Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (5. Oktober 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 40 DIE ÜHKMACHERKUNST 473 Eine allgemeine Geldentwertung als Begründung von zu hohen Aufschlagen anzufuhren, ist sicher nicht gerechtfertigt. Wenn man den Dollar als stabiles Maß betrachtet, so ist es ganz lichtie daß im Ausland eine 40 bis 50 o/ 0 betragende Warenentwertung vor sich gegangen ist. Aber es sind da auch alle Waren, vor allem auch Lebensmittel, und auch die Einkommen und Löhne im entsprechenden Maße hoher geworden. — Die angegebene Teuerung in Dänemark und Norwegen von 120 o/ 0 ist nicht durch eine eigentliche Teuerung sondern durch Schlechtbewertung der betreffenden Devisen im Ver hältnis zum Dollar zu erklären. — Danach die Verhältnisse in Deutschland zu beui teilen und allein darum höhere Goldmarkpreise für berechtigt zu halten, ist aber nicht angängig. Noch sind bei uns Einkommen, Lebensmittel Lohne, überhaupt die ganze Lebenshaltung weit unter Friedens parität, wenn auch einzelne Waren, z. B. Edelmetalle, entsprechend der Auslandsbewertung höhere Goldmark preise haben. Aber darauf einen Aufschlag auf die Friedenspreise zu begründen, ist doch nicht berechtigt; der Preis setzt sich doch nicht aus Metallpreisen allein zusammen. Zum mindesten muß ein-Mittelweg eingeschlagen werden und der kommt heute höchstens auf Friedenspreise. Der Artikelschreiber kündigt an, daß die Abgabe von Edel metallen gegen Papiermark aufhören soll. Daß damit dem Handel in solchen Waren, in erster Linie zum Nachteil der Fabrikanten und Grossisten, die die Betriebe nicht ohne weiteres stillegen können — der Todesstoß versetzt wird, ist doch klar. Denn wir, die Einzel händler, nehmen doch nur Papiermark ein, wir können von unserem Kunden auch nicht verlangen, uns Gold oder Silber als Bezahlung zu geben, wo soll er daß auch hernehmen, wenn man gegen Papier mark kein Edelmetall erhält. Solange unsere Einnahmen Papier markeinnahmen sind, wird es unmöglich sein, Edelmetalle nicht dagegen abzugeben, oder man müßte den Handel darin gänzlich und radikal stillegen. Was die neuen Zahlungsbedingungen anbetrifft, warum hat sich Herr Porcher nicht dazu geäußert, daß man bei Ueberschreitung des kurzen zehntägigen Zieles bei fallendem Dollar als Mindestkurs den des Zieltages bzw. des Liefertages bezahlen muß? Wir müssen, wenn der Dollar nach dem Zieltag auf die Hälfte fällt, außer Zinsen usw. für eine Rechnung über 10$ 20$ bezahlen. Ist das auch ge rechtfertigt? Ist das das Entgegenkommen der Grossisten, worauf der Artikelschreiber anspielt? Die Entgegnung kann uns Einzelhändler nicht zu einer anderen Auffassung über die Rechtmäßigkeit der eiwähnten Aufschläge und der Zahlungsbedingungen bekehren, doch sollte es mich für die Grossisten freuen, wenn eine andere sachliche Erwiderung dies ver möchte. Oestreich. * Die Entgegnung des Herrn Kollegen Oestreich haben wir Herrn Porcher und dem Verband der Grossisten des Edelmetall gewerbes vorgelegt. Herr Porcher verzichtet auf unsern Wunsch auf weitere Ausführungen zugunsten des Grossistenverbandes. Nach dem das Thema nun von verschiedenen Seiten beleuchtet ist, schließen wir des Raummangels wegen die Debatte. Die Schriftleitung. Stellungnahme des Grossistenverbandes Die Angriffe des Herrn Oestreich wären eigentlich