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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (18. Mai 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher 259
- ArtikelDer Bruch der Zugfeder 260
- ArtikelDie Fahrt nach Glashütte 261
- ArtikelGeschäftsrezepte 262
- ArtikelBerechnung der Einkaufspreise nach Maßgabe der Geldentwertung 264
- ArtikelAus der Werkstatt 264
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 264
- ArtikelVerschiedenes 266
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 267
- ArtikelAnzeigen 268
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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Nr. 20 DIE UHRMACHERKTJNST 265 An seiner Stelle gaben Obermeister Gohlke und Kollege Bätge Auf klärung darüber, wie das Lager bei der Einschätzung bewertet werden kann. Ebenso machte Herr Redakteur Helmer noch ver schiedene Ausführungen über das Thema. Zum Punkt „Gehilfen tarif“ nahm Kollege Bätge das Wort und führte aus, daß am 6. Fe bruar verschiedene Firmen des Lindenviertels einen Tarif mit dem Metallarbeiterverband abgeschlossen haben und gleichzeitig den Antrag auf Verbindlichkeitserklärung gestellt haben. Die Innung hat dagegen sofort Protest eingelegt, da das Uhrmachergewerbe nicht imstande ist, die Löhne der Großindustrie zu zahlen. Die Innung steht auf dem Standpunkt, daß der Reichslohntarif, welcher von uns anerkannt ist, auch maßgebend sein muß. Kollege Bätge schlägt vor, den Entwurf des neuen Reichslohntarifs der Reichs tagung in Dresden zu überlassen und heute keine Beschlüsse zu fassen. Sodann wird Kollege Bätge als Vertreter vor dem Schlichtungs ausschuß gewählt, welcher zu dem Antrage der Verbindlichkeits erklärung Stellung zu nehmen hat. Für die Lehrlingsentschädi gungen hat die Berliner Handwerkskammer folgenden Vorschlag gemacht Es sollen gezahlt werden im ersten Jahr 1200, im zweiten Jahr 2400, im dritten Jahr 3600, im vierten Jahr 4800 Mk. pro Woche. Die Festsetzung wurde bis nach der Reichstagung zurückgestellt. Bei dem Punkte Berliner Normaluhren machten die Kollegen, sowie Herr Redakteur Karnes ihren Herzen Lnft darüber, daß der Berliner Magistrat die Entfernung der Normaluhren beschlossen hat, weil angeblich keine Mittel zur Inbetriebhaltung vorhanden sind. Es wurde ein Antrag angenommen, beim Berliner Magistrat energisch Protest gegen diese Krähwinkelei einzulegen. Nachdem die Ver sammlung den Beitrag für das zweite Quartal 1923 auf 3600 Mk. festgesetzt hatte, wurde der Obermeister Gohlke einstimmig als Delegierter zur Reichstagung gewählt. Anwesend etwa 650 Kollegen. M. Graupner, II. Schriftführer. Goslar* (Zwangsinnung.) Sitzung vom 2. Mai. Herr Brumme eröffnet und gedenkt des verstorbenen Kollegen Ebeling. Hierauf erfolgt Beratung über die Sterbehilfskasse. §5 der Statuten: „Frei willig ausscheidende Mitglieder verlieren den Anspruch auf die ein gezahlten 10 g Silber sowie auf Unterstützung aus der Sterbekasse“, soll dahin geändert werden: „Ausscheidende Mitglieder verlieren den Anspruch auf die 10 g Silber, Unterstützung aus der Sterbekasse sowie die eingezahlten Gelder“. Hierauf werden die Statuten durch Untei schrift der Anwesenden anerkannt. Betreffs Erhöhung der Beiträge wird der Antrag Planert, 1000 Mk. pro Monat einzuziehen, angenommen. Die Strafgelder für Nichterscheinen weiden gleich zeitig erhöht auf 5000 Mk , bei mehrmaligem Fehlen auf 10000 Mk. Es wird jedoch beschlossen, daß wirtschaftlich schwache oder ge nügend entschuldigte Mitglieder von der Strafe befreit werden können. Der Antrag, dem Handwerkerbund beizutreten, wird angenommen. Die Goslarer Kollegen sollen sich dem Kreishandwerkerbund an schließen ; aus der Innungskasse sollen drei Anteilscheine je 2000 Mk. für das Handwerkerhaus gezeichnet werden. Zur Vertretung der Innung auf der Reichstagung in Dresden wird Kollege Frischmuth (Hannover) beauftragt. Hierauf wird noch der Reichslohntaiif, sowie das Schreiben der Handwerkskammer über die Ausbildung der Lehr linge bekanntgegeben. Nächster Versammlungsort St. Andreasberg. L. Schulz. Heide. (Uhrmacherverein.) Vierteljahrsversammlung am 28. April. Anwesend 13 Kollegen. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Vorsitzende, Kollege Burose sen., des verstorbenen Kollegen Johs. Bergmann. Sodann verliest der Schriftführer das Protokoll und ein gegangene Schriftstücke. Kollege Schubert be richtet über die Versammlung des Uhrmacherverbandes „Norden“ in Altona, betreffend „Abwälzung der Luxussteuer auf den Erzeuger" ist die Mehrheit der Versammlung für diesen Antrag. Nach ent sprechenden Ausführungen des Kassierers, Kollegen Schumann, wurde der Beitrag für das zweite Vierteljahr auf 3000 Mk. festgesetzt. Als Delegierter zum Verbandstag in Harburg wird Kollege Witt (Marne) gewählt. Nach Aussprache über die in Frage kommenden Steuerangelegenheiten und Kenntnisnahme des hierüber vorliegenden amtlichen Materials erfahren die Reparatur- und Warenpreise ein gehende Würdigung. Die nächste Versammlung wird auf^Ende Juni in St. Michaelisdann festgesetzt. I.A.: Schubert, Schriftführer. Hlldeshelm. (Zwangsinnung ) Versammlung am 16. April. Obermeister Werner eröffnet. Die letzte Niederschrift wurde verlesen und genehmigt. Als erster Punkt steht auf der Tagesordnung die Vertretung zur Reichstagung in Dresden. Drei Herren erklärten sich bereit, die Interessen der Innung zu vertreten, ohne einen Zu schuß zu beanspruchen. Statt dessen sollte aber ein besonderer Beitrag erhoben werden zugunsten der Innung zu Unterstützungs zwecken. Das wird dann auch angenommen. Der Innungsbeitrag beträgt 3600, 3300, 3000 und 2700 Mk. ^erteljährlich. An Beitrag für den Unterverband sind jährlich 1000 Mk. für jedes Mitglied ab zuführen. Der Innungsausschußbeitrag ist 25 Mk. pro Mitglied. Nächster Punkt Ruhrhilfe. Nach längerer Aussprache wurde hierzu beschlossen, einen festen Beitrag von 1000 Mk. mindestens jeden Monat zu erheben, und die monatliche Abführung soll mindestens 50000 Mk. betragen. Eine sofortige Sammlung ergab den Betrag von 63000 Mk. Herr Kollege Gerlach wurde wegen seiner lang jährigen eifrigen Mitgliedschaft von der Versammlung zum Ehren mitglied ernannt. Aug. Kamberger, Schriftführer. Mannheim. (Zwangsinnung.) Unseren Mitgliedern zur Nachricht, daß diejenigen, welche mit Edelmetall handeln und solches einkaufen, erneut um die Handelserlaubnis hierzu nachsuchen müssen. Die Gesuche sind schriftlich umgehend an den Vorstand einzureichen zwecks Weitererledigung. Diese Erlaubnis hat mit der allgemeinen Handelserlaubnis und mit der Weiterveräußerungs bescheinigung nichts zu tun. Aeußerst günstige Ankaufsstellen von Bruch- und Barrengold usw. sind durch den Vorstand zu erfahren, wodurch volle Gewähr geboten wird, daß die Metalle auch wirklich der deutschen Industrie zugeführt werden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Wagen und Gewichte durch das Eich amt nachgeprüft werden müssen. Bei Ankauf von Altgold ist das selbe so zu brechen, daß die Gegenstände nicht mehr verkauft werden können, anderenfalls ist die Luxussteuer (15 %) zu zahlen. Dem Verkäufer ist eine Kopie über Art und Gewicht sowie Preis auszuhändigen. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß es von großer Wichtigkeit ist, daß die Ankaufsbedingungen nach dem Vorschlag der Innung einzuhalten sind, um volle Einheitlichkeit zu haben und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Fleig. Syke - Sulingen - Diepholz. (Zwangsinnung.) Versamm lung am 30. April. Anwesend 13 Mitglieder. Der Voisitzende, Herr Brebbermann, bedankte sich für die Glückwünsche sowie Geschenk der Innung zu seinem 50jährigen Geschäftsjubiläum. Es war der Innung bekannt, daß er mit diesem Tage den Vorsitz der Innung niederlegen möchte. Als Nachfolger wurde sein Sohn, Herr Wilh. Brebbermann (Syke), gewählt. Hierauf erfolgen verschiedene Wahlen. Die kürzlich auch in unserem Bezirk eingefühite Stetbeunterstützungs- kasse tritt mit dem heutigen Tage in Kraft; die Beteiligung ist ziemlich günstig und besteht aus 31 Teilnehmern, Frauen mit ein gerechnet. Der Beitrag ist auch hier für ein Mitglied auf 15 g Alt silber festgesetzt. Als Verwalter dieser Kasse ist Herr Bloch (Sulingen) beauftragt. Der Multiplikator für Repaiaturen ist von 2400 auf 3000 erhöht, außerdem sind Nickelbiillen auf 8000 und ein Brillen glas auf 2800 Mk. festgesetzt. Herr Brebbermann jun. spricht über die Errungenschaften des Kreishandwerkerbundes. Protestkund gebungen seitens dieser Organisation haben den Erfolg gehabt, daß die Veranlagung zur Gewerbesteuer von 14000 % auf 8000 % er ’ mäßigt wurde. Der Beitrag für das zweite Vierteljahr 1923 ist nach Beschluß der Versammlung auf 7500 Mk. pro Mitglied festgesetzt Im letzten Punkt der Tagesordnung spricht Herr Bruns (Diepholz) im Namen der Versammlung unseren aus dem Dienst scheidenden Obermeister für seine großen Verdienste den herzlichen Dank aus. Die Dankesbezeugung der Versammlung kommt dadurch weiter zum Ausdruck, indem beschlossen wird, unseren scheidenden Obermeister als Ehrenobermeister wiederzuwählen. Außerdem wird Herrn Brebber mann sen. demnächst eine Ehrenurkunde überreicht werden. Heinr. Segelke, Schriftführer. Versammlungskaleiider Versammlungen finden statt am: 22. Mai Wetzlar (Uhrmacher verein Lahn-Dill) 26. bis 28. Mai Regensburg (Bayer. Uhrmacher-Landes verband) 3. Juni Altdöbern (Freie Vereinigung Senftenberg) 3. und 4. Juni Nenbrandenburg (Mecklenburger Uhr macherverband) 4. Juni Waldenburg Servisklasse A B C D Lohnklasse A 780 702 624 546 B II05 994 884 773 c 130° 1170 1040 910 D 1560 1404 1248 1092 Lohnbewegung Die neuen Mlndestlöbne zum Reichslohntarif sind vom 15. bis 31. Mat: E 468 . Mark 663 I für die 780 | Arbeits- 936 ' stunde Dresden* Der Stundenlohn beträgt ab 16. April: Für Aus- gelernte 840 Mk.; für Gehilfen im zweiten bis mit dritten Gehilfen- jahre, sofern der Arbeitnehmer die Normalleistung, d. b. die gründ liche Reparatur von zwei Herren-Zylinder- oder zwei einfachen Anker uhren pro Tag liefert, 1015 Mk.; vom vierten bis mit fünften Ge hilfenjahre unter denselben Bedingungen 1260 Mk.; ab sechsten Gehilfenjahr unter denselben Bedingungen 1455 ab^ siebenten Gehilfenjahr unter denselben Bedingungen 1520 Mk. Diese Löhne stellen die niedrigsten Grenzen dar. Leistungsfähigere Gehilfen er halten einen dementsprechend höheren Lohn. Diejenigen Gehilfen, die bisher über die Mindestlöhne bezahlt wurden, bekommen die gleichen Beträge auf die jetzigen Mindestlöhne.
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