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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (18. Mai 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher 259
- ArtikelDer Bruch der Zugfeder 260
- ArtikelDie Fahrt nach Glashütte 261
- ArtikelGeschäftsrezepte 262
- ArtikelBerechnung der Einkaufspreise nach Maßgabe der Geldentwertung 264
- ArtikelAus der Werkstatt 264
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 264
- ArtikelVerschiedenes 266
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 267
- ArtikelAnzeigen 268
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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266 DIE UHRMACHERKTJNST Nr. 20 Reidisbund für das Tasdienubrgebäuse- sewerbe (E. V.)« Der Multiplikator für die Grundpreisliste lautet ab 6. Mai 90. Außerdem wird die Liste zur Zeit korrigiert. Die Mitglieder erhalten dann sofort Nachricht. Neuaufgenommen sind folgende Mitglieder: Nr. 18 Bruno Lobe (Berlin, Weißenburger Straße 36); Nr. 20 Eugen Noack (Berlin, Kreuzstraße 5);« Nr. 76 „Alpina“ (Berlin, Am Köllnischen Markt 1); Nr. 77 Heinrich Kurz (Hanau, Franz-Allee 9); Nr. 78 Aich & Schmidt (Stuttgart); Nr. 79 Edmund Höhne (Dresden, Kreuzstraße 1); Nr. 80 Kurt Schmidt (München, Oberangtr 47); Nr. 81 Willi Haustnig (München, Elvira straße 16); Nr. 82 Hans Wienerrither (Leipzig, Kochstraße 4); Nr. 84 Paul Klinghardt (Leipzig, Hainstraße 14); Nr. 84 Oskar Gebhardt (Leipzig, Katharinenstraße 4); Nr. 85 Rudolf Gebhardt (Leipzig, Katharinenstraße 4); Nr. 86 Willi Kurz (Hanau, Lothringer Straße 9); Nr. 87 Leo Großvater (Berlin, Anklamer Straße 11). Im nächsten Monat gehen den Mitgliedern Rundschreiben zu. Wir bitten noch um Zusendung aller ausstehenden Fragebogen sowie rückständiger Beiträge. I. A.: P. Keilig. Statut einer Sferbebasse anf Silberbasis. Die Zwangsinnung für Solingen stellte uns das nachstehende Statut ihrer Sterbekasse zur Verfügung, das sicher viele Kollegen in Orten, in denen die Gründung einer solchen Sterbekasse beabsichtigt ist, interessiert: Um allen Innungsmitgliedern und deren Frauen ein unserm Stande gemäßes würdiges Begräbnis zu sichern, und um die Hinter bliebenen in kollegialer Weise zu entlasten, wird heute folgendes beschlossen: 1. Innerhalb der Innung wird eine auf Gegenseitigkeit be ruhende Sterbeauflage gegründet. 2. Mitglied dieser Sterbeauflage kann jedes Innungsmitglied werden. 3. Nach dem ersten Sterbefall werden keine bis dahin der Innung angehörenden Mitglieder mehr in die Sterbeauflage aufge nommen, es sei denn, daß die pro Sterbefall gezahlten Beiträge nachgezahlt werden. 4. Zur Fundierung und Stabilisierung der Kasse sind von jedem beitretenden Mitgliede 30 (dreißig) g o,8oo Silber einzubringen. 5. Neue in die Innung eintretende Mitglieder haben die Be rechtigung, nach Einbringung von 30 g 0,800 Silber der Auf lage beizutreten. Für die Sterbefälle, die während ihrer Mitglied schaft zur Innung eingetreten, sind die Beiträge ebenfalls nachzu zahlen. 6. Es ist Ehrensache für die finanziell stärkeren, den finanziell schwächeren Kollegen den Eintritt in die Auflage und das Ver bleiben in derselben zu ermöglichen. Derartige Angelegenheiten werden vom Innungsvorstand vertraulich behandelt. Es wüd da her allen Kollegen empfohlen, nach Möglichkeit den Silberfonds durch freiwillige Zuwendungen für derartige Hilfsfälle zu stärken. 7. Als aus- und einzuzahlender Betrag soll bei jedem Sterbe fall der Weit von 10 g o,8oo Altsilber pro Mitglied gelten. Stirbt die Frau eines der Auflage angehörenden Mitgliedes, so gelten hierfür die gleichen Leistungen. 8. Der Vorstand wird ermächtigt, in Notfällen einen größeren Betrag, und zwar bis zu 20 (zwanzig) g Silberwert, zur Auszahlung zu bringen. Der ausgezahlte Betrag wird durch Umlage von den Mitgliedern wieder erhoben. 9. Nach jedem Sterbefall hat jedes Mitglied innerhalb vier Wochen den anteiligen Beitrag einzuzahlen. Es verwirkt die Mit gliedschaft, wer 6 (sechs) Wochen nach dem Ableben eines Mitgliedes die Neueinlage nach Aufforderung noch nicht geleistet hat. 10. Der Austritt aus der Sterbekasse steht jedem Mitglied nach vorhergegangener Mitteilung an den Kassenverwalter durch Ein schreibebrief zu jeder Zeit frei. Jedoch erlischt hiermit jeder An spruch auf das eventuelle Vermögen und die Leistungen der Sterbe auflage. Auch ist ein Wiedereintritt absolut ausgeschlossen. 