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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Ziel- und Zahlungsbedingungen des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes (E. V.)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kapuzinerpredigt
- Autor
- Lechner, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 301
- ArtikelMitteilungen des Wirtschaftsverbandes der Optik führenden ... 301
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 302
- ArtikelDie neuen Ziel- und Zahlungsbedingungen des Verbandes der ... 302
- ArtikelKapuzinerpredigt 303
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 305
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 306
- ArtikelVerschiedenes 308
- ArtikelVom Büchertisch 308
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 308
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 309
- ArtikelAnzeigen VIII
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 24 DIE UHRMACHERKUNST 303 Die neuen Konditionen lauten: Fälligkeit der Rechnung 30 Tage ab Fakturendatum. Bei Zahlung innerhalb 7 Tagen ab Fakturendatum 6 °/ 0 Kassaskonto. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Fakturendatum 3 °/ 0 Kassaskonto. Bei Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 °/ 0 für jede an gefangene Woche. Die Höchstlaufzeit von Wechseln darf 60 Tage ab Fakturendatum nicht überschreiten. Auch bei Herein nahme von Wechseln sind nach Ablauf von 30 Tagen Verzugszinsen in Höhe von 2 % für jede angefangene Woche zu berechnen. Maßgebend für Skonto- und Zinsberechnung ist der Tag des Eintreffens der Zahlung. Ich glaube nicht, daß der Einzelhandel ein Interesse daran haben kann, den Großhandel leistungsunfähig zu machen. Wie der Großhandel darauf eingestellt ist, seinen Abnehmern das Höchsmaß an Erleichterungen zu bieten, wie er sie nur gewähren kann und im Verein mit ihnen darüber zu sinnen, wie ihre Werte erhalten werden können, so hat aber auch der Einzelhandel die Pflicht, dem Großhandel die Möglich keiten zur Weiterführung seiner Geschäfte an die Hand zu geben. Verluste von wenigstens 50 °/ 0 an den Außen ständen innerhalb eines Monats, wie wir sie oben gesehen haben, erdrücken den Großhandel; hier muß sich das ver ständnisvolle Zusammenarbeiten von Großhandel und Einzel handel, das sich bei mancher wirtschaftlichen Frage des Gesamtgewerbes, wie z. B. beim Goldgesetz, so glänzend bewährt hat, wiederum beweisen. Atich unter den neuen Zahlungsbedingungen trägt der Großhandel das volle Risiko, da er Nachvalutierungen, wie sie in anderen Branchen üblich sind, für Lieferungen auf feste Bestellung nicht kennt. Ueber das als Gegenwert für seine Lieferung gezahlte Geld kann er erst in dem Augenblick verfügen, wo es ihm bar oder in Scheck zugeht oder von seiner Bank gutgeschrieben wird. Daher muß der Tag des Eintreffens der Zahlung für die Berechnung von Skonto und Zins maßgebend sein. Die Behandlung von Auswahlen hat ebenfalls eine Ver änderung erfahren. In Zukunft wird die Annahmeerklärung bei Auswahlen auf längstens 7 Tage befristet. Trifft die Entscheidung nach Ablauf dieser Frist ein, so werden bei eingetretenen Preiserhöhungen die Waren zum jeweiligen Tagespreis berechnet. Diese Bestimmung ist aus folgenden Gründen getroffen worden. Oft sind bei steigenden Gold- und Silberpreisen Auswahlen, vielfach von hochwertiger Ware, verlangt worden. Der Abnehmer wartete nun ab, wie die Devisenbewegung sich entwickelte, und gab dann, nachdem Devisensteigerungen von 10, 20 °/ ü und mehr eingetreten waren, die Annahmeerklärung ab, so daß tat sächlich an derartigen Auswahlen Verluste bis zu 30 und 40 °/ 0 eintraten, da die Preise fest, nicht freibleibend, gestellt waren! Ein derartiges Risiko ist auf die Dauer untragbar, da es zu einer Zerrnürbung der Betriebe führt. Kommt dazu noch der Verlust aus der langen Zielgewährung, so kann man sich leicht ausrechnen, welch ungeheuerliche Verluste der Großhandel aus seiner Preisstellung an Auswahlen erleidet. Und gerade das Auswahlgeschäft muß heute unbedingt bei behalten werden, weil dem Einzelhandel nicht immer die Möglichkeit gegeben ist, so viel Ware am Lager zu halten, daß man einem Kunden Artikel in allen möglichen Mustern vorlegen kann. Aber diese Notwendigkeit darf nicht dahin führen, daß nun der Einzelhandel, meistens wohl unbewußt, den Großhandel als seinen Bankier benutzt, der die Last der Geldentwertung auf sich nehmen muß. Die Zahlungsbedingungen des Grossistenverbandes, die einheitlich für alle Grossisten festgesetzt sind, sind auch heute noch durchaus erträglich. Sie lassen der Kundschaft einen angemessenen Spielraum zur Disposition über ihre Betriebsmittel und die volle Freiheit, sich billigere Preise durch sofortige Regulierung in bar oder Scheck zu ver schaffen. Warnen möchte ich vor der Banküberweisung. Meistens braucht eine Banküberweisung 7 bis 10 Tage, bis sie dem Empfänger gutgeschrieben wird. Dann kann natür lich dem Abnehmer ein Kassaskonto nicht mehr gewährt werden. Wer sich also diesen Vorteil zunutze machen will, wähle die Barzahlung oder den gleichwertigen Scheck. Für Postschecküberweisung gilt ähnliches wie von der Bank überweisung, wenn auch dort die Fristen für die Gutschrift kürzer sind. Vielleicht zwingen uns die Verhältnisse zu einer weiteren Verschärfung, wieder ganz gegen unseren Wißen, zu schreiten, vielleicht kommen wir auch dort einmal an, wo andere Branchen bereits stehen. Wir wollen es nicht hoffen. Aber uns zwingt die Notwendigkeit der Erhaltung unserer Betriebsmittel. Der Einzelhandel macht Geschäfte Zug auf Zug; der Großhandel ist der Bankier des Einzel handels für Wochen und Monate. Während es der Bank einerlei ist, ob der Kunde aus den bei ihr deponierten Geldern einen Verlust erleidet oder ungeheure Zinsen als Ersatz für die Geldentwertung zahlt, kann es dem Groß handel nicht gleichgültig sein, da es einmal nicht die Natur seines Unternehmens ist, bankmäßige Geschäfte zu betreiben, und zum ändern, weil er mit dem Geld, das er vom Kunden für die Ware bekommt, selbst bei den neuen Bedingungen stets wesentlich weniger kaufen kann, als er geliefert hat, ohne für sich selbst einen Gewinn aus dem Kreditgeschäft zu erzielen. Wir dürfen wohl hoffen, daß unsere Abnehmer diese Gründe gelten lassen werden. Kapuzinerpredigt Gehalten von A. Lechner, München Auf dem Verbandstage des Bayrischen Uhrmacher-Landes verbandes hielt Herr Kollege A. Lechner (München) einen Vortrag über das Thema: „Warum lebt im Publikum der Glaube, daß der Uhrmacher in die Uhr hineinblase? Wir geben die Ausführungen, die Herr Direktor König in seinem Reisebriefe eine Kapuzinerpredigt nannte, zu Nutz und Frommen aller Kollegen hier wieder. Die Schriftleitung. Wie jeder wissen sollte, ist in keinem Gewerbe die Tüchtigkeit des Meisters so notwendig wie bei uns. Und doch — gibt es einen Spengler, einen Schuster, einen Schneider, einen Goldschmied oder Installateur oder Elektrotechniker, von dem die Kundschaft so geringschätzig denkt wie von uns? Würde jemand vom Schneider sagen: „Der zieht ja bloß die Fäden raus“, 'so wäre das sicher im Vergleich zum Uhrenausblasen beim Publikum doch eine schwierigere Handlung. Warum nun stehen wir Uhrmacher in einem solchen schiefen Licht? Es muß ein Etwas da sein, das schon unsere Vorfahren in die gleiche Einschätzung brachte, denn so lange ich lebe, hörte ich vom Uhrenausblasen, und ich glaube, Kollegen, die älter sind wie meine Wenigkeit, müssen da*s gleiche sagen. „Jetzt steht die Uhr“, sagt der Bauer zur Mutter, ».geh, probier’s, nimm den Flederwisch und kehr’s aus.“ „Das schon“, meint sie, „aber schmier’n mußt Du’s, denn mit dem Maschinenöl kenn ich mi net aus und ein Salatöl nehmen, dös darf ma net, hat mir schon einmal ein Uhrmacher g’sagt. — Jetzt ist es schon geschehen, schaug’ ma halt, ob’s laft. — — Teufi. nichts ist’s, steht schon
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