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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (9. Mai 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Prüfungsordnungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- ArtikelHauptausschußsitzung des Zentralverbandes der Deutschen ... 211
- ArtikelFriedrich von Knaus und seine Schreibmaschinen 212
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 214
- Artikelplan der Ausstellung zur Reichstagung in Hamburg 216
- ArtikelSteuerfragen 218
- ArtikelDie neuen Prüfungsordnungen 220
- ArtikelAus der Werkstatt 221
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 222
- ArtikelVerschiedenes 224
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 225
- ArtikelPatentschau 226
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 226
- ArtikelRadio-Literatur 226
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 18 DIE (JHRMACHERKUNST 221 Kenntnisse über Art, Abweichungen und Wirkungsweise der Hemmungen und Eingriffe, sowie deren Fehler und Abhilfe, unter ihrer genauen Bezeichnung bei der Fragestellung; Unruh und Spiralfeder, deren Arten, Zweck und Wirkung zur Erreichung einer guten Regulierung; Besprechung der angefertigten Zeichnungen; Besprechung elektrischer Uhren, wenn das Meisterstück ein- schläglich war oder die Vorbildung des Prüflings es ergibt; Geschichte der Uhrmacherei in zeitlicher Folge, ausgebaut als Warenkunde unter Angabe des Ursprungs und der Erzeugungsstätten; Allgemeine Besprechung der Reparaturkosten; Buch- und Rechnungsführung, insbesondere deren Zweck (Jahresabschluß, Inventur, Kalkulation, Geschäftsunkosten); Gesetzeskunde (Gewerbeordnung, Innungs-, Gehilfen- und Lehrlingswesen, Kranken-, Invaliden- und Altersversicherung, Geld markt, Wechselkunde, Mahnverfahren, Konkurs, Genossenschaftsrecht). Die Prüfung in der Buch- und Rechnungsführung kann zum Teil auch schriftlich erfolgen. Die Prüfung hat sich auf die Kennt nisse der einfachen Buch- und Rechnungsführung und der all gemeinen Grundsätze des Wechselrechts zu erstrecken. Die Prüfung in den gesetzlichen Vorschriften betreffs des Ge werbewesens ist nur mündlich. Durch sie soll vornehmlich die Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Arbeiterversicherungsgesetze und des Genossenschaftsrechts dar getan werden. § 13. Ist die Prüfung bestanden, so hat der Prüfungsausschuß darüber ein Zeugnis (Meisterbrief) auszustellen. Das Prüfungszeugnis ist vom Vorsitzenden und von sämtlichen Mitgliedern des Prüfungs ausschusses zu unterzeichnen. Das Prüfungszeugnis ist kosten- und stempelfrei. (Der Abschnitt „Geschäftsführung“ kann wegfallen, da die Handwerks- und Gewerbekammern hierüber genaue Bestimmungen erlassen.) Entwurf zu einer Gehilfenprüfungsordnung für das Uhrmachergewerbe Gehilfenstück § 1. Die praktische Prüfung besteht in der Anfertigung eines Gehilfenstückes. Dieses soll, wenn möglich, in einer fremden Werk statt ausgeführt werden. Ist dieses nicht tunlich, so hat die Ueber- wachung der Arbeiten durch zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses zu erfolgen. Der Meister hat dann nach Fertigstellung der Arbeit ehrenwörtlich zu versichern, daß dieselbe ohne fremde Beihilfe aus geführt wurde. Als Mindestlel9tung”isrzu|fordern: Reparatur und Reinigung einer Ankeruhr nebst Anfertigung einer Aufziehwelle und eines Winkelhebels; ferner Eindrehen eines Großboden- oder Klein- oder Sekunden- oder Gangradtriebes oder einer Unruhwelle als Hauptarbeit. Ferner soll dem Prüfling gestattet sein, auch noch andere Ar beiten vorzulagen, Bedingung ist jedoch, daß diese Arbeiten noch bei keiner anderen Prüfung bewertet wurden. Die entsprechenden Uhren sind vom Prüfling zu liefern. Die Nummer des Stückes und der Name des Prüflings sind auf Melde bogen zu vermerken und — bis nach Prüfung der Stücke — in geschlossenem Umschläge aufzubewahren; vorausgesetzt, daß mehrere Prüflinge geprüft werden. § 2. Nach der Ausgabe der Stücke hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sofort die Schaumeister zu ernennen und zu benachrichtigen, die den Prüfling während der Arbeit zeitweilig zu überwachen haben. § 3. ‘Bei Einlieferung des Gehilfenstückes, die 8 Tage vor jeder Prüfung zu erfolgen hat, ist ein geschlossener Umschlag beizufügen, der als Aufschrift nur die Nummer des Gehilfenstückes und ein liegend den Namen des Prüflings enthalten muß. Schriftliche Prüfung §4. Der mündlichen Prüfung geht arn^ gleichen Tage die schriftliche Prüfung voraus. Jedem Prüfling wird zu Beginn der selben eine Aufgabe gestellt, z. B. ein Stellengesuch, oder eine Repa raturpreisberechnung, oder eine Kundenrechnung mit Quittung, oder ein Bestellungsschreiben für Waren bzw. Furnituren, oder ein Be- tnängelungsschreiben über falsch oder schlecht gelieferte Waren. Die schriftliche Prüfungsarbeit ist nur mit der Nummer des zugehörigen Gehilfenstückes zu bezeichnen; also ohne Unterschrift einzureichen. Mündliche Prüfung § 5. Die mündliche Prüfung beginnt mit der Besprechung des Gehilfenstückes, im besonderen mit den Vorgefundenen Fehlern und Mängeln. Ferner wird geprüft über Material- und Werkzeugkunde; über Art und Wirkungsweise der Hemmungen und Eingriffe; über Unter schiede zwischen Graham - und Hakengang, sowie zwischen Zylinder- und Ankergang; Berechnung von Schwingungszahleu, Zeigerwerken und Zahnzahlen der Laufwerksräder. Kenntnisse der einfachen Buchführung unter Berücksichtigung der örtlichen Schulverhältnisse. Rechte und Pflichten des Versicherten in der Kranken-, Alters und Invaliditätsversicherung. Ergebnis der Prüfung § 6. Die Beurteilung bei der Gehilfenprüfung erfolgt nach Punkten. Die Feststellung der Punktzahl hat jedes Mitglied des Prüfungsausschusses selbständig nach eigenem Ermessen zu bewirken und in einer Prüfungsliste einzutragen. Die Prüfungsliste muß am Kopfe den Namen des Ausschuß mitgliedes tragen. Die Punktwertung geschieht nach drei Gesichtspunkten: 1 Aeußerer Eindruck, 2. Mechanische Anordnung und Veränderung (Eingriffe, Räderluft, Gang, Spirale), 3. Ausführung der neuen Teile. Bei der mündlichen Prüfung ist jede Antwort einzeln zu werten und am Schlüsse der Prüfung die Wertung von jedem Prüfer zu berechnen. Die Gesamtzahl der Punkte, die der Prüfling erhalten hat, ergibt sich aus der Zusammenstellung der Resultate der praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung. Es bezeichnen 4.1 bis 5 Punkte = sehr gut = 1; 3- 1 > 4 .. = gut = 2; 2.1 „ 3 „ = genügend = 3; 1 „ 2 „ = ungenügend = 4. § 7. Die Prüfungslisten und Zusammenstellungen sind auf zubewahren. Der Prüfungsausschuß hat in der nächsten Innungs versammlung über jede Prüfung Bericht zu erstatten. Au» dcrWcrkila ttl Ein neuer Zeigeramboß Unsere Abbildung zeigt einen neuen Amboß zum Zeiger aufsetzen, der unter dem Namen „Torpedo-Amboß“ von der Firma Gustav Häusler in Hannoversoeben auf den Markt gebracht wird. TORPEDO Der neue Amboß besteht aus drei Teilen, die in einem Fuße so untergebracht sind, daß immer ein Teil nach oben zeigt und sofort zum Gebrauch bereit ist. Alles Suchen nach dem richtigen Einsatz fällt also weg. Die Neuheit ist in vernickelter Ausführung durch alle Furni turenhandlangen zu beziehen. Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören j|] die UliRMACÜERKUHST
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