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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (20. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handel und Volkswirtschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 357
- ArtikelGeldentwertung (II) 358
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (I) 360
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 361
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 361
- ArtikelVerschiedenes 364
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 364
- ArtikelHeitere Ecke 364
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 365
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 29 DIE UHRMACHERKUN8T 365 Handel und Volkswirtschaft Letzte Nachrichten und Telegramme _ Richtpreise — Edelmetallhurse Dollarrepartierung und Edelmetallparität Von Hermann Levy, Berlin Obwohl heute fast jeder Geschäftszweig in seiner Preis gestaltung mehr oder weniger vom Stande des Dollars abhängt, so ist doch wohl kaum ein zweites Gewerbe derartig von jeder Dollar*' Schwankung abhängig wie die Uhren- und Goldwarenbranche. Aufgabe eines jeden Fachmannes war es daher, wenn er sich vor Schaden bewahren wollte, vor jedem An- und Verkauf sich über den Stand des Dollars zu vergewissern und danach seine Ent schließungen zu treffen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Devisen verordnung stellte der täglich an den deutschen Börsen festgestellte amtliche Dollarkurs, wenn auch nicht den tatsächlichen Höchst kurs, so doch unter allen Umständen einen Mittelkurs dar, der, ge bildet aus Angebot und Nacbfiage, immerhin das eine für sich hatte, daß er das Spiegelbild für den tatsächlichen Umfang des Devisenbedarfs und somit des tatsächlichen Wertes des deutschen Geldes, soweit es sich in Zahlen ausdrückte, ziemlich nahe kam. Wohl sprechen und sprachen, seit wir uns in der Zeit der Währungs- zerüttungen befinden, neben den stets starken Einflüssen der Spekulation auch inner- und außerpolitische Momente bei der Be wertung der deutschen Mark mit, jedoch bot der amtliche Dollar- knrs für jeden reell kalkulierenden Geschäftsmann diejenige Möglich keit des An- und Verkaufs, welche ihm bei gewissenhafter Kalku lation noch Verdienstmöglichkeiten ließ. Seit etwa 14 Tagen aber wird sich dem aufmerksamen Leser des Handelteils das überraschende Bild geboten haben, daß sich Deutschland seinen eigenen Kurs für Dollar und andere Valuten schuf. So stand beispielsweise der amtliche Dollarkurs in Berlin 176000, während die Auszahlung New York dagegen, d. b. also der Kurs für die in New York ge handelte Mark, 276000 betrug. Es braucht nicht weiter hervorgehoben zu werden, daß eine Differenzspanne von 100 Mill. Mk. beim Umsatz von 1000 Dollar ein für den Kaufmann völlig unhaltbares Ding bedeutet, und daß eine solche gewaltsame Abdrosselung des freien Spiels der Kräfte zu den ungeheuerlichsten Auswüchsen führen mußte und tatsächlich geführt hat. Daß sich diese Auswüchse in erster Linie auf dem den Devisen verwandtetsten Markte der Edelmetalle einstellen würden, war nur die logische Konsequenz der Repartierungspolitik der Reichs bank. Nun wird nicht jedem ohne weiteres klar sein, was mit Repartierungspolitik gemeint ist. Diese Politik bestand und be steht darin, nach wie vor einen amtlichen Dollarkurs festzusetzen, diesen Dollarkurs jedoch nicht wie bisher durch Ausgleich des An gebots und der Nachfrage zu finden, sondern auf eine Anforderung von 1000 Dollar eines einzelnen Käufers diesem nur 50 Dollar zuzu teilen, oder mit anderen Worten 5 % des tatsächlichen Bedarfs herauszugeben. Es ist ohne weiteres klar, daß bei solcher Zu teilung das tatsächlich sich ergebende Preisbild der Wirklichkeit nicht entsprechen kann. Es muß ohne weiteres zugegeben werden, daß die Verhältnisse ein aktives Eingreifen der Reichsbank und der Finanzbehörden er forderten. Erstmalig erfolgte dieses Eingreifen, indem die Reichs bank den Dollarkurs von etwa 60000 auf unter 20000 herabdrückte. Leider war diesem Vorgehen der Reichsbank nur ein kurzer Erfolg beschieden, und der künstlichen Preissenkung folgte ein katastrophales Sinken des Markkurses in einem Ausmaß, wie man es bisher noch nicht erlebt halte. Das Mittel der künstlichen Dollarsenkung konnte von der Reichsbank nicht mehr gewagt werden, ohne daß sie Be stände an Gold und Devisen aufs äußerste gefährdete. Sie wählte daher die bereits genannte Politik der Repartierung. Die Folgen machten sich schon am nächsten Tage, nachdem die erste scharfe Repartierung bei Festsetzung des amtlichen Kurses erfolgt war, auf dem Edelmetallmarkt geltend, ganz besonders kraß auf dem Goldmarkt. Bereits in einem früheren Artikel habe ich auf die Erhöhung des Goldmultiplikators von 650 bis 660 $ per Kilogramm auf 720 $ hingewiesen, inzwischen aber war der Preis für ikg Feingold wieder auf etwa 660$ zurückgegangen. Dieses Preisverhältnis blieb, wie gesagt, in groben Umrissen bestehen, bis die erstmalige scharfe Repartierung bei Festsetzung des amtlichen Dollarkurses von seiten der Reichsbank vor etwa Wochenfrist erfolgte. Da stellte sich der Preis für 1 kg Gold sprunghaft auf 700 $>, auf 800$, auf 900$ und darüber hinaus. Um dem geschätzten Leser ein klares Bild der Auswirkung der Vorgänge zu geben, seien einige Zahlen genannt. Bei einem Dollarstand von 200000 wäre der Preis für 1 kg Gold der Friedensparität entsprechend 130 Mill. Mk., der im freien Handel gezahlte Preis betrug jetzt bei dem gleichen Dollarstand 180 bis 200 Millionen Mark. Es wurde also eine tatsächliche Ueberparität über den Weltmarktpreis bis zu 70 Mill. Mk. erzielt. Im ähnlichen Ver hältnis stand die Preisentwickelung am Silbermarkte. Fragt man nach den Ursachen dieser Preisgestaltung, so ist die Antwort recht naheliegend. Der Erwerb von Dollars im freien Handel steht unter schwerer Strafe, der Erwerb von Edel metallen ist jedem freigestellt. Selbst die Zahlung von 15 o/ 0 Luxus steuer für solche Firmen, welche nicht im Besitz einer Wieder veräußerungsbescheinigung sich befinden, hat bei solcher gewaltigen Ueberparität keinerlei Bedeutung. Wenn die Parole „los von der Mark“ in einem solchen Ausmaß erfolgt wie in der letzten Zeit, so gilt es, so rasch als möglich sich mit dem begehrten Metall ein zudecken, denn je schneller das Eindecken erfolgt, um so größere Verdienstchancen, die ja in Wirklichkeit gar keine reellen Verdienste sind, denn 1 kg Gold bleibt 1 kg Gold, erblühen. Welche Lehren hat nun unser Gewerbe aus solchen Vorgängen zu ziehen ? Sofern die kleinen Lieferanten der Uhrmacher und Juweliere bei reellen GrosBhandelsfirmen zu verkaufen pflegen, werden ihnen die richtigen Preise gezahlt worden sein, und wenn sie kaufmännisch kalkulieren, so werden Sie jetzt erst dann verkaufen, wenn kein Geld zum Nach kaufen mehr vorhanden ist. Infolgedessen kann ihnen die Preis entwicklung mehr oder weniger gleichgültig sein. Anders verhält es sich jedoch, soweit massive Gold- und Silberwaren in Frage kommen, die Gefahr ist besonders groß beim Verkauf von Trau ringen Die bisher gebräuchlichen Trauringverkaufstabellen, wie auch die Trauringankaufsmultiplikatoren wurden natürlich durch diese Verhältnisse völlig über den Haufen geworfen. Es kann nicht dringend genug empfohlen werden, erst dann massive Gold- und Silbersachen zu verkaufen, wenn mau bereits sich über die Ein kaufsmöglichkeiten informiert hat, und lieber einmal auf ein Ge schäft zu verzichten, als sich der Gefahr der Substanzverminderung auszusetzen. Wie lange dieser Zustand noch andauern wird, ist natürlich nicht vorauszusagen. Im Interesse der Ruhrkämpfer sowohl, als auch der inneren Preisgestaltung mußte unter allen Umständen eine aktive Währungspolitik erfolgen. Zu ergründen, ob die gewählten Methoden die richtigen sind, kann nicht Aufgabe dieses Artikels sein. Das Edelmetallgeschäft ist in Deutschland derart groß, daß Währungsmaßnahmen kaum einheitlich durchgeführt werden können, wenn nicht gleichzeitig auch die berufenen Vertreter aus den Kreisen des Edelmetall-Groß- und Kleinhandels gehört werden. Immerhin ist eine so gewaltige Ueberparität für Edelmetalle im Inlande eine schwere Gefahr für den sich damit befassenden Handel, da er dem Auslandsschmuggel Tür und Tor öffnet, denn das Ein führen von Edelmetallen nach Deutschland dürfte gegenwärtig das lohnendste Geschäft der Zeit sein. (? D R.) Durch dieses Ein führen aber wird mit logischer Folgerung die Ueberparität, welche Edelmetalle gegenwärtig im freien Handel haben, sukzessive zu rückgedrückt werden. Verordnung über die Erhebung der Ausfuhrabgaben Vom 9. Juli 1923. Auf Grund der §§ 9, 12 der Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 (RGBl. S. 500) zu der Verordnung über die Außen handelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (RGBl. S. 2128) wird fol gendes bestimmt: * Soweit die in Goldmark berechnete Ausfuhrabgabe in deut schen Banknoten, Reichskassenscheinen oder Darlehnskassenscheinen gezahlt wird, erfolgt die Umrechnung nach den für die Zahlung der Zölle in Gold geltenden Vorschriften. Bei Nacherhebungen und bei Rückzahlungen für unrichtige Erhebungen sowie bei Zurückerstattungen der Ausfuhrabgabe auf Grund des § 12, Abs. 1, der Ausführungsbestimmungen finden die Vorschriften des Absatzes 2 entsprechende Anwendung. § 1. Die Ausfuhrabgabe wird in Goldmark berechnet. Zu diesem Zweck ist der nach §9, Abs. 1, der Ausführungsbestim mungen zugrunde zu legende Wert der Ausfuhr nach den von dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister der Finanzen oder der von ihnen bestimmten Stelle festgesetzten Umrechnungssätzen in Goldmark umzurechnen. Pfennigbeträge der Ausfuhrabgabe sind
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