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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (21. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- ArtikelRundschau 121
- ArtikelEinführung in die Theorie der Radiotelegraphie (Schluß aus Nr.7) 123
- ArtikelSteuerfragen 125
- ArtikelSprechsaal 126
- ArtikelEin neues Schließsystem 127
- ArtikelWerkstattrezepte 127
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 128
- ArtikelVerschiedenes 130
- ArtikelVom Büchertisch 131
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 132
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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126 UM UHRMACHE RKUNSt Nr.il Anlagekapital ist mit dem Preise zu bewerten, der Ende 1913 zur Anschaffung eines neuen, derartigen Gegenstandes aufzuwenden gewesen wäre; für die zehnjährige (19*3 ^is J 9 2 3) °dcr eventuell kürzere Abnutzung ist ein angemessener Abzug zu machen. Betriebskapital ist mit dem Preise zu bewerten, der am 31 12. 1923 zur Anschaffung oder Herstellung des Gegenstandes aufzu wenden gewesen wäre. Soweit Guthaben und Außenstände zum Betriebsvermögen ge hören, fallen sie ebenso wie Schulden unter die nachstehenden Be- wertungsvoischriften; Bewertung des sonstigen Vermögens Für Wertpapiere ist der im Steuerkurszettel angegebene Steuer wert einzusetzen; ein Dividendenabschlag findet nicht statt. Junge Aktien sind mit 90 % des Steuerkurswertes der alten Aktien — Vor zugsaktien mit 10 0/0 dieses Wertes, multipliziert mit dem Vielfachen des Stimmrechts, das sie den Stammaktien gegenüber haben zu bewerten. Schuldverschreibungen (Kriegsanleihe, Konsols,^ Pfand briefe) sind in der Regel nach ihrem Papiermarknennbetrag in Gold mark umzurechnen, ebenso Forderungen, die auf Reichsmark lauten, und die bis zum 31 12. 1923 weder durch Vereinbarung, noch durch rechtskräftige Entscheidung aufgewertet sind; eine eventuelle Auf wertung durch die dritte Notverordnung bleibt außer acht. In dem selben Sinne sind die Schulden zu bewerten. Gold- und Silbermünzen sind mindestens mit dem Metallwert am 31. 12 1923 anzusetzen. Gegenstände aus edlem Metall, Schmuck- und Luxussachen, die nach dem 31. 12. 1918 angeschafft worden sind, unterliegen der Vermögenssteuer, wenn der Anschaffungspreis in der Zeit vom 1. 1. 1919 bis 30. 5. 1922 mindestens 80000 Mk., in der Zeit vom 1. 7 1922 bis 31. 10. 1922 800000 Mk., in der Zeit vom 1. 11. 1922 bis 30. 4. 1923 6 Millionen Papiermark usw , der Geldentwertung entsprechend, be tragen hat. Um nochmals auf die uns besonders interessierende Bewertung derWarenbestände zurückzukommen: Waren sowie Vorräte an Rohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten können niedriger als der Anschaffungs- oder Herstellungswert vom 31 Dezember 1923 ein gesetzt werden, wenn der Preis zu dem Zeitpunkt des Beginns der Steuererklärungsfrist sich niedriger stellt, und zwar kann dann der Preis, der zur Anschaffung des Gegenstandes am 1. April 1924 auf gewendet werden müßte, zugrunde gelegt werden. Diese Bestimmung für die Bewertung des Betriebskapitals ist wesentlich; es wird in allen Fällen davon Gebrauch gemacht werden können, wo der Wiederbeschaffungswert der einzelnen Posten des Lagerbestandes seit Jahresbeginn gesunken ist. Die Folge solcher Geringerbewertung der Warenbestände ist dann allerdings, daß die Differenz am Ende dieses Jahres als steuerbares Einkommen erscheint, wobei man noch im Auge behalten kann, daß die jetzige Vermögenssteuer geringer ist als die Einkommensteuer. Die außerordentlich niedrige Bewertung der Wohnhäuser (ge- gebenenfalls sogar nur ein Fünftel des Friedenswertes) ist wohl hauptsächlich auch durch die kommende Mietssteuer begründet, denn für Gebäude, die für gewerbliche, industrielle und Handelszwecke vermietet sind, beträgt der zu machende Abschlag nur 40 °/o, so dafi sie mit 60 0/0 des Wehrbeitragswertes bewertet werden. Bei der Be urteilung des Angeführten muß man allerdings in Berücksichtigung ziehen, daß die auf dem Besitz ruhenden Hypothekenschulden in den weitaus häufigsten Fällen nur mit dem Papiermarknennbetrag in Abzug zu bringen sind. Mit der Abgabe der Steuererklärung ist der Unterschiedsbetrag der nach der Erklärung fälligen Hälfte der Steuer und der geleisteten Vorauszahlung grundsätzlich bis zum 15. April zu entrichten. Ueber- steigt die Vorauszahlung den deklarierten Steuerbetrag, so kann die Rückerstattung des zuviel gezahlten Betrages verlangt werden. Die Rückerstattung des Unterschiedsbetrages zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und der sich nach der definitiven Ver mögenserklärung ergebenden Hälfte der Vermögenssteuer erfolgt nur dann, wenn