Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (11. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handel und Volkswirtschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 15
- ArtikelDie Erneuerung der Luxussteuernummer 16
- ArtikelRichtlinien des Reichswirtschaftsministeriums für die Anwendung ... 16
- ArtikelEinladung zur dritten Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 18
- ArtikelSprechsaal 19
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 20
- ArtikelVerschiedenes 21
- ArtikelVom Büchertisch 22
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 23
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 2 DIE UHRMACHERKUNST 23 Handel und Volkswirtschaft Letzte Nachrichten und Telegramme — Richtpreise — Edelmetallkurse Steuerabzug für 1923. Der Reichstag hat die nach folgenden Aenderungen der auf die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohns bezüglichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes beschlossen: Mit Wirkung vom i. Januar 1923 ab ermäßigt sich der Betrag von 10 o/ 0 des Arbeitslohns 1. für den Steuerpflichtigen und für seine zu seiner Haushal tung zählende Ehefrau a) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate um je 200 Mk. monatlich, b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen um je 48 Mk. wöchentlich, c) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um je 8 Mk. täglich, d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume um je 2 Mk. für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden, 2. für jedes zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende minderjährige Kind im Sinne des § 17, Abs. 2, des Einkommen steuergesetzes a) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate um 1000 Mk. monatlich, b) im Falle der Zahlung des Ar beitslohns für volle Wochen um 240 Mk. wöchentlich, c) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um 40 Mk. täg lich, d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeit räume um 10 Mk. für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden; K nder im Alter von mehr als 17 Jahren, die Arbeitseinkommen be ziehen, werden nicht gerechnet. 3. Zur Abgeltung der nach § 13^ Abs. 1, Nr. 1 bis 7, zulässigen Abzüge a) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Monate um 1000 Mk. monatlich, b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Wochen um 240 Mk. wöchentlich, c) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für volle Arbeitstage um 40 Mk. täglich, d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume um ioMk. für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden. Wird der Arbeitslohn nicht für eine bestimmte Arbeitszeit gezahlt, so tritt an die Stelle der Ermäßigung eine feste Ermäßi gung von 6 % des Arbeitslohnes. Der nach Vornahme der Er mäßigungen einzubehaltende Betrag ist — ohne Rücksicht darauf, für welche Zeit die Lohnzahlung erfolgt — auf volle Mark nach unten abzurunden. Soweit Steuerbücher für das Kalenderjahr 1923 bereits ausge händigt sind, hat der Arbeitgeber an Stelle der auf dem Steuer buch vermerkten Jahresgesamtermäßigung den Steuerabzug vom 1. Januar 1923 ab nach Maßgabe der nach den neuen Vorschriften sich ergebenden Jahresgesamtermäßigung vorzunehmen. Dagegen ist der Arbeitgeber nach wie vor an die Eintragungen auf dem Steuerbuch insofern gebunden, als er die Zahl der beim Steuer abzug zu berücksichtigenden Personen, wie sie auf dem Steuerbuch von der Gemeindebehörde oder dem Finanzamt vorgetragen ist, dem Steuerabzug zugrunde zu legen hat. Er darf demnach z. B., wenn auf dem Steuerbuch drei Kinder zur Berücksichtigung zu gelassen sind, nur die Ermäßigung für drei Kinder berücksichtigen. Ungenügende Nachfrist gilt als Nachfrist. Wenn jemand seinem Vertragsgegner, der in Verzug geraten ist, eine Nachfrist setzt, welche nicht ausreichend bemessen ist, so folgt daraus nicht, daß überhaupt keine Nachfrist gesetzt ist. Viel mehr ist anzunehmen, daß die Leistung, wenn sie dann noch inner halb einer angemessenen Nachfrist erfolgt, als noch rechtzeitig er folgt zu gelten hat. (Kammergerichtsentscheidung 28 U 7681, 21.) Richtpreise Uhrkapseln. Wie die Firma Georg Jacob, G. m. b. H. in Leipzig, mrtteilt, sind die Preise für Uhrkapseln erhöht worden. Es kosten jetzt: Wartburg, AWR und Ideal . . . Dtzd. AIND, Stück ADW Bergmann „ LINS, „ LLB Bravo „ DASS, „ LRN Ueber die Preise von Altertümern und Kunst- gegenständen auf den letzten Auktionen schrieb Adolph Donath am 28. Dezember im „Berliner Tageblatt“. Bei einer Ver steigerung im Dezember in Berlin bei Hellwig zahlte man für eine holländische Kastenstanduhr, Mitte des 18. Jahrhunderts, 2600000 Mk., für eine Londoner aus der ersten Hälfte des 18. Jahr hunderts 1850000 Mk. Auch modernes Kunstgewerbe ist im Preise sehr gestiegen. So ergab in München ein von Karl Johann Bauer 1910 entworfener Tafelaufsatz aus Silber (Gewicht 2,3 kg) 460000 Mk., eine Elberfelder Schmuckkassette aus Silber (Gewicht ohne Sockel 2060 g) 450000 Mk., ein 1600 g schwerer silberner Prunkkrug 320000 Mk. Eine achteckige, 19 cm hohe Onyx schale mit silber-vergoldetem Rand kam auf 400000 Mk. Die Teuerung im Dezember Steigerung um 53,6 % Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er nährung, Heizung, Beleuchtung, Wohnung und Bekleidung) ist nach den Erhebungen des Statistischen Reichsamts im Durchschnitt des Monats Dezember auf 68506 gegenüber 44610 im Monat No vember gestiegen. Die Gesamtkosten der Lebenshaltung betragen somit für Dezember das 685 fache der Vorkriegszeit. Gegenüber dem Vormonat beträgt die Steigerung 53,6 0/0; sie bleibt demnach hinter der Steigerung in den letzten Monaten (65,7 bzw. 102,2 o/ 0 ) nicht unerheblich zurück. Die Indexziffer ohne die Bekleidungs ausgaben stellt sich auf 61156, ist demnach um 52,7 0/ 0 höher als im Vormonat. Die Bekleidungskosten allein haben sich um 56,6 0/0 auf 116113 erhöht. Die geringste Steigerung zeigt die Indexziffer für die Ernährungskosten, die im Dezember um 46,8 o/ 0 auf 80702 gestiegen sind. Firmennachrichten aus Industrie und Großhandel Badlsdie Uhrenfabrik, A.-G., Furtwangen. Nach dem Bericht für 1921/22 brachten In- und Ausland eine Fülle von Aufträgen, deren Ausführung in vollem Umfange trotz gesteigerter Produktion nicht möglich war. Auch die Fabrikation von Haus uhren und Westminsteruhren wurde mit gutem Erfolge aufgenommen. Nach 429902 Mk. (127835) Abschreibungen ergeben sich einschließ lich 31214 Mk. (37780) Vortrag 2126268 Mk. (680247) Reingewinn, woraus 35% (15) Dividende verteilt, 500000 Mk. (100000) dem Dividendenausgleichsfonds zugeführt, 689292 Mk. zu sonstigen Zu weisungen verwendet und 411976 Mk. vorgetragen werden. Bei i l /. 2 Mill. Mk. Grundkapital, das inzwischen um i J / 2 Mill. Mk. Stamm- und 500000 Mk. Vorzugsaktien erhöht wurde, verzeichnet die Bilanz 18,87 Mid- Mk. (4,90) Kreditoren gegenüber 8,26 Mill. Mk. (3,18) Debitoren und 13,88 Mill. Mk. (3,59) Vorräten. Die. Generalver sammlung am 28. Dezember genehmigte 35 0/0 Dividende. Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken A. - G., Freiburg in Schlesien. In der Generalversammlung war 16004000 Mk. Aktienkapital vertreten. Die der Versammlung vor liegende Bilanz, sowie die Gewinn- udd Verlustrechnung für 1921/22 wurden einstimmig genehmigt. Es gelangen somit 35 % Dividende auf die Stammaktien zur Ausschüttung. Ferner wurde beschlossen, 3 Mill. Mk. Vorzugsaktien in Stammaktien mit Dividendenberechti gung vom 1. August 1922 ab umzuwandeln und das Aktienkapital um weitere 9 Mill. Mk. neue Stammaktien zu erhöhen. Einstimmige Genehmigung fand ein weiterer Vorschlag auf Erhöhung des Grund kapitals um 5 Mill. Mk. Vorzugsaktien mit mehrfachem Stimmrecht, die gleichfalls vom 1. August 1922 ab an der Dividende teilnehmen. C. Bohmeyer, K.-G., Halle a.S. Die bisherige Firma C. Bohmeyer wurde in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt, und zwar unter persönlicher Haftung der Herren Carl Bohmeyer und Johannes Bohmeyer. Isenfhal & Giesecke, G. m. b. H., Berlin S 14, Alte JakObslraße 48. Die Firma hat für Westfalen und das Ruhrgebiet in Essen-Dellwig, Kraienbruch 50, bei Herrn Heinrich Kürten, und in Schwerin i. Meckl., Steinstraße 18, bei Gebr. Joost ständige Verkaufs- und Musterlager errichtet. — Infolge der hohen Preise für Alpaka-Bestecke hat die Firma jetzt auch noch Solinger Besteckwaren aufgenommen. „Sufag“. Schwarzwälder Uhrengehäusefabrik A.-G., Freiburg in Baden. Der Gesellschaftsvertrag ist am 21. September 1922 mit Nachtrag vom 3. November 1922 fest gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Uhrengehäusen aller Art. Das Grundkapital beträgt 3000000 Mk. Messe - Nachrichten Die Breslauer Frühjahrsmesse wird in der Zeit vom 11. bis 14. März stattfinden.
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