Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (11. April 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- ArtikelZu den neuen Preisen für Großuhren 155
- ArtikelMeine Reise nach Amerika 156
- ArtikelNeuheiten aus amerikanischen Patentberichten 158
- ArtikelUmarbeitung eines G.-B.-Werkes zu einer elektrischen Hauptuhr 159
- ArtikelSteuerfragen 160
- ArtikelSchaufenster und Reklame 161
- ArtikelDer Reichsverband des deutschen Handwerks zu den kommenden Wahlen 163
- ArtikelHypothekenbewertung 163
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 164
- ArtikelVerschiedenes 166
- ArtikelVom Büchertisch 168
- ArtikelSteuerbriefkasten 168
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 168
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 169
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
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- Die Uhrmacherkunst
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rv ii i ■ i Lim 11 11 ■■ m 166 DIE UHRMACHERKUNST Nr. U Freese und Nobis wurden wiedergewählt. Die Ent8 ® h ?^* n "* bzw. Gebühren bei Lehrlingsprüfungen wurden erneut festgesetzt. Gemäß eines Rundschreibens der Handwerkskammer wurde die Lebr- lingsentscbä ligung (sogenannte Kostgeldbnbilfe) b.kanntvegtben und hiernach eine Reihe Rundschreiben.des Z^ralverbandes e n- gehend beraten und besprochen. Die Ordnungsstrafen wurden einer Revision unterworfen und n«;u festgesetzt. Für Fehlen ip^n Statut-, gemäßen ordentlichen Versammlungen wurden sMk., für Fehltn in den außerordentl chen Versammlungen 3 Mk. a's Strafe festgesetzt. Für die im Juli in Syke stattfindende Han werk ausstellung und Ge werbeschau war reges Interesse. Für die damit verbundene Lehrlings- arbeitenausstellungund Prämin rung der Arbeiten stiftetedie Innungden Bet ag von *0 Mk., außerdem wurde die Gestellung eines Festwagens für den bei der Gewerbeschau zu veranstaltenden Festzug beschossen. Im Punkt Wirtschaf liches wurde der P eis für die R- paratur eines Regulateurs mit Schlagwerk um 25 »/ 0 erhöht, die anderen Preise so belassen. Die Beiträge sind die gleichen geblieben wie im Vierteljihr, 5 Mk. j- Vierteliahr, außerdem 1,50 Mk. für den Hand werkerbund. Die nächste Versammlung findet am 25. Mai im Kreise Diepholz statt, in Verbindung mit einem Ausflug mit Damen nach dem Dümmer See. Wilh. Brebbermann. Verband Kürhessen und Waldeck. Durch das Aus scheiden des verstorbenen Vöisiahilsniitgliedes, Herrn Lücker, ward eine Nachwahl erforderlich, nnd so wählte die Versammlung aen Besitzenden, Herrn Kollegen Köhler, zum II. Kassierer, weil ihm die Verwaltung der Sterbekasse übertragen wurde, und als Beisitzer wurde Herr Kollege Hohagen (Kassel) gewählt. Herr Kollege Friese in Schlierbach bat um Wiederaufnahme in den Verband und wurde einstimmig aufgenommen. Einige Koll>-gen, welche mit ihrem Bei trag im Rück»tar d sind, werden durch ihre Obmänner aufgefordert, zn zahlen, widrigenfalls sie von der Mitgliederliste gestrichen werden. Die nächste Versammlung findet in Gießen als Verbandstsg des Unterverbandes Kurhessen, Waldeck, Lahn und Dill am 10. bis 12 Mai statt; es werden alle Kollegen vom Uhrmacherverein Gl ßen und Umgegend herzlich eingeladen. Ferner wurde der Besuch der Reichstagung des Zentralverbandes im August in Hamburg dringend empfo' len. Zum Schluß beschloß die Ve Sammlung, daß der Zentral- veiband auf den Wirischafis- und Grossistenverband hinwiiken soll, daß diese ihre Mitglieder nochmals auf (ordern sollen, nicht offene Preislisten mit Zahlenangabe, sogenannte Papierko bofferten, zu ver- schicacn. 1- A.: J. Bergwald, Schriftführer. Gehilfenvereine Frankfurter Ubrmacbergehllfen verein von 1888. Die Vers.mmlu gen finden jedeL Mittwoch, abends Punkt 8*/ a Unr, im „Römerhol“, Kaiserslraße 73 statt, wozu wir hier neu eintretende Kollegen herzlich einladen. Alle Anfragen sind stets an den I. Vorsitzenden, Kollegen M. Caase, Elbestraße 30, II, zu lichten. Deutsche Uhrmacherschule zu Glashütte Die Abschlußfeier an der Deutschen Uhrmacherschule, die am 16. April stattfindet, ist verbunden mit einer Ausstellung der im Schuljahre gefertigten Arbeiten und Zeichnungen, sowie mit Unter richtsproben. Die Eröffnung des neuen Schuljahres findet am a. Mai, vor mittags 9 Uhr, statt. Die Schulleitung. Glashütte. Am 38 und 29. März fanden die Gehilfen* Prüfungen vor der nengegründeten Freien Innung statt, an der 15 Ubrinach» r, 2 Gehäusemacher und 25 Mechaniker teilnahmeh, wovon 10 Uhrmacher und 3 Mechaniker Mchüler und 3 Uhrmacher ehemalige Schüler der Deutschen Uhrmacherschule waren. Für Uhrmacher war es die erste Gehilfenprüfung, die in Glashütte statt fand. Die praktischen Arbeiten für die Uhrmacher waren Anfertigung einer Federhauswelle nach angegebenen Maßen mit aufgepaßtem Stellungsfinger, 1 Sekundenradtrieb und 3 kleine Bohrer. Außerdem hatten einige noch freiwillige Arbeiten gemacht, Steinfassungen, Unruhwelle, Aufsetzeu einer Spirale. Die Ergebnisse waren sehr gut bis gut.^ • Einbruch Io das Carbenbäusle am Frelber*see. Herr Kollege ü. von C»iben schreibt un»»: Ais ich von der Auä- schußs tzung des badischen Landesverbandes zuückkehrte, mußte ich zu meinem großen Schi ecken einen schweren Einbruch fe*t- stellen. Trotz 2 1 /» m Schneehöhe, trotz'der Zuchthausvergitterung UmFsehr 'schwerer E»sÄ^taifg«*fbähen dl* Einbrecher die Tür auf- gebrochen qnd haben in meinen Zimmern geradezu vand ltsch ge- haust, TlfrfeV Sch&nk und SchuWteden Auf gemeinst* Weis« z r- trümmert und was ihnen wertvoll dünkie mitgenommen. Meine bereits auf den Sommer eirfgedeckten Lebensmittel, Kaffee, Tee, Zucker, Mehl, Wein und dutzenderlei andere Gebrauchsgegens'tände, sämtliche wollenen B tt-Teppiche nebst Wäsche, Tischdeck, n usw/sind gestohlen. Alle meine Freunde werden ver»tehen, daß ich nnn, wo ich selbst in meinem Häude keine Schlafstätte mehr habe, bis auf weiteres keine Besuche aonehtnen kann. Uebrigens sind die R u- brecher offenbar gestört worden, da zum Teil wertvolle Gegenstände auf dem Boden zerstreut herumlagen, ebenso das Einbrecherwerkzeug zurückg- lassen wurde. — Ein zweiter Einbruch erfolgte in der Nacht zum 27. März. Pflldif des Mieters, dem Vermieter die Glas* Versicherungsprämie zu erstatten. De klage, de Haus- eigentümer verlangt von dem i»ekiagten Mieter Erstattung der von ihm für eine Schaufensterscheibe im Laten des Mieters bezahlte Glas Versicherungsprämie für April bis Sep »einher 19 2 3 Der Mieter verweigerte die Bezahlung dieses Betrages, indem er geltend machte, er sei mit Einverständnis des Hanseigentflmrrs dem Glasschutzverein X bei ge treten, wodutch die Versicherung der Schaufensterscheibe durch den Hauseigentümer überflüssig wurde. Die Vorinstanz hatte die Klage des Hauseigentümers abgewnsen, das Landgericht III Berlin erkannte jedoch auf Beiufui g des Kläge s zu dessen Gunsten. Seit Geltung der gesetzlichen .