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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (3. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geldentwertung (III. Schluß)
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelGeldentwertung (III. Schluß) 381
- ArtikelMeine Reise nach Schweden zum Kongreß der Schwedischen Uhrmacher ... 384
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 385
- ArtikelMitteilungen des Wirtschaftsverbandes der Optik führenden ... 386
- ArtikelEinführung der Frankenberechnung in den deutschen Uhrenhandel 386
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 387
- ArtikelVerschiedenes 389
- ArtikelVom Büchertisch 389
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 389
- ArtikelNeue Bestimmungen für den Lohnabzug 390
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 391
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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382 DIB UHKMACHEKKüNBT Nr. 31 Inzwischen ist es aber die Pflicht des Einzelnen gegen sich selbst, sich nach Möglichkeit durch eine kluge, rationelle Geschäftsführung gegen die Gefahr der vollständigen Ver armung zu schützen. Die Pflicht einer auf der Höhe ihrer Aufgabe stehenden Organisation ist es dabei, praktische Ratschläge zu geben, um den Einzelnen in seinem Kampf zu unterstützen. Nicht die bekannten, noch so schönen Aufsätze mit dem Motto: „So hättet ihr es machen müs§en“ sind jetzt vonnöten, sondern nur der Rat kann gelten,'der sagt: „So müßt ihr in Zukunft handeln!“ Obwohl sich unser Denken bereits auf Sachbewertung eingestellt hat, halten wir doch — teils aus Gewohnheit, teils infolge gesetzlichen Zwanges — eben immer noch an der Berechnung in Mark fest. Im geschäftlichen Leben muß man daher in jedem einzelnen Falle seine in Mark ausgedrückte Fordertfng so fixieren, daß man unter allen Umständen eine seiner Leistung ent sprechende Marksumme erhält. Es genügt eben nicht, daß die in dem zweiten Teil meiner Ausführungen erwähnten, dem Gewerbetreibenden im allgemeinen günstigen Ent scheidungen in manchen Fällen den erlittenen Schaden wieder gut machen können; man muß sich vielmehr vor Schädigungen nach Möglichkeit selbst zu schützen versuchen, indem man für jeden einzelnen Fall des geschäftlichen Lebens genaue Vereinbarungen, möglichstauf schriftlichem Wege, trifft. Der dringende Rat lautet daher für die augenblickliche Zeit: Schriftliche Vereinbarungen in jedem möglichen Fall. Jeder Kauf, bei dem nicht Zug um Zug die Ware gegen bar verabfolgt wird, muß schriftlich bestätigt werden, mit dem Zusatz, daß bei fortschreitender Geldent wertung entweder der Preis „freibleibend“, d. h. der des Zahlungstages ist, oder, wenn die Fest setzung eines bestimmten Markpreises nicht ver mieden werden kann, daß bei ausbleibender Zahlung am Fälligkeitstage die Geldentwertung bis zum Zahlungstage in Anrechnung gebracht wird. Zu empfehlen ist z. B. folgender Vermerk unter jeder Rech nung oder unter jeder schriftlichen Kaufvereinbarung: Der obige Markbetrag ist zu zahlen am .... Die Mark summe gilt nur bei pünktlicher Bezahlung, andernfalls wird der Unterschied aus einer eventuellen weiteren Geld entwertung bis zum Zahlungstage nachgefordert. Ein besonders heikles Thema in unserm Gewerbe ist die Preisfestsetzung von Reparaturen. Der Uhrmacher, welcher eine solche Arbeit ausführt oder durch seine Gehilfen ausführen läßt, sollte endlich mit dem längst überlebten, von keinem anderen Gewerbestande mehr angewandten Prinzip brechen, annähernde oder gar feste Preise bei der Annahme einer Reparatur zu nennen. Ein wandfrei dürfte es nach der Entwickelung der letzten Zeit sein, den bei der Abholung oder Zusendung der Reparatur gültigen Preis zu verlangen, gleichgültig, wann die Arbeiten ausgeführt sind; denn in dem Reparaturpreis des Ablieferungs- jages schlägt sich die Geldentwertung durch die erhöhten. Gehilfenlöhne genau nieder, und es dürfte wohl kaum ein Gericht geben, welches in einer solchen Preisfestsetzung etwa einen unangemessenen Gewinn sieht. Ist die Rückgabe einer Ware in das Belieben des Käufers gestellt, so entspinnt sich fast regelmäßig der Streit, ob der zurückzugewährende Geld betrag der ursprünglich gezahlte sein soll oder ob ent sprechend der Geldentwertung eine höhere Papiermatksumme zurückzugewähren ist. Bei jeder Rücknahmeverpflichtung muß daher klar und deutlich vorher ausgemacht werden, was die Parteien wollen! Bei einem Umtausch wird dagegen wohl zweifellos der Umtauschberechtigte ein dem Werte nach gleiches Stück verlangen können, auch wenn dieses inzwischen in Papiermark gerechnet „teurer“ geworden ist. Auch hier ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung anzuraten, schon damit feststeht, daß zum Umtausch nur am Lager vorhandene Ware in Frage kommen darf. Weshalb aber in aller Welt der Uhrmacher entgegen sämtlichen ändern Kaufleuten so bereitwillig „umtauscht“, ist schlechterdings nicht einzusehen! Alle die oben angeratenen Maßregeln sind erforderlich, um dem üblich gewordenen Währungsbetrug des Publikums zu steuern. Leider befassen sich viele Menschen in ihren freien Stunden nur noch mit der Ueberlegung, wie sie ihre Mitmenschen durch Ausnutzung der Geldentwertungsfrage betrügen können, und diesem Unfug muß zur eigenen Sicherung möglichst entgegengetreten werden. Bei allen geschäftlichen Maßnahmen aber, die man in difeser Beziehung trifft, darf nicht vergessen werden, daß sich das Blättchen auch einmal wenden kann. Wenn auch unsere Mark auf einem kaum je geahnten katastrophalen Tiefstand angekommen ist, so wird doch hoffentlich wieder eine Zeit kommen, in welcher unsere Währung von Tag zu Tag besser wird und einen größeren Wert erlangt. Wenn man sich dann in seiner Geschäftspraxis in einem augen blicklich recht nützlichen Arsenal von Abwehrmitteln gegen die Ausnutzung der Geldentwertung verschanzt, so ist die Rückkehr in den Umschwung der Verhältnisse um so schwerer, wenn die Geschäftsfreunde.oder Kunden das ihnen gegenüber bisher angewandte Prinzip zu ihren Gunsten an wenden und in dieser Weise den Spieß umdrehen. Es heißt also auch hierbei, den Bogen nicht zu überspannen und nicht allzu scharf zu sein, zum mindesten nicht in einer zu merkbaren Weise. Viel Schwierigkeiten mit den einschneidendsten Folgen entstehen für Privat- und Geschäftsleute schließlich durch die Fallstricke der Versicherungsverträge. Entsteht irgendein Schaden, der durch Versicherung „gedeckt“ ist, so stellt es sich meistens heraus, daß eine gewaltige „Unterversicherung“ vorliegt und die Gesell schaften nur einen Bruchteil des Schadens übernehmen. Es gehört daher beinahe zu den täglichen Pflichten, an eine zeitgemäße Erhöhung aller Versicherungssummen zu denken! In letzter Zeit werden Vorsorgeversicherungen ab geschlossen, welche gegen einen entsprechenden Prämien zuschlag zu jeder Zeit eine Vollversicher.ung gewähren. Auch Versilberungen auf Grund von Dollar- und Franken berechnungen werden von großen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen; dieser Modus kann für die Fachgenossen sehr praktisch werden, welche meinem Rat gemäß eine Frankenaufstellung ihres Geschäftsvermögens vorgenommen haben. Liegt jedoch weder eine Vorsorge- noch eine Franken versicherung, sondern eine reine Papiermarkversicherung vor, so entsteht unter Umständen für den Versicherten ein ge waltiger Verlust dadurch, daß vom Eintritt des Schadensfalles bis zur Auszahlung der Versicherungssumme die letztere infolge der fortgeschrittenen Geldentwertung nur noch einen Bruchteil des verlorenen Wertes darstellt. Man macht den Versicherungsgesellschaften — ob mit Recht oder Unrecht, sei dahingestellt — den Vorwurf, daß sie die Schadens regulierung jetzt möglichst lange hinausziehen, um von der Geldentwertung zu profitieren. Hiergegen hilft nur ein genaues Befolgen aller Anmeldungsvorschriften und die un mißverständliche Aufforderung an die Gesellschaft zur
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