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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (27. Juli 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Weitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 369
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 370
- ArtikelVerschärfte Zahlungsbedingungen im Uhren-, Schmuckwaren-, ... 370
- ArtikelMeine Reise nach Schweden zum Kongreß der Schwedischen Uhrmacher ... 372
- ArtikelBriefe aus einer besseren Welt (III) 373
- ArtikelWeitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit ... 374
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 374
- ArtikelVerschiedenes 377
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 377
- ArtikelAnzeigen VII
- ArtikelGebührenerhöhungen und Aenderungen des deutschen Patentgesetzes 378
- ArtikelDie neuen Postgebühren ab 1. August 378
- ArtikelAnzeigen VIII
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 379
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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374 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 30 Weitere Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen usw. Braunsdiwelg Die Ausführungsbestimmungen sind veröffentlicht in der „Braun schweigischen Gesetz- und Verordnungssammlung“, Stück 32, vom 3. Juli 1923. Zuständig für die Erteilung und die Zurücknahme der Erlaubnis sind die Kreisdirektionen, in deren Bezirk das Gewerbe betrieben wird oder betrieben werden soll, in der Stadt Braunschweig die Polizeidirektion. Gegen einen ablehnenden Bescheid ist die Be schwerde an den Minister des Innern zulässig. Die Gebühr für die Erlaubnis errechnet sich aus der Grundgebühr von 100 Mk., die mit einer Indexziffer, die zur Zeit 3000 beträgt, multipliziert wird. Die übrigen Bestimmungen gleichen den preußischen. Anhalt Die ganz besonders umfangreichen und von den Bestimmungen anderer Länder mehrfach erheblich abweichenden Ausführungs bestimmungen sind im „Amtsblatt für Anhalt“ vom 14. Juli 1923 veröffentlicht Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist unter Beifügung eines Lichtbildes in Paßformat bei der Kreispolizeibehörde (Kreisdirektion oder für die Städte Dessau, Köthen, Zerbst und Bernburg Polizeiverwaltung) zu stellen. Ueber den Antrag entscheidet die Regierung. Die Erlaubnis erlischt nach Ablauf eines Jahres. Die zu führenden Bücher sind vom Bureau der Regierung (Wirt schaftsabteilung) zu beziehen. Anzeigen sind bis 30. September d.J. überhaupt verboten. Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis betragen bei kleinerem Geschäftsumfange 70000, bei mittlerem 100000 und bei großem 150000 Mk. Sie erhöhen sich, wenn die Anträge nach dem 1. August eingehen, um die Hälfte, nach dem 15. August um den vollen Betrag. — Auskunft über die Ausführungsbestimmungen, deren vollständige Wiedergabe den verfügbaren Raum überschreiten würde, erteilen wir gern. Mecklenburg - Schwerin Die Ausführungsbestimmungen sind veröffentlicht im „Regie rungs-Blatt für Mecklenburg-Schwerin“, Jahrgang 1923, Nr. 78, vom 25. Juni 1923. Zuständig für die Erteilung und die Zurücknahme der Erlaubnis ist in den selbständigen Stadtbezirken der Rat, im übrigen der Amtshauptmann. Gegen den ablehnenden Bescheid ist die Beschwerde an das Ministerium des Innern zulässig. Die übrigen Bestimmungen gleichen den preußischen. Verband Kurhessen und Waldeck. Am Sonntag, dem 29. Juli, 9 Uhr, findet eine Vorstandssitzung mit Obmännern der Gruppen, um 9 1 / a Uhr eine Mitgliederversammlung in Kassel, Handels- kammer Hohenzollernstraße, statt. Westfälisch-Llpplscher Verband. Mit der Aus stellung am 25. bis 27. August in Lüdenscheid ist eine Ausstellung von Lehrlings-, Gehilfen- und Meisterarbeiten verbunden. Die At beiten sind an Kollegen Brüninghaus (Lüdenscheid) einzusenden. Jeder Arbeit muß ein Umschlag beigelegt werden. Der Umschlag und die Arbeit müssen enthalten: 1. ein Kennwort, 2. eine drei stellige Zahl, 3. das Lehijahr. Kollegen, werbt für den Verbandstag! T. Charlottenburg. (Ortsgruppe Charlottenburg der Freien Uhrmacherinnung Berlin.) Unsere Dampferfahrt mit Musik findet am Sonntag, dem 5. August, statt Abfahrt pünktlich 8 Uhr von Charlottenburg, Tegeler Weg, an der Schloßbrücke (Anlegestelle der Stern-Dampfergesellschaft) nach Nedlitz bei Potsdam (Restaurant Römerschanze). Dortselbst Preiskegeln für Damen und Herren, Spiele für alt und jung. Teilnehmerkarten zum Preise von 6500 Mk. sind beim Unterzeichneten oder durch Bestellung bei einem der Kollegen zu haben. Kinder unter 14 Jahren haben freie Fahrt. Da in der Zwischenzeit ganz andere wirtschaftliche Verhältnisse ein getreten sind, ist eine Nachzahlung zum Fahrpreise nicht ab- zuwenden. I.A.: Hans Corduan. % Gotha. (Uhrmacherverein.) Die nächste Versammlung findet am Dienstag, dem 14. August, nachmittags i*/a Uhr, im Restaurant Walther statt I.A.: W. Schmalenbach. Halle a. S. (Mittwoch-Stammtisch.) Am Mittwoch, dem 1. August, findet die Zusammenkunft im „Kaffee Rothnick“, Bern- bnrger Straße (auch bei schlechtem Wetter) statt Alle Kollegen sind herzlichst eingeladen. Karlsruhe. (Vereinigung.) Am Montag, dem 6. August, abends 8 Uhr, findet eine Monatsversammlung in der Wirtschaft zum Lohengrin, Gottesauer Straße 1, statt. Meier. Naumburg. (Zwangsinnung.) Am Sonntag, dem 29. Juli, I0V2 Uhr vormittags, findet in Freiburg a. U., Sektkellerei, unsere 3. Vierteljahrsversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Verlesen der letzten Niederschrift; 2. Eingänge; 3 Glasversiche- rung; 4. Festsetzen der Beiträge im 3. Vierteljahr; 5. Verschiedenes. Laut Beschluß der letzten Versammlung findet die heute festgesetzte Versammlung mit Damen statt. Dieselben besichtigen während der Versammlung das Schloß, die Jahnstätte usw. Abfahrt von Naum burg 9 Uhr 13 Minuten vormittags. Der Vorstand. I.A.: G. Wese mann. Neue Portosätze ab 1. August! Wir bitten, alle Postsendungen aus reichend zu frankieren. Mit Straf porto belastete Sendungen nehmen wir nicht an Landesverband Badisdier Uhrmacher. Zu dem Bericht über die Jubiläumstagung in Karlsruhe ist noch ergänzend nachzutragen: Anläßlich des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Landesverbandes hatte der bisherige Vorsitzende, Kollege Schmiederer, eine prächtig zusammengestellte Festschrift ausgearbeitet, die neben dem Programm der Tagung einen geschichtlichen Rückblick sowie ein genaues Verzeichnis sämtlicher Mitglieder des Landesverbandes enthält und für jeden Teilnehmer eine dauernde und angenehme Erinnerung sein wird. Eine nationale Idee setzte Kollege Kittel (Karlsruhe) dadurch in die Tat um, daß er zum Empfang der aus wärtigen Gäste zwei junge Leute, die als Schwarzwälder Uhrmacher ausgestattet waren, am Bahnhof anfstellte. Photographien dieser Schwarzwälder wurden am Festabend zugunsten der Ruhrhilfe ver kauft und erbrachten 200000 Mk. Eine Anzahl Firmen hatte sich an einer Jubiläumsspende beteiligt. Es gingen ein von Herrn Braunschweiger, Firma Junghans (Stuttgart), 100000 Mk., Kollegen A. Bürget (Säckingen) 5000 Mk., Firma Eduard Lobß (Stuttgart 200000 Mk., Mittelbadischer Uhrmacherverein 120000 Mk., Süd deutsche Uhrengroßhandlung H. Wunderle (Stuttgart) 100000 Mk., Uhrgläserwerke Deutscher Uhrmacher (Tenchern) 50000 Mk., J. B. Steyert (Freiburg) 10000 Mk., Uhrmacherverein Baden-Baden 18000 Mk., Uhfmacherverein Schwetzingen 4000 Mk., Uhrmacher verein Pforzheim 48000 Mk., Uhrmacherverein Rastatt 30000 Mk., Freie Vereinigung Freiburger Uhrmacher 15000 Mk., Süddeutsche Uhrmacherzeitung 10000 Mk. Von der Hamburg - Amerikanischen Uhrenfabrik ging eine sinnige Spende von Schwarzwälder Kirsch wasser ein, das am Festabend von den beiden obengenannten Schwarzwäldern herumgereicht wurde. All diesen edlen Spendern sei der herzlichste Dank ausgesprochen. Schließlich möchte ich noch, ich glaube dies namens aller Mitglieder tun zu dürfen, dem bisherigen Vorsitzenden, Kollegen Schmiederer, dem es stets eine Freude und eine Genugtnung war, wenn er ändern den verdienten Dank und gebührende Ehre zuteil werden lassen konnte, der in bescheidenster Zurückgezogenheit, aber in wirklich uneigennütziger Weise, in unverdrossener Ausdauer, in tage- und wochenlanger Arbeit, häufig unter schwierigsten Verhältnissen, die Vorbereitungen zur Jubiläumstagung getroffen hat, herzlichsten Dank sagen. Wer Gelegenheit hatte, Einblick in die Verbandsgeschäfte, die wirklich große Opfer forderten, zu tun, wird meinen Ausführungen gerne beipflichten. Karl Link!.' Am 29. Juli findet in Singen, anschließend an die dortige Tagung, kurze Besprechung der Herren Ausschußmitglieder statt. Ich bitte um regen Besuch. Grundpreislisten für Uhrenreparaturen sind fertiggestellt und von der Geschäftsstelle zu 5 000 Mk. zu be ziehen. Bei Anfragen bitte das Rückporto beizufügen. Der Vorstand des Landesverbandes setzt sich wie folgt zu sammen: I. Vorsitzender M. Fleig (Mannheim Q 4, 18), II. Vor sitzender C. Fesenmeyer (Mannheim Pi, 2), Schriftführer P. Betz (Mannheim S 2, 23), Kassierer Otto Walter (Mannheim O 5, 7). Alle Schriftsachen wollen an den I. Vorsitzenden, alle Gelder an den Kassierer abgeführt werden. Ausweiskarte Gregor Rexin in Mann heim Hi, 5, ist erloschen. Wir bitten die Furniturenhandlungen dementsprechend zu handeln. Fleig, Vorsitzender. Nordwestdeutsdxer Ubrmadierverband. Vor standssitzung und Obermeistertag im Gebäude der Handwerks kammer zu Oldenburg. Es wurde zunächst der Fall G. Steen (Aurich) wegen marktschreierischer Reklame behandelt. Da die Machen schaft des Steen scheinbar als Racheakt zu betrachten ist, wurde gewünscht, daß man vorläufig die Sache ruhen läßt Dann wurde Punkt 3, Beiträge für den Unterverband, behandelt. Erklärungen über den Zweck der Unterverbände führten dabin, daß man ein-
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