* ieten — so heißt es in den Gründen — besteht die vertrauliche Verpflichtung der Mieter zur Tragung der Versicherungskosten allerdings nicht mehr, indessen ist der Vermieier zur Instandhaltung verpflichtet und nach §12 des RMGes. berechtigt Erstattung der Versicnerungs- prätnitn zu fordern, ohne daß der Mieter befugt ist, hinsichtlich der Versicherung irgendwelche Bestimmungen zu treften. Es kann dahingestellt bleiben, ob dies m ei> gebchtäukt auch dann gilt wenn ein Mieter vor Inkrafttreten der gesetzlichen Miete einen über diesen Zeitpunkt hinauslaufenden Ve-sicherungsveitrag abgeschlossen hat, durch den rechtlich veifolgbare und übertragbare Entschädigungs ansprüche begründet werden können. In jedem Falle muß der Ver mieter dann freie Hand haben, wenn ein Mieter, statt einen Ver sicherungsvertrag zu schließen, einem Glasschutzverein beigetreten ist und aus diesem Beitritt veTfolgbare und übertragbare Ent schädigungsansprüche nicht erwachsen können. Denn in einem solchen Falle hat der Vermieter keine Sicherheit dafür, daß er bei Beschädigung dtr Scheibe dafür wirklich Ersatz erhält. So liegt der Fall hier. Bei dem in Fiage kommenden Giasi-chutzverein handelt es sich nicht um ein VersicberungsuDternehmen im Sinne des Gesetzes, und infolgedessen können den Mitgliedern keine rechtlich verfolg baren und übertragbaren Entschädigungsat 6prüche im Fal.e der Beschädigung einer Scheibe erwachst n. Daß der Vermieter sich mit dem Beitritt des Mieters zu dem Glasschutz verein einverstanden erklärt hat, besagt mchts zugunsten des Beklagten, denn das Ein verständnis hat der Hauseigentümer zu einer Zeit abgegeben, in welcher der Beklagte noch auf Grund des Mietvertrages selbst dem Vermieter für die Unversehrtheit der Scheibe haftete. Durch den Wegfall der Haftung des Mieters nach Inkrafttreten der gesetzlichen Miete würde die Rechtslage für den Hauseigentümer eine 'andere, denn er hatte nunmehr das größte Interesse daran, einen rechtlich verfolgbaren Ersatzanspruch für den Fall der Beschädigung einer Schaufensterscheibe zu begründen. Wenn der Mieter der Meinung ist, er ha'te noch jetzt auf Grund des Mietvert,ages für die Un- veisehrtheit der Scheibe, so ist das belanglos. Nicht auf die Auf fassung d s Mieters, die dieser jederzeit ändern kann, kommt es an, sondern allein darauf, ob dem Vermieter gegen den Mieter wirklich ein Entschädigungsanspruch im Falle der Beschädigung der Scheibe zusteht. (Landgericht III Berlin, 18. S , 42/23.) rd. Bezahlung von Lehrlingen nach Tarif. In einem vor dem Landgericht Köln zur Entscheidung gelangten Streitfall handelte es sich um die Frage, ob ein unter der Htrrschaft eines Tarifvertrages abgeschlossener Lehrvertrag seinen tarifmäßigen Inhalt dadurch verliert, daß eine der beiden Vertragsparteien aus dem Tarif- veitrage ausscheidet. In dem vorliegenden Falle war der Arbeitgeber aus dem Ver bände ausgetreten, der seinerzeit mit dem Arbcitnebmcrverbandf, dem der Lehring angehörte, den fraglichen Tarif veieinbart bade. Der Arbeitgeber war d<r Meinung, daß er sich nunmehr bei der Bezahlung des Lehrlings auch nicht mehr nach den in dem Tarif für die Vergütung d*-s Lehrlings vorgesehenen Sätzen zu richten habe. Das Landgericht Köln war jedoch der gegenteiligen Anschauung- Der Lebrvertia*, so wird in den Gründen ausgetübrt, ist nur eiue besondere Unterart des Arbeitsv* rtrages. Der beklagte Arb. itg.ber hat eingewandt, der Lehrvertrag sei gar nicht n}it dem Lehrling
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