gegen die Fabrikanten zu richten, da die Grossisten natürlich die Preise weiter geben müssen, die ihnen von der Fabrikationsseite auferlegt werden. Die verschiedenen Artikel der Gruppen I bis V in ihrer Preisgestaltung miteinander zu vergleichen, ist schlecht möglich, da die Fabrikations grundlagen dabei zu sehr abweichen. Das Verhältnis zwischen Material und allgemeinen Unkosten, einschließlich Arbeitslohn, schwankt zu stark, als daß sich eine Uebereinstimmung finden ließe. Nun zur Beanstandung der Bestimmung, daß’ bei Ueber schreitung des Zieles mindestens der Kurs des Ausstellungstages der Rechnung bei der Bezahlung zugrunde zu legen ist. Die Be triebsmittel des Großhandels sind durch die Verluste, die sich aus der langen Zielgewährung ergeben haben, derartig stark geschwächt worden, daß die Firmen des Großhandels darauf bedacht sein müssen, innerhalb der gestellten Zahlungsfrist die Bezahlung ihrer Rechnung zu erlangen. In den Fachzeitungen ist häufig genug der Einzelhandel darauf hingewiesen worden, daß auch der Groß handel pünktliche Bezahlung seiner Rechnungen verlangen kann. Wird nun das gestellte Ziel überschritten, so kann der Großhandel unmöglich zugeben, daß mit seinen Forderungen spekuliert wird und der Abnehmer mit der Begleichung der Forderung wartet in der Hoffnung, daß eine Kursbewegung sich noch weiter fortsetzt, die ihn in den Stand setzt, mit geringeren Papiermarkbeträgen seine Verpflichtung zu erfüllen. Man darf nicht vergessen, daß der Grossist auch erhebliche Markverpflichtungen hat (Reisespesen, Gehälter, Miete usw.), die mit einer steigenden Mark nicht fallen, sondern sogar trotz Besserung der Mark weiter steigen. Grundsätzlich darf ich zu den Ausführungen des Herrn Oestreich folgendes sagen: Es ist falsch, ganz allgemein die Produktionskosten, in Goldmark ausgedrückt, heute und in der Zeit vor dem Kriege miteinander in Beziehung zu i?“ ebeö die Produktionsverhältnisse gleich p«;' .^, enn er ’ um eine Schlüsselindustrie zu erwähnen, deren Preissteilung das gesamte Wirtschaftsleben in seiner feinsten Ver zweigung bestimmend beeinflußt, im Kohlenbergbau die Förderunes- 2 P r M ^ nn und Tag sich um 20 bis 50 o/ 0 verringert haben so laßt dies eine Beispiel schon erkennen, daß ebenso wenig wie man Papiermark der Goldmark gleichsetzen kann, man auch die rechnungsmäßige Goldmark der Gegenwart zu der effektiven Gold mark der Vergangenheit in gleichlautende Beziehung bringen darf. Daß eine ganze Reihe von Artikeln wesentlich über Vorkriegs- paritat stehen, durfte bekannt sein. Und daß dazu die Lebens- mittel gehören, laßt sich durch eine Umrechnung sehr leicht fest stellen. Die deutschen Kohlenpreise liegen im Vergleich zur eng- bscben , Kohl ® a “ Gesteh ungsplatz bis über 100 o/ 0 über der englischen ,1- S |P t . e “ b " I 9 2 3 englische Steinkohle 25,54 Goldmark, westfalische Steinkohle ab Gelsenkirchen 52,13 Goldmark). Diese Verschiedenheiten der Produktionskosten wirken sich in gleicher oder ähnlicher Weise auf anderen Gebieten aus. Daß auch die Löhne zum Teil über Friedenslöhnen stehen und gestanden haben, dürfte bekannt sein. Schon Mitte August lagen die Lohne der Pforzheimer Arbeiter über Vorkriegsparität. • a 1C - P rod “^ tIO ° kann sich erst dann wieder verbilligen, wenn wieder eine vollwertige Währung besteht und