Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (26. Oktober 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Internationale Fachzeitschriftenschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Betriebsstillegung, Arbeitsstreckung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelVon der wertbeständigen Anzahlung 495
- ArtikelGeschäftspolitik 496
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 496
- ArtikelBetriebsstillegung, Arbeitsstreckung und Entlassung von ... 497
- ArtikelAus der Werkstatt 497
- ArtikelSprechsaal 497
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 498
- ArtikelVerschiedenes 500
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 501
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 43 DIB UHRMACHER KUNST die ,. zebn f te Perl f wertvoll ist. Dadurch stellen sich die Kosten der gezüchteten Perlen auf zwei Drittel der natürlichen. Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß es im Laufe der Zeit PelWr ^V- vT* günstiger zu gestalten. gelingt, die Züchtung ,\ Nr ' I7: Um den Per lenhandel auf eine eesundp r™«,! läge zu ste len, hat eine Versammlung von amerikanischen Fabrikaten Tt Z lTa b 5 Schlossen - zu verlangen, daß alle künstlichen PedJn d h. alle außer den gewachsenen und den gezüchteten, unzweideutft als „Perlenimitation“ bezeichnet werden. "g ^ _ T’ o Nr ' 2 °^o ^ S1 P1 a 11 n ? Es 5011 ein G ^etz herausgebracht werden, daß nur die Sphmuckwaren den Platinstempel tragen dürfen die zu 950 aus Platin oder Platin-Iridium bestehen. Die Fabri’ kanten wenden sich gegen die einseitige Bevorzugung des Iridiums vor den anderen Plaünbeimetallen Palladium, Osmium, Rhodium Ruthenium und verlangen, daß eine Legierung als Platin bezeichnt wird, wenn sie mindestens 75 o /o reines Platin und 20% irgend eines der edlen Beimetalle enthält. Demgegenüber wirdVr T) geltend gemacht, daß Iridium das geeignetste Metall ist, um dfm Platin die notige Harte zu geben. Sein Preis ist derselbe wie der des Platins, wahrend Palladium erheblich billiger ist. Deshalb be steht die Gefahr, daß durch erheblichen Zusatz von Palladium der Betriebsstillegung, Arbeitsstreckung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten u A “ f . < i rUnd des Ermäch tigungsgesetzes vom 13. Oktober 102^ haben Reichswirtschaftsminister und Reichsarbeitsminister unter dem gleichen Tage eine gemeinsame Verordnung erlassen, die wesent liche Aenderungen der bisherigen Bestimmungen über Bet.iebs- stillegung,^ Arbeitsstreckung und Entlassung von Angestellten und Arbeitern infolge Arbeitsmangels bringt. Das Wichtigste sei kurz in folgendem zusammengestellt. 1. Die neue Verordnung, die mit der Verkündung, d. i. der 15. Oktober 1923, in Kraft getreten ist, setzt in Artikel IV alle landesrechtlichen Vorschriften über Betriebsstillegung, Arbeits streckung, sowie über Erhaltung der Arbeitnehmer in den Betrieben außer Kraft. 2. Am wichtigsten ist Artikel II der neuen Verordnung, der “ le ■ §§ 12 *5 der Verordnung vom 12. Februar 1920 über die Ein stellung und Entlassung von Arbeitern und Angestellten während der Zeit der^ wirtschaftlichen Demobilmachung aufhebt. Dies be deutet, daß in Betrieben, die in der Regel weniger als 20 Arbeit nehmer beschäftigen, die Kündigung und Entlassung nur noch an die _ allgemeinen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungs bestimmungen gebunden sind und insbesondere der Entlassung wegen Arbeitsmangels die bisher vorgeschriebene Kurzarbeit bis auf 24 Stunden nicht mehr vorauszugehen braucht. Das gleiche gilt unzweifelhaft für größere Betriebe, wenn sie bei einer Durchschnitts- arbeitnehmerzahl bis zu 200 nicht mehr als 9 und bei über 200 nicht mehr als 49, im letzteren Falle aber weniger als 5 Prozent der Ge samtzahl entlassen wollen. 3. Sollen in Betrieben von in der Regel mindestens 20 Arbeit nehmern Entlassungen in größerem Umfange erfolgen, als die oben genannte Anzahl, so verbleibt es bei der durch Verordnung vom 8. November 1920, die in der Hauptsache aufrecht erhalten und nur ergänzt wurde, angeordneten Anzeigepflicht an die Demobilmachungs behörde. Entlassungen vor Ablauf der vorgeschriebenen Sperrfrist von 4 Wochen sind danach nur mit Genehmigung der Demobil machungsbehörde wirksam, die aber auch an stelle der Genehmigung Kurzarbeit anordnen kann. Hierbei darf jedoch die Wochenarbeits zeit für die Dauer der Sperrfristen nicht unter 24 Stunden herab gesetzt werden. 4. Im Falle der Arbeitsstreckung können Lohnkürzungen erst von dem Zeitpunkt an vorgenommen werden, in dem das Arbeits verhältnis nach^ den allgemeinen gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsbestimmungen enden würde. Daß die Arbeitsstreckung für alle Arbeitnehmer gleichmäßig eintreten müßte, ist in der Verordnung nicht vorgesehen. 