Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (17. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAuszeichnung der Lagerware bei fortschreitender Geldentwertung 405
- ArtikelWertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 406
- ArtikelVon Ruhr und Rhein 406
- ArtikelDer Juwelier-Verbandstag in Hamburg, der Stadt unserer nächsten ... 407
- ArtikelMeine Reise nach Schweden zum Kongreß der Schwedischen Uhrmacher ... 409
- ArtikelSprechsaal 410
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 410
- ArtikelVerschiedenes 413
- ArtikelAnzeigen 414
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 415
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Die Uhrmacherkunst
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413 DIB ÜHKMACHERKUN 8T Nr. 33 Berechnung der Einkaufspreise nach Maßgabe der Geldentwertung Steigerung der Lebenshaltungskosten um 109,2 <y 0 Die Reichsindexziffer der Lebenshaltungskosten stellt sich nach den Berechnungen des Statistischen Reichsamts für den 6. August auf 149531 (1913/14 = 1), die Steigerung gegenüber der Vorwoche (71467) beträgt somit 109,2 °/ 0 . Nachfolgend eine Tabelle zur Berechnung der „berichtigten“ Einkaufspreise: Zeit des Einkaufs Juli 1921 August September Oktober November Dezember Januar 1922 Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar 1923 Februar M ärz April Mai Juni . Woche vom 2.— 8. Juli . . Woche vom 9.—15. Juli . . Woche vom 16.—22. Juli . . Woche vom 23.—29. Juli . . Woche v. 30. Juli bis 5. August Woche vom 6.—12. August . Reichsindexzahl 12,50 J 3'33 13.74 15.04 17.75 19,28 20,41 24,49 28,97 3436 38.03 41.47 53.92 77.65 133.19 220,66 446,10 685,06 1 120,— 2 643.— 2 854,— 2 954.— 3816,— 7 650 — 16 180,— 21 511,— 28 892,— 39 336 — 7i 476 — J 49 53L— Verkauf in der Woche vom 6. bis 12. August 1196 222,3 1121738,9 1088 266,3 994 200,8 842 410,1 775 559,0 732 620,2 610 566,7 516147,0 435179.9 393 183.8 360 568,5 277 314.0 192 566,2 112 266,5 67 763,8 33 518,8 21826,8 !3 350,7 5657,6 5 239 2 5061,8 3 9i8,5 1954 5 924,2 695.1 517.5 380.1 209.2 100,0 vyy v y v vvv v y. Monatliche Zahlung der Umsatzsteuer. Durch Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 4. August 1923 (veröffentlicht in Nr. 183 vom 8. August „Deutscher Reichsanzeiger“) wird in Abweichung von § 37, Absatz 2 bis 4 und 6 des Umsatzsteuer gesetzes bezüglich der Abschlagzahlungen folgendes bestimmt: Der Steuerpflichtige hat bis zum 10. jeden Monats, erst malig zum 15. August 1923, eine Voranmeldung abzugeben, in der er die in dem abgelaufenen Monat vereinnahmten Entgelte in gleicher Weise wie bei den früheren Steuererklärungen bezeichnet. Gleich zeitig mit dieser Voranmeldung ist eine entsprechende Abschlag zahlung zu leisten. Für Steuerpflichtige mit einem geringeren Um satz im Kalenderjahr 1922 als 1,5 Mill. Mk., bleibt es bei den früheren einvierteljährlichen Zahlungen. Wird eine Voranmeldung nicht ab gegeben, so erfolgt Schätzung der Höhe der Vorauszahlungen durch das Finanzamt. Bis zum 10. des auf den letzten Monat des Vierteljahres folgenden Monats ist der etwa vorhandene Unterschied zwischen den sich aus der Steuererklärung ergebenden Betrag und der Summe der für die Umsätze des Veranlagungsvierteljahres ent richteten Abschlagszahlungen zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung treten die Bestimmungen des Gesetzes über die Berücksichtigung der Geldentwertung in Anwendung. Badische Ausführungsbesflmiiiuiigeii zu dem Gesetz Uber den Handel mit Edelmetallen usw. Die Bestimmungen sind im Badischen Gesetz- und Verordnungs blatt Nr. 38 vom 23 Juli 1923 veröffentlicht. Zuständig für die Erteilung und Zurücknahme der Erlaubnis sowie für die Be willigung von Ausnahmen ist das Bezirksamt. Beschwerden sind an den Landeskommissar zu richten. Der Antrag ist auf einem beim Bezirksamt erhältlichen Fragebogen einzureichen. Für die Erlaubnis ist eine Taxe oder Sportel im 10 bis 1000 fachen Betrage der je weiligen Postgebühr für einen einfachen Fernbrief zu entrichten. Bei den Geschäftsbüchern ist das Herausnehmen und Zusammen kleben von Blättern verboten. Einträge dürfen nicht durch Radieren Durchstreichen oder auf andere Weise unleserlich gemacht werden* Das Buch darf vor Ablauf von 3 Jahren nach dem Abschluß nicht vernichtet werden. Die übrigen Bestimmungen, sowie die Be stimmungen über die Reklame gleichen den preußischen. Ein neuer Schwindlerlridt. Auf Uhrmacher hat es ein Schwindler abgesehen, der seit Jahresfrist in Groß-Berlin sein Unwesen treibt. Nach den mehr als 50 Anzeigen, die gegen ihn vorliegen, hat er schon viele Millionen erbeutet. Der Gauner be sucht unter irgendeinem Vorwande die Läden und Werkstätten der Kollegen und beobachtet, wer eine Uhr zur Ausbesserung übergibt und wann sie fertig werden soll. Einige Tage vor diesem Zeitpunkt erscheint er dann, angeblich im Aufträge seines Onkels oder seiner Mutter und fragt, ob die Uhr fertig sei. Nach der Reparaturmarke gefragt, erwidert er, diese habe ihm der Onkel oder die Mutter nicht mitgegeben. Es sei aber sehr eilig, weil sich der Onkel oder die Mutter bereits auf dem Bahnhof befände, um eine Reise anzu treten. Weil er sich die Uhr genau angesehen hat, so kann er sie auch gut beschreiben, sieht sich um, zeigt plötzlich auf die, die er ausgesucht hat, mit den Worten: „Da ist sie ja“, und erhält sie ausgehändigt. Die Kollegen werden deshalb erneut darauf hingewiesen, aus nahmslos Reparaturmarken auszugeben und nur gegen Rückgabe der Marke die Uhren auszuliefern. Die wertbeständige Reichsanleihe. Die Zeich nung auf die wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches nimmt am 15. August ihren Anfang. Im Anzeigenteil dieser Nummer werden die Bedingungen für die Zeichnung bekanntgegeben. Da nach lauten die Stücke sowohl auf Dollar als auch auf Mark und zwar werden Stücke von 1 Dollar bis zu 1000 Dollar ausgefertigt- Die großen Stücke von 1000 Dollar bis zu 10 Dollar einschließ lich tragen 60/0 Zinsen, die jährlich zahlbar sind. Die Stücke von. 5 Dollar abwärts werden ohne Zinsscheine ausgefertigt Sie werden im Jahre 1935 zu 1700/0, also mit einem Aufschläge von 7oO/ 0 zu rückgezahlt, die großen Stücke hingegen nur zum Nennwerte, d. h- zu 100 o/ 0 . Ein Anleihestück über 10 Dollar würde also im Jahre *935 “i* dem Gegenwert von 10 Dollar, berechnet nach dem New Yorker Wechselkurse, zahlbar sein; ein Stück über 1 Dollar mit dem Gegenwert von 1,70 Dollar. Um den Zinsenbedarf für eine Anleihe bis zu 500 Millionen Mark Gold zu decken, sieht ein von der Reichsregierung den ge setzlichen Körperschaften vorgelegter Gesetzentwurf die Ermächtigung, für die Reichsregierung vor, Zuschläge zur Vermögenssteuer zu er heben. Zur besonderen Sicherung der Kapitalrückzahlung ermächtigt der Gesetzentwurf die Reichsregierung, die einzelnen Vermögens- Steuerpflichtigen nach dem Verhältnis ihres steuerbaren Vermögens zur Aufbringung des Kapitalbedarfs heranzuziehen. Demnach sind Zinsen und Kapitalrückzahlung der Anleihe durch die Gesamtheit der deutschen Privatvermögen sichergestellt. Die Anleihe ist zudem mit besonderen steuerlichen Vorzügen ausgestattet: Selbstgezeichnete- Anleihe ist von der Erbschaftssteuer frei; auf Umsätze in der An leihe ist keine Börsenumsatzsteuer zu entrichten. Die Einzahlung auf die neue Anleihe kann in hochwertigen Devisen, in Dollarschatzanweisungen oder in Mark (auf Grund des New Yorker Wechselkurses) vorgenommen werden. Erfolgt sie in Devisen oder Dollarschatzanweisungen, so beträgt der Zeichnungs kurs bis auf weiteres 95 o/„, erfolgt sie in Mark, 100%. Eine Er höhung des Zeichnungspreises bleibt Vorbehalten. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank, ferner fungiert eine große Anzahl von Banken, Bankfirmen und sonstigen Geldinstituten als Annahmestellen für die Zeichnung. Es kann aber der Zeichner auch jede andere nicht als Annahmestelle bestellte Bank oder Bank firma mit der Zeichnung beauftragen. Messe - Nachrichten Vierte Berliner Musterschau für das Uhrmacher^ und ] u wellerge werbe Die Berliner Musterschau für das Uhrmacher- und Juwelier gewerbe, die sich in der kurzen Zeit ihres Bestehens bereits einen guten Namen erwerben konnte, hat in diesem Jahre zum vierten Male, und zwar in den Tagen vom 5. bis 7. August in den Kammer sälen in Berlin stattgefunden. Wenn den Besuchern in den Ein ladungen angekündigt war, daß sie auf allen Gebieten des Gewerbes greifbare Ware und eine günstige Einkaufsgelegenheit vorfinden würden, so war ihnen damit nicht zuviel versprochen. Die Schau stand allerdings unter dem Zeichen eines starken Angebots in Groß uhren und Metallwaren, aber auch Bijouterie war genügend vertreten, und selbst die heutzutage offenbar sehr sparsam gewordenen Taschen uhren wurden von einigen Firmen in einer, einem angemessenen Bedarf entsprechenden Menge und Vielgestaltigkeit angeboten. Es kann deshalb mit Befriedigung festgestellt werden, daß sowohl Käufer wie Verkäufer mit dem Ergebnis zufrieden sind. Daß dies erreicht-
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