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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (20. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefe aus einer besseren Welt (I)
- Autor
- Engelmann, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Weitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 357
- ArtikelGeldentwertung (II) 358
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (I) 360
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 361
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 361
- ArtikelVerschiedenes 364
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 364
- ArtikelHeitere Ecke 364
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 365
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUNST 361 marktpreise erreicht haben. Wenn hier eine Apfelsine 8 Cent kostet, so sind das, am heutigen Tage umgerechnet, 4800 Mk., oder ein Damenkostüm im Ausverkauf 506., so kommen eben beim Umwerten 3 Mill. Mk. beim heutigen Kursstand (1 fl. = 60000 Mk.) heraus. Machen wir aber das Exempel umgekehrt, so kann den Niederländer kein Mensch ver denken, wenn er nach Deutschland reist. Und weiter: ein Uhrmachergehilfe verdient hier wöchentlich 35 — 45 fl., ein Maurer soll bis zu 80 fl. in der Woche erreichen. Was ist das selbst gegen die 10 Millionen monatlichen Einkommens etwa eines sächsischen Ministers? In diesen wirtschaft lichen Anomalien liegt eben ein erheblicher Teil Ursache unserer reibungsvollen Zustände. Die Menschen sind in dieser Monarchie nicht schlechter oder besser als in unserer Republik. Sie nehmen nur offenbar die bei uns vielfach in allen Tonarten hinaus geschrieene Trennung der Stände nicht so tragisch auf, wie bei uns ein großer Volksteil. Vielleicht liegt das an des Holländers besser dressiertem und kultiviertem Magen. Einen solchen hierher mitzubringen, ist ein oberstes Gebot zu einer Hollandfahrt. II. Amsterdam, den 5. Juli 1923. Aus der Uhrenwelt wollen Sie auch etwas hören? Ja, mein verehrter Zentralvater König. Sie haben uns ja in Ihren Reisebriefen eigentlich auch mehr von den Mirzln und Moidln Bayerns und der Steiermark berichtet als von Uhren. Man soll beim Reisen den Alltag draußen lassen. Aber immerhin. Gehen wir zunächst nach der Größe. Die vielen und schönen Türme Amsterdams haben wohlproportionierte, gut lesbare, rein sachliche Zifferblätter, die meist in Gold auf schwarzem Grund erscheinen. Das Anziehendste sind aber ihre Glockenzeichen. In mehrfachen Akkorden, zum Stundenbeginn in ganzen Melodien, künden sie Tag wie Nacht die ewige Vergänglichkeit in Harmonien; eine uns Binnenländern auffallende Erscheinung, die sich aber weithin an der Waterkant, so auch in Belgien findet. Weniger sachlich und klar sind die neueren bunten Zeitkünder am Zentralbahnhof und der burgartigen Börse. An ersterem sieht man als Gegenstück zur eigentlichen Uhr am zweiten Turme eine merkwürdige „Uhr“, die mir anfänglich etwas Kopfzerbrechen machte: acht Initialen an Stelle der Ziffern und nur ein etwas beharrlich stehenbleibender Zeiger. Es ist ein Windrichtungsweiser, der für eine Hafenstadt immerhin Berechtigung haben mag. Unter den Uhrmacherauslagen gibt es, wie bei uns, „solche und solche“. Die meisten stehen unter dem Zeichen der „Opruiming“, des Ausverkaufs. Geschmackvolle Aus lagen kann man z. B. in der lebhaften Kalverstraat sehen. Besonders fiel mir auf, daß die Warenhäuser in ganzen Reihen billigen deutschen Schund an kleinen Tischührchen anbieten. Preis 3 fl. 75 Cent im Ausverkauf! Sehr freundlich wurde ich von dem Vorsitzenden des „Nederlandsche Bond van Horlogemakers“, Herrn Spillner, empfangen, dessen vornehmes Geschäft in einer der Haupt straßen, in der Vijzelstraat, liegt. Seine Anhänglichkeit zur deutschen Kollegenschaft gab er sichtbarlichen Ausdruck durch eine ansehnliche Silberspende, deren Ueberbringer zu sein er mich bat. Von weiterem „uhrtümlichen“ Amsterdams ein andermal, und vorausgesetzt, daß mich die Wasserschnaken in dieser Sommersglut nicht bis dahin schreibunfähig gemacht haben. Weitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw. Bayern Die Ausführnngsbestimmungen sind in der „Bayerischen Staats zeitung und Bayerischen Staatsanzeiger“ Nr. 153 vom 5. Juli 1923 veröffentlicht. Sie sind außerordentlich umfangreich. Zuständig für die Erteilung und Zurücknahme der Erlaubnis für den Klein- und Großhandel und für den Betrieb einer Edel- metallschmelze, Probier- oder Scheideanstalt ist die Bezirksverwal tungsbehörde, in München die Polizeidirektion. Die Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Kleinhandel sind nutet Beifügung eines Lichtbildes aus neuester Zeit in Paßformat an die Erlaubnisbehörde unter Benutzung eines bei dieser erhältlichen Formblattes zu richten, in dem die einzelnen klarzulegenden Punkte genau bezeichnet sind. Der Erlaubnisschein muß mit einer fortlaufenden Nummer, sowie mit dem behördlich abgestempelten Lichtbild und der eigenhändigen Unterschrift des Inhabers versehen sein, der ihn mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen hat. Vorgeschrieben ist das von uns zu beziehende Ankaufs- ünd Quittungsbuch. Lippe Die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw. sind im „Staatsanzeiger für das Land Lippe“, Nr. 52, veröffentlicht worden. Zuständig für die Erteilung und die Zurücknahme der Erlaubnis sind die Verwaltungsämter und Magistrate. Die übrigen Bestimmungen gleichen den preußischen. Sachsen Die Ausführungsbestimmungen sind im Sächsischen Gesetz blatt Nr. 22 vom 6 Juli 1923 enthalten: Zuständig für die Erteilung und die Zurücknahme der Er laubnis ist die untere Verwaltungsbehörde (Amtshanptmannschaft oder in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat). Gegen den ablehnenden Bescheid ist Beschwerde an die Kreishauptmann schaft zulässig. Abweichungen von der Einrichtung des (praktisch unmöglichen) vorgeschriebenen Geschäftsbuches darf die Ortspolizei behörde znlassen. Anzeigen mit marktschreierischen Angaben, z. B. die Hervorhebung besonderer Vorzüge, die Zusage von Vorteilen oder Geschenken, Bezugnahme auf ausländische Währung, sowie mit Angabe von Preisen sind verboten. Im übrigen gleichen die Ausführungsbestimmungen den preußischen. igsafcfi^ynathridtfriu Altenburff, S.*A. (Freie Uhrmacher-Innung.) Am Sonntag, dem 22. Juli, Ausflug mit Damen nach Lucka, anschließend daselbst Versammlung. Abfahrt von Altenburg 6 Uhr 37 Min. bis Treben. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. I. A.: Kurt Stolze. Helbra - Hettsfedter - Bezirk. (Zwangsinnung Eis leben.) Die nächste Bezirks Versammlung findet in Helbra am Mittwoch, dem 25. Juli, nachmittags 2 Uhr, im „goldenen Ring“ statt. Tagesordnung über wichtige Besprechungen in der Ver sammlung. Sie mann, Schriftführer. Mttllielm (Ruhr). (Vereinigung ) Die Zusammenkünfte finden jeden Montag im Vereinslokal statt. A. Zschiesche. Nordhausen. (Verein goldene Aue.) Am Montag, dem 6. August, findet die übliche Monatsversammlung im Harzquer bahnhof nachmittags 3 Uhr statt. Die Kollegen werden um zahl reiches Erscheinen gebeten. Reidienbadl. (Vereinigung.) Die nächste Versammlung findet am Montag, dem 23. Juli, in Treuen i. Vgtl. statt. Erscheinen sämtlicher Mitglieder sehr erwünscht. Die Beiträge für das dritte Vierteljahr in Höhe von 17000 Mk. sind möglichst umgehend an den Kassierer abzuführen. H. Krümmel, Schriftführer. Zittau - Löbau. (Zwangsinnung.) Außerordentliche Haupt versammlung am 30. Juli, vormittags 9V2 Uhr, in Ebersbach i. S. (Hainberg|Restaurant) Tagesordnung: Aenderung der Satzungen. Von 12 Uhr an Nachversammlung gelernter Uhrmacher. Richard Lorenz, Obermeister. ftnyarmiinde. (Zwangsinnung.) Am 8. Juli fand in Anger münde eine Innungsversammlung statt, welche einen schwachen Besuch aufzuweisen hatte. Die Aufsichtsbehörde hatte einen Ver-
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