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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (23. Mai 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sitzung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- ArtikelUmschau 243
- ArtikelMittelstand 244
- ArtikelSitzung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes 245
- ArtikelStoppuhren für Zeitaufnahmen 247
- ArtikelEinfädeln 248
- ArtikelUmarbeitung eines G.-B.-Werkes zu einer elektrischen Hauptuhr 249
- ArtikelSteuerfragen 250
- ArtikelNachwort zur vierten Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 253
- ArtikelDie schweizerischen Punzierungszeichen 253
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 253
- ArtikelVerschiedenes 256
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 257
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 257
- ArtikelPatentschau 257
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 257
- ArtikelRadio-Literatur 258
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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246 DIE UHKMACBERKUNST Nr. 20 verbände kann unter keinen Umständen ein Anspruch auf Erlangung eines Bezugrechtes durch den Deutschen Uhren handelsverband E. V. hergeleitet werden. Allen bereits Kontingentierten, welche ein höheres Be zugsrecht beantragt hatten, konnte eine Erhöhung des Bezugsrechtes nicht zugebilligt werden. Hierfür maßgebend war, daß das von der Regierung zugebilligte, für das ganze Jahr 1924 bestimmte Einfuhrkontingent so gering ist, daß es außerhalb jeder Möglichkeit liegt, von demselben eine Reserve abzuzweigen, aus der diese Ansprüche befriedigt werden können. Es wäre dies nur dann möglich, wenn eine entsprechende Schmälerung anderer bezugsberechtigter Mitglieder stattfinden würde. Dieses ist aber nach der rechtlichen Lage unmöglich, und der DUHV kann nicht mehr verteilen, als ihm von der Regierung zugebilligt ist. Wir weisen hierauf ausdrücklich mit der Bitte hin, mit Gesuchen um Erhöhung der Bezugsrechte über die jetzt bewilligte Summe hinaus an den DUHV nicht heranzutreten. Solange nicht neue wesentlich höhere Kontingente bewilligt werden, liegt es nicht in der Möglichkeit, solche Gesuche zu berücksichtigen; sie belasten den Verband nur mit un nötiger Schreibarbeit. Der DUHV hat im Februar d. J. an die Regierang den Antrag gestellt, das Einfuhrverbot für die Einfuhr von Uhren aufzuheben. Gleiche Eingaben sind auf unsere Ver anlassung von Verbänden des Groß- und Kleinhandels ge macht worden. Inzwischen hat sich aber im April die wirtschaftliche Lage derartig verändert, daß sowohl vom Reichsbank präsidenten Schacht sowie vom Reichswirtschaftsminister Hamm eine Drosselung der Einfuhr verfügt worden ist. Infolgedessen ist zur Zeit mit einer Aufhebung des Einfuhr verbots nicht zu rechnen. In den Besprechungen mit der Regierung Anfang dieses Jahres wurde nach sehr schwierigen Verhandlungen erzielt, daß uns die Regierung für das Jahr 1924 ein Einfuhr kontingent in Aussicht stellte mit der Bedingung, daß dieses auf vier Quartale verteilt werden solle. Nach sehr eingehenden und langen Verhandlungen unter Hinweis darauf, daß es technisch gar nicht durchführbar sei, so kleine Kontingente zu verteilen, wurde uns zugebilligt, daß für das 1. und 2. Quartal in Aussicht gestellte Kon tingent schon zusammen, wie laut Rundschreiben vom 11. Februar d. J. zur Verteilung zu bringen. Da das Kontingent schon nach wenigen Wochen er schöpft war, wurden weitere Verhandlungen eingeleitet, die sich mit Rücksicht auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse außerordentlich schwierig gestalten, schließlich aber doch zu dem Erfolg führten, daß uns die Verteilung des 3. und 4. Quartal-Kontingents $chon jetzt freigegeben worden ist. Wir glauben aber, inzwischen die Regierung davon überzeugt zu haben, daß das Jahreskontingent bei weitem nicht ausreicht, und wir werden deshalb sofort, wenn dieses Kontingent der Ausnutzung nahe ist, um ein weiteres und wesentlich erhöhtes Kontingent einkommen. Es ist selbstverständlich, daß die Bezugsrechte, die erteilt werden können, nicht annähernd für den Bedarf der Importeure ausreichen, aber es ist zwecklos, dauernd um höhere Bezugsrechte einzukommen. Die Kontingentierungskommission hat die volle Ueber- zeugung gewonnen, daß von der Geschäftsstelle des Deut schen Uhrenhandelsverbandes ~ alle Wege eingeschlagen worden sind und keine Mittel unversucht gelassen wurden, um ein höheres Einfuhrkontingent von der Regierung zu erzielen. Alle Gründe für größere Einfuhr, die uns in den Be schwerdebriefen mitgeteilt worden sind, sind teilweise der Regierung bekannt, teilweise von uns in eindringlichster Weise der Regierung zur Kenntnis gebracht worden. Aufklärend muß auch auf Grund der vielen Zuschriften berichtet werden, daß viele Maßnahmen der Regierung, die bemängelt worden, doch ihre Gründe haben, und wenn uns in diesen Zuschriften unter anderem gesagt wird, daß die Regierung Luxuslebensmittel in Hülle und Fülle einführen läßt, hingegen Uhren, die doch immerhin ein Gebrauchs artikel sind, nicht, so erklärt sich dieses dadurch, daß diese Einfuhr deshalb begründet ist, weil nach diesen betreffenden Ländern die Ausfuhr deutscher Erzeugnisse ganz bedeutend größer ist als die Einfuhr aus diesen Ländern nach Deutsch land, und daß dadurch ein gewisser Devisenüberschuß erzielt wird. Wir hoffen aber zuversichtlich, daß auch mit der Schweiz derartige Handelsvereinbarungen zustande kommen, die uns in absehbarer Zeit eine größere und ausreichende Uhren einfuhr sichern. Das neue Einfuhrkontingent geht den bezugsberechtigten Firmen innerhalb von 10 Tagen durch Rundschreiben des DUHV zu. * Auf dieser Sitzung des Uhrenhandelsverbandes wurden auch in ausführlicher Weise die Erfahrungen ausgetauscht, die im Verkehr mit der Grenzzollbehörde und überhaupt bei den Einfuhrfragen gemacht worden sind. So wurde aus geführt, daß einzelne Golduhren, Platinuhren und auch Uhr werke in Einschreibesendungen von Schweizer Fabriken an deutsche Abnehmer geschickt wurden. Da nicht anzu nehmen ist, daß derartige wertvollen Gegenstände ohne Bestellung von den Schweizer Firmen versandt werden, so muß in der Zusendung von Uhren auf diese Weise eine un zulässige Einfuhr erblickt werden, so daß dann die Uhren bei Feststellungen durch die Grenzzollbehörde der Beschlag nahme unterliegen; außerdem hat der Empfänger dieser Sendungen auch noch eine Strafe zu gewärtigen. Werden von den Schweizer Fabrikanten auf Grund von erteilten Bestellungen und auf Grund des Einfuhrkontingentes Uhren durch Einschreibebriefe versandt, so kommt es häufig vor, daß diese Briefe nicht von der Post dem Zollamt zu*- .geführt werden. An und für sich sollen die Postsendungen, in denen zollpflichtige Waren vermutet werden, dem Zoll amt zugeleitet werden. Wenn das nun in einzelnen Fällen nicht geschieht, so hat trotzdem der Empfänger die,Ver pflichtung, diese Sendungen bei der Zollstelle vorzulegen, um‘eine ordnungsmäßige Verzollung vorzunehmen, ge gebenenfalls die Einfuhrbewilligung vorzulegen, um nachzu weisen, daß eine ordnungsmäßige Einfuhr vorliegt. Uhr werke sind bekanntlich einfuhrfrei, so daß hierfür eine Einfuhrbewilligung nicht notwendig ist; trotzdem muß natür lich die Verzollung herbeigeführt werdei^. In dem Falle, wo der Empfänger nicht im Besitz einer Einfuhrbewilligung ist, muß er, wenn es sich um Uhren handelt, die er bestellt hat, ohne dafür eine Einfuhrbewilli gung beantragt und erhalten zu haben, diese Einfuhrbewilli gung unverzüglich nachholen, soweit daß das Kontingent zuläßt. Es handelt sich im vorliegenden Falle also um Be stellungen, die erteilt sind innerhalb des Kontingents, so daß keine Schwierigkeiten vorliegen, dafür noch nachträglich eine Einfuhrbewilligung zu bekommen. An und für sich soll m^n keine Waren auch auf Kontingent hereinbekommen, solange keine Einfuhrbewilligung vorhanden ist. Solche Fälle werden aber stets Vorkommen, da der Empfänger eine Einfuhrbewilli gung erst beantragen muß, wenn er im Besitz der Liefe rungsrechnung ist. Viele Fabrikanten versenden die Liefe rungsrechnung mit der Ware. In allen diesen Fällen ist notwendig, die Einfuhrbewilligung unverzüglich nachträglich zu besorgen. Hat der Empfänger überhaupt kein Einfuhr-
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