Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (28. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- ArtikelDie Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Handwerks 135
- ArtikelHenry Ford und wir 136
- ArtikelNeuheiten aus amerikanischen Patentberichten 138
- ArtikelDie Rundfunkuhr 139
- ArtikelWerkstattrezepte 139
- ArtikelSteuerfragen 140
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 142
- ArtikelDie neue Arbeitszeit 144
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 144
- ArtikelVerschiedenes 144
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ramust fliiDinit|M und eigen« Organ des Zcntmlyerlinndes der Peutsüien imrmnchcr, L u„ Sitz Bolle (Sonic) 49. Jahrgang Halle, am 28. März 1924 Nummer 12 Nachdruck sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmlpuna der Schrlftleltunp verboten Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Handwerks Für das Uhrmachergewerbe Vorauszahlungssatz auf 1,2 °/ 0 festgesetzt W. Kg. ln der „Rundschau“ der vorigen Nummer wurde darauf hingewiesen, daß sich die Stellungnahme im Finanzministerium gegenüber den Vorauszahlungen für die Einkommensteuer, soweit das Handwerk in Frage kommt, völlig verändert hatte. Das Finanzministerium wollte sich kurzerhand über die §§ 5 und 6 der zweiten Steuernotver ordnung hinwegsetzen. Das Landesfinanzamt Hannover, das mit den Vorverhandlungen beauftragt war, hatte zur Vorbereitung der Hauptverhandlungen für die einzelnen Ge werbe Reingewinnsätze festgesetzt, die, wenn man sie prüft, als unmöglich zu bezeichnen sind. Als Reinverdienst vom Hundert für 1921 (Veranlagung 1922) wird z. B. für das Uhrmachergewerbe 30 bis 70 °/ 0 des Umsatzes angenommen! Für eine Besprechung, die am 21. März stattfand, wurden vom Landesfinanzamt Hannover für das Uhrmachergewerbe für 1924 20 bis 50 % vorge schlagen! Liest man diese Sätze, so muß man sich doch fragen, wie es möglich ist, daß eine Behörde, die mit dem Wirtschaftsleben doch einigermaßen in Fühlung sein sollte, derartige Sätze aufstellen kann. Wohl gemerkt, es handelt sich um Prozentsätze vom Umsatz, die als Reingewinn angesehen werden! Bei unseren Verhandlungen mit den Preisprufungsstellen haben wir von den Behörden das gerade Gegenteil vernommen. Wenn bei der Kalkulation zu dem Einkaufspreis erst die gesamten Unkosten hinzugerechnet werden und dann ein Reingewinnaufschlag von 25 bis 100 % gemacht wurde, so wäre die sicherste Folge, daß man am nächsten Tage einen Strafbefehl wegen Wuchers auf dem Tische liegen hätte. Die Preisprüfungsstellen können sich nicht genug tun, um den geringen Reingewinn, der heute bei einem Geschäft überhaupt zu erzielen ist, noch herabzudrücken, während das Finanzamt, wie das obige Beispiel zeigt, sich nicht tun kann, einen möglichst hohen Reingewinn des Hand werkers herauszurechnen. Nach einer Unterlage, die uns auf Grund genauer Buch führung für den lanuar zur Verfügung gestellt wurde, be trug der Umsatz z. B. 1017 Mk., die Geschäftsunkosten (einschließlich der Zinsen für Betriebskapital für den Monat) 350 Mk., rund 35 % vom Umsatz. Setzt man 10 % Rein gewinn vom Umsatz ein, so erhält man nach der in Nr. 2, S. 23 d. Tahrg., gegebenen Formel für den Gewinnaufschlag auf den Einkaufspreis 18,18 °/ 0 , für den Unkostensatz auf den Einkaufspreis 63,64%.' Es ist also, um einen Rein gewinn von nur 10 °/ 0 vom Umsatz zu erzielen und bei einem Unkostensatz von 35 °/ 0 des Umsatzes (der heute eher zu niedrig als zu hoch gegriffen sein dürfte), ein Auf schlag von 81,82 °/ 0 auf den Einkaufspreis notwendig. Jeder einzelne Kollege weiß ja, mit welchen Aufschlägen er auf den Einkaufspreis rechnet, und kann sich demnach ein sehr gutes Bild machen, wie gering sein Gewinn, am Umsatz gemessen, in Wirklichkeit ist. Wir haben schon verschiedene Male ausgeführt, daß tatsächlich die einzelnen Kollegen über diese außerordentlich wichtige Frage noch sehr im unklaren sind, daß sie sich selbst einer Täuschung hingeben, wenn sie meinen, einen viel größeren Reingewinn zu haben. Wir können uns die Schätzung des Landesfinanzamtes Hannover auch nur so einigermaßen erklären, daß diese Schätzung auf Angaben beruht, die teilweise von Kollegen selbst gemacht worden sind, die Aufschlag und Reingewinn verwechseln oder nicht zu unterscheiden wissen. Wie verderblich derartige Aus künfte sind und wie sie die Arbeiten der Organisation bei den Verhandlungen erschweren, zeigt das heutige Beispiel. Inzwischen hat die erwähnte, eilig zusammenberufene Sitzung stattgefunden. Vom Zentralverband waren das Vorstandsmitglied Herr A. Bätge (Berlin) und der Ver bandsdirektor Herr W. König (Halle) anwesend. Mit einem Vertreter des Finanzministeriums und mit einem Vertreter des Reichswirtschaftsministeriums wurde die ganze Frage nochmals durchgesprochen. Es waren fast sämtliche Hand werkszweige vertreten. Man war einstimmig der Ansicht, sich unter keinen Umständen auf die Festsetzung von Rein-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder