Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 38 (21. September 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stellungnahme des Zentralverbandes zu den neuen Zahlungsbedingungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelStellungnahme des Zentralverbandes zu den neuen ... 455
- ArtikelMultiplikatoren für Uhren, Schmuck u. Optik nach dem Dollarstand 456
- ArtikelDer neue Einheits-Multiplikator 457
- ArtikelSprechsaal 457
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 458
- ArtikelVerschiedenes 459
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 461
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
We rmrast Alleiniges und eigenes Organ des Zentraloerbandes der Deutschen Uhrmacher, t u„ sitz Halle (Saale) Nummer 38 48.Jahrgang Halle, am 21. September 1923 Nachdruck sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche QenehmlQunQ der SchrlftleltunQ verboten Stellungnahme des Zentralverbandes zn den neuen Zahlungsbedingungen Infolge der Neufestsetzung der Zahlungsbedingungen durch den Wirtschaftsverband, ohne Zustimmung des Einzelhandels, haben wir folgende Schreiben an die Verbände gerichtet, die wir nach stehend zur Kenntnis unserer Mitglieder bringen: r An den Verband Deutscher Uhrengrossisten, Leipzig Sie werden inzwischen die von dem Wirtschaftsverbande am 12. September in Stuttgart vorgelegten Zahlungsbedingungen er halten haben, die am 17. September in Kraft treten. Wir nehmen an, daß Ihnen auch inzwischen von Ihren Vertretern berichtet .worden ist, daß sie im Namen Ihres Verbandes die Zustimmung ziT diesen Zahlungsbedingungen abgelehnt haben. Auch von seiten unserer Vertreter wurden diese Zahlungsbedingungen abgelehnt, weil sie für den Einzelhandel untragbar sind. Wir stellen deshalb fest, daß in der Sitzung des Wirtschafts ausschusses keine Einigung zwischen den einzelnen Gruppen zu stande gekommen ist. Die Rechtslage ist demnach die, daß durch den Wirtschafts verband die Aufhebung der Zahlungsbedingungen vom 8. August erfolgt ist, so daß diese im Verkehr mit den Fabrikanten und den Großhändlern und den Fabrikanten, die mit dem Einzelhandel un mittelbar verkehren, aufgehoben sind, daß aber diese alten Be dingungen zwischen dem Großhandel und dem Einzel handel weiter bestehen bleiben. Wir verkennen nicht, daß die ohnehin sehr schwierige Wirt schaftslage durch die Beschlüsse des Wirtschaftsverbandes eine weitere Erschwerung erfahren hat. Wir würden es aber für förder lich halten, wenn in einer gemeinsamen Aussprache zwischen unseren beiden Verbänden versucht würde, Wege zu finden, die das voll ständige Stocken des Geschäftsverkehrs verhüten könnten. * An die Fachgruppe Großuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie, Schramberg An den Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie, Berlin An den Wirtschaftsausschuß An die Fachgruppe Taschenuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie, Ruhla Die in Stuttgart am 12. September vom Wirtschaftsverbande festgesetzten neuen Zahlungsbedingungen, die von dem Groß- und Einzelhandel abgelehnt wurden, müssen eine fast vollständige Lahm legung des Geschäftsverkehrs herbeiführen. Abgesehen davon, daß die Zahlungsbedingungen an und für sich durch die vollständige Abwälzung jedes Risikos auf den Einzelhandel für diesen nur in Ausnahmefällen Verlust Verkäufe vermeiden lassen, sind die Zahlungs bedingungen auch im Einzelnen sehr roh und ungenau geregelt. Für die Zahlungen selbst kommt praktisch wohl nur Barzahlung in deutschen Noten oder Zahlung durch Schecks auf Reichsbank plätze in Frage, da Banküberweisungen zu lange dauern. Unserer Ansicht nach begeben sich damit die Fabrikanten, die an kleinen, für den Postverkehr schwer zu erreichenden Orten wohnen (Schramberg, Lenzkirch, Furtwangen), freiwillig in eine besonders ungünstige Lage gegenüber den Lieferanten in Haupt orten (München, Leipzig, Berlin). Darauf ist in der Sitzung selbst durch den Unterzeichneten aufmerksam gemacht worden, ohne daß aber diese Einwendungen genügend berücksichtigt wurden. Es wurde von Ihrer Seite nur erklärt, daß jeder Abnehmer deshalb in Zukunft auf den Kauf bei seinem nächstwohnenden Lieferanten an gewiesen sei. Wir glauben, daß eine Abhilfe dieses für beide Teile ungünstigen Zustandes möglich wäre, dadurch, daß a) die Vertreter der Fabriken ermächtigt werden, Zahlungen anzunehmen (z. B. Junghans, Kienzle); b) daß die Lieferanten, die z. B. mit der Deutschen oder einer anderen Großbank, auch mit der Reichsbank, arbeiten, Zahlungen, die bei einer Zweigstelle dieser Banken auf das Konto des Liefe ranten erfolgen, mit dem Einzahlungstage gutgeschrieben werden, wenn die Einzahlung, eventuell einen Tag vorher, telegraphisch dem Stammhause angezeigt wird; (Voraussetzung für die Durchführung des unter b) gemachten Vorschlages wäre die Bekanntgabe durch die Lieferanten der Banken, bei denen für sie derartige Zahlungen erfolgen können.) c) daß eine alle Mitglieder des Wirtschaftsverbandes, Fachgruppe Groß-Berlin, bindende Erklärung abgegeben wird, daß ausnahmslos alle wertbeständigen Zahlungsmittel, d. h. sowohl Dollarschatz anweisungen wie Goldanleihe, zum Nennwert angenommen werden, möglichst unter einem festen Verrechnungssatz gegen den Schweizer Franken. Diese Maßregel würde uns alg^Jbesonders geeignet er scheinen, unseren Mitgliedern Ratschläge'zu erteilen, dahingehend, ihre Bareinnahmen sofort in einem dieser wertbeständigen Zahlungs mittel anzulegen und damit neue Ware einzukaufen. Die von uns in der Sitzung angedeuteten ungünstigen Folgen der neuen Zahlungsbedingungen ließen sich unserer Ansicht nach durch unsere hier mitgeteilten Vorschläge wenigstens etwas mildern. Wird nicht mit jeder möglichen Beschleunigung eine öffentliche Er klärung im Sinne unserer Vorschläge dem Einzelhandel zur Kenntnis gegeben, so ist tatsächlich eine vollständige Stockung des Einkaufs und infolgedessen des gesamten Wirtschaftslebens im Uhrmacher gewerbe zu erwarten, ein Zustand, welcher im Interesse keiner Partei liegen kann. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (C. V.) 1 W. König, Verbandsdirektor Markasit-Schmuck Bert in C19-Dresden A
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder