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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (6. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Bestimmungen über den Lohnabzug
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reisebriefe (IV)
- Untertitel
- Reichstagung der österreichischen Kollegen in Graz
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 332
- ArtikelMitteilungen des Wirtschaftsverbandes der Optik führenden ... 332
- ArtikelGeldentwertung (I) 333
- ArtikelErgänzungen zu den preußischen Ausführungsbestimmungen zu dem ... 334
- ArtikelNeue Bestimmungen über den Lohnabzug 335
- ArtikelReisebriefe (IV) 335
- ArtikelBericht über die dritte Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 336
- ArtikelAus unserer Auskunftsmappe 337
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 338
- ArtikelVerschiedenes 340
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 341
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 341
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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335 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 27 Neue Bestimmungen für den Lohnabzug Nachdem erst am i. Juni neue Sätze für den Lohnabzug in Kraft getreten waren, erfahren die Sätze ab i. Juli durch Verordnung vom 21. Juni eine weitere Aenderung: Die neuen nachstehend bekannt gegebenen Sätze dürfen nur Anwendung finden für nach dem 30..Juni 1923 erfolgende Zahlungen für nach dem 30. Juni fällig gewordenen Arbeitslohn. Der Betrag von 10 % des Arbeitslohns, der vom Arbeitgeber einzubehalten ist, ermäßigt sich ab 1. Juli 1923: 1. für den Steuerpflichtigen und für seine zur Haushaltung zählende Ehefrau um je 6000 Mk. monatlich, 1440 Mk. wöchentlich oder je 240 Mk. täglich; 2. für jedes zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende minder jährige Kind im Sinne des § 17, Abs. 2, um 40000 Mk. monat lich, 9600 Mk. wöchentlich oder 1600 Mk. täglich. Kinder im Alter von mehr als 17 Jahren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden nicht gerechnet; 3. zur Abgeltung der Werbungskosten um 50000 Mk. monatlich, 12000 Mk. wöchentlich oder um 2000 Mk. täglich. ^ Ab 1. Juli 1923 beträgt die bei monatlicher, wöchentlicher oder täglicher Lohn- oder Gehaltszahlung zu berücksichtigende Er- mäßigung des vom Arbeitslohn (Geld- und Natural- oder Sach- bezüge) einzubehaltenden Betrags von 10% somit: Familienstand monatlich Unverheirateter oder verwitweter Arbeitnehmer ohne Kinder Verheirateter Arbeitnehn er ohne Kinder J Unverheir. od. verwitw. Arbeitnehmer m. einem mitteil. Angehörigen od. einem minderjahr Kind Verheirateter Arbeitnehmer mit einem minderjährigen Kind oder mittellosen Angehörigen Ledig oder verwitwet mit zwei minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen .... Verheiratet mit zwei minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen . Ledig oder verwitwet mit drei minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen .... Verheiratet mit drei minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen . Ledig oder verwitwet mit vier minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen .... Verheiratet mit vier minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen . . • Ledig oder verwitwet mit fünf minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen . . . . Verheiratet mit fünf minderjährigen Kindern oder mittellosen Angehörigen 56000 Mk. 62 000 „ 96 000 „ 102 000 „ 136 OOO „ 142 OOO „ 176000 „ 182 OOO , 216 OOO „ 222 OOO „ 256 OOO „ 262 OOO „ wö chentlich täglich 13 440 Mk. 14 880 „ 23 040 „ 24 480 „ 32 640 „ Q4 080 m 2 240 Mk. 2480 „ 3 840 4080 „ 5440 „ 5680 „ 7 040 „ 7 280 „ 8640 „ 8880 ,, 10 240 „ IO 480 „ Reisebriefe IV. Reichstagung der österreichischen Kollegen in Graz Graz, 10. Juni: Begrüßungsabend auf dem Schloßberg. Der Schloßberg mit seinem Uhrturm beherrscht das.ganze Stadtbild. Von überall schaut er in die Straßen. An manche geschichtlich bemerkenswerte und auch schwere Stunde mahnt er. Der Uhrturm dankt dem Opfersinn der Grazer Bürger, daß er von den Franzosen verschont blieb, die über ihn das Todesurteil gesprochen hatten. So stößt man überall auf den Vernichtungswillen des Franzosenvolkes! Das Wetter ist prachtvoll, und so begibt man sich zögernd in den heißen Saal, der gedrängt voll ist. Die Leitung der Reichstagung hat gewaltige Anstrengungen ge macht, um den Kollegen etwas zu bieten. Das Programm ist zu vielseitig und zu lang — der schöne Abend lockt ins Freie. Tief unten leuchten die Lichter der Stadt wie lebendige Glühwürmchen. Man könnte meinen, es wäre Friede in der Welt! Es ist aber Hoffnung da, daß endlich Frieden wird — heute vertragen sich selbst die Kollegen untereinander und manche Freundschaft wird geschlossen. Der nächste Tag bringt die feierliche Eröffnung der Reichstagung in dem schönen alten Rittersaal des Land hauses. Er bildet einen würdigen Rahmen für die bedeutungs volle Tagung. Da der Präsident Tippmann noch die Erfahrungen der nächsten Reichstagungen vor sich hat, wartet er geduldig, bis sich der Saal füllt, um mit reichlicher Verspätung die Verhandlung zu eröffnen. Wenn er einige Reichstagungen wie unser Kollege Kochendörffer hinter sich hat, wird auch er die Uhrmacher dadurch zur Pünktlichkeit erziehen, daß er die Verhandlung auch bei Anwesenneit der Drei, die zu einem Kollegium gehören, eröffnet. (Ich habe heute das wohlige Gefühl, andere bei der Arbeit zu sehen. Es ist schon wahr: es ist etwas schönes um die Arbeit — man kann den ganzen Tag zugucken!) Die zahlreiche Vertretung der Behörden bis zum Minister fällt auf. So legt man der Organisationsarbeit der Uhrmacher doch größere Bedeutung bei. Herzlich heißt Herr Tippmann alle Gäste und Kollegen willkommen. Ebenso herzlich wird erwidert. Man fühlt es förmlich körperlich, wie unsere Kollegen dort mit uns im Reiche fühlen und sich freuen, daß hier zum erstenmal das ge meinsame Bänd, das uns umschlingt, fester geknüpft wird. Ich freue mich, hier zu sein. An erster Stelle darf ich über die Bedeutung der Organisation reden. Ich weiß nicht, ob ich den rechten Ton traf. Nur von unseren Erfahrungen brauche ich ja -zu sprechen, die hier wohl die gleichen sein werden. Zum Schluß die Warnung an die, die die Führung übernehmen wollen: Erwartet keinen Dank! Selbstlos, unbekümmert um äußeren Erfolg oder um Dankbarkeit, nur in dem Be wußtsein, sein bestes zu geben, darf man in die Gemein schaftsarbeit für den Beruf eintreten. Zum Beginn des mühevollen Weges also eine ernste Warnung, aber auch eine hohe Verheißung: Zukunftsarbeit — Zukunftserfüllung! Die Gründung geht glatt vor sich. Auch die Wiener Provinzklippe wird geschickt umschifft. Unter stürmischem Beifall wird Herr Tippmann zum Präsidenten gewählt. Er erhält damit die Bestätigung der Kollegen, wie sehr sie die geleistete Organisationsarbeit zu würdigen wissen. Auch der übrige Vorstand wird nach den gemachten Vorschlägen schnell gewählt. Mir erscheint die Zahl (allein vier Vize präsidenten) etwas hoch — jedoch sind bei einer solchen Gründung, die die Auflösung schon bestehender Organi sationen bedingt, persönliche Rücksichten unvermeidlich. Die spätere Praxis wird sicher eine Vereinfachung zum Nutzen schneller und erfolgsicherer Arbeit bringen. Die Verhandlungen standen auf einer bemerkenswerten Höhe. Ein Referat schloß sich an das andere. Luxus steuer und andere Steuerschmerzen — wie bei uns. Auch sonst viel Verwandtes. Tastend wird auch die Grossisten- f/age aufgerollt. Mir scheint, hier liegt ein Stück schwerer, aber sehr notwendiger Arbeit. Man hat zu sehr alles wachsen lassen, wie es wollte. Gerade für diese Verhältnisse kommt der Wille zum gemeinsamen Handeln etwas spät. Aber Graz wird unseren Kollegen in der Hauptsache das eine gelehrt haben: In dem Zusammenstehen aller Kollegen liegt und wächst die Kraft, Ordnung in den Beruf zu bringen.
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