11. Die Verwaltung des Vermögens der Sterbeauflage wird einem von den Mitgliedern gewählten Kollegen jeweils auf zwei Jahre übertragen. Die Wahl ist mit den Vorstands wählen der Innung vorzunehmen; der gewählte Verwalter wird dadurch Vor standsmitglied der Innung. 12. Die Aufbewahrung des Bestandes, sowie der über den Be stand und die eventuelle Verwendung desselben Aufschluß gebenden Papiere hat in dem Tresor einer Bank oder einer Sparkasse zu ge schehen. Der Obermeister der Innung oder im Verhinderungsfälle dessen Stellvertreter ist verpflichtet, Bestand und Unterlagen mindestens einmal im Jahre zu-revidieren. Die Verwaltungsunkosten werden von den Mitgliedern anteilig erhoben. 13. Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt nur auf An weisung des Obermeisters oder in dessen Verhinderung eines anderen Mitgliedes des Vorstandes nach Vorlage der Sterbe-Urkunde und gegen Quittung. 14. Die der Sterbeauflage angehörenden Innungsmitglieder können mit Zweidrittelmehrheit die Auflösung dtr Auflage be schließen. Zu diesem Zweck ist di • Einbeiufung einer besonderen Versammlung erforderlich. Der dann vorhandene Bestand darf nur zu gemeinnützigen Innungszwecken verwandt werden. 15. Streitfälle, die sich aus der Auslegung der Paragraphen dieses Statuts ergeben, regelt der Vorstand unter Ausschluß des Rechtsweges. Berufungen gegen^die Entscheidungen des Vorstandes entscheidet die außerordentliche General-Versammlung der Sterbe auflage. 16. Anträge auf Abänderungen des vorliegenden Statuts sind nur zulässig, wenn dieselben, von der Hälfte der Mitglieder unter schrieben, schriftlich beim Innungsvorstand eingereicht werden. 17. Zur Verhandlung über dieselben ist eine außerordentliche, nur zu diesem Zweck bestimmte Sitzung der Sterbeauflage zu be rufen, zu welcher alle Mitglieder mindestens vierzehn Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Anträge einzuladen sind. 18. Die Mitgliederversammlung kann über diese Anträge nur daun beschließen, wenn drei Viertel der Mitglieder der Sterbeauflage erschienen sind. Ist diese Zahl in der ersten, zu dem fraglichen Zweck angesetzten Versammlung nicht erschienen, so hat der Innungsvorstand innerhalb vier Wochen eine zweite Versammlung zu berufen, in welcher die Abstimmung ohne Rücksicht auf die An wesenden erfolgt. Hierauf ist bei der Anberaumung der zweiten Versammlung ausdrücklich hinzuweisen. 19. Die Beschlüsse können nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Stimmberechtigten gefaßt werden. 20. Vorstehendes Statut tritt sofort in Kraft. Ermittelung« - Sadien. Von der Kriminalpolizei in Det mold ist folgende goldene Zylinder-Remontoir-Damenuhr beschlag nahmt worden: 585 gestempelt, 10 Steine, arabische Ziffern, Nummer 324228. Auf der Innenseite des Anßendeckels rechts vom Scharnier befindet sich das Zeichen K 6327, ebenfalls im gleichen Deckel links vom Scharnier das Zeichen Mi—3. Außerdem befindet sich in der Mitte das Zeichen K 3530. Beim Zollamt Weener ist eine offene goldene Herren-Remontoir- uhr angehalten worden, die unrechtmäßig erworben zu sein scheint. Die Uhr besitzt ein altes Werk und ist bereits zweimal in Reparatur gewesen, sie zeigt im Deckel die Reparaturmarken: H 17516 und K 2409. Um nun feststellen zu können, wer die Uhr in Reparatur gehabt hat und von wem sie seinerzeit zur Reparatur übergeben ist, wird ersucht, daß sich diejenigen Uhrmacher, die vorstehende Reparaturnummern führen, mit dem Zollamt Weener in Verbindung setzen. Scbrägubren. Wir berichteten bereits in der Tages-' ausgabe vom 6. Mai über die von der Firma Raimund Marschner in Dresden-A., Feldherrenstraße 5, auf der Reichstagung gezeigte Neuheit der Schräguhren. Heute sind wir in der Lage, unseren Lesern eine solche Uhr im Bilde vorzuführen. ' Die Uhren haben, wie schon in unserer ersten Notiz bemerkt, den Zweck, dem Be schauer ein leichteres und vor allen Dingen nicht durch Lichtreflexe gestörtes Ablesen der Zeit zu ermöglichen. Altona. Herr Kollege Ernst Sackmann wurde zum stell vertretenden Direktor in den Berufsschulen für die Abteilung Altonaer Uhrmacher-Fachschule «g-nannt. Gelsenkirchen. Am 23. April konnte die Firma Heinrich Menges das fünfzigjährige Geschäftsjubiläum feiern. Halle a. s. Karl Baer eröffnete Brunnenstraße 67 ein Uhren- und Goldwarengeschäft. Eelpzlg. Herr Kollege Emil Schneider, Schützenstraße 2, ist verstorben.
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