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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (12. Oktober 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 41 DIE UHDMACHERKüNST 483 Lohnbewegung Hvesden. Der Stundenlohn beträgt vom i. bis 7. Oktober- Klasse A 19,800, B 23,700, C 29,900, D 34,500, E 36 Mil). Mk. _ Leipzig* Ab 1, Oktober erhöhen sich die Grundfranken- Sch'weizer Ä" ^ Kla8Se A B 0,50, C 0,60, D o, 7 o i?^rschipibfj»ncs <_<<<<> yy v v y Fritz Mötaring f. Unerwartet, im Alter von 57 Jahren starb am 1. Oktober der Uhrengroßhändler Fritz M öh r i n g in Hannover. Er erfreute sich bei allen Kollegen, die mit ihm als Kunde oder sonstwie in Berührung kamen, großer Beliebtheit. Stets war er bereit, zu helfen und zu vermitteln. Sein Streben ging dahin auch über schwierige Zeiten mit seiner Kundschaft hinweg zu kommen. Einer der markantesten Vertreter des alten soliden Groß handels ist mit ihm dahingegangen! Dep umstrittene Geldentwerfungsschaden. Nachdem Reichsgericht und Kammergericht zur Frage der Geld entwertung beim Zahlungsverzug Stellung genommen haben, liegt ein Urteil des Oberlandesgerichts Breslau (3. Zivilsenat) vom 27. Juni d. J. vor , das den in Verzug geratenen Schuldner auf eine im Juli 1922 fällige Forderung zum Ersatz der vollen Geldentwertung verurteilt Das Oberlandesgericht sagt in den Entscheidungsgründen ausdrücklich: Wie genchtsbekannt ist, hatte derselbe Geldbetrag in Mark im Juli 1922 eine größere Kaufkraft als im Juli 1923. Mindestens seit Juli 1922 war es jedem verständigen Menschen klar, daß jeder in Mark angelegte Geldbetrag einem unter den Händen schwindet und eben wegen dieser Erkenntnis sucht mindestens seit diesem Zeitpunkte jeder Mensch flüssige Geldmittel, soweit er ihrer nicht für die allernächste Zeit bedurfte, dadurch der Geldentwertung zu entziehen, daß er sie in wertbeständiger Weise, z. B. in Sachen für den Lebensbedarf oder wertbeständigen Papieren, anlegte Da nach dem Grundgedanken des § 286 BGB. ein Gläubiger durch den Ver zug seines Schuldners nicht schlechter gestellt sein soll, als wenn dieser rechtzeitig seiner Verpflichtung nacbgekommen wäre, so muß der im Verzug befindliche Schuldner, wenn er endlich leistet, dem Gläubiger so viel Mark zahlen, daß dieser mit dem erhaltenen Mark betrage ebensoviel kaufen kann, als er bei rechtzeitiger Zahlung hatte erstehen können, denn sonst würde der Schuldner aus der Verletzung seiner Vertragspflicht noch einen unter Umständen sehr bedeutenden Vorteil ziehen. Die Frage, ob der Kläger bei recht zeitiger Zahlung des geschuldeten Betrages diesen der Geldentwertung hätte zum Opfer fallen lassen, bedarf keiner Prüfung, denn nach dem Grundgedanken des § 287, Satz 2, BGB. ist es Sache des Schuldners, dies zu behaupten und zu beweisen. Hiermit ist klar und deutlich gesagt, wie in ähnlichen Fällen zu prozedieren ist. (, Buchhaltungs - Ztg.“) Auslandsrolisfoff und Inlandsfabrlkaflon. Die wichtige Frage, zu welchem Verkaufspreis Ware ausgezeichnet werden darf, bei der die Rohstoffe aus dem Ausland bezogen werden, die Ware aber in Deutschland fertiggestellt ist, beschäftigte das Wuchergericht des Landgerichts I. Die Berliner Zweigniederlassung einer Firma im Elsaß hatte eine baumwollene Ware von dort be- zogen, mit Franks bezahlt und auf diesen Einkaufspreis einen pro zentualen Zuschlag gelegt und so den Gesamtpreis errechnet. Dieses Verfahren führte in einem Fall zur Beanstandung und zu einem Gutachten des Reichswirtschaftsministeriums, das sich auf den Stand punkt stellte, daß der Anteil an den besonderen und allgemeinen Geschäftsunkosten ebenso wie der Unternehmerlohn im Inland er wachsen sei, der vorgenommene prozentuale Gewinnzuschlag einen übermäßigen Gewinn enthalte, da die äußere Geldentwertung, ins- csondere in der in Frage stehenden Zeit, der inneren vorausgeeilt sei. Die Staatsanwaltschaft erhob darauf gegen den Geschäftsführer Anklage wegen Preiswuchers und beantragte in der Hauptverhand lung gegen ihn eine Geldstrafe von 500000000 Mk. Hiergegen jührte Rechtsanwalt Dr. Alsberg als Verteidiger aus, daß eine Trennung der Kalkulation in der Weise, daß einzelne Preisbildungs- »ktoren in ausländischer Währung, andere in inländischer Währung berechnet würden, praktisch völlig unmöglich sei. Das Gericht kam «> einer Freisprechung des Angeklagten, indem es erklärte, daß die uchprüfung der Kalkulation zum Nachweis eines übermäßigen Gewinnes nicht geführt habe. Elnbrudl am bellen Tage* Mit großer Dreistigkeit wurde in Weißensee das Goldwarengeschäft Otto Combard aus geplündert und für etwa 100 bis 150 Milliarden Mark Gold- und «betsachen gestohlen. In den Mittagsstunden von 1 bis 3 Uhr schließt der Kollege das Geschäft, und ein kleines entsprechendes äkat an der Tür weist die Kundschaft darauf hin. Auch an dem betreffenden Tage schloß er um 1 Uhr sein Geschäft, um sich nach seiner Wohnung zu begeben. Kaum hatte er den Laden geschlossen da fuhr ein Privatautomobil vor, dem ein gut gekleideter Herr ent stieg, der genau so, als ob er der Inhaber des Geschäfts sei auf Blei^treifiT “r?** u*™* Zeit - das Sicherheitsschloß mit Bleistreifen öffnete. Ungeachtet der Vorübergehenden machte er fln?H D H- n da . r . an ’. mc £ t , nur t dle Schmucksachen in dem Laden, sondern auch die, die im Schaufenster auslagen, zusammenzuraffen und in eine br <“ne ( gerippte, rindlederne Aktentasche des Juwelieis zu packen. Mit der gefüllten Tasche verließ er dann das Geschäft und bestieg in aller Ruhe das Privatautomobil, mit dem er dann unan gefochten davonfuhr. Als der Geschäftsinhaber um 3 Uhr zurück geraubt M Ladentür geöffnet und das ganze Geschäft aus- Wie Tarn-Tarn der Kleine behandelt sein will. Die Kienzle Uhrenfabriken geben jetzt ihren Tarn - Tarn - Weckern eine neue Gebrauchsanweisung bei, die sich außerordentlich vorteil tet, V i° n J allgemein üblichen abhebt. Der meist gebräuchliche Kochbuchstil ist verlassen und dafür die Form der persönlichen Anrede gewählt worden. Tarn-Tarn der Kleine bestimmt einfach: Ich will folgendermaßen behandelt werden: 1. Ziehe das Geh werk auf und stelle die Zeiger auf die richtige Zeit, horch wie ich stramm gehe. - 2 . Ziehe das Weckerwerk auf und stelle den Weckerzeiger genau auf die Zeit ein, zu welcher Du geweckt sein willst, denn sonst wirst Du verschlafen. — 3. Wenn Du Sonn tags ausscblafen willst, so stelle den Abstellknopf links vom Bügel auf „Still“ (S); denn sobald dieser Abstellknopf auf „Weckt“ (A) steht, schlage ich zur eingestellten Zeit Lärm, usw. Weiter sagt Tarn-Tarn: wie Du mi ch pflegen sollst: Ich bin beim Verlassen der Fabrik gut kontrolliert und geölt. Habe ein gutes Herz und bereite mir, Deinem Freund Tarn-Tarn, keine Schmerzen, indem Du an meinem Innern eigenmächtig eine Veränderung vornimmst. Schicke mich, wenn nötig, zu meinem Pflegevater, dem Uhrmacher, der mich dann wieder für lange Zeit hinaus ölt und reinigt. Desgleichen tue, wenn mein Werk bei Dir jahrelang abgestellt war, denn der Fachmann wird es immer besser mit mir verstehen, als Du. Diese Gebrauchsanweisung wird sicher beim Publikum Anklang finden, das die in spaßiger Weise gegebenen Lehren auch zu Nutz und Frommen der Fachgeschäfte beherzigen wird. Sorau, N.-L. Am 1. Oktober übernahm Fritz Krug aus Luckeuau das 1883 gegründete Geschäft seines Vaters, das er unter der Firma G. W. Krug, Inh. Fritz Krug, weiterführt. Das Geschäft in Luckenau ist aufgelöst. In der vorigen Nummer wurde infolge eines Druckfehlers der Name versehentlich falsch angegeben. Hegermühle. Herr Kollege Paul Broda, der Kassierer der Freien Uhrmacherinnung Ober- und Niederbarnim sowie der Stadt Köpenick, feierte am 1. Oktober sein 50jähriges ührmacher- jubiläum, gleichzeitig das 40jährige Bestehen seines Geschäfts. MUlfscll (Bezirk Breslau). Herr Kollege Hugo Rupprich konnte am 1. Oktober sein tünfundzwanzigjähriges Ge schäftsjubiläum feiern. Hannover. Am 1. Oktober verstarb hier der bekannte Uhren großhändler Fritz Möbring im siebenunfünfzigsten Lebensjahr. Neue Postgebühren ab 10. Oktober (Die Beträge gelten in Millionen Mark) Postkarten im Ortsverkehr x, im Fernverkehr 2. Briefe im Ortsverkehr bis 20 g 2, über 20 bis 100 g 3, über 100 bis 250 g 5, über 250 bis 500 g 6. Briefe im Fernverkehr bis 20 g 5, über 20 bis 100 g 7, über 100 bis 250 g 8, über 250 bis 500 g 9. Drucksachen bis 25 g 1, über 25 bis 50 g 2, über 50 bis 100 g 3 usw. Pakete 1. Zone Jbis 75 km) bis 3 kg 12, über 3 bis 5 kg 18, über 5 bis 6 kg 21, über 6 bis 7 kg 24, 2. Zone (über 75 bis 375 km) bis 3 kg 24, über 3 bis 5 kg 36, über 5 bis 6 42, über 6 bis 7 kg 48, 3. Zone (über 375 km) bis 3 kg 24, über 3 bis 5 kg 36, über 5 bis 6 kg 63, über 6 bis 7 kg 72 usw. Postanweisungen bis 50 Mill. Mk. 1, über 50 bis 100 Mill. Mk. 2, über 100 bis 500 Mill. Mk. 5, über 500 bis 1000 Mill. Mk. 7. über 1000 bis 2000 Mill. Mk. 10 usw. Zahlkarten bis 50 Mill. Mk. einschließlich l j i} über 50 bis 100 Mill. Mk. einschließl. */ 2 , über 100 bis 500 Mill. Mk. einschließl. 1, über 500 bis 1000 Mill. Mk. einschließl. 1,5 usw.; — für bargeldlos beglichene Zahlkarten dieselbe Gebühr, höchstens jedoch 2 Mill. Mk. für eine Zahlkarte. Auslandsposfgebühren. Postkarten 9, jedoch nach Ungarn und Tschecho-Slowakei 7, Briefe bis 20 g 12, jede weiteren 20 g (Meistgewicht 2 kg) 7,5, jedoch nach Ungarn und Tschecho slowakei bis 20 g 12, jede weiteren 20 g 7,5.
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