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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (27. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschärfte Zahlungsbedingungen im Uhren-, Schmuckwaren-, Furnituren- und Werkzeughandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 369
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 370
- ArtikelVerschärfte Zahlungsbedingungen im Uhren-, Schmuckwaren-, ... 370
- ArtikelMeine Reise nach Schweden zum Kongreß der Schwedischen Uhrmacher ... 372
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (III) 373
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 374
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 374
- ArtikelVerschiedenes 377
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 377
- ArtikelAnzeigen VII
- ArtikelGebührenerhöhungen und Aenderungen des deutschen Patentgesetzes 378
- ArtikelDie neuen Postgebühren ab 1. August 378
- ArtikelAnzeigen VIII
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 379
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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370 DIB UHRMACHERKUNST Nr. 30 Bekanntmachungen der Verbandsleitung Zur jetzigen wirtschaftlichen Lage veröffentlichten wir in unseren letzten Verbandsnachrichten eine Warnung, die hoffentlich bei allen unseren Kollegen Beachtung %e- funden hat. Die Verhältnisse haben sich in der Zwischen zeit weiter zugespitzt, für unsere Kollegen teilweise bis zur Unerträglichkeit. So mußten wir leider feststellen, daß bei einzelnen Großhandelsfirmen eine Nervosität Platz gegriffen hat, die sehr im Gegensatz zu der jetzt mehr als je not wendigen Ruhe, die in Geschäftsdingen bewahrt werden muß, steht. Wir verstehen, wenn heute jeder versucht, das große Risiko, das in jedem Unternehmen ruht, nach Möglichkeit abzuwälzen. Wir müssen uns aber dagegen wehren, daß dieses Risiko ganz einseitig nur allein auf die Schultern des Einzelhandels gewälzt wird. Gerade der Einzelhandel ist bisher schon immer durch gesetzliche Maß nahmen und andere Dinge, die 'in der Natur der Sache liegen, eingeschränkt worden und mußte Risiken auf sich nehmen, von denen der Großhandel und die Fabrikation verschont geblieben sind. Seine Schultern aber sind nicht so stark —daß er das gesamte Risiko von der Produktion bis zum Absatz im Einzelhandel auf sich nehmen kann. So verlangen einzelne Großfirmen jetzt beim Bezug von Schweizer Waren Bezahlung in Schweizer Franken. Das* ist nach 'den Devisenverordnungen zunächst ungesetzlich und strafbar. Bezahlung in Valuta darf nicht verlangt werden. Andere Firmen sind bereit, Markbeträge ent gegenzunehmen und sich dafür je nach der Zuteilung und zum jeweiligen Kurs mit Franken einzpdecken. Nach einem Schreiben des ReichswirtsChaftsministWs an die Spftieh- * yerbände ist auch, hierin ein * strafbarer Verstoß gegen die Devisenordnung zii erblidcen. Vorerst soll allerdings die Durchführung dieser Verordnung noch zurückgestellt werden. Selbst bei einem kleinen Auftrag kann unter Umständen die Eindeckung bei den heutigen Verhältnissen an der Börse wochenlang dauern. Der Uhrmacher kann deshalb nicht im entferntesten übersehen, welchen Markbetrag er letzten Endes für die gekaufte Ware aufzuwenden hat. Jede Kalkulation ist ihm unmöglich und jeder Verkauf einer der artigen Ware bedeutet unabwendbaren Verlust. Vorübergehend, vorläufig bis zum 15. August; ist vom Reichswirtschaftsminister als Ausnahme von § 2 der Valuta- spekülationsverordnung zugelassen, daß bei Auslandswaren DeVisen, di£’*im Besitz der Abnehmer sind, in Zahlung ge geben' und genommen werden dürfen. Der Kleinhandel ist aber ausdrücklich von dieser Ausnahme ausgenommen. Mit dieser vorübergehenden Maßnahme ist dem Uhrmacher natürlich auch nicht gedient, weil er picht im Besitz von Devisen ist. Wir geben zu, daß der Großhandel in einer sehr schwierigen Lage ist, weil ihm die Möglichkeit genommen wurde, sich voll in Schweizer Franken einzudecken. Auf der anderen Seite aber hat der Großhandel andere Mög lichkeiten, Papiermark wertbeständig anzulegen und so wenigstens einen großen Teil des Risikos von sich abzu wenden. Diese Möglichkeiten müssen eben an Stelle der früheren bequemen Deviseneindeckung treten. Gegen die völlige Abwälzung des gesamten Risikos auf den Uhrmacher werden wir uns mit allen Mitteln wehren. J ( Auch heute machen wir darauf aufmerksam, daß der Vijrkhuf, jedes einzelnen Stückes aus Gold oder sonstigem Edelmetall sorgfältig überlegt werden muß. Mehr als je ist darauf zu achten, ob die Möglichkeit der sofortigen Wiedereindeckung besteht. Ist diese Möglichkeit nicht vor handen, so ist es unter den heutigen Verhältnissen besser, auf den Verkauf zu verzichten. Innerhalb der Innungen ist bei richtiger Organisation die wertbeständige Wieder eindeckung möglich, wenn die jetzt zersplitterten Kräfte, die sich mit dem Ankauf von Gold betätigen, einheitlich zusammengefaßt werden. Zwar wird es schwer sein, den rücksichtslosen, persönlichen Egoismus etwas zurückzu drängen zum Wohle der Gesamtheit. Letzten Endes wird aber der Nutzen, der aus dem festen Zusammenstehe» der Kollegenschaft auch in dieser Frage erwächst, jedem 1 einzelnen zugute kommen. Eine Grundpreisliste für Reparaturen liegt gegen wärtig in Korrektur dem Vorstand vor. Die Liste erscheint also «in kürzester Zeit. Vorbestellungen bitten wir an unsere Geschäftsstelle zu richten. Ein Preis kann noch nicht ge nannt werden. Die Liste wird auf gutem Karton gedruckt werden, so daß sie für längere Zeit auch bei täglicher Be nutzung gute Dienste tun wird. Schilder mit dem Text: Reparaturen werden zu dem am Tage der Abholung gültigen Preisen be rechnet, in sauberer Ausführung haben wir vorrätig. Zur Zeit beträgt der Preis freibleibend 12800 Mk., wozu für Ver packung und Porto (Juli) 900 Mk. kommen. Zahlungen. Wiederholt bitten wir alle Kollegen, die an uns noch für Warenbezug oder Beiträge Zahlungen zu feisten haben, diese unverzüglich an uns einzuschicken, da wir infolge der ungeheuer gestiegenen Unkosten laufend große Verpflichtungen haben. << ^ i Zentralverband der Deutschen Uhrmacher E. V. Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor 1 Verschärfte Zahlungsbedingungen im Uhren-, Schmuckwaren-, Furnituren- und Werkzeughandel Mit Rücksicht auf die substanzzerstörende Wirkung des zunehmenden Währungsverfalles auf die Außenstände haben sich die Verbände der Fabrikanten und Grossisten genötigt gesehen, ihre Zahlungsbedingungen erneut zu ändern. Uhren Die neuen Zahlungsbedingungen im Uhrengewerbe sind festgelegt und in Kraft gesetzt in der Sitzung des Wirt schaftsausschusses für das Uhrengewerbe am 17. Juli 1923 in Donaueschingen. Sie lauten: 1. Die Preisstellung für Großuhren und Taschenuhren erfolgt in der Weise, daß hierfür Grundpreise festgelegt sind, die mit einer von den Fachgruppen „Großuhren“ und „Taschenuhren“ des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie von Zeit zu Zeit festzusetzenden Schlüssel zahl zu multiplizieren sind. 2. Die Rechnungen werden nur zu den Grundpreisen ausgestellt. Sie sind 7 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht. 3. Wird die Rechnung innerhalb des Zahlungszieles von 7 Tagen bezahlt, so ist der Rechnungsbetrag in allen Fällen mit derjenigen Schlüsselzahl zu multiplizieren, die am Ausstellungstag der Rechnung Gültigkeit hat. Wird die Rechnung erst nach Fälligkeit bezahlt» so ist sie mit der Schlüsselzahl zu bezahlen, die am Tage
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