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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (29. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ruhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw. und was der Uhrmacher davon wissen muß
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 319
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 320
- ArtikelDas Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw. und was der ... 320
- ArtikelVorläufiges Merkblatt für das Gesetz über den Verkehr mit ... 321
- ArtikelGesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen 321
- ArtikelDie preußischen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den ... 323
- ArtikelReisebriefe (III) 324
- ArtikelDie Zahlungsbedingungen des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten, ... 325
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 326
- ArtikelVerschiedenes 328
- ArtikelVom Büchertisch 328
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 328
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 329
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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320 DIE UHRMACHERKTJNST Nr. 26 Ruhrtailfe für das Ubren- und Goldwarengewerbe mm um hihi Heute quittieren wir über folgende Spenden: 827100 Mk.: Alpina-Ruhrspende (Verbandstag Goslar). 421650 Mk.: Zwangsinnung Hamburg. 3. Rate. 140000 Mk.: Zwangsinnung Spandau. 122000 Mk.: W. Bistrick (Königsberg), Verzicht auf Wirtschaftsausschußsitzung. 104025 Mk.: Vereinsbank. 89000 Mk.: Vereinigung für Siegen und Umgegend. 70000 Mk.: Innung Stralsund. 50000 Mk.: Verein Gießen und Umgegend, 2. Rate, Innung Gleiwitz und Hindenburg. 44000 Mk.: Ostthüringei Uhrmacherverband. 39000 Mk.: Freie Uhrmacherinnung Ostthüringen (Altenburg). 23000 Mk.: Uhrmacherinnung Leisnig, 3. Rate. 20000 Mk.: E. Riechert (Lüneburg). Bisheriges Ergebnis unserer Sammlung 29093034 Mark* Große Summen werden noch gebraucht. Wir bitten, Spenden unter der Bezeichnung „Ruhrhilfe“ auf unser Postscheckkonto Amt Leipzig Nr. 13953 einzuzahlen. Ueber die eingehenden Betrage werden wir an dieser Stelle quittieren. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Hch. Kochendörffer, Vorsitzender W. König, Verbandsdirektor 10000 Mk.: Wilb. Pommerning (Jastrow), L. Kluge (Chemnitz). 5000 Mk.: Aug. Heidtkamp (Velbert), C. Schneider (Gronau). 3000 Mk.: K. Schwartz (Reinbek). 2000 Mk.: F. Frauen (Kellinghusen). 1000 Mk.: Freise (Derenburg), Witwe Krug (Heders- leben). — 900-Mk.: B. Barth (Berlin O). Gesammelt durch die Uhrmacher - Woche (Leipzig): 37000 Mk.: Fr. Sturm (Bistritz). 2500 Mk.: O. Douglas (Rothenburg a. Oder). Berichtigung: Die in Nr. 24 quittierten 7245 Mk. sind nicht von Herrn L. Oehmcke (Darmstadt), sondern von der Innung Darmstadt (2. Rate). Das Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw. und was der Uhrmacher davon wissen muß In der vorigen Nummer der UHRMACHERKUNST brachten wir bereits die Nachricht, daß das neue Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen am 14. Juni 1923 in Kraft getreten ist. Wir wiesen auch bereits auf die wichtigsten Bestimmungen dieses neuen Ge setzes hin. In der heutigen Nummer bringen wir zunächst ein vorläufiges Merkblatt, das von Herrn Dr. Felsing ausgearbeitet wurde. Weiter veröffentlichen wir nochmals das schon in Nr. 22 abgedruckte vollständige Gesetz. Zum Schluß bringen wir die vom preußischen Minister des Innern und vom preußischen Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Ausführungsbestim mungen. Die Ausführungsbestimmungen der anderen Länder sind noch nicht erlassen, bzw. uns noch nicht be kannt. Es ist aber zugesagt worden, daß sie sich möglichst den preußischen anlehnen. Zu den Ausführungsbestimmungen selbst ist zu bemerken, daß sie noch einige Mängel und Unklarheiten an sich haben, die jedenfalls durch Ausführungs anweisungen noch beseitigt werden. Immerhin ist zunächst über die Frage Klarheit ge schaffen, wo die Handelserlaubnis beantragt werden muß. Es ist in Städten mit staatlicher Polizei die Polizei behörde, im übrigen im Landkreise der Landrat und im Stadtkreise der Erste Bürgermeister. Dieser Antrag muß spätestens bis zum 14. Juli gestellt werden. Ein Wortlaut für den Antrag wird in dem vor läufigen Merkblatt des Herrn Dr. Felsing vorgeschlagen. Ueber die wichtige Frage der Buchführung geben die preußischen Ausführungsbestimmungen leider eine ungenaue Anweisung. Das in den Ausführungsbestimmungen vorgeschriebene Ankaufsbuch bedarf auf alle Fälle der Re vision. Bei dem Entwurf des Schemas wurde jedenfalls vergessen, daß das Gesetz vorschreibt, daß dem Verkäufer eine Durch schrift der die Veräußerung betreff enden vollständigen Bucheintragung auszuhändigen ist. Da das in den Aus führungsbestimmungen bis jetzt vorgeschriebene Ankaufs buch die Anfertigung von Durchschriften nicht ermöglicht, also dem Gesetz flicht entspricht, haben wir ein* solches Buch nicht anfertigen lassen. Wir empfehlen unseren Mit gliedern am 1. Juli mit der Buchführung zu beginnen, und zwar die von uns bis jetzt gelieferten Ankaufs- und Quittungs- bücher (es sind die gleichen, wie sie auch die „Deutsche Uhrmacher-Zeitung“ in Berlin vertreibt) zu benutzen. Diese Bücher besitzen alle in dem Gesetz vorgeschriebenen Spalten, nur sind sie in etwas veränderter Form angelegt. Von einigen Polizeidirektionen haben wir bereits die Zusage er halten, daß bis auf weiteres eine Beanstandung dieser Bücher nicht erfolgen soll. Sollte bei einem der Kollegen ein solches Buch beanstandet werden, so wolle er sich umgehend mit uns in Verbindung setzen, damit wir das weitere veranlassen. Nach Abschluß der schwebenden Verhandlungen liefern wir — sollten die jetzt gelieferten nicht nachträglich ge nehmigt werden — abgeänderte Ankaufsbücher. Da auf alle Fälle am 1. Juli mit der Buchführung und Quittungsleistung begonnen werden muß, bleibt unseren Mitgliedern nichts anderes übrig, als die von uns zu be ziehenden Bücher einstweilen zu benutzen. Ein kleines Buch (für 50 Ankäufe) ist ja auch bald verkauft, so daß das Risiko kein großes ist. Die Ankaufs- und Quittungsbücher kosten in der Ausführung 50 Blatt (für 50 Kunden) zur Zeit bei einem Büchermultiplikator von 6300 7600 Mk. und mit 100 Blatt (für 100 Kunden) 14200 Mk.
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