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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (25. April 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
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- Die Uhrmacherkunst
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194 DIB UHRMACHERKUNST Nr. 16 Vereinigungen sind. Als Arbeitnehmer müssen auch Lehr linge gelten, da der Lehrvertrag neben dem Erziehungs vertrag auch einen Arbeitsvertrag enthält, was sich ins besondere daraus ergibt, daß nach §3b des vorliegenden Lehrvertrages der Lehrling einen wöchentlichen Lohn erhält. (Siehe Reichstarif vertrag im Baugewerbe.) Daraus ergibt sich, daß die Gewerkschaften berechtigt sind, unter staatlichem Schutz für die Lehrlinge einzutreten und für diese, soweit sie ihnen angehören, wirksame tarifliche Vereinbarungen treffen können. Dann aber kann einem Lehrling die Mitgliedschaft zur Gewerk schaft nicht verwehrt werden.“ Daraus also, daß im Reichstarifvertrag für das Baugewerbe die Lehrlingsentschädigungsfrage geregelt worden ist, also die Ge werkschaften der Bauarbeiter in diesem Vertrag als Vertreter der Lehrlinge auftreten, folgert das Gericht nicht mit Unrecht, daß, wenn einmal die Arbeitgeber die Gewerkschaften als rechtmäßige Vertreter der Lehrlinge anerkannt haben, sie nicht im anderen Palle verlangen können, daß die Lehrlinge diesen Gewerkschaften nicht angehören dürfen. Es folgt also notwendig aus der Zu lassung einer tariflichen Regelung der Lehrlingsentschädigungsfrage, daß auch die Frage der Koalitionsfreiheit der Lehrlinge im Sinne der Gewerkschaften entschieden wird. Diese für das gesamte Lehrlingswesen so schädliche Tatsache kann nur geändert werden, wenn die berufs ständischen Organisationen des Handwerks die Lehr lingsentschädigungsfrage selbst energisch in die Hand nehmen und ihrerseits durch eine angemessene Rege lung den Gewerkschaften den Grund zu einer tarif lichen Regelung nehmen. Hat der Mieter eines Geschäftsraumes das Redif, die Bezeidinung seiner Firma an der Haus* fassade anzubringen? Zwischen dem Mieter von Geschäfts räumen in einem Berliner Miethause und dem Eigentümer dieses Hauses war es wegen Anbringung der Firmenschilder an dem Hause zu Streitigkeiten gekommen, in deren Verlauf der Hauseigentümer ein Schild seines Mieters kurzerhand entfernt hatte, worauf der Mieter gegen den Vermieter die Klage wegen Besitzstörung gemäß §§ 861, 86a BGB. erhob. Der Hauseigentümer behauptet, die Klage sei unbegründet, denn ihm könne bezüglich der fraglichen Handlung nimmermehr verbotene Eigenmacht zur Last fallen, da es sich doch um sein eigenes Haus handle. Das Landgericht I Berlin hat der Besitzstörungsklage des Mieters stattgegeben, ohne zu prüfen, ob der beklagte Hauseigentümer mit Recht einwenden darf, seine Maßnahmen stellten sich nicht als ver botene Eigenmacht dar. Nach Berliner Ortsgebrauch steht dem Mieter von Geschäftsräumen das Recht zu, deren Außenseite zur Anbringung von Firmenschildern von der Unterkante der eigenen Fenster bis zur Unterkante der im höheren Stockwerk befindlichen Fenster zu benutzen. Dieser Ortsgebrauch stützt die Klage des Mieters. (Landger. I Berlin, 40. S., 8/23.) rd. Die Nachfrage nach modernen Doubldbrillen, besonders nach solchen mit Zelluloid umlegten Augenrändern, den sogenannten Windsor (Lumex) und Pex, 20/000, 40/000 und auch 60/000 Feingehalt, nimmt erfreulicherweise täglich zu. Diese soliden Modelle haben sich dank ihrer Güte allmählich auch in den mittleren und kleineren Städten viele Freunde erworben, und kein Brillen träger will diese eleganten und dabei äußerst praktischen Augen gläser mehr missen. Eine optische Zeitschrift berichtete kürzlich, daß bedauerlicherweise die optische Industrie nicht in der Lage sei, TT 1 tft UI1 ^ beste Qualitätswaren ab Lager zu liefern. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, hat die Firma Lucke & Maeß in Rathenow wie Bie uns mitteilt — .schon seit Monaten der Lieferung dieser modernen und hochwertigen Qualitätsbrillen ihr besonderes Augen merk zugewandt und entsprechende Vorkehrungen getroffen, daß auch diese Arten — jetzt die gangbarsten Brillen — sofort ab Lager geliefert werden können. . Omega - Werke in Biel haben auch bei der letzt- jährigen Chronometerprüfung wieder sehr gut abgeschnitten, indem sie die Höchstzahl der ersten Preise einheimsten, d. h. 10 von den 26 auf Deckchronometer und 8 für Taschenchronometer, eine Leistung die sich sehen lassen darf. In der Hauptklassifizierung steht die Omega an zweiter Stelle. Aus den offiziellen Publikationen geht überdies hervor, daß der Deckchronometer Nr. 5337892 den Rekord der Regulierung in den verschiedenen Lagen aufgestellt hat, indem die mittlere Abweichung in den fünf Lagen, die maximal i 1 /, Se kunden betragen darf, nur «/ 100 Sekunden ausmachte. Der schöne Erfolg ist um so höher einzuschätzen und ist ein Beweis für die hervorragende Qualität der Omega-Uhr, indem diese Notierungen alle mit dem gewöhnlichen Kaliber Omega 47,7 mm (21"') Bord er zielt wurden. Frankfurt a. M. Am 1. Mai blickt unser Kollege Herr «Sihril. f“ ior f hef der Firma P* Schleslcky, auf eine 50jährige Teilhaberschaft in dem von seinem Vater im Jahre 18.12 « • te °««^ aU8 j 2nrück - . Der Jubilar, welcher in Uhrmacher- f *brende Rolle spielt und vor etwa 5 Jahren zum Bhren- mitglied des ührmachervereins Frankfurt a. M. und Umgebung er nannt wurde, erfreut sich einer hervorragenden Rüstigkeit. Wir wünschen ihm, daß er seine Tätigkeit noch eine lange Reihe von Jahren in der gewohnten Weise ausüben möge. Der Vorstand des Uhrmachervereins Frankfurt a. M. und Umgebung, e. V. Osnabrück. Am 1. Mai kann die Firma Wilh. Schenk (Inh. Rudolf und Heinrich Schenk) ihr 50jähriges Geschäftsjubiläum feiern. — Am gleichen Tage begeht Herr Kollege Ludwig Carl sein 50jähriges Bernfsjubiläum. Segeberg. Herr Kollege Wilh. Voß konnte am 18. April sein ioojä'nriges Geschäftsjubiläum feiern. Gadebusch. Am 19. April verschied nach einem arbeits reichen Leben der Uhrmachermeister Otto Saß (Gadebusch) im 76. Lebensjahre. Bis vor 10 Tagen noch hatte er seinen Platz am Werktisch bei feiner Arbeit ausgefüllt. Von Friedrich dem Großen brachte der „Dresdner Anzeiger“ kürzlich zwei Anekdoten, darunter die folgende: Einst erfuhr der König, daß ein Korporal von seinem Leib regiment, ein junger, schöner und sonst braver Mann, aus Eitelkeit eine Uhrkette trage, und an dieser Kette hänge statt einer Uhr eine Bleikugel. Friedrich wollte sich hiervon überzeugen. „Apropos, Korporal!“, rief er ihm nach einer Felddienstübung zu. „Br muß doch ein braver Kerl sein, daß Er sich von seinem Solde eine Uhr erspart hat?“ Korporal: „Zu Befehl Majestät, immer brav. — Aber die Uhr. ..* König (seine goldene, mit Brillanten besetzte Uhr hervor ziehend): „Meine Uhr zeigt fünf; wieviel die seinige?“ Korporal (mit Zittern seine Bleikugel an der Kette hervor ziehend): „Ew. Majestät! Die meinige zeigt mir weder fünf noch sechs; aber doch zeigt sie mir den Tod, den ich einst für Ew. Majestät sterben werde.“ König (ihn auf die Schulter klopfend): „Damit er täglich die Stunden sehen kann, die er für mich lebt, so nehme Er diese Uhr.“ Und der König überreichte dem glückstrahlenden Soldaten den eigenen kostbaren Zeitmesser. Vorstehende Anekdote berichtet der groß britannische Leibarzt Hofrat von Zimmermann, der dem König persönlich nahestand, als authentisch. Neue Kataloge und Preislisten Pb. Haas & Söhne. Einen reich ausgestatteten neuen Katalog hat die Firma Ph. Haas & Söhne in St. Georgen soeben herausgegeben. Abgebildet und beschrieben sind alle Erzeugnisse der Firma, unter anderem in Abteilung I: Schwarzwälder Wand uhren, Schottenuhren mit Schild und Rahmen (auch die Nachbildung der Uhr von 1640 mit Steingewicht und Waag), Holz- Federzuguhren, Schottenwecker, Kuckuck- und Wachteluhren in allen Größen, Trompeteruhren, Stand - Kuckuckuhren, Hausuhrwerke und Haus uhren. In Abteilung II werden unter anderem gezeigt: Marineuhren, Weckeruhren aller Art, Pendelstanduhren, Schreibtischuhren, Kamin uhren, Kinderzimmer- und Automatenuhren, Drop- und Büfouhren, Küchenuhren, Rahmenuhren, moderne Wanduhren und Regulateure in allen Größen. Der Katalog ist um so wertvoller, als die Firma Ph. Haas & Söhne bekanntlich eine große Anzahl besonderer Spezialitäten herstellt, darunter Sachen, die zwar selten verlangt werden, von denen man aber dem Kunden, der dafür Interesse hat, gern wenigstens eine Abbildung zeigt. Weiter gibt der Katalog auch ein anschauliches Bild von der Leistungsfähigkeit der Firma Haas. Neben den allermodernsten Ausführungen nach Künstlerentwürfen enthält die Zusammenste'lung Muster, die an längst vergangene Zeiten erinnern —, sehr zu un recht, denn oft wird gerade nach diesen Ausführungen gefragt; es ist dann von großem Wert für den Kollegen, die Bezugsquelle zu wissen und die Muster im Bilde vorführen zu können. I?7gTg!<?!g!gTqT?Tgre «rrage-tmii Aulxporrtmstra Fragen ._ 439°- Welcher Kollege kann ein für die Auswanderung eines 26jährigen Uhrmachers geeignetes Land angeben? F. G. in M. Die nächste Hummer erscheint am 2. Hol frhlllUtrYA ! ür Text • * • am 26. April früh 8 Uhr wUHUMlIiy für Anzeigen . am 28. April früh 8 Uhr Verlag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverbandl K v w..i»\ —— Verantwort!. Schriftleiter A. Scholze in Halle (Saale) - Druck von Wüte Im KnTppTUle fsaak?
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