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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (18. Januar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 13
- ArtikelDie Wirtschaftslage des Auslandes 14
- ArtikelDas Jahr 1923 in der Schweiz 15
- ArtikelDie Doppelbesteuerung der Uhrmacher durch Handwerks- und ... 15
- ArtikelFünfzig Jahre Zeh & Schien 16
- ArtikelBreguet-Literatur 17
- ArtikelDer Organisator 18
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 19
- ArtikelUmstellung der Uhrenpreise auf Goldmark 20
- ArtikelVerschiedenes 20
- ArtikelVom Büchertisch 21
- ArtikelAnzeigen 22
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 23
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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m 2# 395) 4 DIE UHKMACHERKUN8T 22. Januar 22. Januar -St*. • »onäu* V^v* '. V .':*", ; Schmuck- u-UniversalEfuis in jeder Preislage-Schaufensfe^Ef^ari ein “ * Preise und Zahlungsbedingungen für Grossuhren und Taschenuhren ab 9. Januar 1924 mit 43 Preise: Die Grundpreise Januar 1923 (seitherige Preislisten) verstehen sich ab heute in Goldmark (i Goldmark = ,0 / 12 nordamerikanische Dollar) Rabatt für Großuhren und mit 30 für Taschenuhren Die Preisstellung für Großuhren und Taschenuhren erfolgt in der Weise, daß hierfür Grundpreise festgelegt sind. Diese Grund preise verstehen sich in Goldmark; eine Goldmark = 10 / 42 nord amerikanische Dollar. Zahlbar sind die Rechnungen io Tage ab Rechnungsdatum. Biuer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht. Bei Barbezablung innerhalb dieses Zahlungszieles ist der Abnehmer berechtigt, einen Kassaskonto von 2 o/o vom Netto-Rechnungsbetrag abzuziehen. , Die Gutschrift der Zahlung durch den Lieferanten erfolgt wie nachstehend: a) bei Zahlung mit wertbeständigen Zahlungmitteln (Dollar- scbätzen, Goldanleihe, Rentenmark) gilt für die Umrechnung bis auf weiteres der amtliche Berliner Kurs vom Vortage der Zahlung bzw. die letztbekannte amtliche Berliner Kursnotierung. Als Zahlungstag im Sinne vorgenannter Zahlungsweise gilt der Tag, an dem der Abnehmer die Zahlung absendet oder anweist. b) bei Zahlung in Papiermark zum Briefkurs der amtlichen Berliner Börsennotierung für den nordamerikanischen Dollar am Tage nach Zahlungseingang. Kommt an diesem Tage eine amt liche Notierung in Berlin nicht zustande, so gilt die nächst folgende amtliche Notierung. Bei Ueberlassung von Blankoschecks und telephonischer oder telegraphischer Anweisung, wie hoch ein Scheck auszufüllen ist, gilt für die Gutschrift der amtliche Berliner Briefkurs für den nordamerikanischen Dollar am Tage nach Eingang der An weisung. Kommt an diesem Tage eine amtliche Notierung in Berlin nicht zustande, so gilt die nächstfolgende amtliche Notierung. c) bei Zahlung in ausländischer Währung (im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit) erfolgt die Gutschrift durch Umrech nung der betreffenden Währung in Dollar (1 Dollar = 4,20 Gold mark) zum letztbekannten amtlichen Geldkurs an der Züricher Börse. Zahlungen in nordamerikanischen Dollars werden natürlich ohne irgendwelche Umrechnung gutgeschrieben 1 1 Dollar = 4,20 Goldmark. Die bei Abrechnung verbleibenden Restbeträge (Spitzen) werden mit dem Abnehmer in nordamerikanischen Dollar, laut Ziffer 3, unter Anzeige verrechnet, fehlende Spitzen sind gemäß Ziffer 3 aufzufüllen. Zahlungsbedingungen: 5. Bei Ueberschreitung des 10tägigen Zieles hat die Zahlung eben falls wie unter Ziffer 3 erwähnt, zu erfolgen, keinesfalls aber mit einem geringeren Kurs, als am Tage der Fälligkeit notiert. ^ Bei Zahlungsverzug hat der Lieferant das Recht, Verzugs zinsen in Höhe des von den Großbanken für wertbeständige Kredite erhobenen Prozentsatzes zu berechnen. 6. Als Eingangstag des Geldes gilt bei Barzahlung der Tag des tat sächlichen Geldeinganges beim Lieferanten. Bei Banküber weisungen und nicht diskontfähigen Schecks gilt als Eingangs tag des Geldes der Tag, an dem der Lieferant bei seiner Bank verbindung über das Geld verfügen karjn. 7. Als Barzahlung gelten: 1. Bezahlung in deutschen Noten, 2. Bestätigte Reicbsbankschecks, 3. Diskontfähige Schecks auf Reichsbank-Haupt - oder Nebenplätze, die nicht auf die Reichsbank, sondern auf beliebige Privatbanken lauten. Bei Scheckregulierungen werden die Inkasso- bzw. Diskont spesen dem Abnehmer belastet. 8. Vorauszahlungen in Festmark (Goldanleihe, Rentenmark, Dollar schatzanweisungen), wie auch in ausländischer Währung, werden gemäß Ziffer 3 umgerechoet und in amerikanischen Do’lars bzw. Goldmark gutgeschrieben. 9 Zur Annahme von Vorauszahlungen in Papiermark zum Zwecke der wertbeständigen Gutschrift ist der Lieferant nicht verpflichtet. 10. Art und Umfang der Vorauszahlung bleibt der Vereinbarung zwischen Lieferant und Abnehmer überlassen. Unter Einhaltung vorstehender Bedingungen ist es den Fabriken freigestellt, ihre Verkaufshäuser und Verkaufsfilialen zur Entgegen nahme von Zahlungen zu ermächtigen. Die yerrechnung derartiger Zahlungen hat gemäß Ziffer 3 obiger Bedingungen zu erfolgen. Die Verrechnung von Barzahlungen bei Abgabe vom Fabrik oder Grossistenlager erfolgt zur amtlichen Berliner Börsennotierung vom gleichen Tage. Ist der amtliche Kurs des betreffenden Tages noch nicht bekannt, so wird der letztbekannte amtliche Kurs zu grunde gelegt unter Anrechnung eines angemessenen Risikozuschlages. Diese Zahlungsbedingungen gelten für alle vorliegenden und neu eingehenden Aufträge bis auf Widerruf, sie sind also wie Preise und Lieferung freibleibend. Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie Fachgruppe Großuhren^ Fachgruppe Taschenuhren
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