wenn die ganzen Pro duktionsmittel wieder in schärferer Weise ausgenutzt werden. Die Einschränkung der Arbeitszeit bedeutet im Effekt eine Erhöhung der Unkosten, man denke nur an die in Fabrikanlagen usw., Lägern, Kontoren investierten Kapitalien, die auch dann verzinst werden müssen, wenn die Anlagen unproduktiv daliegen. Daß auch sonst Unkosten auf den Produkten liegen, die in der Vorkriegszeit nicht im gleichen Maße vorhanden waren, dürfte den wirtschaftlich geschulten Lesern bekannt sein. Der Reichs bankdiskont beträgt heute 9 o0/ 0 , für tägliches Geld sind Sätze bis zu 10 0/0 gefordert worden. Die Banken berechnen 8% Zinsen pro lag. In welcher Weise sich das bei der herrschenden Kapital knappheit auswirkt, ist leicht festzustellen. Daß unter diesen Um standen natürlich Kredite von 3 bis 4 Monaten ausgeschlossen sind, bedarf keiner Erwähnung. Die allgemeine Verarmung macht sich eben auch bei den Betrieben bemerkbar, die früher gewohnt waren, lange Kredite zu geben. Die Kapitaldecke der deutschen Volks wirtschaft hat sich in erschreckender Weise verkürzt und wir alle müssen nun darunter leiden. Am härtesten davon betroffen werden alle Branchen, die, wie der Schmuckwarenhandel, reine Luxus- gegenstande vertreiben. Wenn der Großhandel noch nicht dazu ubergegangen ist, seine Zahlungsbedingungen so zu stellen, wie es in anderen Branchen schon seit langem üblich ist, so hat er es getan mit Rücksicht darauf, daß auch der Einzelhandel von den gegenwärtigen Verhältnissen stark betroffen wird. Ob und wie lange diese Selbstbeschränkung noch durchzuführen sein wird, steht dahin und ob die von der Reichsregierung geplante Einführung einer neuen Währung, der „Neumark*, die Möglichkeit bietet, hier ein schneidende Aenderungen vorzunehmen, muß bei der über das Projekt und seine Auswirkungen noch bestehenden Unklarheit ab gewartet werden. Zum Käuferstreik aufzurufen, wie Herr Oestreich in seinem ersten Artikel erwähnte, würde nicht der Lage entsprechen. Bei sinkender Mark ist noch immer recht gern gekauft worden, weil der Einzelhändler aus der Abrechnung zum Kurs des Vortages der Zahlung, also aus der Geldentwertung, Vorteil zog. Der Leid tragende ist in diesem Fall immer der Grossist. Man muß also doch Gerechtigkeit walten lassen. Justitia semper corona! Abfer nicht: Fiat justitia, pereat mundus. Adalbert E. Myrrhe, Geschäftsführender Vorsitzer des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes, E. V. Landesverband badischer Ubrmacber. Ausschuß sitzung am 23. September. Der Punkt Beitragserhöhung erledigte sich mit dem einstimmigen Beschluß, daß der Beschluß der General versammlung vom 24. Juni 1923 aufrechterhalten bleibt, somit als Vierteljahrsbeitrag eine Gehilfenstunde (Höchststufe des Reichslohn- tarifes) zu zahlen ist. Hierzu wird bestimmt, daß die Beiträge spätestens 14 Tage nach Quartalschiaß auf das Postscheckkonto Karlsruhe Nr. 34883 eingezahlt sein müssen, anderenfalls der Betrag unter Anrechnung der Spesen und Geldentwertung per Nachnahme eingezogen werden muß. 2. Rhein- und Ruhrhilfe sowie Wohnungs abgabe sind durch behördliche Zuschriften dahin erledigt, daß es jedem Mitglied anheimgestellt wird, ein Gesuch um Befreiung ein zureichen. 3. Ein vom Seekreis eingegangener Antrag, die Ver-
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