Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (20. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geldentwertung (II)
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefe aus einer besseren Welt (I)
- Autor
- Engelmann, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 357
- ArtikelGeldentwertung (II) 358
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (I) 360
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 361
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 361
- ArtikelVerschiedenes 364
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 364
- ArtikelHeitere Ecke 364
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 365
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
360 DIE OHRMACHERKUNST Nr. 29 den obigen Ausnahmefällen abgesehen, die Leistung immer in (wenn auch entwerteter) Papiermark erfüllt werden. Rechtzeitig wird eine Schuld geleistet, wenn sie entweder zur» vereinbarten Termin bezahlt wird (also am abgemachten Tage), oder wenn sie sonst bei Fälligkeit geleistet wird (z. B. nach Kündigung eines Darlehens, nach Empfang der Ware usw.). Wird eine Schuld jedoch nicht zum verein barten Termin oder, wenn dieser Termin nicht genau nach dem Datum feststeht, auch nicht auf ordnungsgemäße Mahnung hin geleistet, so gerät der Schuldner „in Verzug“. Der Gläubiger kann nach den bestehenden gesetzlichen Be stimmungen dann von dem im Verzug befindlichen Schuldner neben den Verzugszinsen den Ersatz desjenigen weiteren Schadens verlangen, der ihm durch den Verzug entsteht. Dieser Grundsatz hat sich in seiner größten Auswirkung nur langsam in der Rechtsprechung durchgesetzt; ursprüng lich wurde vom ersatzheischenden Gläubiger der Nachweis verlangt, daß ihm wirklich ein bestimmter Schaden ent standen sei. Inzwischen aber hat sich durch die- Recht sprechung des Reichsgerichts der Grundsatz entwickelt, dem Gläubiger generell den Schadenersatz zuzubilligen, der ihm durch die allgemeine Geldentwertung entstanden ist; nament lich bei allen Gewerbetreibenden wird jetzt durch die ständige Rechtsprechung unseres höchsten Gerichtshofes ohne weiteres angenommen, daß sie den ihnen bei Fälligkeit zustehenden Papiermarkbetrag in ihren Betrieben angelegt hätten, und es wird daraus gefolgert, daß auch ohne Nachweis eines bestimmten Schadens der im Verzug befindliche Schuldner für die Geldentwertung an sich ersatzpflichtig ist. Aus diesem für Handel und Gewerbe außerordentlich wichtigen Entscheidungsprinzip ergeben sich die nach stehenden Folgerungen für die Praxis: a) Wird von einem Kunden oder sonstigen Schuldner nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin bezahlt, so muß er in nicht mißzuverstehender Form gemahnt werden, damit auf jeden Fall der „Verzug“ des Schuldners nachgewiesen werden kann. b) Handelt es sich um eine Warenlieferung, so decke man sich unverzüglich mit „Ersatzware“ ein und treffe für diesen besonderen Fall eine Vereinbarung mit dem be treffenden Lieferanten, daß man ausnahmsweise den Kauf preis für die Ersatzware gestundet erhält. Bei Schweizer oder Pforzheimer Fabrikaten, die ja ohnehin auf Grund von Schweizer Franken fakturiert zu werden pflegen, wird dies kaum einer Schwierigkeit begegnen; bei sonstigen Waren' verpflichte man sich eventuell für den speziellen Fall seiner seits zur Verzinsung der Kaufsumme und zur Zahlung der Schlüsselzahl am Tagt der Begleichung. c) Man verklage darauf den Verzugsschuldner in Höhe des Schuldbetrages und gleichzeitig auf Ersatz des ent standenen und noch entstehenden Verzugsschadens. Zu einer Bereicherung des Gläubigers darf dagegen ein solcher Schadenersatzanspruch nicht führen; deckt sich letzterer z. B. aus eigenen Mitteln mit Ersatz ein, so fällt der oben spezialisierte Anspruch fort und es bleibt nur der allgemeine Anspruch auf Ersatz der Geldentwertung übrig. Nimmt ein Gewerbetreibender schließlich das Recht für sich in Anspruch, von seinen Kunden zur Vermeidung seiner Ersatzansprüche pünktlichste Zahlung zu verlangen, so muß er sich andererseits auch klar machen, daß er seine eigenen Verpflichtungen in gleicher Weise erfüllen muß, um nicht seinerseits von' seinen Lieferanten für etwaige Ver zugsschäden verantwortlich gemacht zu werden. Am besten und einfachsten dürfte es für jeden Einzel händler in heutiger ZeiLsein, ausnahmslos nur Zug um Zug gegen bar zu liefern, gleichgültig, ob es sich um Ware oder Reparaturen handelt. Man erspart sich dadurch Ver luste und Verdruß, wenn man die erste, manchmal vielleicht nicht “ganz leichte Einführung dieses Barsystems über wunden hat. (Fortsetzung folgt) Briefe aus einer besseren Welt Von M. Engelmann ' I. Amsterdam den i. Juli 1923. Wenn man heute in ein LandH«ommt, in dem der Spalt- und Zersetzungspilz Poincarillus keine Wirkung hat, in ein Land, das den gesunden Menschenverstand noch in der Normaldosis besitzt, in eine Volksgemeinschaft, bei der die Parole „Willst du nicht mein Bruder sein, schlag ich dir den Schädel ein“ keine nennenswerte Anhängerschaft hat, muß man sich als Reichsdeutscher schon in einer besseren Welt wähnen. Grenzen scheiden. Auch hier in vielem erheblich. Erst wenn man die Mühsal der Grenzrevisionen in Bentheim und Oldenzaal hinter sich hat — beide Male hieß es im feucht kalten Frühmorgen heraus aus dem Wagen, und man konnte dann wenigstens ein Stündchen eingekeilt auf’s Wieder einsteigen warten —, dann erst kann man die hochvaluta rische Luft der Niederlande freier atmen. Auf deutsche Bücher hat man es an der deutschen Zollstation offenbar sehr abgesehen. Auch Eigentumsvermerke schützen nicht vor Beschlagnahme. Verzollungen können nur mit Aus fuhrscheinen vorgenommen werden. Einer Dame neben mir ließ man allerdings ihr Lahmannsches Gesundheits-Koch buch. Ob man hier nicht den Teufel mit Beizebub aus treibt? Mein Laiengemüt in Zolldingen sagt mir, daß wir uns selbst damit ein gehöriges Stück Werbung für das Deutschtum wegnehmen. Tatsächlich sieht man auch hier in Amsterdam kaum ein deutsches Buch ausliegen, dagegen die Franzosen und Engländer bis zum blutigsten Schmöker. In der Landschaft beginnen mit der Grenze die kleinen typischen Häuser -in der jweiten moorigen Ebene, die mehr Dach als MauefWefft sind. Weidevieh ohtife Zahl mit strotzendem Euter zu beiden Seiten des Schienenstranges und da und dort schon ein Kanal mit stattlichen Kähnen, darauf. Ueber all dem jene weiche Luftstimmung, der wir so oft auf den Bildern altholländischer Kunst begegnen. Hafenstädte haben immer etwas Verwandtes. So stiegen mir auch bei den ersten Eindrücken von Amsterdam Er innerungen an Hamburg, Kopenhagen und Lübeck auf. In Sehweite hinterm Zentralbahnhof die Riesenleiber von Ozean dampfern, davor die Kanäle und Grachten mit meist an ziehend profilierten Türmen im Hintergrund. Die älteren Häuser engbrüstig und oft reichlich aufgeschmückt. Viele von ihnen neigen sich — oft ganze Straßenreihen weit — bedenklich nach vorn. Der Sandgrund Amsterdams gibt ihnen nicht den rechten Halt. In den Straßen pulst ein reges Leben. Radfahrer in ganzen Schwärmen, Trams, Autos ohne Zahl, oft auf den unmöglichsten Wegen, tind dazwischen das bummelnde, satte und frohe Volk, laut schreiende Händler mit Bergen von Apfelsinen* Bananen, Blumen <usw.; Beleuchtungsluxus, schreiende Auslagen, flotter Alkoholkonsum —kurz, manches, was dem Deutschen fast fremd geworden ist. Nur zu bald wird man inne, daß wir in Deutschland, trotz unserer Preis zahlen, bei denen man manchmal kaum fertig wird mit dem Nullenschreiben, noch lange nicht die sogenannten Welt-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder