Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (9. Mai 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Prüfungsordnungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- ArtikelHauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen ... 211
- ArtikelFriedrich von Knaus und seine Schreibmaschinen 212
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 214
- Artikelplan der Ausstellung zur Reichstagung in Hamburg 216
- ArtikelSteuerfragen 218
- ArtikelDie neuen Prüfungsordnungen 220
- ArtikelAus der Werkstatt 221
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 222
- ArtikelVerschiedenes 224
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 225
- ArtikelPatentschau 226
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 226
- ArtikelRadio-Literatur 226
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
220 DU UHRMACHERKUNST Nr. 18 Frage kommenden Kollegen, an ihr Finanzamt eine Eingabe etwa folgenden Wortlauts zu richten: An das Finanzamt .... Der Reichsminister der Finanzen hat auf Eingabe des Zentral- III D 1915 verbandes der Deutschen Uhrmacher unterm 16 Apul d. J. ——^ III L2 513 die Antwort erteilt, daß Betriebe, die lediglich Lehrlinge ohne Ent gelt beschäftigen, von der Rentenbankumlage nicht betroffen werden, da nach dem Grundgedanken des Betriebssteuergesetzes unter Ar beitnehmern nur solche zu verstehen sein dürften, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Da ich am 18. Oktober d. J. nur einen Lehrling beschäftigte, der keinerlei Entschädigung — weder Kostgeld, noch Taschengeld oder ähnliche der Einkommensteuer unterliegende Bezüge — erhielt, bitte ich ergebenst, mich von der Rentenbankumlage freizustellen und mir den Betrag der am 1. April bereits auf die Umlage ge zahlten Zinsen von . . . Mk. gefälligst zurückerstatten zu wollen. Steuerbriefkasten Rentenbankumlage Frage: Ich bin zur Rentenbankumlage herangezogen worden, obwohl ich weder Gehilfen noch Lehrling beschäftige, wohl aber ein Hausmädchen habe. Der Steueramtmann behauptet — aller dings nicht mit Unrecht — das Mädchen kehrt doch den Laden und den Arbeitsraum, putzt auch die Schaufensterscheiben. Er folgerte daraus, daß dasselbe im Betrieb beschäftigt würde, und somit sei ich rentenbankumlagepflichtig. Antwort: Es dürfte zu den Seltenheiten gehören, daß ein Finanzamt die Beschäftigung eines Hausmädchens, das in der an gegebenen Weise eine Tätigkeit ausübt, als Begründung für die Rentenbankumlagepflicht ansieht. Einer solchen Auffassung über den Begriff „Arbeitnehmer“ in dem hierin Frage kommenden Sinne Raum zu geben, liegt zweifellos nicht in der Absicht des Betriebs steuergesetzes oder der Rentenbankverordnung. Wenn auch die Reinigung des Ladens durch das Mädchen regelmäßig erfolgt, so muß doch Art und Umfang der Beschäftigung Berücksichtigung finden und in sachgemäßer Weise eine Grenze ge zogen werden. Es kommt auch darauf an, ob das Mädchen einen Arbeitnehmer im Betriebe ersetzt, was jedenfalls in der Regel zu verneinen ist. Das Mädchen ist in erster Linie als Hausmädchen im Haushalt tätig; die auf den Geschäftsbetrieb entfallende Zeit ihrer Tätigkeit tritt gänzlich in den Hintergrund und ist unwesentlich gegenüber ihrer eigentlichen Verwendung als Hausmädchen. * Frage: Bin ich verpflichtet, eine Rentenbankschuldverschreibun g anzuerkennen, wenn ich am Stichtag weder Gehilfen noch Lehrling, wohl aber ein Hausmädchen beschäftigt habe? Antwort: Die Beschäftigung eines-Hausmädchens begründet die Rentenbankumlagepflicht nicht. Letztere könnte nur in Frage kommen, wenn das Mädchen in Ihrem Geschäft einen Arbeit nehmer ersetzt. Eventuell empfehlen wir Ihnen, ein Schreiben etwa folgenden Wortlauts an das Finanzamt zu richten: Es ist zwar zutreffend, daß ich am 18. Oktober 1923 ein Dienst mädchen beschäftigte, jedoch nicht in meinem geschäftlichen Be triebe, wo es nur gelegentlich Reinigungsarbeiten vornimmt. Das Mädchen ist Dienstmädchen für den Haushalt meiner Familie, und da es im übrigen einen Arbeitnehmer in meinem Betriebe nicht er setzt, so dürfte doch die Voraussetzung für meine subjektive Um lagepflicht nicht gegeben sein. Ich bitte daher das Finanzamt er gebenst, eine nochmalige Nachprüfung meiner subjektiven Umlage pflicht gefälligst herbeiführen zu wollen. Steuertermine für Mai IO. Mal: Voranmeldung und Vorauszahlung auf Einkommen steuer, 1,2 0/0 vom Gesamtumsatz für April (Löhne . und Gehälter inbegriffen); nur für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. IO. Mal: Voranmeldung und Vorauszahlung auf die Umsatz steuer für April; 2 1 /, o/ 0 ; nur für Betriebe, deren Umsatz 1^22 mehr als i ] / 2 Mill. Mk. betragen hat. Schonfrist eine Woche für Anmeldung sowohl wie für Zahlung. IO* Mal: Voranmeldung (wenn kein Umsatz, so ist Fehlmeldung erforderlich) und Vorauszahlung auf Luxussteuer, 15 %; nur für Monatszahler. IO. Mai: Voranmeldung und Vorauszahlung der Gewerbe steuer auf Grund der Aprilrate der Einkommen steuervorauszahlung nach Maßgabe der von den Ge meinden beschlossenen Zuschläge zum staatlichen Einkommensteuersatz und eventuell nach der April- Lohnsumme (1 o/ 0 der Lohnsumme), oder nach dem Gewerbekapital (1 bis i i / 2 °/oo)> w * e es am 3 1 - I2 - 2 3 vorhanden war. Nur für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. IS. Mal: Lohnst euer (erste Mai-Dekade). Keine Schonfrist Markenkleben nicht vergessen. IS. Mal: Zahlung der Grundvermögenssteuer, nebst Zu schlag der Gemeinde. Schonfrist eine Woche. IS. Mai: Zahlung der Hauszinssteuer. Schonfrist eine Woche. 17. Mal: Ablauf der Schonfrist für Zahlung und Anmeldung der Einkommen-, Umsatz- und Luxussteuer, sowie auch der Gewerbesteuer. 22. Mal: Ablauf der Schonfrist für Zahlung der Grundsteuer und der Hauszinssteuer. 2S. Mal: Lohnsteuer (zweite Mai-Dekade). Keine Schonfrist. Markenkleben nicht vergessen. Die neuen Prüfungsordnungen Wir veröffentlichen nachstehend die unserer Hauptausschuß sitzung am 28. April in Halle (Saale) vorgelegten Vorschläge zur Neuordnung der Meisterprüfungsordnung und den Ent wurf zu einer Gehilfenprüfungsordnung, damit unsere Mit glieder Stellung dazu nehmen können. Der endgültige Beschluß darüber wird auf der Reichstagung in Hamburg gefaßt werden. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband). * Vorschläge zur Neuordnung der Meisterprüfungs ordnung für das Uhrmachergewerbe (Vergleiche Jahrbuch 1914 des Zentralverbandes) §6. 1. Als Mindestleistung sind zu fordern: Bei Reparatur bzw. Repassage einer Ankeruhr a) Anfertigung eines Federkerns mit komplettem Gesperr, Aufziehwelle, Unruh welle mit Aufsetzen einer neuen Spiralfeder, oder b) Eindrehen eines Großbodenradstriebes mit Viertelrohr und Fassen eines zugehörigen Lochsteines, Aufzieh welle, Unruh welle mit Aufsetzen einer neuen Spiralfeder, oder c) Eindrehen eines Kleinboden • und Sekundenradstriebes mit Ersetzen der Räder, Aufziehwelle, Unruhwelle mit Aufsetzen einer neuen Spiralfeder, oder d) Bindrehen eines Gangradstriebes, Anfertigung eines dazu gehörigen Klobens mit Steinfassung, Aufziehwelle, Unruhwelle mit Aufsetzen einer neuen Spiralfeder, oder e) Anfertigung eines Unruhklobens mit Rückereinricfctung und Federregulierung, Aufzieh welle, Unruhwelle mit Aufsetzen einer neuen Spiralfeder. (Breguet-Spirale ist bei allen Aufgaben Bedingung!) Weiterhin stehen zur Aufgabe nach Wahl: 2. Ein Rohwerk usw. § 10. Die schriftliche Prüfung zerfällt in zwei Teile: I. Buch- und Rechnungsführung, II. Fachliche Aufgabe. Zu I. Zu Beginn der schriftlichen Prüfung werden dem Prüf ling eine Anzahl Geschäftsvorfälle aus vorkommenden Buchungen vorgelegt, die von demselben in vorhandene oder einzurichtende Schemas der Geschäftsbücher einzutragen und abzuschließen sind. Zu II. Hier wird ebenfalls eine Aufgabe über Preisberechnung von Waren und Arbeitsleistungen gestellt oder eine Rechenaufgabe über Eingriffsentfernungen, wirksame und volle Durchmesser von Rad und Trieb, Berechnung der Gangzeit, Pendellänge, Schwin gungszahl usw. § 11. Die mündliche Prüfung hat mit der Besprechung des Meisterstückes, der Zeichnung und der Berechnung zu beginnen. Weiter ist zu prüfen über: Kenntnisse der Materialien, Metalle, Steine, Werkzeuge, Maschinen und Fräsen; Berechnung "von Zeigerwerken, Ermittelung von Zahn- und Schwingungszahlen, Rad- und Triebgrößen; Kenntnisse von Kompensationspendeln;
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder