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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (30. Mai 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Neuregelung der Arbeitszeit
- Autor
- Fechtner
- Rannow, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Nochmals von der Lunder Domuhr
- Autor
- Engelmann, Max
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 259
- ArtikelDie Neuregelung der Arbeitszeit 260
- ArtikelNochmals von der Lunder Domuhr 261
- ArtikelKönnen Einkaufsgenossenschaften dem Uhrmacher- und ... 263
- ArtikelNeueste deutsche Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen 265
- ArtikelSteuerfragen 266
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 267
- ArtikelVerschiedenes 269
- ArtikelMesse-Nachrichten 270
- ArtikelPatentschau 270
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil Vom 270
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 270
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 21 DIE UHRMACHERKUNST 261 zutragen ist. Diese Verzeichnisse sind auf Verlangen dem Gewerbeaufsichtsbeamten vorzulegen. 6. Mehrarbeit einzelner Arbeitnehmer. Die Mehrarbeit an den 30 Tagen, sowie zum Ausgleich aus gefallener Arbeitsstunden ist nur für den ganzen Betrieb oder eine ganze Betriebsabteilung, nicht für einzelne Arbeit nehmer zulässig. Will der Arbeitgeber einzelne Arbeit nehmer länger arbeiten lassen, so kann er sich nicht auf die §§ 1 und 3 der Verordnung berufen. * Das Reichsarbeitsministerium hatte bei der Arbeitszeit verordnung vom 21. Dezember 1923 die Absicht verfolgt, den Tarifgedanken zu fördern und damit auch die Macht der Gewerkschaften zu stärken. Dieses Ziel ist zweifellos nicht' erreicht worden. Für jeden Kenher des praktischen Lebens war dies von vornherein klar. Wie konnte man erwarten, daß die Gewerkschaften in der Lage sein würden, eine Erhöhung der Arbeitszeit in einem den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Umfange bei der Arbeitnehmer schaft durchzusetzen! Nur Sozialideologen konnten dies glauben! Ein Gewerkschaftsführer, der seinen Leuten die 9- oder gar iostündige Arbeitszeit gebracht hätte, wäre gesteinigt worden. Selbst die einsichtigsten Leiter der Ge werkschaften mußten daher einer Erhöhung der Arbeitszeit Widerstand entgegensetzen. So kam es, daß ein großer Teil der zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer organisationen geführten Verhandlungen ohne jedes Ergebnis blieb. Erst den Schlichtungsbehörden gelang es schließlich, durch Schiedsspruch und Verbindlichkeitserklärung tarifliche Festsetzungen zu erreichen, die der Notwendigkeit einer Steigerung und Verbilligung der Produktion im Interesse des Wiederaufbaues der deutschen Volkswirtschaft einiger maßen Rechnung trugen. Man kann es wohl verstehen, daß die Arbeitnehmer schaft sich nur schwer entschließt, das alte sozialistische Ideal des 8-Stundentages wieder aufzugeben, aber die harte Notwendigkeit der heutigen Zeit zwingt dazu, und es ist nur zu hoffen, daß diese Erkenntnis sich auch bei Ange stellten und Arbeitern immer mehr Bahn brechen wird, damit in gemeinsamer Arbeit die Gesundung der deutschen Wirtschaft herbeigeführt werden kann. Nochmals von der Lunder Domuhr Von Max Engelmann Hierzu eine Knnstdruckbeilage . Wir wiesen bereits in Nr. 51 des vorigen Jahrganges der UHRMACHERKUNST, als erste deutsche Zeitung, auf die Wiederherstellung der astronomisch-kalendarischen Monu mentaluhr im ehrwürdigen Dome zu Lund in Schweden hin. Da wir heute in der Lage sind, unseren Lesern Bilder des Aeußeren wie vom Werke selbst zu bieten, sollen dem ersten Artikel noch einige Ergänzungen folgen. Zunächst sei die älteste, eingehendere, literarische Erwähnung der Lunder Uhr vom Jahre 1587 des da maligen Pfarrers und späteren Bischofs von Lund, Mogens Madsen (in Latein veröffentlicht in G. Braunius: Civi- tates orbis terrarum), in Uebersetzung wiedergegeben. Sie bildete eine wichtige Grundlage für die Wiederherstellung der Uhr. „Das Zifferblatt ist länglich viereckig, ziemlich groß, durch mehrere verschiedene Kreise eingeteilt, von denen der größte einen Durchmesser von ungefähr 8 Fuß hat. Auf diesem Zifferblatt werden sowohl das laufende Jahr, als auch der Monat, die Woche, der Tag und die Stunde gezeigt, worin wir gerade leben; zudem werden sowohl die stehen den wie die beweglichen Festtage des Kirchenjahres an gegeben. Man erfährt auch Auf- und Untergang der Sonne und des Mondes und welche Stellung im Tierkreise sowie zueinander sie von Tag zu Tag einnehmen. In der Mitte des Zifferblattes, wie auf einem Throne, steht das Bild der heiligen Jungfrau, die das Kind auf ihrem Schöße hält. Zu beiden Seiten von ihr findet man zwei Türöffnungen und zu ihren Füßen etwas wie eine Schaubühne, die sich in Halbkreisform vor dem Zuschauer rundet. Hinter dieser ist eine bewegliche Plattform mit den Figuren der heiligen drei Könige angebracht, deren jeder von seinem Diener begleitet ist. Wenn diese Plattform in Bewegung gesetzt wird, treten die Figuren hervor. Zuerst erscheint ein Herold, der drohend das Schwert schüttelt und auf die links von der Jungfrau befindliche Tür klopft. Wenn diese sich geöffnet hat, rücken# alle in Reihe und Ordnung hervor und gleichzeitig ertönen zwei Posaunen, die, wie man sieht, von zwei zu beiden Seiten aufgestellten Figuren von Posaunenbläsern behandelt werden. Der erste der beiden Könige schreitet mit könig licher Haltung über die Schaubühne hin. Sobald er mitten vor das Bild der Jungfrau gekommen ist, wendet er sich zu ihr, verbeugt sich gleichsam anbetend und geht, gefolgt von den anderen, weiter. Ganz dasselbe tun auch die beiden anderen Könige, der zweite sowohl als auch der dritte, deren Diener aber, die jeder seinem Herrn folgen, gehen vorüber, ohne der Jungfrau irgendwelche Huldigung zu er weisen. Wenn der letzte vorübergezogen ist, schließt er die Tür hinter sich, die sich rechts von der Jungfrau be findet, und die Musik verstummt.“ Die Schilderung legt auf die Automaten besonderen Wert und meldet wenig von den übrigen Hauptsachen der LHir. Obwohl wenige Jahrzehnte später der allerdings aus gesprochen praktisch astronomisch denkende Kepler schon diese „parerga“ (Nebendinge, Beiwerk) an solchen Uhren mit einem gewissen Spott abtut, ist dieser Bericht doch ein Beleg, wie tief gerade derartige Automaten das Volksgemüt beeinflußten. Der fahrende Gesell mag auch hier oben im Norden die Mär von diesem Wunder, von diesem „Horologium mirabile“, weit in die Lande getragen haben. Als des alten Werkes Glieder schon lange versagt hatten, erhielt die Lunder Domuhr 1623 einen Ersatz. Das komplizierte astro nomische und Datumwerk wurde durch ein einfaches Stunden zifferblatt ersetzt, das sich innerhalb einer architekturartigen Renaissanceumrahmung befand. Zwei dominierende Figuren am oberen Rande, das Leben und der Tod, schlugen auf Glocken zu ihren Füßen. 1654 als zerstört gemeldet, blieb die alte Uhr dennoch an ihrem Platze, bis sie 1837 abge brochen wurde. Im ersten Artikel wurde bereits auf den Verwandten kreis der alten Lunder Domuhr hingewiesen. Die deutschen und insbesondere die norddeutschen Uhren (Villingen, Straß burg, Lübeck, Rostock, Danzig, Wismar, Doberan) stehen, namentlich in der konstruktiven Anordnung, dem Lunder Werke sehr nahe. Der Mechanismus des ganzen Lunder Werkes ist fast in allen Teilen neu. Nur wenige Trümmer des alten Werkes fanden darin Verwendung. Zum Triebwerk wurde ein 1706 für die Turmuhr des Domes angefertigtes Werk benutzt, das als ein Trümmerhaufen auf dem Boden eines Neben gebäudes gefunden wurde. Es wurde restauriert und erhielt die nötigen Verbesserungen und Auslösungsmechanismen für die verschiedenen Sonderwerke der Monumentaluhr. Zu gleich betätigt es die Viertel- und Stundenschläge auf drei von den großen Domglocken.
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