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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (20. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geldentwertung (II)
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 357
- ArtikelGeldentwertung (II) 358
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (I) 360
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 361
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 361
- ArtikelVerschiedenes 364
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 364
- ArtikelHeitere Ecke 364
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 365
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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358 DIB UHKMACHERKUNST Nr. 29 guter, eleganter Ausführung, können gleichfalls von uns bezogen werden. Der Preis beträgt jetzt 12000 Mk. für ein Stück. Beiträge. Wir müssen leider die Beobachtung machen, daß sehr viele Vereinigungen mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind. Der Beitrag beträgt für das 3. Viertel jahr, unter der Voraussetzung, daß bis zum 15. August gezahlt wird, 6600 Mk. pro Mitglied. Bei späterer Zahlung wird der gerade geltende Lohnstundensatz der Höchstklasse erhoben. Wir haben die Möglichkeit, jetzt noch verhältnis mäßig billige Vorräte an Büromaterialien zu kaufen, wenn uns genügend Geldmittel zur Verfügung gestellt werden. Wir bitten deshalb alle Vereinigungen sehr dringend, ihrer Verpflichtung umgehend nachzukommen und die Beiträge unverzüglich auf unser Postscheckkonto Amt Leipzig 13953 einzuzahlen. Zur Beachtung. Der Umfang des Geschäftsverkehrs in unserer Verbandsgeschäftsstelle hat in letzter Zeit außer ordentlich stark zugenommen. Da es sich bei unseren Sen dungen in der Hauptsache um sehr viele Einzelposten mit kleineren Beträgen handelt, ist es technisch nicht mehr durchführbar, daß wir diese Sendungen mit Rechnung ab fertigen und auf die Einsendung des Betrages warten. Die Buchungsarbeit, die dadurch entsteht, steht weder im Ver hältnis zu den Beträgen, noch kann sie von unseren Hilfs kräften bewältigt werden. Wir werden deshalb in Zu kunft jede Sendung unter Nachnahme abfertigen, wenn nicht vorher der entsprechende Betrag auf unser Postsscheckkonto eingeht. Der Versand der Ankaufsbücher erfolgt nach dem Ein gang der Bestellungen. Wir sind jetzt mit diesen Bestel lungen auf dem laufenden, so daß neue Bestellungen sofort erledigt werden können. Der'Preis aller Fachbücher, ebenso der Ankaufsbücher, richtet sich nach der Buchhandels schlüsselzahl, die am Tage der Lieferung gilt. Diese Schlüsselzahl des Buchhandels wird in allen Tageszeitungen veröffentlicht, sie kann auch in jeder Buchhandlung erfragt werden. Zentraiverband der Deutschen Uhrmacher E. V. Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandidirektor Geldentwertung Von Dr. jur.W. Felsing II. Gesetzgebung und Rechtsprechung — Aufhebung laufender Verträge — Verzugsschaden Vorwort: Meine Ausführungen in Nr. 27 der UHR MACHERKUNST vom 6. Juli 1923 weisen leider einige stilistische Unebenheiten auf, welche jedoch auf das Schuld konto des Setzers zu buchen sind. Sachlich ist dagegen erfreulicherweise festzustellen, daß sich inzwischen fast alle maßgebenden Faktoren der Wirtschaft nunmehr offen zur Notwendigkeit der Schaffung einer Goldbasis bekennen, so daß meine Darlegungen den theoretischen Charakter ganz verlieren, den ihnen die Gegner neuer Gedanken vielleicht beigelegt haben könnten. So hat die Handelskammer Frank furt a. M. in einem bedeutungsvollen Gutachten die Gold markbilanzen als dem geltenden Handelsrecht entsprechend erklärt — ein Schluß, dem die Praxis vorläufig kaum ohne weiteres folgen kann. Im Reichstags-Untersuchungsausschuß über die Markstützungsaktion gab ein hervorragender Sach verständiger seiner folgenden Meinung Ausdruck: „Grund sätzlich muß eine Umstellung unserer ganzen Wirtschaft auf Goldrechnung erfolgen.“ Mit allen diesen Kundgebungen scheint endlich das Eis gebrochen zu sein; denn nunmehr reden fast alle öffentlichen Stimmen ip derselben Sprache. Etwas merkwürdig mutet es ja den unbefangenen Beobachter an, daß so viele erleuchtete Köpfe über Nacht zu dieser plötzlichen Erkenntnis gekommen sind und unterschiedlos Hosianna rufen, nachdem sie noch bis vor kurzem die ersten Verfechter desselben Gedankens verlacht hatten und sie am liebsten gesteinigt hätten. Menschliches — allzu menschliches! ’ Hoffentlich wird sich nun auch in kürzester Zeit unsere Gesetzgebung und Rechtsprechung den Zeichen der Zeit nicht mehr verschließen; denn der durch den katastrophalen Währungssturz verursachten Umwälzung unseres Wirtschafts lebens gegenüber hat sich unsere Rechts- und Staatsordnung bisher mit einer geradezu unbegreiflichen Hilfslosigkeit ver halten. „Die beiden Gesetze des Kriegsbeginns vom 4. August und 28. September 1914 haben die Papiermark als gesetz liches Zahlungsmittel erklärt; der dadurch geschaffene Rechts zustand besteht noch heute“ — auf dieser, dem Normal menschen schlechthin unverständlichen Grundlage baut sich unsere gesamte Rechtsprechung noch heute auf. Das himmelschreiende Unrecht, welches in dem Festhalten des Satzes: „Mark = Mark" besteht, kann nur in vereinzelten Fällen mühsam durch die künstliche Konstruktion von Schadenersatzansprüchen gemildert werden. Sonst müssen sich, da die Gesetzgebung vollständig versagt hat, die Ge richte, von einigen selten Ausnahmen abgesehen, auf den Standpunkt des geltenden „Rechtes“ stellen und müssen demnach prinzipiell entscheiden, daß eine in Mark bestehende Verpflichtung in Mark abzugelten sei. Wider ihren Willen helfen sie dadurch, den Gegensatz zwischen lebendigem Rechtsgefühl und formaler Rechtsordnung zu vertiefen. Während aller Welt — auch den Richtern — aus den Er fahrungen des täglichen Lebens bekannt ist, daß unsere Währung an jedem Tage eine andere und leider bisher immer mehr verminderte Kaufkraft besitzt, dürfen die Ge richtsurteile hiervon nichts wissen. Mit der rechtzeitigen Rückzahlung jeder Markschuld ist nach dem geltenden „Recht“ der Verpflichtete von seiner Leistung befreit, wenn auch der von ihm gezahlte Gegenwert eine gänzlich ent wertete Papiermarkmenge darstellt. Wer sein Geld „mündelsicher“ auf längere Zeit angelegt hat, erhält nur einen ganz geringen Bruchteil seines einge zahlten Wertes zurück; Vormünder oder sonstige Vermögens treuhänder sind zu diesem Selbstmord, zu dieser Schädigung der ihnen anvertrauten Interessen sogar verpflichtet. Kapitals abfindungen, welche vor einigen Jahren gegeben worden sind, geben dem Bedachten keine Sicherstellung für sein zukünftiges Leben mehr, sondern erlauben ihm vielleicht gerade, sich einige Tage sattzuessen. Wer sein Geld als stiller Gesellschafter in ein Unternehmen gesteckt hat, sieht diesen Betrieb gigantische Papiermarkgewinne einstecken und erhält nach Ablauf seiner Teilhaberschaft selbst fast ein Nichts wieder. Unlautere Schuldner, die „rechtzeitig“ Konkurs angemeldet haben, sichern sich während dieser Schutzzeit vor jedem Gläubigereingriff und zahlen durch
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