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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (20. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 357
- ArtikelGeldentwertung (II) 358
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (I) 360
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 361
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 361
- ArtikelVerschiedenes 364
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 364
- ArtikelHeitere Ecke 364
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 365
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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< iKe Mmwt alleiniges und eigenes Organ des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, E. v„ Sitz Halle (Saale) 48. Jahrgang Halle, am 20. Juli 1923 Nummer 29 Nachdruck sämtlicher Aufsatze und Notizen ohne ausdrückliche Qenehmlfluno der Schrlftleltuno verboten Bekanntmachungen der Verbandsleitung Warnung. Die sich überstürzenden Wirtschafts verhältnisse der letzten Zeit haben Verwirrung auch in den Kreisen unserer Kollegen gestiftet. Der deutsche, von der Reichsbank gehaltene Zwangskurs für ausländische Zahlungsmittel kann in keiner Weise als Maßstab unserer Geldentwertung dienen. Bei Zustandekommen der Gold preise schaltet er vollständig aus, da sich der Goldpreis jetzt nach dem Stande unserer Mark in New York oder Zürich richtet. Der Goldpreis stand sogar in letzter Zeit erheblich über dem nach dem Dollarstand errechneten Preis! Sache unserer Kollegen ist es, sich auf diese Verhältnisse sofort umzustellen, da die Gefahr des Aufkaufens von Gold- und Silberwaren naheliegt. Durch die Devisenverordnung ist es den Markbesitzern zum Teil unmöglich geworden, sich mit Devisen oder Edel metallen einzudecken. Sie werden deshalb versuchen, in den Geschäften gleichwertige Waren zu erhalten, und wenn die bisherigen Kalkulations-Grundlagen noch beibehalten sind, werden sie diese Waren zu erheblich niedrigeren Preisen bekommen können als selbst Bruchgold. Die von uns errechneten und herausgegebenen Preislisten für Trauringe auf Grund des Dollarstandes er klären wir, wie schon in der vorigen Nummer aus geführt, bis auf weiteres für ungültig. Die Eindeckung mit Schweizer Waren stößt gegen wärtig auf besondere Schwierigkeiten, da es keine Mög lichkeit gibt, sich voll in Schweizer Franken einzudecken. An der Börse wird in der Regel nur ein ganz geringer Prozentsatz zugeteilt, so daß immer noch ein Rest iibrig- bleiben wird.' Ueber die Neuregelung der Zahlungsbedingungen des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie, die in nächster Zeit erfolgen wird, berichten wir sofort. Die neuen Lohnsätze zum Reichslohntarif. Durch das Haupttarifamt ging uns durch Drucksache am 12. Juli nachmittags die Nachricht über die neue Regelung der Ortsklasse I II III IV Lohnklasse A 6750 6075 5400 4725 n B 9 000 8 100 7200 6300 „ C 10 500 9 450 8400 7350 » D 12 000 10 800 9600 8400 Löhne zu. Vom 8. bis 15. Juli sind rückwirkend erhöhte Lohnsätze festgesetzt worden, gegen die wir sofort Ein spruch erhoben haben. Wir halten es nicht für angängig, rückwirkend Lohnerhöhungen festzusetzen, da unseren Mit gliedern jede Möglichkeit fehlt, diese nachträglich erhöhten Löhne durch Erhöhung der Reparaturpreise einzuholen. Wir haben deshalb dem Haupttarifamt und dem Uhr macher-Gehilfen-Bund mitgeteilt, daß wir diese rück wirkenden Löhne nicht anerkennen und die Durchführung von unseren Mitgliedern nicht verlangen können. Für die Zeit vom 15. bis 31. Juli sind folgende Lohn sätze festgesetzt worden: V 4050 . Mark 540D | für die Ö300 l Arbeits- 7200 stunde 75°/o Aufschlag .auf die Reparaturpreise. Die neue Erhöhung der Gehilfenlöhne, die am 15. Juli in Kraft getreten ist, macht eine Erhöhung der Preise der Reparatur preisliste vom 1. Juli um 75% notwendig. Die Berechtigung zum Handel mit Edelmetallen usw., auch zur Inzahlungnahme von Edelmetallen oder von goldenen oder silbernen Uhren hat jetzt jeder Kollege ver loren, der nicht bis zum 14. Juli den nach dem neuen Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen (siehe UHR MACHERKUNST, Nr. 26) vorgeschriebenen Antrag ein gereicht hat. Wer diesen Antrag eingereicht hat, darf bis zur Ent scheidung den Ankauf weiter betreiben, allen anderen ist bei hohen Geld- und Freiheitsstrafen der Ankauf verboten. Wer jetzt noch nachträglich einen Antrag einreicht, muß den Ankauf so lange einstellen, bis die Entscheidung über das Gesuch gefallen ist. Aushängetafeln, wie sie das neue Gesetz über den Handel mit Edelmetallen vorschreibt, in ganz besonders ßliOiter&GHjuJc De rl in C19- Dreidcn Ä r Armreifen y Gold / Silber / Alpafca
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