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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (28. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Henry Ford und wir
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- ArtikelDie Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Handwerks 135
- ArtikelHenry Ford und wir 136
- ArtikelNeuheiten aus amerikanischen Patentberichten 138
- ArtikelDie Rundfunkuhr 139
- ArtikelWerkstattrezepte 139
- ArtikelSteuerfragen 140
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 142
- ArtikelDie neue Arbeitszeit 144
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 144
- ArtikelVerschiedenes 144
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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136 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 12 Verdienstsätzen einzulassen, sondern, falls das Reichsfinanz- ministerium auf solchen bestehen sollte, jede Mitwirkung dabei abzulehnen, die Verhandlungen abzubrechen und es dem Finanzministerium allein zu überlassen, seine Maß nahmen zu treffen. Die Versammelten waren sich darüber einig, daß die Festsetzung von Mindestverdienstsätzen zu Konsequenzen für die einzelnen Gewerbe führen würde, welche man nicht verantworten könne, ganz besonders um deswillen nicht, weil keine Behörde, selbst das Reichsfinanz ministerium als Herrin der Reichsbauverwaltung nicht, diese Reinverdienstsätze dem Handwerk bei Ausführung von Arbeiten zuzubilligen geneigt sein würde.. In der Nachmittagssitzung im Reichsfinanzministerium zeigte sich als erste Wirkung der Vormittagssitzung bereits, daß der Verhandlungsleiter, Herr Staatssekretär Zapf, die Forderung der Festsetzung von Reinverdienstsätzen sofort fallen ließ und wieder zu dem System der Festsetzung prozentualer Sätze vom Umsatz zurückkehrte. Heftig ge stritten wurde dann zwischen den Parteien um die Absicht der Reichsfinanzbehörde, unter allen Umständen den Satz von 2 °/ 0 Vorauszahlung zu überschreiten. Wiederholt war die Situation derart gespannt, daß man einen Abbruch der Verhandlungen befürchten mußte. Ebenso wie andere Be rufsstände, z. B. Apotheker und Gastwirte, prozentuale Sätze von den Gesamteinnahmen abzuführen hätten, also der Roh umsatz zur Grundlage dienen soll, sollte dieses System auch beim Handwerk Anwendung finden. Aber das Reichsfinanz ministerium verlangte Sätze, welche weit über 2 °/ 0 des jenigen Betrages hinausgingen, welcher von größeren Ge schäften nach Abzug der Gehälter und Löhne bisher mit 2 °/ 0 Vorauszahlungen zu leisten war. Schließlich beharrte der Staatssekretär und seine Be amten auf einem Durchschnittssatz von 1,5 °/ 0 vom Ge samtumsatz, während die Vertreter des Handwerks erklärten, nicht über 1 % hinausgehen zu können. Nach ziemlich lebhaften Auseinandersetzungen und nachdem von seiten des Handwerks eine Beschwerde an den kommenden.Reichstag in Aussicht gestellt war, gelang es schließlich, sich auf einen Durchschnittssatz von 1,2 °/ 0 vom Gesamt umsatz zu einigen. Dabei haben sich die Vertreter des Handwerks ausdrücklich Vorbehalten, daß Betrieben, welche durch Vorlage ihrer Bücher nachweisen können, daß sie von den Durchschnittssätzen, welche nachfolgend noch im einzelnen aufgeführt werden, zu hart betroffen werden, an Hand ihrer Unterlagen entsprechende Ermäßigung zuteil werden soll. Ausdrücklich bemerkt sei hierbei indessen, daß kleine Unterschiede keinen Anspruch auf besondere Verhandlungen gewähren sollen. Der allgemeine Durchschnittssatz von 1,2 ^ gilt für alle Gewerbe, welche in nachfolgendem nicht besonders aufgeführt sind: Reine Bratbäckereien ohne Laden haben 0,6 °/ 0 vom Umsatz zu entrichten. o,8 °/ 0 gelten für folgende Gewerbe: Gemischbäckereien, Fleischer, Maurer und Zimmerer, Schirmmacher, Seiler. 2 °/ 0 vom Umsatz sollen folgende Gewerbe bezahlen: Banda gisten, Büchsenmacher, Damenschneider(innen), Dekorateure, Dentisten, Friseure, Gärtner, Juweliere, Gold- und Silber schmiede, Konditoren, Kürschner, Messerschmiede und Schleifer, Modistinnen, Optiker, Posamentierer und Sticker, Putzmacherinnen, Schiffbauer, Herrenschneider, Schornstein feger, Tapezierer, Vernickler, Wäscherei und Plätterei. Für das Uhrmachergewerbe ist demnach ein Vorauszahlungssatz von 1,2 °/ 0 vom Umsatz festgesetzt worden. Dieses Ergebnis ist sehr zu begrüßen, allein schon aus dem Grunde, weil das Uhrmachergewerbe, soweit es den Handel betreibt, einer 1,2 prozentigen Vorauszahlung vom Umsatz unterliegt. Dadurch ist eine sehr wesentliche Ver einfachung eingetreten, weil in Zukunft die Trennung von Reparatureinnahmen und Handelseinnahmen nicht mehr er forderlich ist. Allgemein sei zu den Verhandlungen noch bemerkt, daß die unterschiedliche Behandlung gegenüber dem Einzel handel von seiten des Finanzministeriums damit begründet wird, daß der Einzelhandel nur Handel betreibe, während da§ Handwerk produktiv arbeite und wegen dieser produk tiven Leistung mindestens gleich hohe Ansprüche an das Steuervermögen gestellt werden müßten, wie an Arbeiter und Angestellte. Bezüglich der Einbeziehung der Löhne und Gehälter in den Gesamtumsatz wirkte erschwerend, daß in den meisten Preisrichtlinien der Gewerbe ganz er hebliche Zuschläge als Geschäftsunkosten angesetzt sind. Außerordentlich schädigend haben ferner Preislisten und Buchauszüge einzelner Gewerbe gewirkt, in denen, wie z. B. beim Schlossergewerbe, Reinverdienstsätze von 30 bis 35 °/ 0 aufgeführt waren. Es bleibt aber zu beachten, daß es sich immer noch um die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer handelt, und daß die endgültige Festsetzung für jeden Betrieb erst im Frühjahr 1925 erfolgt. Die geleisteten Voraus zahlungen finden auch erst zu diesem Termin ihre Abrech nung. Von den bisher gezahlten Beträgen wird vorläufig weder etwas zurückerstattet, noch werden Forderungen auf Nachzahlungen gestellt. Die Gesamtabrechnung findet also erst nach Ablauf des Steuerjahres 1924 statt. Henry Ford und wir Die Geschäftsgrundsätze des amerikanischen Automobilkönigs und das Uhrengewerbe A* S. Henry Ford, der amerikanische „Automobil könig“, wird unseren Lesern wenigstens dem Namen nach bekannt sein, gehört er doch nicht nur in Amerika, sondern fast ebenso in Europa zu den meist umstrittenen Persön lichkeiten. Er hat sich in wenigen Jahren vom kleinen Erfinder und Automobilfabrikanten zu einem der mächtigsten Männer der Vereinigten Staaten aufgeschwungen. Dabei sind die Wege, auf denen er sein Ziel erreichte, so neu und eigenartig, daß niemand glauben wollte, daß er dieses Ziel erreichen bzw. daß sein Unternehmen Bestand haben werde. A So oft Ford mit einer neuen Geschäftsankündigung, die-,auch in Zeiten allgemeiner Preissteigerung regelmäßig in einer Preisherabsetzung seiner Waren bestand, an die Oeffenthehkeit trat, hieß es in Wall Street und in der von dort abhängigen Presse: „Nun muß der Zusammenbruch der Ford-Gesellschaft erfolgen.“ Und dennoch ist es ihm durch sein Prinzip der Dienst leistung, d. h. der Lieferung bestmöglicher Produkte zu niedrigsten Preisen bei gleichzeitiger Zahlung von Rekord löhnen, durch seinen Grundsatz, sich mit kleinstem Gewinn zu begnügen, die Fabrik nicht in erster Linie als Geldheck maschine, sondern als ein Institut, das eigentlich der All gemeinheit gehört, aufzufassen und sich selbst nur als Ver walter anvertrauten Gutes, in zehn Jahren gelungen, die jähr liche Produktion von Ford-Automobilen von 18664 Wagen im Jahre 1909 1910 auf 1 250000 Wagen im Jahre 1920—1921 zu steigern und gleichzeitig den Verkaufspreis von 950 $ ai *f 355 $ zu senken. Die bis dahin im Geschäftsleben nie gekannte Verbilligung seiner Waren, die ständige Erhöhung
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