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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (31. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Alleiniges und eigenes Organ des zentratoerbanito der Deutschen Uhrmacher, m., Sitz Halle (Saale) 48. Jahrgang Halle, am 31. August 1923 Nummer 35 Nachdruck sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmlouno der Schrlftleltuno verboten Bekanntmachungen der Verbandsleitung Zur Goldmarkrechnung. Nachdem nun auch der Goldwarengroßhandel zur Goldrechnung übergegangen ist, dürfte es als Seltenheit gelten, wenn unsere Kollegen noch eine Rechnung in Papiermark erhalten. Die Einführung der Goldmarkrechnung auf der ganzen Linie unseres Wirtschafts lebens ist überstürzt vorgenommen worden. Trotz der kurzen Zeit, die wir sie erst haben, mehren sich die Klagen bei uns. Anscheinend wird die Umstellung auf die Gold markrechnung von einzelnen Firmen als gute Gelegenheit angesehen, jedes, aber auch das letzte Risiko auf den Einzelhandel ab zu wälzen. Die Firmen, die etwa so denken, mögen sich gesagt sein lassen, daß sich der Einzel handel dagegen zu wehren wissen wird. Wir nennen heute, ohne Namensangabe, nur einige Beispiele, um Gelegenheit zu geben, noch zur Besinnung zu kommen. Bei Käufen am 20. August wurde verschiedentlich der Frankenkurs dieses Tages für deutsche Uhren berechnet und nicht der vom vorhergehenden Börsentag (17. August), der nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen zugrunde zu legen war. Warum? Weil der letztere Kurs niedriger war! Von einer großen und angesehenen Goldwarenhandlung liegt uns im Original eine Rechnung vom 20. August vor. Darin wird 1 Goldmark gleich l / i Dollar gerechnet, anstatt Dollarkurs geteilt durch 4,20. Das bedeutet eine erheb liche Verteuerung, die bei einem Dollarstand von 4200000 Mk. schon 50000 Mk. ausmacht. Ferner wird ein Kurs von 6700000 Mk. zugrunde gelegt, und zwar als Mindestkurs! Die Firma legt am 20. August, bei einem amtlichen Dollarstand von 4189500 Mk., einen willkürlichen Mindestkurs von 6700000 Mk. zugrunde, sichert sich also einen sehr hohen Ueberpreis und sichert sich auch noch gegen die „Gefahr“ einer Markbesserung! Bei höherem Dollarstand muß natürlich nach diesem gezahlt werden. Das sind unserer Ansicht nach Lieferungs- und ' Zahlungsbedingungen, die gegen die guten Sitten ve rstoßen! Diese Fälle sind für uns Veranlassung, unsere Kollegen darauf aufmerksam zu machen, daß sie jede Rechnung genau nachzuprüfen haben, um sich vor Schaden zu hüten. Das Durcheinander der verschiedensten Berech nungsarten ist schon heute so groß, daß eine Vereinheit lichung erfolgen muß, wenn das Ganze nicht zusammen brechen soll. Industrie und Handel werden von sich aus zu keiner Selbstregelung kommen, so daß leider nur die zwangsweise Regelung durch den Staat übrigbleibt. Entsprechende Anregungen sind durch uns bereits erfolgt. Die Berechnung der Reparaturpreise kann heute nur zum Preise des Abholungstages erfolgen, wenn nicht große Verluste eintreten sollen. Um das zu ermög lichen, haben wir unsere Grundpreisliste geschaffen, für die bei jeder Lohnänderung ein Multiplikator von uns errechnet und bekanntgegeben wird. Der Ostpreußische Uhrmacher verband macht uns durch seinen Vorsitzenden, Herrn W. Bistrick (Königsberg), den sehr praktischen und be achtenswerten Vorschlag, bei den Reparaturmarken folgenden Text aufzustempeln: Der Grundpreis der Reparatur wird mit der am Tage der Abholung gültigen Indexziffer multipliziert. Die Indexziffer ändert sich mit den Gehilfenlöhnen. Wer gewöhnt ist, den voraussichtlichen Reparaturpreis bei der Annahme zu bestimmen oder in einzelnen Fällen eine vorherige Preisangabe nicht umgehen kann, der setzt zweckmäßig hinter die Worte: „Der Grundpreis der Reparatur“ den vereinbarten Grundpreis. Durch die vorgeschlagene Regelung, die wir den Kollegen zur Nachahmung nur empfehlen können, wird allen Streitigkeiten mit der Kundschaft von vornherein begegnet. Lehrlingsvergütungssätze. Zur Zeit befindet sich ein Gesetz, betreffend die berufliche Ausbildung Jugend licher, in Vorbereitung. Für die Parlamentsverhandlungen benötigen die Vertreter des Handwerks unbedingt zur Stützung der Behauptung, daß das Handwerk in der Lage ist, die Vergütung selbst zu regeln, Angaben über die tat sächlich gezahlten Vergütungssätze. Wir. fordern unsere Innungen auf, uns unverzüglich die zur Zeit von ihnen
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