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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (28. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Werkstattrezepte
- Autor
- Hüttig, Alb.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- ArtikelDie Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Handwerks 135
- ArtikelHenry Ford und wir 136
- ArtikelNeuheiten aus amerikanischen Patentberichten 138
- ArtikelDie Rundfunkuhr 139
- ArtikelWerkstattrezepte 139
- ArtikelSteuerfragen 140
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 142
- ArtikelDie neue Arbeitszeit 144
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 144
- ArtikelVerschiedenes 144
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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140 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 12 papier filtriert, wenn sie nicht ganz rein sein sollte. Sie ist jetzt ziemlich farblos, es muß ihr also Farbe zngesetzt werden. Der Lack, mit dem die billigeren Wecker lackiert sind, ist nur mit dem gewöhnlichen Drachenblut gefärbt, hat aber auch kein schönes Ansehen. Ich habe nach mancherlei Versuchen herausgefunden, daß mit einem Schächtelchen besten Safrans, in kleinen Gläschen mit Spiritus gelöst und davon an die Schellacklösung gegeben, eine schöne Gold- fatbe erzielt wird. Ein sehr winziges Kristallchen von Anilingrün erhöht mitunter die Goldfarbe, aber vorsichtig! Wird der Schellacklösung Anilinblau zugesetzt, so erhält man den Zeigerlack. Mit Anilinfarbe kann man schließlich Lack in jeder gewünschten Farbe hersteilen. Schwarzen Lack erhält man, indem man über einem Stearinlicht ein Blech berußt und den Ruß in den Lack mischt. Der Lack wäre nun da, jetzt wollen wir zu dessen Anwendung kommen. Dazu bedürfen wir eines Lackpinsels, 2 1 / 2 cm breit, in jeder Furniturenhandlung erhältlich, für Pendellinsen, Gewichte und kleinere Gegenstände. Für größere Gegenstände und hauptsächlich Flächen, wie Großuhiplatinen, bedarf es einer Vorrichtung, die wir uns rasch selbst hersteilen. An einem Streifen eines 1 cm starken Kistendeckels in der Länge einer Taschenuhrbürste, etwas breiter als die zu lackierende Fläche, schneiden wir an einem Ende einen handlichen Griff zurecht. Ueber das andere, gerade und rechtwinklig geschnittene Ende ziehen wir über die ganze Breite einen schmalen Streifen dicken Barchent oder sonstigen dicken, rauhen Stoff, so daß außer der Schnittfläche auf jede Längsseite je einige Zentimeter Stoff kommt. Die Vorrichtung muß an Breite die zu lackierende Fläche etwas überragen, da nur ein Zug über die ganze Breite der Platte hinweg auf einmal erfolgen darf. Beim Lackieren wird diese Pinselimitation, nachdem der Stoff mittels eines gewöhnlichen Pinsels mit Lack getränkt ist, schräg zur Arbeit an einem Ende der Platte aufgelegt und gleichmäßig über die Platte gezogen. Es wirkt somit nur die Ecke, der Uebergang zur Schnittfläche. Mit dem Pinsel würde eine solche Ecke streifig. Vor dem Lackieren müssen die Gegenstände erst von den Resten des fiüheren Lacküberzuges gereinigt, d. h. mit Spiritus so lange abgerieben und gewaschen werden, bis jeder Rest entfernt ist. Haben sich Fliegen und Spinnen darauf verewigt, so müssen die Gegenstände mit Schmirgelpapier behandelt werden. Zu diesem Schliff, auch während des Auftragens des Lackes, müssen die er wähnten Gegenstände rotieren, sich langsam drehen Da jetzt wohl in jeder Werkstatt ein Drehstuhl mit Spinde'stock existiert, läßt sich das gut ausführen, sofern ein Spindeleinsatz für Holzfutter mit konischer Holzschraube vorhanden ist. Nach Abnahme des Deckels lassen sich die Gewichte ganz gut drehbar darin lagern. Für die Pendelscheibe muß am zweck mäßigsten ein zweiteiliges Holzfuttei an gefertigt werden, wie es die nebenstehende Abbildung zeigt. Voraussetzung dafür ist aber, daß sich die Stange aus dem Spindel stock nehmen läßt. Das Futter besteht aus zwei Teilen. a, auf den Einsatz mit konischer Holz schraube aufzuschrauben, hat nach vorn einen Zapfen mit Gewinde. In b ist ein zu ersterem passendes Gewinde eingedreht, so daß sich beide Teile zu einem Ganzen ver binden lassen. In beide Teile ist seitlich je ein Loch eingebohrt, um Drahtstifte einzustecken zum bequemen Zusammen- und Aus einanderschrauben. Die Vorderseite von a ist konkav ausgedreht. In der Mitte ist ein Loch, um durch dieses hindurch mit einer passenden Schraube die Pendelscheibe von der Rückseite festzuschrauben. Während man die Pendelscheibe langsam rotieren läßt, hält man Schmirgelpapier an. Somit werden die Schleiflinien zentrisch. Etwaige Staubpartikelchen werden abgestäubt und, nachdem von dem Lack eine Wenigkeit in ein flaches Schälchen mit möglichst scharfem Rand gegossen und der Pinsel bereitgelegt ist, durch An halten der Spiritnslampe die sich drehende Scheibe erwärmt. Dann wird rasch der Pinsel gut eingetaucht, am scharfen Rand der Schale gut ab- und gleichgestrichen. Während des Rotierens der Scheibe wird mit dem äußersten Ende des Pinsels in der Mitte eingesetzt und dieser langsam und gleichmäßig nach dem Rande zu gezogen. Nun läßt man trocknen, was rasch geschieht, und sieht nach, ob der Lack hübsch gleichmäßig, ohne Streifen, verteilt ist. Ist die Arbeit zufriedenstellend, so wird nochmals ganz leicht erwärmt und trocknen gelassen. Ist hingegen der Ueberzug streifig und fleckig, so muß mit Spiritus abgewaschen und nochmals wie beschrieben verfahren werden. Das Hauptaugenmerk ist darauf zu richten, daß das äußerste Ende des Pinsels genau in der Mitte eingesetzt wird und derselbe dann gleichmäßig nach dem Rand zu gezogen wird. Bei den Gewichten, auch im Drehstuhl rotierend, fängt man an einem Ende an und rückt mit dem Pinsel langsam zum anderen. SelbstredAd kann man auch den Teilen zu größerer Dauer haftigkeit zwei Lackanstiiche geben. Der Pinsel wird nach Gebrauch mit Spiritus ganz rein aus gewaschen, in die Form einer Messerschneide gedrückt und stehend aufbewahrt. Alb. Hüttig, Camburg a S. Steuerfragen Zur Vermögenssteuererklärung Dr. H. Das für die letzte Veranlagung mit dem Stichtage vom 31. 12. 1922 maßgebende Vermögenssteuergesetz hat zwar in wesentlichen Punkten, namentlich hinsichtlich der Bewertung, Aende- rungen und E'gänzungen durch die beiden letzten Steuernotver ordnungen erfahren, das Gesetz als solches ist indessen nicht grund sätzlich aufgehoben worden. Während nach dem alten Gesetz der Vermögenswert vom 31. 12. 1922 für einen Veranlagungszeitraum von drei Jahren festgestellt wurde, gilt die neue Veranlagung nur für das Kalendeijahr 1924. Nach dem Gesetz in der alten Form war ein Betrag von 5000 GoldmaTk für alle Steuerpflichtigen frei, wogegen jetzt, sobald das Vermögen die Freigrenze von 5000 Gold mark übersteigt, das gesamte Vermögen der Steuer unterworfen ist. Ferner ist, was nebenbei erwähnt sein mag, das früher geltende Kinderprivileg in Wegfall gekommen. Der Stichtag für die neue Vermögensfeststellung ist ohne Aus nähme der Stand vo n 31. 12. 