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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (19. Oktober 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handel und Volkswirtschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZur Lage 487
- ArtikelZu den Zahlungsbedingungen 488
- ArtikelAufruf 488
- ArtikelMitteilungen des Wirtschaftsverbandes der Optik führenden ... 488
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 488
- ArtikelSprechsaal 489
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 489
- ArtikelVerschiedenes 491
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 492
- ArtikelAnzeigen 492
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 493
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Die Uhrmacherkunst
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' die UHRMACHERKUNST 493 Handel und Volkswirtschaft Letzte Nachrichten und Telegramme — Richtpreise — Edelmetallkurse Die neuen Zahlungsmittel Zunächst Goldanleihe, dann Rentenmark Die neue Währung soll nun endlich zur Tat werden. Vom 1. No vember an soll die Rentenmarlc in den Verkehr kommen. Sie stellt «Ine Zwischenlösung dar. Da bares Geld oder Devisen vorerst als peckungsmittel nicht in Frage kommen können, haftet die gesamte deutsche Wirtschaft mit einem gewissen Prozentsatz ihres Eigen tums. Landwirtschafts-, Forst- und Gärtnereibetriebe, sowie sämtliche Be triebe der Industrie, des Handels, des Gewerbes usw. werden mit einer Grundschuld ln Höhe von 4% des Wertes belastet Hierfür werden mit 5% verzinste Rentenbriefe ausgegeben. Diese Rentenbriefe stellen die eigentliche Deckung der Rentenmark dar. Um einen Uebergang bis zu der Ausgabe der Renten markscheine zu schaffen, soll die Goldanleihe in größeren Beträgen in den Verkehr gebracht werden. Die Stückelung wird einstweilen 1, 2 und 5 Dollar betragen. Vom 23. Oktober an wird die Reichsbank dieae kleinen Gold anleihestücke ohne vorherige Zeichnung über den Ladentisch ver kaufen, so daß also Goldanlelhescheine gegen Zahlung in Papiermark sofort erhältlich sind. Mit den Banken sind Vereinbarungen getroffen worden, daß die Goldanlelhescheine in Zukunft nicht als Effekten, sondern als Sorten behandelt werden. Ab 1. Januar soll der Umtausch der Gold anleihestücke in Rentenmarkscheine zu pari gestattet werden. Handel und Gewerbe wird die neuen Zahlungsmittel aller Voraussicht nach sehr schnell aufnehmen. Ein großer Teil der Verbände der Fabrikation und des Großhandels hat jetzt schon Dollarschatzanwelsungen und Gold anleihestücke als Zahlungsmittel eingeführt, ln den letzten Tagen erst wieder die Linoleumfabriken, die Sächsisch-Thüringischen Webereien und das Sttckstoffsyndlkat Die Papiermark soll allerdings bis auf weiteres alleiniges gesetz liches Zahlungsmittel bleiben. Man will aber die Notenpresse stoppen und dadurch auch eine Stützung der Papiermark herbeiiühren. Die Fest setzung eines bestimmten Wertverhältnisses der Papiermaik zur Renten- mark (Devalvation) ist nicht beabsichtigt. Dagegen wird eine Denomination (Abstreichung von Nullen) wie sie (Streichung der letzten drei Nullen) von den Banken bereits eingetührt ist, voraussichtlich erfolgen. — Diese Aenderungen können jetzt infolge des Ermächtigungsgesetzes durch einfache Verordnungen erfolgen. Einige wichtige Verordnungen sind auf Grund dieses Gesetzes bereits erschienen und zwar erstens die Verordnung über Betriebsstillegungen und Arbeitsstreckung, die neue Vorschriften für die Entlassung von Arbeitnehmern bei Arbeits- inangel und Kurzarbeit bringt. Man wird hier die ln Aussicht gestellte qeue Fassung der in Frage stehenden Verordnung abwarten müssen, da durch die bisherige Verordnung und ihre unzähligen Aenderungen kaum durchzufinden ist Die zweite neue Verordnung ist die über die Auf bringung der Mittel für die Erwerbslosenfürsorge, welche am 1. November des Jahres In Kraft tritt Die Beträge für die Erwerbslosen fürsorge sollen danach in Zukunft mit den Krankenkassenbeiträgen zu sammen eingezogen werden. Sie dürfen 20 Prozent des Krankenkassen beitrages nicht übersteigen und müssen von Arbeitgebern und Arbeit nehmern je zur Hälfte getragen werden. Die dritte Verordnung stellt «‘ine Ergänzung des Gesetzes zur Sicherung der Brotversorgung ^ dar, ferner ist vor einigen Tagen eine Verordnung über die Verein- fachung der Steuererhebung und über Steueraufwertung er lassen worden. Darauf kommen wir noch zurück. Die neue Indexziffer Steigerung der Lebenshaltungskosten um 534,3 Prozent. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamte» für den 15. Oktober aui 691900 000. Die Steigerung gegenüber der Ziffer für die Vorwoche (109100000) beträgt somit 534,2 Prozent Die Gehilfenl&hne betragen in der Lohnwoche vom 18. bis 24. Oktober bei einer Reichsindexzahl von 661900000 ln Tausenden: Ortsklasse Lohnklasse A B C D I 276 760 345 950 380 545 415 140 II 249 084 311355 342 490 373626 UI 221408 276 760 304 436 332112 IV 193732 242165 266 381 290 598 V 166 056 207 570 228 327 249084 Der Multiplikator für die Reparaturpreise (Grundpreis liste des Zenträlverbandes) beträgt infolge der vorstehenden neuen Löhne ab 18. Oktober 1400 Millionen. Die billigste Reparatur (Nr. 29 der Liste) kostet also jetzt 5 600 Millionen Mk. Deutsche Präzisions-Uhrenfabrik Glashütte. Ab. 12. IC - gelten folgende freibleibende Preise: Gold. off. Herrenuhren 42 g ca. Mk. RB*Milliarden-+ 47 g 14 kar. Go!<t „ Sav. „ 48 „ , , RJ. • , . .-f-54„-14 „ Silber off. „ 0,800,48 . . . LB.U * * • -h 55 „ 4),800 Silber „ ,. „ 0,900,60. . . UW . , • .+-69„.0,90a „ „ Sav. „ 0,800,54 „ . . LW,R * , - . +- 62 „ -0,800 * „ 0,900,75. . . LU . , +8S„ 0,900 „ Die Lieferzeiten betragen für goldene Savonnette-Herrenuhren 2 Monate, die anderen Ausführungen können sofort geliefert werden. Aufhebung des Gesetzes über den Verkehr mit rus sischen Zahlungsmitteln. Das genannte Gesetz vom 15. März 1919, durch das u. a. auch der An- und Verkauf russischer Silbermünzen ver boten war, ist durch Verordnung vom 3. Oktober außer Kraft gesetzt worden. Grundpreislisten. Der Preis für eine Grundpreisliste mußte ab 18. Oktober auf 260 Millionen erhöht werden. brauchen Sie für die neue Orundpreistafe! fOr Reparsfuren die wir zum Aushang im Laden oder Schau fenster herausgegeben haben. Die Liste —• sauber auf Karton gedruckt — liefern wir für 0,05 x Buchhandelsschlüsselzahi, Porto und Verpackung extra. Wir empfehlen der schwierigen Verpackung wegen Sammel- Bezug durch Innungen und Vereine :: Steuerabzug vom Arbeitslohn. Die Verhältniszahl für die jJeit vom 14. bis 23. Oktober ist 32 für jede bis zum 20. Oktober erfol gende Lohnzahlung. Die Ermäßigungen betragen also jetzt bei Wöchentlicher Lohnzahlung: für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau je '5.529.600 Mk. für jedes Kind , , 58.804.000 „ für Werbungskosten .......... 46.080.000 » ab 18. Oktober ZentrMoM der Deutschen Uhrmacher Halle, Mühlweg 19 ::: Postscheckkonto: Leipzig 13953. wiwtwttmwwmmmmwmnmwwmmwwwmmmtmmmm
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