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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (29. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handel und Volkswirtschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 319
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 320
- ArtikelDas Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw. und was der ... 320
- ArtikelVorläufiges Merkblatt für das Gesetz über den Verkehr mit ... 321
- ArtikelGesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen 321
- ArtikelDie preußischen Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den ... 323
- ArtikelReisebriefe (III) 324
- ArtikelDie Zahlungsbedingungen des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten, ... 325
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 326
- ArtikelVerschiedenes 328
- ArtikelVom Büchertisch 328
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 328
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 329
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 26 DIB UHRMACHERKUNST 329 t . Handel und Volkswirtschaft Letzte Nachrichten und Telegramme — Richtpreise — Edelmetallhurse Uhrenpreise, Dollarstand, Gold marklöhne Ein interessantes Dreigespann! Von W. Quentin. Bei einem Dollarkurs von 126000 hat die Mark ihren Wert um das 30000 fache verringert, bei einer Schlüsselzahl von 11000 haben dagegen die deutschen Uhren ihren Preis um das 33 fache vervielfältigt. Die Multiplikatorfabrik in Schramberg hat scheinbar etwas Ueberdruck auf ihrem Kessel gehabt, der noch nicht wieder ausgeglichen ist, aber sonst arbeitet sie prompt, sehr prompt sogar — nach oben —, die Rückwärtssteuerung scheint weniger gut zu funktionieren. Es liegt wohl mehr am Stenermann, dem rückwärts scheinbar eine widerliche Sache ist, vorwärts dagegen ein hoher Genuß. In Uhren hätten wir also die Weltmarktparität reichlich, hier wäre kein weiterer Ausgleich nötig. Da taucht ein neues Gespenst am Horizont auf, die wertbeständigen Löhne des Arbeiters und Angestellten. Sie wollen und sollen in Einklang gebracht werden zur Lebenshaltung, zur Zeit sind die Löhne etwa 6000 fach, sie müßten sich also verfünffachen und die Preise der Uhren für Deutsch land? Ist eine weitere Erhöhung zu erwarten? Lieber Leser, ent scheide selbst — die Multiplikatorfabrik wird weiter fabrizieren. Dann wird der deutsche Uhrenpreis höher liegen als der Auslands preis und dann wird der deutsche Uhrmacher wohl dazu übergehen, seine Uhren aus dem Ausland zu beziehen; in diesem Palle ver hungert der deutsche Grossist. Sollte aber die Multiplikatorfabrik nicht arbeiten und die Preise der Uhren stehenbleiben, was ja auch möglich wäre — es passieren ja immer noch Wunder —, die Fabrikanten würden dann aus Idealismus die Lohnzulagen aus ihrer Tasche zahlen müssen, die bald leer wäre, dann verhungert der deutsche Fabrikant. Wenn aber weder der Fabrikant seine bisherige Preisberech nung ändert, noch eine Einfuhr von deutschen Uhren.über das Ausland zu billigen Preisen möglich ist, die Einfuhr ist bekanntlich kontingentiert, die Höhe der dann kommenden Preise die Unver käuflichkeit der Uhren zu einer totalen macht, dann deutscher Uhrmacher, hat auch dein Stündlein geschlagen, dann verhungerst auch du! Eine neue Devisenverordnung. Der Reichspräsident hat auf Grund des § 48 der Reichs verfassung am 22. Juni folgende Verordnung erlassen: § 1. Gegen Reichsmark oder Wertpapiere jeder Art, die auf Reichsmark lauten, dürfen im Inland und Ausland nur solche Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung (§i, Abs. 2, 3 der Valutaspekulationsverordnung vom 8. Mai 1923, Reichsgesetzblatt I, S. 275) erworben oder veräußert werden, für die eine amtliche Notierung in Berlin stattfindet. Der Erwerb oder die Veräußerung ist nur zu dem amtlichen Kurse des Tages des Geschäftsabschlusses, und zwar zu dem Geld- und Briefkurs oder einem dazwischenliegenden Kurs zulässig. Eine amtliche Notierung wird lediglich dann als vorliegend angesehen, wenn in der betreffenden Währung am Tage des Ge schäftes eine amtliche Notierung des Kurses der Auszahlung statt findet. An Tagen, an welchen eine amtliche Notierung der Aus zahlung nicht stattfindet, dürfen in der betreffenden Währung Ge schäfte nicht abgeschlossen werden. Der Kurs für Auszahlung ist auch für Geschäfte in Banknoten maßgebend, wenn für Banknoten kein besonderer amtlicher Kurs notiert wird. Wird ein solcher be sonderer Kurs notiert, so gilt er lediglich für Geschäfte in Banknoten. Im Kleinverkehr sind Umsätze bis zu 5 Pfund Sterling oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung auch zum letztbekannten amtlichen Kurse zulässig. Diese Vorschriften finden auf Geschäfte, die mit der Reichsbank abgeschlossen werden, keine Anwendung. § 2. Geschäfte, die gegen die Vorschriften des § 1 verstoßen, sind nichtig. Die Richtigkeit kann nicht zum Nachteil von Personen geltend gemacht werden, die den die Nichtigkeit be gründenden Sachverhalt beim Abschluß des Geschäftes nicht kannten. §3. Mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und mit Geldstrafe bis zum Zehnfachen des Wertes der ausländischen Zahlungsmittel oder Forderungen oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich zu einer solchen Zuwiderhandlung auffordert, anreizt oder sich erbietet. Neben der Strafe können die ausländischen Zahlungsmittel oder Forderungen, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zu gunsten des Reiches eingezogen werden, auch wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer nicht gehören. Erweist sich die Ein ziehung als nicht durchführbar, so kann das Gericht nachträglich durch Beschluß die Einziehung des Wertes anordnen. Fort8etMung auf SeUe 33Q In Massen bestellen die Kollegen unseren Sonder-Nachrichten-Dienst. Sollte Ihnen das nicht zu denken geben? Sie bleiben zurück, wenn Sie die Zusendung nicht auch heute noch bestellen! Der SND erscheint sofort nach Eintritt wichtiger Preisänderungen, wenn notwendig täglich, wenigstens aber zweimal wöchentlich. Der SND bringt stets die neuesten Multiplikatoren für Uhren und Schmuck waren, Richtpreise für Haupt- und Nebenartikel, die Edelmetallkurse in Berlin, Pforzheim und Leipzig und die neuesten Devisenkurse. Kurze Inhaltsangabe der letzten Nachrichten: Nr. 91 vom 18. Juni: Nene Preise der Deutschen Präzisions uhrenfabrik Glashütte — Das neue Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen — 50 *>/ 0 Aufschlag auf die Reparaturpreise — Konventionspreis — Fassonaufschlag — Der amtliche Ankaufspreis — Goldweltmarktpreis — Edelmetallpreise — Devisenkurse. Nr. 92 vom 19. Juni: Uhrenmultiplikator ab 19. Juni n000 — Neue Schmuckwarenmultiplikatoren — Preiserhöhung für optische Waren — Edelmetallpreise — Devisenkurse. Nr.93 vom 21. Juni: Preiserhöhungen für Uhrgläser (Teuchern). optische Waren und Brillengläser — Fassonaufschlag für Silberwaren — Neue Schmuckwarenmultiplikatoren — Edelmetallpreise — Devisenkurse. Nr. 94 vom 23. Juni: Neue Preise für Glashütter Uhren (Deutsche Präzisions-Uhrenfabrik) — Preiserhöhung für Schwarzwälder Wanduhren — Goldzollaufgeld — Frankenberechnung für Büffel-Drusus-Uhren — Edel metallpreise — Devisenkurse. Nr. 95 vom 25. Juni: Neue Preise für Glashütter A. Lange- Uhren — Preisaufschlag für Reißzeuge — Erhöhung des amtlichen Gold- und Silberankaufspreises — Kon ventionspreis — Edelmetallpreise — Devisenkurse. 6000 Mark für den Monat Juli berechnen wir freibleibend für die Zusendung unserer unerreicht schnellen und zuverlässigen Sonder- Nachrichten. Wer sich vor Verlusten schützen will, bestelle die Zusendung noch heute. Der Betrag ist mit Angabe: Bestellung des S.-N.-D., auf unser Post scheckkonto, Amt Leipzig, Nr. 13953, einzusenden. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, E.V., Halle a. S., Mühlweg 19.
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