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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (17. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAuszeichnung der Lagerware bei fortschreitender Geldentwertung 405
- ArtikelWertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 406
- ArtikelVon Ruhr und Rhein 406
- ArtikelDer Juwelier-Verbandstag in Hamburg, der Stadt unserer nächsten ... 407
- ArtikelMeine Reise nach Schweden zum Kongreß der Schwedischen Uhrmacher ... 409
- ArtikelSprechsaal 410
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 410
- ArtikelVerschiedenes 413
- ArtikelAnzeigen 414
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 415
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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MesUndige Anleihe des Deutschen Reiches Zinsen und Rückzahlung relchsgesetzllch sichergestellt durch die Gesamtheit der deutschen PrlvatvermOgen Das Reich beabsichtigt, eine wertbeständige Anleihe mit i2jähriger Laufzeit auszugeben. , .. Die Anleihe, welche auf den Gegenwert von-»Dollars lautet, soll dazu dienen, der Bevölkerung ein wert beständiges Anlagepapier zur Verfügung zu stellen. * t- t , D f ie Anle l he ist von der Börsenumsatzsteuer befreit.—.Selbstgezeichnete Anleihe ist von der Erbschaftssteuer frei. Um den Zinsenbedarf für eine Anleihe bis zu 500 Millionen Mark Gold zu decken, sieht ein von der Reichs regierung den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegter Gesetzentwurf die Ermächtigung für die Reichsregierung vor, Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben. .. Die Rückzahlung des Kapitajs erfolgt nach 12 Jahren. Zur besonderen Sicherung der Kapitalrückzahlung ermächtigt der Gesetzentwurf die Reichsregierung, die einzelnen Vermögenssteuerpflichtigen nach dem Verhältnis ihres steuerbaren Vermögens zur Aufbringung des Kapitalbedarfs heranzuziehen. u a -p s ^ aft . en also Kapital und Zinsen dieser Anleihe anteilig die gesamte deutsche Wirtschaft, Banken, Handel, Industrie, Landwirtschaft sowie jeder, der über steuerpflichtiges Vermögen verfügt. , , , Die Anleihe ist bei den Darlehnskassen des Reiches beleihbar. Die Einführung zum Börsen handel erfolgt sofort nach Ausgabe der Stücke. Bedlngun gen Di© Zeichnung findet vom 1. Zeichnungs- Stelle, Annahme stellen. 2. Einteilung, Zlnsenlauf, Einlösung der Anleihe. 3. Zeichnungs preis, Ein zahlung. 1 Bestimmung über den Zeichnungsschlnß bleibt Vorbehalten. Zeichunngsstelle ist die Reichsbank. Zeich nungen werden bei der Zeichnungs-Abteilung der Reichshanptbank, Berlin C 2, Breite Straße 8/9 (Post scheckkonto 96300), und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegen genommen. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung der Staatsbanken der Länder und ihrer Zweiganstalten, der Preuß. Central Genossenschafta- kasse in Berlin sowie sämtlicher im amtlichen Prospekt angegebener Geldinstitute und ihrer Zweiganstalten erfolgen ’). In diesem Falle entstehen hinsichtlich der Lieferung der Stücke und der Zahlung des Zeichnqjjgspreises Rechtsbeziehungen nur zwischen dem Zeichner und der Annahmestelle. Die Anleihestücke und die Zinsscheine lauten auf Mark in der Weise, daß 4,20 Hk. gleich 1 Dollar sind. Die Anleihe Ist aasgefertigt In Stücken von 4,20 Mk. = 1 Dollar, 8,40 Hk. = 2 Dollar, 21 Hk. = 5 Dollar, 42 Hk. = 10 Dollar, 105 Hk. = 25 Dollar, 210 Hk.=50 Dollar, 420 Hk. = 100 Dollar, 2100 Hk. = 500 Dollar, 4200 Hk. = 1000 Dollar. Die Anleihestücke von 4,20 Mk , 8,40 Mk. und 21 Mk. werden ohne Zinsscheine ausgegeben; sie werden am 2. September 1933 mit einem Aufgeld zum Nennwert von 700/0 eingelöst. Die Anleihestücke von 42 Mk. und darüber sind mit Zinsscheine.i versehen, zahlbar jährlich einmal am i. September. Der Zinssatz beträgt 6 0/0. Der Zinsenlauf beginnt am 1. September 1923. Der erste Zinsschein ist am 1. September 1924 fällig. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt am 2. September 1933 zum Nennwert. Die Stücke sowie die Zinsscheine werden in Mark eingelöst, wobei der Dollar zu dem Durch schnitt der amtlichen Berliner Notierung des Mittel kurses für Auszahlung New York in der Zeit vom r 5- J q H bis 14. August einschließlich umgerechnet wird. Der Binlösungskurs wird amtlich bekannt gegeben. Der Zeichnungspreis beträgt, soweit die Zeich nung in einer der nachstehend verzeicbneten De visen erfolgt, bis auf weiteres 95<>/e, für die Ein-- Zahlung in Mark bis auf weiteres 100®/ 0 ; eine Er höhung des Zeichnungspreises bleibt Vorbehalten. Die Einzahlung muß am Tage der Zeichnung ge leistet werden. Bei Ueberweisung von Markbeträgen gilt als Zeichnungs- und Zahltag der Tag, an dem die Ueberweisung bei der Annahmestelle zur Gut- 15. August ab statt. schrift gelangt Für Markeinzahlungen wird der Dollar umgerecbnet zu dem letzten vor dem Zeich nungstage notierten amtlichen Berliner Mittelkurs für Auszahlung New York. Von Devisen (Noten, Schecks, Auszahlung) sind zur Einzahlung zugelassen amerikanische Dollars, Pfunde Sterling, holländische Gulden, schweizerische Franken, nordische Kronen, spanische Peseten, argentinische Pesos, japanische Yen. Die Kosten der Einziehung der Valutenschecks sind von den Zeichnern zu tragen. Bei Zahlung mit Valutenschecks werden die üblichen Laufzinseu in Abzug gebracht. Das Wertverhältnis der einzelnen Währungen zum Dollar wird für die Zwecke der Einzahlung besonders bekanntgegeben und ist bei den Annahmestellen zu erfahren Spitzenbeträge werden in Mark vergütet, und zwar bei eingereichten Noten zum Mittelkurse für Auslandsauszahlung der letzten Berliner Notierung vor dem Zeichnungstage alsbald, bei Schecks und Auszahlungen erst nach Eingang der Gutschrifts anzeige aus dem Auslande und zum Kurse des Tages, an dem die Gutschriftsanzeige bei der Reicbs- bank in Berlin eingeht. Dollarschatzanweisungen werden zum Nenn wert zuzüglich der jeweiligen Zinsen von */ 2 o/ 0 im Monat (im Monat August zu 102 0/0) wie Dollars in Zahlung genommen. Voranmeldungen werden angenommen. Sie sind am ersten Zeichnungstage zu berichtigen, und zwar, soweit die Einzahlung in Mark erfolgt, zu dem für für diesen Tag maßgebenden Kurse, soweit sie in Devisen erfolgt, zu den bei den An-- nahmestellen zu erfahrenden Umrechnungskursen. * Bei der Zeichnung findet keine Verrechnung von Stückzinsen statt; an ihre Stelle treten gegebenen falls Erhöhungen der Zeicbnungskurse. Gezeichnete und bezahlte Beträge gelten als voll zugeteilt, solange die Zeichnung nicht ge schlossen ist. Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorder seite des Zeichnnngsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Annahmestellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren An trägen auf Abänderung kann nicht stattgegeben werden. E Auen.h. dar D * e Anleiheatücke werden mit Beschleunigung pi! 1 hergestellt werden. Mit der Ausgabe wird Mitte Cunf am Ka. z^iaaaa Taiipan a »am m am «ha«.) am 7 n? not. am 4. der Stilcl mq licke. Berlin, im August 1923. September dieses Jahres begonnen werden. Zwischen scheine sind nicht vorgesehen. Ist die Zahlung mit Scheck oder Auszahlung erfolgt, so werden die Stücke erst nach Werteingang geliefert. Reiehsbank- Direktorium Havenstein. v. Grimm. 1) Die Prospekte sind bei allen'Banken Bankier*, Sparkasse (n und Ihren Verbinden sowie Kreditgenossenschaften erhältlich.
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