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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (20. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 357
- ArtikelGeldentwertung (II) 358
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (I) 360
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 361
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 361
- ArtikelVerschiedenes 364
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 364
- ArtikelHeitere Ecke 364
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 365
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 29 DIB UHRMACHERKUNST 363 wurde Kollege Joh. Schneider (K. 2. 30). Eine längere Debatte ent spann sich über die Reparatur- und Gläserpreise. Flachgläser sind auf 5000 Mk., Savonnette-, Patent- und Lentillesgläser auf 8000 Mk., Zeiger und Bügel je 5000 Mk. festgelegt. Der jeweilige Multi plikator für Reparaturen wird von der Lohnkommission festgesetzt. Kollege Fleig hat sich bereit erklärt, diesen in seinem Schanfenster auf einem Schild auszuhängen, da derselbe jedesmal bei Lohn erhöhungen der Gehilfen wechselt. Zum Schluß wurde noch an geregt, Inserate in die Tageszeitungen zu lancieren zur Aufklärung des Publikums wegen der Reparaturpreise. Die Kollegen Appel, Günther, Remp und Wolf stifteten für diesen Zweck bereits 525000 Mk. Die Ausarbeitung dieser Inserate wurde dem Vorstand überlassen. W. Lucas. Paderborn. (Zwangsinnung.) Mit sofortiger Wirkung wird die Schlüsselzahl für unsere Reparaturpreistafel von 10000 auf 15000 erhöht, z. B. Grundpreis 3 Mk. X 15000 = 45000 Mk. Neue Preistafeln sind im Druck und können Ende dieser Woche geliefert werden. Die Tafel ist wesentlich erweitert und die Grundpreise sind geändert. Bestellungen werden nach der Reihe erledigt. Erd mann, Obermeister. Perleberg. (Zwangsinnung der Kreise Ost- und West- prignitz.) Hauptversammlung am 26. Juni. Anwesend 46 Innungs mitglieder. Zu Punkt 1 erstattete der Obermeister, Kollege Tonagel, Bericht über die Reichstagung in Dresden; einige besonders wichtige Beschlüsse hervorhebend, schloß er mit dem Wunsche, daß noch viel mehr Kollegen diese Tagungen besuchen möchten. Hieran anschließend gab er auch einen Bericht über die Versammlung des Wirtschaftsverbandes Optik führender Uhrengeschäfte, welche am 6 Mai in Dresden abgehalten wurde, hierbei betonend, wie vielseitig die Optik in letzter Zeit geworden sei, nnd gab bekannt, daß am Tage vorher wieder ein Kursus in Rathenow angefangen hat. Er empfahl den Kollegen dringend den Besuch der Kurse. Bei Punkt 6, Besprechung der Reparaturenpreise, dankte der Obermeister den Wittenberger Kollegen, insbesondere Kollegen Stockmann, für die Ausarbeitung der Reparaturenpreisliste; die Versammlung beschließt, nach diesem Muster die Preise festzulegen nnd sie einmalig inner halb 14 Tagen jedem Mitglied anf Kosten der Innung zuzustellen. Zu Punkt 5, Erhöhung der Beiträge und der Strafgelder, wird be schlossen, durch Umlage 10000 Mk. zu erheben; die Strafgelder werden für auswärtige Kollegen auf 15000 Mk., für Kollegen, welche am Platze der Versammlung fehlen, auf 20000 Mk. festgesetzt. Kollegen, welche über 70 Jahre alt sind und kein Verkaufs geschäft mehr haben, sollen von Beiträgen befreit sein. Hierauf sprach Herr Eggli, von der Firma Bggli & Spühler, über den heutigen Stand des Taschenuhrenmarktes; sein interessanter Vor trag schloß mit der Mahnung, verkaufte Stücke sofort zu ersetzen, um sich vor Verarmung zu schützen. Herr Karnes von der „Deut schen Uhrmacher-Zeitung“ hielt einen Vortrag über das Reichs wuchergesetz und den Edelmetallankauf. Es wurden nun zu diesen Punkten noch Proteste beschlossen: An die Pforzheimer Uhren- gehänsefabrikanten wegen der Frankenwährung und an das Preußische Ministerium für Handel und Gewerbe wegen Forderung der Angabe des Alters der Verkäufer von Edelmetallen und des Aushängens von Preistafeln. Zum Punkt Krankenkassen gibt der Obermeister be kannt, daß die besonderen Abmachungen, welche der Geschäfts führer der Ostprignitzer Landkrankenkassen mit einigen Kollegen getätigt hat, eine Aufhebung derselben mit Unterstützung des Präsi denten der Handwerkskammer in nächster Zeit bevoretehen. Carl Tonagel, Obermeister. Lohnbewegung Dresden. Die neuen Stundenlöhne sind ab 9. Juli: a) Für Ausgelernte 6278 Mk. b) im zweiten bis mit dritten Gehilfenjahre, sofern der Arbeitnehmer die Normalleistnng, d. h. die gründ liche Reparatur von zwei Herrenzylinder- oder zwei einfachen Ankeruhren pro Tag liefert . . 