es sich dabei um mehr als 75 handelt; bei geringeren Differenzbeträgen hat die Verrechnung jedenfalls gelegentlich der Zahlung der zweiten Hälfte der Steuer zu erfolgen Die Voraus Zahlung wird vielfach zu hoch ausgefallen sein; einmal, wo es m Frage kommt, wegen zu hoher Bewertung des Hausbesitzes, dann wegen vielleicht höherer Wertannahme für das Warenlager. Monatliche Steuererklärungen für die Luxussteuer abgeben! Vielfach finden jetzt in einem Monat überhaupt keine luxus- steuerpflichtigen Umsätze statt. Die Kollegen meinen deshalb, auch von der Abgabe einer Steuererklärung entbunden zu sein. Das ist ein Irrtum. Auch wenn keine luxussteuerpflichtigen Umsätze statt gefunden haben, ist es notwendig, eine Erklärung abzugeben. Es genügt, dem Finanzamt z.B. mitzuteilen, daß im Monat Januar kein luxussteuerpflichtiger Umsatz stattgefunden hat. Unterbleibt diese Mitteilung, so erfolgt eine Einschätzung durch das Finanzamt, die natürlich sehr hoch ist und immer Schwierigkeiten macht, die ver mieden werden können. Steuertermine 22. März X Ablauf der Steuerfrist für Zahlung der Preußischen Grundsteuer. 25.MärzX Abführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn (11. bis 20. d. Mts.). Keine Schonfrist. 31. Mflrzx Zinszahlung an die Deutsche Rentenbank für die Rentenbank-Umlage (6 o/ n seit 18. Oktober 1923). 4* Mängel in der Uhrenfabrikation (Entgegnung) Es muß ohne weiteres zugegeben werdeu, daß die Minuten zeiger- oder Vierteltriebe für den Reparateur unhandlich sind. Bei den etwas teureren Uhren sind ja meist Viertelrohre vorgesehen, und bei den billigen Uhren ist keine Aussicht, daß in der Fabri kation eine Aenderung eintreten wird. Beim Entfernen dieser Triebe darf man nicht mit dem Hammer Vorgehen, am allerwenigsten dann, wenn die Welle vorn mit einem Loch für den Zeigerstift versehen ist, Man muß mit zwei Hebeln, von jeder Seite einen ansetzend, das Trieb heben. Manchmal ge nügen als Hebel die gebogenen Griffe von Zangen. Besonders Beiß zangen haben oft breite, flache und dünne Griffe, die man unter schieben kann. Oder man macht sich ein paar Hebel aus zwei ge eigneten, alten Feilen, die man ausglüht, an ihren Enden biegt und dünner feilt, so daß man sie unter das Trieb schieben kann. Solche Hebel sind bei Weckerreparaturen ebenfalls zu verwenden, und ihre Anfertigung lohnt sich. Weckeruhren in vernickelten Messinggehäusen gibt es natürlich genug. Man braucht nur einen wenig höheren Preis anzuwenden als für Zinkgehäuse. Sicherlich würden die Fabriken am liebsten nur Mesringgehäuse herstellen, da Messing ein angenehmeres Material ist für die Be arbeitung als Zink. Die Uhrmacher verlangen aber die billigeren Uhren, deshalb sind alle Fabriken gezwungen, auch Zinkgehäuse zu machen, außer den MesBinggehäusen. Wenn die besseren Fabriken nur Messinggehäuse fabrizierten, dann brauchte es nur einer Fabrik in Schwenningen oder in um liegenden Ortschaften einzufallen, solche aus Zink billiger herzustellen, dann würden die Uhrmacher alle vom „billigen Jakob“ kaufen. So sind die Fabriken gezwungen, alle auch Zinkgehäuse zu fabrizieren. Auf diese Weise sind überhaupt die Zinkgehäuse auf dem Uhrenmarkt erschienen, Ursprünglich gab es diese gar nicht. Der Uhrmacher braucht nur einen Kunden zu überreden, ein wenig mehr für die Weckeruhr anzulegen und dafür ein viel dauer hafteres Messinggehäuse zu erstehen, dessen Vernickelung viel länger hält als beim Zinkgehäuse. Man muß nur nicht bei dem billigsten Uhrenfritzen kaufen, sondern Fabrikate der best renommierten Firmen verlangen. Diese stellen alle vernickelte Messinggebäuse her, die dann auch meist die besseren Werke enthalten und dadurch um so vorteilhafter sind, sich seine Kundschaft dauernd zu erhalten. Pb. Vorsicht bei Preisangaben auch auf der Messe! Auf der letzten Leipziger Messe mußte ich es erleben, daß von einer besseren Schmuckwarenfirma einer Dame bereitwilligst über die Preise und Qualitäten von Perlen - Ohrringen Auskunft gegeben wurde. Bemerken muß ich, daß ein Verkauf selbst zwar nicht ge tätigt wurde. Das Geschäft im Einzelhandel wird aber doch außer ordentlich erschwert, wenn dem Publikum die Einkaufspreise aufs genaueste bekannt sind. Es ist richtig, daß es auf der Leipziger Messe sehr schwer ist, die Besucher vor Auskunftserteilung eingehend zu prüfen, doch könnte meines Erachtens die Vorsicht angewendet werden, die Preise nur unter Anwendung des Auszeichnungsschlüssels anzugeben. Bei diesem Verfahren wird der Verkäufer sofort merken, ob er es mit einem Fachmann zu tun hat, oder ob sich Personen des Publikums nur den Anschein von Fachleuten geben. C. P. in H.
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