geleistete Vorauszahlung zuzüglich Nachzahlung um mehr als 100000 Mk. übersteigt, tritt bei der Umsatzsteuer ein Zuschlag von 10% für denjenigen Betrag ein, um den die endgültige Veranlagung die ge leisteten Vorauszahlungen übersteigt. Wer also beispielsweise 2*/ 2 Mill. Mk. vorausgeleistet hat und zu 2 3 / 4 Mill. Mk. veranlagt wird, hat außer den somit verbleibenden 250000 Mk. noch 10% dieses Betrages zu leisten, insgesamt somit noch 275000 Mk. Ein Trauringmarder, der mit dem alten Trick arbeitet, unechte Trauringe zwischen die ihm vorgelegten echten zu schieben und dafür einige echte Ringe mitgehen zu heißen, konnte in Kiel verhaftet werden, als er dieses Manöver bei dem Kollegen Albert Schröder versuchte. Der Geschäftsinhaber merkte den Betrug und übergab den Gauner der Kriminalpolizei. Kollegen in Nachbarorten, die in letzter Zeit ebenfalls auf diese Weise geschädigt worden sind, wollen dieses der Kriminalpolizei in Kiel mitteilen. Breslau. Am 1. Mai besteht das vom Vater des Kollegen Paul Graf, Nikolaistraße, errichtete Uhrengeschäft vierzig Jahre. Cleve. Hans Frühen hat sich Flandrische Straße 17 als Uhr macher und Goldarbeiter niedergelassen. Sorau, N.-L. Herr Kollege G. W. Kunz, Vorsitzender der Uhrmachervereinigung in Sorau, konnte am 1. Mai sein vierzig jähriges Geschäftsjubiläum feiern. Trlberg. Am 23. April verstarb im Alter von 77V2 Jahren der Uhrenfabrikant Herr Kalixtus Herrmann. Konkursnachrichten. Ueber das Vermögen des Uhrmachers Majer Israel in Leipzig, Promenadenstraße 5, I, ist am 21. April das Konkursverfahren er öffnet worden.
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