7604 „ c) vom vierten bis mit fünften Gehilfenjahre unter denselben Bedingungen 9432 „ d) ab sechsten Gehilfenjahr unter denselben Bedingungen 10898 „ e) ab siebenten Gehilfenjahr unter denselben Be dingungen 11384 „ Diese Löhne stellen die niedrigsten Grenzen dar. Leistungs fähigere Gehilfen erhalten einen dementsprechend höheren Lohn. Erhöht sich der Spitzenlohn eines über 24 Jahre alten Metallarbeiters um 1000 Mk. über den Spitzenlohn eines Uhrmachergehilfen, so treten am 18. Juli die beiderseitigen Lohnkommissionen zur weiteren Regulierung vorstehender Sätze zusammen. V ersammlungskalender Versammlungen finden statt am: 22. Juli Camburg (Saale-Ilm-Verband) 22. „ Lucka (Freie Uhrmacherinnung Altenburg, S.-A.) 23 „ Reppen (Verein für die Kreise Ost- und West sternberg, Züllichau und Schwiebus) 23. „ Treuen i. V. (Vereinigung Reichenbach) 23. „ Senftenberg (Vereinigung) 2 3- „ Waldheim (Zwangsinnung Leisnig) 25. „ Breslau (Zwangsinnung) 25. „ Kiel (Zwangsinnung) 25. „ Helbra (Zwangsinnung Eisleben) 29. Juli Sonneberg (Vereinigung Werra-Feldatal) 29. „ Markdorf (Uhrmachervereinigung Seekreis) 30. „ Ebersbach i. Sa. (Zwangsinnung Zittau- Löbau) 30. „ Magdeburg (Zwangsinnung) 5. August Hirschberg (Provinzialverband schlesischer Uhrmacher) 5. „ Waldshut (Verein Säckingen) 6. „ Nordhausen (Verein goldene Aue) 25., 26. u. 27. August Lüdenscheid (Westfälisch-Lippe scher Verband) 9. und 10. September Greifswald (Verband für Vor pommern und Rügen) Aus unserer Auskunftsmappe Luxusafeuer beim Umtausch* Frage: Ein Kunde tauschte bei mir eine goldene Herrenuhr gegen eine goldene Herrenubr und eine silberne Herrenuhr. Ist nun die eingetauBchte goldene Herrenuhr luxussteuerpflichtig? Der Tausch fand ohne Zahlung statt. • Antwort: Ein Tausch ist rechtlich zu betrachten als zwei Rechtsgeschäfte, nämlich: Verkauf der einen an die andere Paitei und ein zweiter gleichzeitiger Verkauf d£r anderen an die eine Partei. Verkauft in dieser Weise ein Kunde eine goldene Herren uhr an einen Uhrmacher und empfängt als „Tauschobjekt* eine goldene Herrenuhr und eine silberne Herrenuhr, so ist die goldene Herrenuhr für den Privatverkäufer als Gegenstand des §15 des Umsatzsteuergesetzes mit 15 % luxussteuerpflichtig. Als Entgelt ist der Gegenwert zu betrachten, der für die ihm gleichzeitig „verkauften* beiden Taschenuhren, nämlich die goldene und silberne Herrenuhr anzusetzen ist. Dr. F. Verkauf bei Anzahlung Frage: Ein vor sieben Wochen bei mir bestellter goldener Ring, auf den eine den damaligen Verhältnissen entsprechende An zahlung geleistet worden ist, ist bis heute nicht abgeholt worden. Darf ich nun für diesen Ring einen Preis berechnen, der der heutigen Geldentwertung entspricht? Oder muß der damals abgeschlossene Preis gehalten werden? Antwort: Ein Vertrag ist abgeschlossen mit der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über Ware und Preis. Sie müssen also den seinerzeit gegen eine Anzahlung verkauften Ring zu dem seinerzeit vereinbarten Preise liefern. Schützen kann man sich nach der heutigen Rechtslage gegen derartige Verlustgeschäfte nur durch Forderung des vollen Kaufpreises oder durch Erteilnng von Quittungen in nachstehendem Wortlaut: Mk als Anzahlung für eine Uhr, Preis Mk habe ich erhalten. Erfolgt die Zahlung des vollen Restbetrages nicht innerhalb , so ist der Kaufvertrag aufgelöst und ich bin nur zur Rückgewähr der Anzahlung verpflichtet. Datum Unterschrift S. Angebof mit festem Preis Im Ladengeschäft Frage: Am Donnerstag, dem 5. Juli, kam in meinen Laden ein Kunde und fragte meinen Sohn, der aber nicht Geschäftsinhaber ist, nach dem Preis einer Hausuhr. Mein Sohn nannte 2 Millionen. Der Kunde fragte, ob er den Preis bis Samstag abends halten werde, leider sagte mein Sohn ja. Am Samstag nachmittags erhalte ich die UHRMACHERKUNST mit dem großen I*reisaufschlag, und um */ 2 7 Uhr kam der Kunde und wollte die Uhr kaufen. Ich sagte ihm, daß ich zu diesem Preis die Uhr unter diesen Umständen nicht mehr abgebe, auch sei mein Sohn nicht berechtigt, solche Termin geschäfte zu machen. Der Kunde hat nämlich in einer Reihe von Orten und Geschäften herumgefragt, ehe er vor Torschluß zu mir kam. Kann ich es nun mit Aussicht auf Erfolg auf einen Rechts streit ankommen lassen? Antwort: Wenn Ihr Sohn im Geschäft mit dem Verkauf be traut ist, so müssen Sie auch für Handlungen und Zusagen Ihres Sohnes einstehen. Es ist gleichgültig, ob Ihr Sohn Inhaber ist oder nicht. Wenn Sie jemanden mit dem Verkauf betrauen, so über nehmen Sie auch die volle Veiantwortung für seine Zusage. Hat Ihr Sohn die Hausuhr zu einem bestimmten Preis bis zu einem bestimmten Termin angeboten und zugesagt, und erfüllt der Kunde seinerseits die Verpflichtung, die Uhr bis zur festgesetzten Frist abzuholen und zu bezahlen, so sind Sie daran gebunden. Sie können rechtlich nicht einen höheren Preis verlangen. Ihr Sohn hätte kein festes, sondern ein freibleibendes Angebot, machen müssen. Kg-
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