5. Die Vorschriften über Anzeigepflicht im Falle der Betriebs stillegung und Entlassungen in größerem Umfange gelten für die ia § rosb, Absatz I der Reichsgewerbeordnung aufgezählten Gewerbe und^ für das in der Verordnung vom 8. November 1920 besonders erwähnte Verkehrsgewerbe. Da das Handelsgewerbe aber weder in der einen noch anderen Vorschrift erwähnt ist, erscheint es recht zweifelhaft, ob der Uhrenhandel überhaupt von diesen Bestimmungen über Anzeigepflicht und Sperrfristen betroffen wird. Es empfiehlt sich daher, es nötigenfalls auf eine Entscheidung der oberen Instanzen ankommen zu lassen. T 6. Streitigkeiten wegen Entlassung von Arbeitnehmern, die bei Inkrafttreten der neuen Verordnung bereits beim Schlichtungsaus schuß oder Demobilmachungskommissar anhängig waren, werden Bach den bisherigen Verordnungen entschieden. Dr. Schotte. 49? SÄr" Pe,te ” üb “ d “ wirkIich “ Wert de, Stücke. Christian Huygens (Amsterdam), Nr. 7: Katelar, Schlae- DiV-u f Lu 6 “ ? ÜSSen SChon 1000 v ’ Chr ‘ bek « aa t gewesen seii Die älteste bekannte stammt aus Ninive, dessen Glanzzeit 600 v. Chr vorüber war. Juden, Griechen, Römer benutzten Glocken. Nach Deutschland kamen sie aus England mit dem Christentum. Ver fasser nennt als Erfinder des Glockenspiels Barth van Coeke 1467 was wohl nicht stimmen dürfte, denn die älteste Straßburger Turm uhr von 1352 besaß schon eines, Prag 1419. r ’ Nf; " b !f l8: , In , einer Engeren Aufsatzreihe beschreibt C. ten Boom einen Besuch der Vereinigten Freiburger Uhren- w.VA h 1S - p C u ,ger eine Beschr eibung der Fabriken als eine Wiedergabe persönlicher Erlebnisse und Eindrücke, die in einer liebenswürdigen und humorvollen Art vorgetragen werden, so daß derjenige, der die Verhältnisse kennt, seine helle Freude daran hat — dSSÜ"i.' SS 8t in HollMd (eben80 Fr “' k "“> fabrik-G - ™»,^“ 823 ' Beschreib "“8 de, Waldenburg., Dhreu- Folnir. Au* dcrHcrkifaiüj Ein technischer Mangel in unserer Fabrikation Es I55 gebt , wobl kein Ta 8> an welchem der Reparaturen be sorgende Uhrmacher nicht Gelegenheit hätte, sich über zu stramm sitzende Bruckenfuße zu ärgern. Selbst an ganz guten, automatisch hergestel len Uhren findet man Brückenfüße, die dermaßen stramm in der Platine sitzen, daß das Abheben ohne Murkserei nicht ab lauft. Warum das? Ein Brückenfuß soll genau eingepaßt sein, ge- j , 4 lle ‘ n zwischen genauem Einpassen und Einpressen ist denn Unterschied. Besehe man einmal eine amerikanische Uhr ob billig oder ganz fein; überall sind dort die Brückenfüße so ein’ gepaßt, daß sie mit sanfter Reibung in die Löcher gehen, und das soll auch so sein. Denn, ist der oben gerügte üebelstand schon bei den Brucken des Räderwerks unangenehm, so kann er bei Hemmungen, namentlich bei der Unruhbrücke, ganz verhängnisvoll werden Nehmen wir an, es handle sich um ein Fabrikat, wo zu allem übrigen noch jene weichen Spiralen verwendet werden, die durch die geringste Erschütterung sich verbiegen. Wir sind an der Arbeit, die Unruhbrücke abzuheben; wir „kraften“ mit der Korn zange, und weil deren Spitzen der Anstrengung nicht gewachsen sind mit dem Schraubenzieher. Sie wankt nicht, da plötzlich ein Ruck, und Unruh samt Spirale werden nur so in die Höhe ge schnellt, daß alles durcheinander wirbelt und man nun das Ver gnügen hat, die Spiralwindungen zu entwirren, was auf keinen Fall die betr. Spirale verbessert, und wenn es auch noch so vorsichtig und mit Fachkenntnis ausgeführt wird. — Wenn die Herren Fabri kanten darauf Bedacht nehmen würden, durch bessere Arbeit hier Wandel zu schaffen, wären wir Ihnen sehr dankbar. Emil Don au er in der Schweiz. Uhrm.-Ztg. 1T Eine Anregung Wir Uhrmacher suchen der Gefahr des Einbruches durch genossenschaftliche Hilfe zu begegnen, wir streben eine Glas versicherung an. Wäre die Gründung einer M o bi lia r - Feu er- Versicherung für uns nicht ebenso wichtig? Geistliche, Beamte, Lehrer haben solche und fahren dabei gut. Eine wertbeständige Feuerversicherung bei einer der bestehenden Gesellschaften ist den wenigsten Kollegen heute möglich. Die meisten sind auf Grund jahr zehntelanger Verträge unterversichert, bekommen also im Schaden falle nicht einmal die einige Tausend Mark betragende Versicherungs summe. Für uns Uhrmacher besteht insofern kein großes Risiko, weil wir ähnlich wie die Geistlichen zerstreut, vereinzelt wohnen. Es kann bei einem Schadenfalle kaum zwei gleichzeitig treffen. Interessant wäre die Feststellung, wie viele Kollegen überhaupt schon Brandschaden erlitten haben. Von den mit Sicherheit zu er wartenden Ueberschüssen verspreche ich mir eine willkommene Stärkung der Verbandskasse. Es sollte mich freuen, wenn sich meine Anregung praktisch zum Wohle unserer Kollegen und unseres Verbandes durchführen beBe - Oskar Eckert.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder