Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (6. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus unserer Auskunftsmappe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 332
- ArtikelMitteilungen des Wirtschaftsverbandes der Optik führenden ... 332
- ArtikelGeldentwertung (I) 333
- ArtikelErgänzungen zu den preußischen Ausführungsbestimmungen zu dem ... 334
- ArtikelNeue Bestimmungen über den Lohnabzug 335
- ArtikelReisebriefe (IV) 335
- ArtikelBericht über die dritte Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 336
- ArtikelAus unserer Auskunftsmappe 337
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 338
- ArtikelVerschiedenes 340
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 341
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 341
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 27 DIK UHKMACHEKKUN8T 338 Es fragt sich nun: Muß ihm die goldene Schnalle, welche wenn sie tatsächlich eine solche war, nicht erkannt und mit dem alten, schmutzigen Leder weggeworfen wurde, durch eine gleiche ersetzt werden ? Da es bekannterweise äußerst selten echt goldene Schnallen gibt, und da vorkommenden falls die Kunden dies erwähnen, kann den Angestellten der Vorwurf der Unachtsamkeit nicht gemacht werden. Jener Herr behauptet dagegen, die Leute seien verpflichtet unaufgefordert eine alte Schnalle auf ihren Wert zu prüfen, und ver langt kostenlosen Ersatz. Antwort: Der von Ihnen geschilderte Streitfall ist in früherer Zeit schon öfter praktisch gewesen. Vor dem Kriege wurden aller dings goldene Lederarmbanduhren vielfach mit echt goldenen Schnallen hergestellt und verkauft, zum mindesten, soweit es sich um „teurere“ Exemplare handelte. Die Kundschaft nimmt außer dem gewohnheitsgemäß und von ihrem Standpunkt aus nicht un berechtigterweise an, daß bei Ansetzen von neuen Lederbändern nur das Leder geliefert, dagegen die Schnalle des alten Bandes ver wendet wird. Sie können sich natürlich auf den Standpunkt stellen, daß die Schnalle des alten Bandes nicht aus Gold gewesen sein kann; in diesem Falle ist der Kunde beweispflichtig. Gelingt ihm aber dieser Nachweis, so dürften Sie für die Wiederbeschaffang der alten goldenen Schnalle oder, wenn Ihnen dies nicht möglich ist, zu einem entsprechenden Ersatz verpflichtet sein. Ich kann daher nur raten, wenn Ihnen an der Kundschaft des betreffenden Herrn etwas liegt oder sie sonstige Unannehmlichkeiten befürchten, eine gleiche goldene Schnalle anfertigen zu lassen und sie ihm als Ersatz zu liefern. Sie kommen dabei * zweifellos immer noch billiger weg, als wenn sie Ersatz in Geld leisten. Dr. F. Schadenersatz bei Herausgabe von gestohlenen Sachen , Frage: Ich kaufte im Jahre 1920 von einem hiesigen Gold schmied fünf gebrauchte silberne Teller zum damaligen Tagespreis und verkaufte selbige weiter an Frau Fabrikant X. Jetzt, nach fast drei Jahren, stellt sich heraus, daß diese Teller gestohlen waren; sie wurden bei Frau X beschlagnahmt und dem rechtmäßigen Eigentümer zurück gegeben. Nun verlangt Frau X von mir Ersatz der fünf Teller oder soviel Geld, daß sie sich andere Teller besorgen kann. Der Preis, den ich bekam, war im Jahre 1920 für die fünf Teller 60000 Mk , und heute werden nun von mir etwa 4 Mill. Mk. verlangt, gleich dem heutigen Wert der Teller. Muß ich diese 4 Mill. Mk. zahlen oder nur die 60000 Mk. zurückzahlen? Antwort: Wenn Sie bei dem Ankauf im guten Glauben ge wesen sind, sind Sie zivilrechtlich der Frau X gegenüber nicht schadenersatzpflichtig. Sie sind auch nicht verpflichtet ihr den Ankaufspreis zu ersetzen, höchstens können Sie nach dem Grund sätze der Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung zu der Herauszahlung desjenigen Betrages angehalten werden, den Sie seinerzeit an den fünf Tellern verdient haben, also des Unterschiedes zwischen dem damaligen Ankaufspreis und dem Verkaufspreis an Frau X, und zwar in dem ursprünglichen Markbetrage. Wir emp fehlen Ihnen, der Frau diese Unterschiedssumme unter Wahrung des Rechtsstandpunktes, namentlich ohne Anerkennung eines An spruches, auszuhändigen. ^ Umtausch uod Geldentwertung Frage: Im Januar dieses Jahres wurde bei mir eine Marmor uhr gekauft. Es stellt sich heraus, daß dieselbe nicht zum Schreib zeug paßt; sie soll deshalb von mir zurückgenommen werden. Da dies bei mir nicht üblich ist, wird ein Gutschein ausgestellt, in Höhe von 1000 Mk., ohne eine Zeit festzusetzen, bis zu welcher dieser in Zahlung gegeben sein muß. Jetzt kommt nun mein Kunde und sieht die Uhren, die zu seinem Schreibzeug passen und die ich im Anfang des Jahres bestellt habe. Der Grundpreis dieser Uhren be trägt 500 bis 700 Mk. Mein Kunde sucht sich eine Uhr aus und will nun den Gutschein in Zahlung geben, aber nicht in der ausgestellten Höhe, sondern der Geldentwertung entsprechend höher,'mit dem HinweiB, daß ich doch für die 1000 Mk. auch Ware kaufen konnte, die heute, wenn dieselbe nicht verkauft ist, auch höher gezeichnet worden wäre. Im anderen Falle, er hätte die Uhr behalten ulid \^ir hätten ein Uebereinkommen getroffen, daß ich die Uhr, wenn ich die passenden erhalten habe, wieder zurücknehme. Zu welchem Preis bin ich gezwungen, die Uhr zurückzunehmen? Zu dem seinerzeit gezahlten oder zu dem heute gültigen Tagespreis? Antwort: Mit ganz wenigen Ausnahmen ist von der Gesetz gebung und der Rechtsprechung noch kein Unterschied zwischen Goldmark und Papiermark, ebensowenig zwischen dem Wert der Papiermark an zeitlich auseinanderliegenden Terminen gemacht worden. Ein Gutschein kann daher mangels anderweitiger Ver einbarung nur mit dem Nennwert in Zahlung gegeben, eine zurück genommene Uhr kann mangels einer anderweitigen Vereinbarung ebenfalls nur zu der früheren Bewertung zurückgenommen werden. Dr. F. Saale - Ilm - Verband* Unsere Sommerversammlung findet am 23. Juli, vormittags 11 Uhr, in Cambnrg im Ratskeller statt. Bei guter Witterung Abfahrt von Weimar 7 Uhr 38 Min. nach Bad Sulza. Von hier zu Fuß nach Camburg. Nachmittag ein Ausflug nach Tautenburg. Die Kollegen werden gebeten, mit ihren Frauen recht zahlreich an diesem Ausflug teilzunehmen H. Tröscher. Verband der Ubrmacber und )u weitere der Niederlausltz und des Bezirkes Frankfurt a. O. Anläßlich der Großen Ostdeutschen Rosenausstellung und Rosen schau ist in Forst am 8. Juli Treffpunkt aller Kollegen des Unter verbandes. Auch die Kollegen der weitern Verbände sind herzlich willkommen. Standquartier: Schloßrestaurant am Lindenplatz. Wegen Mittagessen Anmeldung beim Obermeister Georg Buthke, Markt. Otto Giersch. Berlin* (Freie Uhrmacherinnung, Ortsgruppe Osten.) Nächste Sitzung der Ortsgruppe am Montag, dem 9. Juli, bei Spitzig Nachf., Inh. Müller, Frankfurter Allee, Ecke Kronprinzenstraße. Gäste will kommen. I. A.: M. Dinse. Bremen* (Zwangsinnung.) Am Freitag, dem 13. Juli, findet die nächste ordentliche Monatsversammlung statt. Martin Rothlrirch, Schriftführer. Cöthen. (Verein.) Unsere Vierteljahrsversammlung findet am Mittwoch, dem 18. Juli, nachmittags 3 Uhr, im Schützenhaus, Promenade statt. Sämtliche Mitglieder, namentlich die auswärtigen, haben der wichtigen Tagesordnung wegen, bestimmt zu erscheinen. F. Sachse, Vorsitzender. Darmsfadt. (Zwangsinnung.) Am Sonntag, dem 15. Juli, nachmittags i 1 ^ Uhr, in Darmstadt, Restaurant Perkeo, Alexander straße, Vierteljahrs Versammlung (Pflichtversammlung). Tages ordnung: t. Verlesen des Sitzungsberichts, 2. Eingänge, 3. Neu wahl des Obermeisters, 4. Besprechung der wirtschaftlichen Lage, 5. Vorbesprechung zur Gründung einer Unterstützungskasse bei Sterbefällen und Glasversicherung, 6. Verschiedenes. Satzungsgemäß haben zu dieser Versammlung sämtliche Innungsmitglieder zu er scheinen oder bei begründeter Verhinderung sich durch Vertreter angabe bei dem Obermeister schriftlich zu entschuldigen. I. A.: A. Rech, Schriftführer. Harburg (Elbe)* (Zwangsinnung.) Laut Beschluß der letzten InnuDgsversammlung findet die nächste Versammlung am Montag, dem 9. Juli, nachmittags, in Tostedt statt, wozu die Kollegen hiermit eingeladen werden. Abfahrt von Harburg nach mittags 12 Uhr 33 Min. E. Knupper, Obermeister. KUatrln. (Zwangsinnung des Kreises Königsberg [Neumark] und Umgebung.) Die nächste Versammlung findet am 15. Juli in Königsberg statt. Eintreffen vormittags nötig, vom Bahnhof wird abgeholt. Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht I. A.: Paul ick, Schriftführer. 0er ^Bezugspreis für Juli • mußte infoUje der ganz enormen Papierpreissteigerung und der Erhöhung aller sonstigen Herstellungskosten auf * 8000 Mark festgesetzt werden. Der Preis versteht sieh nur hei sofortiger Zahlung und ist freibleibend. Der geforderte Bezugspreis bleibt wieder im Rahmen Z des bisherigen Durchschnittssatzes von ein Sechstel des \ Ertrages einer einfachen Reparatur (48000 Mk,). Wir bitten, den Betrag auf Postscheckkonto: Die • UHRMACHERKUNST, Halle a. S. (Scheckamt [ Leipzig Nr. 103533), baldigst einzusenden. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ; Halle a. S. — Mühlweg 19 UUJUU Liiimmimuuimiiiiui
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder