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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (27. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschärfte Zahlungsbedingungen im Uhren-, Schmuckwaren-, Furnituren- und Werkzeughandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 369
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 370
- ArtikelVerschärfte Zahlungsbedingungen im Uhren-, Schmuckwaren-, ... 370
- ArtikelMeine Reise nach Schweden zum Kongreß der Schwedischen Uhrmacher ... 372
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (III) 373
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 374
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 374
- ArtikelVerschiedenes 377
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 377
- ArtikelAnzeigen VII
- ArtikelGebührenerhöhungen und Aenderungen des deutschen Patentgesetzes 378
- ArtikelDie neuen Postgebühren ab 1. August 378
- ArtikelAnzeigen VIII
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 379
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 30 DIB UHRMACHERKUNST 371 der Zahlungsanweisung gilt, keinesfalls aber mit einer ge ringeren Schlüsselzahl, als sie am Ausstellungstage der Rechnung gültig war. r Für den Fall, daß sich die Schlüsselzahl während der Verzugszeit nicht erhöht, ist der Lieferer berechtigt, Verzugs zinsen zu berechnen in Höhe des jeweiligen Reichsbank diskonts zuzüglich der von den Privatbanken berechneten Zinsen und Provisionen. . It 4. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Ab nehmer die Zahlung absendet oder anweist. 'm..,. 5. Im Falle der Vorauszahlung wird der voraus-- bezahlte Betrag in nordamerikanische Dollars,,umgerechnet, und zwar zum Geldkurs der letzten amtlichen Berliner Börsennotierung, die vor dem Tage erfolgt ist, an dem,das Geld bei der Fabrik eingeht. Bei Ausstellung der Rechnung wird der hiernach gutgeschriebene Dollarbetrag zum Geld kurs der letzten amtlichen Berliner Börsennotierung, die vor dem Ausstellungstag der Rechnung erfolgt ist, in Mark umgerechnet. Der hiernach sich ergebende Markbetrag wird von der Rechnungssumme abgezogen. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt unter Zugrundelegung der am Ausstellungs tage gültigen Schlüsselzahl. 6. Als Vorauszahlung gilt jede Barzahlung oder der Barzahlung gleich zu achtende Bezahlung, die vor Abgang der Ware ab Lager bei der Fabrik eingeht. Zahlungen, die nach Abgang der Ware bei der Fabrik eingehen, werden als Kassazahlungen behandelt und nicht als Vorauszahlungen. 7. Als Ausstellungstag der Rechnung gilt der Tag der Absendung der Ware bzw. der Tag der Versandbereit schaft, falls Sendungen wegen Sperrung des Güterverkehrs nicht befördert werden können. 8. Bei Nachnahmesendungen findet die am Tage der Rechnungsstellung gültige Schlüsselzahl' Anwendung. * Erläuterung für die Anwendung der neuen Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind, wie in den Bedingungen selbst fest gelegt, stets nur in Grundzahlen (Grundpreisen Januar 1923) auszustellen. Bei Lieferung an Großhändler oder Halb grossisten unter Abzug des zulässigen Rabattsatzes. Jede Rechnung ist mit folgendem Zusatz zu versehen: „Diese Rechnung ist zahlbar spätestens am ...... mit der heute gültigen Schlüsselzahl von Das ergibt einoft; Netfcp-Markbetr^g ,<von .“. . nJ9 . Erfolgt die Zahlung nach ,fJem . . . ., 50 ist der Um rechnung des obigen Endbetrages der Rechnung die am Tage der Zahlung gültige Schlüsselzahl zugrunde zu legen. Wird die Schlüsselzahl zwischen Tag der Rechnungsstellung und Tag der Zahlungsanweisung zurückgesetzt, so ist die Rechnung trotzdem mit <^er Schlüsselzahl ... . . zu bezahlen.“ Angewendet auf eine Rechnung vom 12. Juli 1923 über einen Grundpreisbetrag von netto 650 Mk. würde der obige. Zusatz lauten: ^ „Diese Rechnung ist zahlbar spätestens am 19. Juli 1923 mit der heute gültigen Schlüsselzahl von 17 000. Das ergibt einen Netto-Markbeträg von 11050 000. , Erfolgt die Zahlung nach dem 19. Juli, so ist der Um rechnung des obigen Endbetrages der Rechnung die am Tage der Zahlung gültige Schlüsselzahl zugrunde zu legen. Wird die Schlüsselzahl zwischen Tag der Rechnungsstellung und Tag der Zahlungsanweisung zurückgesetzt, so ist die Rechnung trotzdem mit der Schlüsselzahl 17 000 zu bezahlen.“ * Beispiel für die Abrechnung einer Vorauszahlung. Ein Abnehmer überweist am 16. Juni 1923 an die X-Uhrenfabrik den Betrag von 8000000 Mk. als Voraus zahlung auf bereits erteilte Bestellungen. Das Geld geht am 22. Juni 1923 bei der Fabrik ein. Der betreffende Ab nehmer erhält am 16. Juli 1923 eine Sendung mit einem Grundpreiswerte von netto 2000 Mk. Danach lautet die Gutschrift für ’die Vorauszahlung: 8000000 Mk. zum amtlichen Berliner Geldkurs für den , Dollar' am Vortage des ^elcfeinganges (also am 21. Juni 1923) = 126682, ergibt 63,15 Dollar. Die Abrechnung der Vorauszahlung bei der Lieferung vom 16. Juli hat zu erfolgen: , ’ Endbetrag der Rechnung vom iö.Juli 1923, Grundwert netto 2000,00 Mk., Hiervon geht die geleistete Vorauszahlung ab mit 63,15 Dollar zum Berliner Geld kurs vom 13. Juli (letzte Börsennotierung vor dem Tage der Rechnungsstellung, der 15. Juli war Sonntag, der 14. Juli Börsenfeiertag) von 186532= 11779400. , f _- Das ergibt einen Grundwert von Papier mark 11770400, Schlüsselzahl 17000 692,90Mk., Der Abnehmer hat also noch einen Rest zu bezahlen von Grundwert .... 1307,10 Mk. Der Nachsatz zur Rechnung müßte also sinngemäß lauten: „Diese/Rechnung ist zahlbar spätestens am 23. juli 1923 mit der heute gültigen Schlüsselzahl von 17000. Das ergibt einen Netto-Markbetrag von 22220700 Mk. Erfolgt die Zahlung nach dem 23. Juli, so ist der Umrechnung des obigen Endbetrages der Rechnung die am Tage der Zahlung, gültige Schlüsselzahl zugrunde zu legen/ Wird die Schlüssel zahl zwischen Tag der Rechnungsstellung und Tag der Zahlungsanweisung zurücjkgesetzt, so ist die Rechnung trp|zd?m mit der Scfylüss^lzap^ 17^000'^ zu, bezahlen. “ Schmuckware'n Die ineuep. Zahlungsbedingungen des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes, E.V., die voraussichtlich am 23. Juli in Kraft treten, lauten: „Bei Barzahlung innerhalb 5 Tagen 6 % Kassaskonto. Fälligkeit der Rechnung 10 Tage ab Fakturendatum. Bei Ueberschreitung der Fälligkeit werden im Falle einer Preiserhöhung die am Zahlungstage gültigen Multiplikatoren nachträglich in Anrechnung gebracht. Außerdem werden Zinsen in Höhe der jeweiligen Bankspesen berechnet. Maßgebend für Skonto-, Multiplikator- und Zins berechnung ist der Tag des Abganges der Zahlung^, In Zweifelsfällen entscheidet der Aufgabestempel der;Pos£,„ ,Bei, Banküberweisungen ist wegen der unregelmäßigen Laufzeit, der Tag des Eintreffens maßgebend." . Furnituren und Werkzeuge Da die meisten Furnituren- und Werkzeughandlungen gleichzeitig auch Schmuckwaren führen, hat die Abteilung jFurnituren- und Werkzeughandel t des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten (E. V.) für iht6 ‘ Mitglieder ‘ die neuen ~ Zahlungsbedingungen des Verbandes der Grossisten des Edelmetall^eAyerbes sinnentsprechend übernommen. Die Z'ahlufi^s'bedifigüngen lauten: ; • „Bei Barzahlung innerhalb 5 Tagen 6 °/ 0 Kassaskonto. Fälligkeit ! der Rechnung iö Tage" ab Faktürendätum netto. „ -I _ Bei Ueberschreitung der Fälligkeit werden im Falle einer Preiserhöhung für Schmuckwareri 1 die am Zahlungs-' tage gültigen Multiplikatoren, für‘Furnituren, Werkzeuge und sonstige Bedarfsartikel ein' pröientualer Aufschlag, welcher der inzwischen eingetretenen Steigerung der Schlüssel zahl für deutsche Großuhren entspricht, in Anrechnung ge bracht. Außerdem werden Zinsen in Höhe der jeweiligen Bankspesen berechnet. Maßgebend für Skonto-, Multiplikator-, Schlüsselzahl- und Zinsberechnungen ist cjer Tag des Abgangs der Zahlung.
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