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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (28. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- ArtikelDie Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Handwerks 135
- ArtikelHenry Ford und wir 136
- ArtikelNeuheiten aus amerikanischen Patentberichten 138
- ArtikelDie Rundfunkuhr 139
- ArtikelWerkstattrezepte 139
- ArtikelSteuerfragen 140
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 142
- ArtikelDie neue Arbeitszeit 144
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 144
- ArtikelVerschiedenes 144
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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142 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 12 Steuerzinsen Mitwirkung vom i. April 1924 tritt die im „Reichsgesetzblatt“ Nr. 19, S. 107 veröffentlichte neue Steuerzinsverordnung vom 6. März 1924 in Kraft. Nach §1 dieser Verordnung betragen die Verzugs zinsen bei nicht rechtzeitiger Zahlung 18 0/0 jährlich. Für die Zeit vom 1. April 1924 findet diese Bestimmung auch auf solche Beträge Anwendung, die vor dem 1. April 1924 fällig geworden sind. Ist bei Zöllen und Verbrauchssteuern Zahlungsaufschub gemäß § 105, Abs. 1 der Reichsabgabenordnung gewährt worden, so beträgt der Zinsfuß 12 o/ 0 jährlich. Bei Stundungen, die auf Grund des §105. Abs.2 der Reichs abgabenordnung gewährt werden, bestimmt das Finanzamt die Höhe des Zinsfußes. Dieser beträgt mindestens 5 % un ^ höchstens 12 % jährlich, und zwar richtet sich die Höhe des Zinsfußes in diesem Rahmen nach der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und den be sonderen Umständen des einzelnen Falles. Die Ermächtigung des Finanzamts, in besonderen Fällen zinslose Stundung zu gewähren, bleibt unberührt. Soweit bei Stundungen der jährliche Zinsfuß unter 12 °/o gehalten wird, kann sich das Finanzamt Heranfsetzung bis auf diesen Höchstsatz Vorbehalten. * Ausfuhrlieferung: und Umsatzsteuer. Dr. H. Der hierüber in Nr. 8 der UHRMACH ER KUNST gebrachte Artikel hat dem Reicbsminister der Finanzen in dankens werter Weise zu einer Ergänzung bzw. Berichtigung desselben Ver anlassung gegeben. Der Verfasser vertrat im Schlußsatz den Stand punkt, daß für Umsätze in das Ausland, wenn die Lieferung vor dem 1. Januar 1924, die Bezahlung dafür aber erst nach diesem Termin erfolgt sei, mit wenigen Ausnahmen Steuerfreiheit einzutreten habe. Wie aus dem im Wortlaut wiedergegebenen nachstehenden Schreiben des Ministers hervorgeht, tritt in solchem Falle die Be freiung noch nicht ein, vielmehr ist die Voraussetzung, daß nicht nur Lieferung, sondern auch Bezahlung in das neue Jahr fallen. Der Reichsminister Berlin, 18. März 1924. der Finanzen HI U 934 In Nr. 8 des 49. Jahrganges der UHRMACHERKUNST, S. 6* vom 29. Februar 19*4, ist in dem Aufsatz „Steuerfragen“ (Ausfuhr lieferung und Umsatzsteuer) im letzten Absatz ausgeführt: „Fällt die Lieferung in das Jahr 1923, erfolgt dagegen die Bezahlung nach dem 31. Dezember 1923, eo tritt — mit wenigen Ausnahmen — für diesen Umsatz Steuerfreiheit ein.“ Diese Ausführung entspricht nicht der Rechtslage. In der Uebergangszeit ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden: 1. Lieferung und Vereinnahmung sind vor dem 1. Januar 1924 bewirkt worden. 2. Die Lieferung ist vor dem 1. Januar 1924, die Vereinnahmung nach dem 1. Januar 1924 bewirkt worden. 3. Die Zahlung ist vor dem 1. Januar 1924, die Lieferung nach dem 1. Januar 1924 bewirkt worden. 4. Lieferung und Vereinnahmung erfolgen nach dem 31. De zember 1923. In den Fällen 1 bis 3 finden die Vorschriften des § 2, Nr. ic, UStG, in der Fassung des Gesetzes vom 8. April 1922 (RGBl. 1, S. 373). Anwendung. Soweit es sich nicht um Lieferungen von Ausfuhr bändlern handelt, ist Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich gegeben. Im Falle 4 gelten die Vorschriften des § 3, Nr. 1 c, in der Fassung der zweiten Steuernotverordnung. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht in diesem Falle nicht Berichtigung stelle ich ergebenst anheim. I.A.: gez. Grabower. Nordwestdeuistber Uhrmadierverband, Sitz Bremen. Vom 26. bis 28. April findet in Bremen in dem herrlich gelegenen Farkhaus (Bürgerpark) unsere diesjährige Tagung statt. Eine große Ausstellung |ist damit verbunden. Im ganzen stehen 600 qm Raum zur Verfügnng. Die Oberleitung liegt, wie in den Vorjahren, in den bewährten Händen des Herrn Th. Kleinert. Der umfangreiche Führer, gleichzeitig Ausweis für die Herren Kollegen und Aussteller, ist in Vorbereitung. Anmeldungen für die Plätze wie für die Reklame im Führer können schon jetzt Herrn Theodor Kleinert, Bremen, Faulenstraße 36, zugeleitet werden. Da die Zeit drängt, bitten wir die Herren Aussteller, sich sofort mit Herrn Theodor Kleinert in Verbindung zu setzen. Auch für Geselligkeit wird durch einen tüchtigen Festausschuß bestens gesorgt. Die Beratungen werden so günstig gelegt, daß den Herren Kollegen reichlich Zeit für den Einkauf wie für das Vergnügen zur Verfügung steht. Wir bitten die Herren Kollegen, sich jetzt schon die drei Tage, den 26., 27. und 28. April, freizuhalten. Freiquartiere stehen noch zur Verfügung. Der Ausschuß: Th. Kleinert, Schuchmann, Stührenberg, Alb. Wurmehl, W. Bierhenke, Martin Rothkircb, Ernst Möller, Fr. Bochmann. Altenburg 1. Thür. (Freie Innung.) Die nächste Quartals- versammlung findet am Dienstag, dem 8 April, nachmittags 3 Uhr, im „Haus der Landwirte" in Altenburg statt. Fernbleiben ohne Entschuldigung wird bestraft. Stolze, Schriftführer. Berlin. (Ortsgruppe Osten.) Die nächste Sitzung der Orts gruppe Osten findet am Montag, dem 31. März, bei Spitzig Nachf., Frankfurter Allee 88, Ecke Kronprinzenstraße, statt. Dinse. Olaudxau - Sfollberg. (Zwangsinnung.) Unsere Quartals- versammlung findet am Dienstag, dem 1. April, nachmittags 2 Uhr, in Glauchau im Christlichen Vereinshaus statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Eingänge, 2. Steuerfragen (Vermögenssteuer), 3. Bericht über Bezirksausschuß-Sitzung in Glauchau, 4. Allgemeines. Unentschul- digtes Fehlen ist strafpflichtig. M. Götze, Obermeister. Karl Herrmann, Schriftführer. Gera. Zwangsinnung.) Die ordentliche Vierteljahresver sammlung findet nicht am 6. April in Weida statt, sondern wird am 7. April in Gera in der Heinrichs-Brücke abgehalten. Anfang pünkt lich 2 Uhr. Die Versammlung wird deshalb verlegt, da Sonntags viel Züge ausgefallen sind, und der Besuch ein schwacher wäre. Dafür wird es aber jeden zur Pflicht gemacht, am Montag, dem 7. in Gera zu erscheinen. ’ H. Erdenberger, Oberm. Konrad Müller, Schriftf. Halle a. S. (Uhrmacher-Stammtisch.) Die nächste Zu sammenkunft am Mittwoch, dem 2. April, findet in Mars la Tour, Gr. Ulncbstrafle, statt. Alle Kollegen sind herzlich daza eingeladen. Paderborn. (Zwangsinnung.) Die zweite Quartals Versamm lung findet am 7. April, vormittags 9% Uhr, im Domhotel statt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle Lehrlinge umgehend an gemeldet werden müssen. Die Kontrakte sind einzusenden. Ferner muß von den betreffenden Meistern der Nachweis erbracht werden, daß sie zum Ausbilden von Lehrlingen berechtigt sind. Formulare zu den Lehrverträgen sind beim Obermeister zu haben. Jos. Fuchs. Pirna. (Zwangsinnung.) Die nächste ordentliche Viertel jahrsversammlung findet am 8. April, nachmittags 2 Uhr, in Pirna, Fremdenhof Weißer Schwan, statt. Alle Kollegen werden gebeten, pünktlich zu erscheinen. Anträge zur Versammlung sind an Ober meister Kollegen Fr. Schmidt zu richten. I.A.: Rieh. Fischer. Rostock. (Zwangsinnung.) Die Pflichtversammlung am 2. April fällt aus und findet dafür am 3*. April, nachmittags 4 Uhr, statt. Anträge hierzu können bis zum 10. April beim Obermeister eingereicht werden. I. A.: Fr. Mareks. Sdiweldnitz. (Innung Schweidnitz -Striegau.) Die nächste Quartalsversammlung findet am 7. April in Königszelt im Bahnhofs hotel statt. Sfeltln. (Zwangsinnung.) Die Innung ist auf den Kreis Randow und die Stadt Stepnitz ausgedehnt worden, so daß sämt liche in vorbenannten Bezirken wohnenden selbstständigen Uhrmcher zur Uhrmacher-Zwangsinnung Stettin gehören. Am Dienstag, dem 1. April, abends 7 Uhr, findet in der Gastwirtschaft Zum alten Fritz in Stettin, Blisabethstr. 62 — 63, die II. Vierteljahresversammlung statt. Tagesordnung: 1. Einführung der auswärtigen Kollegen. 2. Beschlußfassung über eine eventuelle Beteiligung am Kreisturn fest in Stettin am 27. bis 30. Juni. 3 Bekanntgabe der Berichte de* Mittelstandskartelles und ihre Stellungnahme zu den Stettiner Stadt verordnetenwahlen. 4. Festsetzung der Beiträge für das 2. Viertel jahr. 5. Anträge und Geschäftliches. Um den auswärtigen Kollegen ein Zusammensein mit uns zu ermöglichen, bitten wir, pünktlich um 7 Uhr anzutreten. Nichterscheinen zieht eine von der Behörde anf Goldmark genehmigte Ordnungsstrafe nach sich. Erich Weihe, II. Schriftführer. Zittau - Löbail. (Zwangsinnung.) Einladung zur Haupt versammlung am Sönntag, dem 6. April, vormittags 11 Uhr, im Hotel zum Engel in Zittau. Tagesordnung wird in der Versammlung be kanntgegeben. Kollege Gietzelt (Ebersbach) hält einen Vortrag über praktische Arbeiten, sowie über Reparatur - und Verkaufspreise. Aus stellung der Lehrlingsarbeiten. Nichterscheinen wird mit 10 Mk., im Wiederholungsfälle mit 15 Mk., Zuspäterscheinen wird mit I Mk. bestraft. Die Kollegen werden gebeten, ihre lieben Frauen mitzu bringen, da nach der Versammlung ein gemütliches Beisammensein stattfinden soll. Die Firmen: Merkel Nachf., Ring- und Goldwaren fabrik (Löbau), P. Hartmann, Goldwarenfabrik (Görlitz), W. Fehst, Groß- und Taschenuhrgroßhandlung (Görlitz), Oswald Schneider, Optische Industrie-Anstalt (Neugersdorf) werden zu dieser Versamm lung ausstellen. Rieh. Lorenz, Obermeister. Ubrrnadierverband Norden. Erweiterte Vorstands sitzung vom 24. Februar. Anwesend 21 Vertreter. Erfreulicherweise wohnte Herr Verbandsdirektor König, der gerade in Hamburg weilte, dieser Sitzung bei. Nach kurzer Begrüßung der Anwesenden erhält
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