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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (14. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 109
- ArtikelEine Steuerauskunftstelle beim Zentralverband 110
- ArtikelWas hat der Arbeitgeber vom gewerblichen Arbeitslohn abzuziehen ... 110
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 111
- ArtikelVon der Anerkennung 112
- ArtikelNeuere Radioliteratur 113
- ArtikelSteuerfragen 114
- ArtikelAus der Werkstatt 115
- ArtikelNeue Klischees für Zeitungsanzeigen 116
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 116
- ArtikelRadio-Spiegel 117
- ArtikelVerschiedenes 118
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 118
- ArtikelEinbruch in Gedern 118
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 10 DIE UHRMACHERKUNST 115 der hypothekenfreie gegenüber dem verschuldeten Hausbesitz be nachteiligt 9ein. Da es nun ungemein schwierig ist, hier allgemein eine Be wertungsziffer zu ermitteln, so wird jeder Steuerpflichtige bis zum Erscheinen sonstiger Vorschiiften wohl genötigt sein und auch gut tun, seinen Besitz nach bestem Ermessen zu schätzen, wozu er ja auch sehr gut in der Lage ist, da er die guten und schlechten Seiten seines Besitzes am besten kennen muß. Der Besteuerung kann und soll schließlich doch nur der Wert zugrunde gelegt werden, der sich bei einem Verkauf auch erzielen lassen würde, und diesen Verkehrs wert bestimmt eben Angebot und Nachfrage. Daß unter Berück sichtigung aller in Betracht kommenden Momente der Hausbesitz bis sogar unter 20 0/ 0 des früheren Goldwertes, wie vielfach angenommen wird, gesunken sei, dürfte zu extrem geurteilt sein, als Höchstgrenze nach oben könnte aber - abgesehen von Liebhaberwerten — ein Drittel des Friedenswertes heute in Erwägung zu ziehen sein. Es erhebt sich nun die Frage, wie der Steuerpflichtige, der zugleich Hausbesitzer ist, seine Zahlung auf die Vermögenssteuer regeln soll. Da die Vorauszahlung sich als Notbehelf nach der Brot steuer bzw. Zwangsanleihe zu richten hat, so wird der Hausbesitz als solcher nur mit einem verhältnismäßig niedrigen Betrage in Erscheinung treten. Wir müssen hierbei zurückgreifen auf die Be wertungsvorschriften für die Zwaugsanleiheveranlagung, wonach Miet grundstücke mit dem Dreifachen, kleinere Villen mit dem Fünffachen, größere Villen mit dem Zwanzigfachen des Wehrbeitragsweites zu bewerten waren, während für die dem gewerblichen Betriebe ge widmeten Gebäude das etwa Zwanzigfache des Notopferwertes (30. November 1919) zugrunde gelegt wurde. Ein Miethaus von mittlerer Größe, angenommen mit einem Wehrbeitragswerte von 60000 Mk., würde also mit dem Dreifachen dieses Betrages, nämlich 180000 Mk., in der Zwaugsanleiheveran lagung erschienen sein. Am betreffenden Stichtage, dem 31. De zember 1922, notierte der Dollar rnnd 7350 Mk., was für das Haus von 180000 Mk. nur 25 Dollar, also einen unverhältnismäßig niedrigen Goldmarkwert ergibt. Hieraus erhebt deutlich die niedrige Zwangs anleiheveranlagung, die ja auch in ihrem Endergebnis sich ganz in der Geldentwertung verlor, ohne irgendeinem Zweck gedient zu haben. Wenngleich die Vermögenssteuersätze für die kommende Ver anlagung sich in mäßigen Grenzen halten, so belasten sie doch den jenigen, der aus dem Hausgrundstück in Verbindung mit den anderen darauf lastenden Abgaben die Steuer zu zahlen hat, erheblich, und deshalb muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß in Ermange lung besonderer Vorschüben der Wert des Hauses mit Sorgfalt zu schätzen und in die Vermögenssteuererklärung eingesetzt wird, zu mal mau nicht weiß, welche künftigen neuen Lasten das heutige Steuerzeitalter uns zugedacht hat. Vermögenssteuervorauszahlung und Befreiung davon Die zweite Notverordnung verlangte am 29. Februar die ZaLlung der ersten Hälfte der Vermögenssteuer. Die Schonfrist läuft am 7. März ab. Die Einzahlung bemißt sich nach der Brotversorgungs abgabe, die kein selbständiges Steuergesetz darstellte, sondern sich auf der Zwangsanleihe aufbaute; das Sechsfache des Zwangsanleihe betrages sollte die Brotsteuerziffer ergeben. Wo keine Zwangsanleihe pflicht bestand, kam die Brotsteuer überhaupt nicht in Frage, aber auch darüber hinaus trat Befreiung ein, denn gewisse Vermögens teile, die der Anleihepflicht unterlagen, waren von der Biotsteuer befreit, u. a. Wohngrundstücke, festverzinsliche Wertpapiere (Konsols, Kriegsanleihe, Pfandbriefe). Wer nun nach dem Vorstehenden nicht unter die Brotsteuer pflicht fiel, für den besteht, wie sich vermuten läßt, auch nicht die Pflicht zur Vorauszahlung der ersten Vermögenssteuerrate, also des dreifachen Betrages der Brotsteuer. Praktisch ist es wohl von geringer Bedeutung, ob die Zahlung am 7. März oder bald darauf mit der Einreichung der Vermögens steuererklärung zu erfolgen hat, denn, sobald die Grundlagen für die Aufstellung des Vermögens bekanntgegeben sind, wird in rascher Folge die Steuererklärung verlangt werden. Alsdann tritt die Brot versorgungsabgabe als Zahlungsmaß stab außer Ktaft, und die Hälfte der sich nach der Erklärung ergebenden Steuer ist sofort zahlbar. Da die Notverordnung Steuerpflichtige mit Vermögen bis zu 5000 Mk. gänzlich steuerfrei stellt, so kommen diese natürlich weder für die jetzige, noch die spätere Vermögenssteuerzahlung in Frage. AusdcrWcrkfla ff I Taschen - Refraktometer Unsere Abbildung zeigt ein von der Firma Carl Zeiß in Jena hergestelltes Taschen - Refraktometer. Es handelt sich um das Abbesche Halbkugel - Refraktometer, das in besonders kleiner und handlicher Form hergestellt ist, die dem Beobachter bereits nach kurzer Uebung erlaubt, im Gesichtsfelde des Okulars das Licht brechungsvermögen eines Edelsteines abzulesen, an dem mindestens eine ebene Fläche von 1 bis 2 mm Durchmesser ist. Wie die jedem Apparat beigegebene Tabelle lehrt, unterscheiden sich die Edel - und Schmucksteine in ihrem Brechungsindex bereits in der zweiten Stelle nach dem Komma; demgemäß enthält die Okularteilung des Refraktometers die Brechungsindices bis zur zweiten Dezimale; die dritte kann man schätzen, wenn das gelbe Licht einer mit Kochsalz gefärbten Bunsenflamme benutzt wird. Für orientierende Messungen begnügt man sich aber mit Tageslicht oder weißem Lampenlicht (matte Glühlampe) Die AbbilJung zeigt das Taschen - Refraktometer gebrauchs fertig aufgestellt in halber natürlicher Größe. Der Edelstein 1 egt auf der runden, ebenen Fläche der Halbkugel H, die man mittels G um ihre Achse drehen kann. Der Spiegel Sp soll das Licht von unten in die Halbkugel werfen; es tritt dann nach Reflexion an der ebenen Kristallfläche wieder nach unten aus in ein unter Sk liegendes, verdecktes Prisma, das es nach oben in das Okular O wirft. Das Fernrohr wird mittels St so lange um den Zapfen A ge dreht, bis die Grenzlinie in der Skala Sk bequem zu sehen ist. Auf dem Rande R kann man eine Lichtschutz kappe K aufsetzen. Zifferblattbefestigung In dem kürzlich in der UHRMACHERKUNST er schienenen Aufsatz „Fortbestehende Mängel in der Uhren- und Furniturenfabrikation“ wurde auch auf die unzuläng liche Befestigung der Zifferblätter hingewiesen. Herr Kollege Erich Schultz in Wilsdruff sandte uns nun eine Zifferblattbefestigung, die er schon vor 10 Jahren herstellte und die auch in der Schweiz paten tiert wurde. Wie es so oft mit Eifindungen kommt, die Verhand lungen wegen der Ausführungen und des Ankaufes durch eine Uhrenfabrik zogen sich in die Länge, bis Herr Kollege Schultz die Sache zu den Akten legte und jetzt erst durch unseren Aufsatz wieder daran erinnert wurde. Die Befestigung, die in der Abbildung darge9tellt ist, ist wirklich außerordentlich einfach. Die Abbildung sagt eigentlich alles. In den Zifferblattpfeiler ist links und rechts je eine kleine Einfräsung angebracht. Eine Stahlzunge, die infolge des ovalen Befestigungsloches sich hin und her schieben läßt, greift in die Einfräsungen ein, hält das Zifferblatt unverrück bar und unlösbar fest und ist auch infolge ihrer Federkraft gegen Stöße unempfindlich. Herr Kollege Schultz ist heute noch bereit, seine wohl allen Anforderungen entsprechende Erfindung zu verkaufen.
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