1923, auch für solche Betriebe, deren Jahresabschluß auf einen anderen Tag fällt; diese Betritbe konnten früher die Werte des zugrunde gelegten Abschlußtages, der jetzt keinen Einfluß mehr bei der Steuerbewertung hat, ansetzen. Da nach dem Handelsgesetzbuche bei der Aufstellung der Bilanz und des Inventars sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Werte einzusetzen sind, den sie im Zeitputkt der Aufstellung hatten, wobei zweifelhafte Forderungen nach ihrem wahrscheinlichen Weite zu beurteilen sind, so wird die Handelsbilanz mit der Ver mögenssteuerbilanz diesmal schwerlich in Uebereinstimmung zu bringen sein. Denn für die Vermögenssteuererklärung kommen Forderungen und Schulden, die nicht bereits durch Gericht oder Vereinbarung^ anderweit festgesetzt sind, nur mit ihrem Papiermark nennbetrage in Ansatz, so daß sie praktisch überhaupt wegen ihres geringen Goldmarkbetrages unberücksichtigt bleiben, was für den Gläubiger einen steuerlichen Vorteil, für den Schuldner, der durch die Herunterschraubung seiner Schulden reichlich allerdings ent schädigt ist, hier einen Nachteil darstellt. Die Handelsbilanz will aber die wirkliche Vermögenslage wiedergeben und deshalb Schulden und Forderungen so bewerten, wie sie sich nach den Bestimmungen der dritten Steuernotverordnung als wahrscheinlicher Wert ergeben, und der ist eben infolge der Aufwertung höher als der Papiermark nennbetrag. In einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 18. März, betreffend Vermögenssteuer, wird nun zu der Bilanzfrage Stellung genommen. Danach sollen Gesuche um Verlängerung der Erklärungs frist nicht damit begründet werden können, daß die Aufstellung der sogenannten handelsrechtlichen Goldbilanz, die nach der Verordnung der Reichsregierung vom 28.12.1923 aufzustellen ist, bis zum 15. April d. J. nicht möglich sei, ebenso wie die Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für die Vermögenssteuerbilanzen schon bisher unerheblich waren, sei auch jetzt die Bewertung für die Aufstellung der ersten handelsrechtlichen Goldbilanz auf die Aufstellung der Vermögenssteuerbilanz ohne Einfluß. Wer z. B. in der Einkommen- steuereröffnungsb'ilanz seinen Aktienbesitz mit dem vollen Kurs wert eingesetzt hat, braucht nicht zu befürchten, daß die Wertpapiere daraufhin auch bei der Vermögenssteuer mit dem vollen Steuerkurs wert oder Verkaufswert bewertet werden. Bekanntlich ist der Steuer kurswert für inländische Erwerbsgesellschaften die Hälfte des Ver kaufswertes, dies zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, weil das einer Etwerbsgesellschaft gehörende Vermögen einmal unmittelbar bei der Gesellschaft selbst, ferner mittelbar bei dem Eigentümer der Anteile an der Gesellschaft versteuert wird. Beim Betriebsvermögen ist für die Bewertung der Vorräte an Rohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten, sowie Waren der Preis maßgebend, der zur Anschaffung oder Herstellung des Gegenstandes am 31. 12. 1923 oder am 1. April 1924 (wenn dieser Preis gering« ist) aufzuweuden gewesen wäre; ein zwischen diesen Terminen liegender Zeitpunkt darf nicht gewählt werden. Dabei wird darauf hingewiesen, daß die Preise zugrunde zu legen sind, die man nach der Art seines Betriebes aufzuwenden hätte. Dies mit Rücksicht darauf, daß die Preise für den Hersteller, Großhändler, Zwischen händler und Kleinhändler in den meisten Fällen verschieden hoch sind. Da, wie überall, auch im Uhren - und Schmuckwarengewerbe, im neuen Jahre Preisherabsetzungen erfolgt sind, so wird der Preis vom 1. April d. J. der vorteilhaftere für die Bewertung der Lagervorräte sein. Anlagekapital —es wird bekanntlich beim Betriebsvermögen zwischen Betriebs., und Anlagekapital unterschieden — ist mit 100%
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