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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (11. Juli 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Frage der Detailkonzerne
- Autor
- Riedel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Papiermark-Lebensversicherung und ihre Aufwertung
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 351
- ArtikelWohnungsnachweis 352
- ArtikelReichstagung der österreichischen Uhrmacher in Linz (Donau) 352
- ArtikelZur Frage der Detailkonzerne 354
- ArtikelDie Papiermark-Lebensversicherung und ihre Aufwertung 355
- ArtikelHamburg. Die Stadt unserer diesjährigen Reichstagung, 6.-10. ... 356
- ArtikelZeitmessung und Uhren im Spiegel der Geschichte (Fortsetzung) 358
- ArtikelWann kann der Vermieter die Aufhebung des Mietsverhältnisses ... 360
- ArtikelSteuerfragen 361
- ArtikelAus der Werkstatt 362
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 362
- ArtikelSchaufenster und Reklame 365
- ArtikelVerschiedenes 367
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren 368
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 368
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 368
- ArtikelMesse-Nachrichten 368
- ArtikelVom Büchertisch 368
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 368
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 27 DIE UHRMACHERKUNST 356 konzerne in letzter Folge zur Ausschaltung des Uhrmachers führen müßte. Deshalb ist die erfolgte Kampfansage in jeder Weise zu begrüßen» Ob es allerdings gelingen wird, die Grossisten und Fabrikanten zu einer Einheitsfront zu bringen, indem durch Gründung einer Einkaufsgenossen schaft die planmäßige Ausschaltung dieser Grossisten her beigeführt wird, erscheint mir zweifelhaft. Im übrigen hat man Recht, wenn man sagt, daß mit Leisetreterei hier nichts erreicht werden kann. Aber der Weg der Selbsthilfe führt unserer Auffassung nach über den Einheitsverband zu Fabrikanten- und Grossisten verbänden und der Erfolg dürfte dann leichter und sicherer zu erreichen sein, als auf. dem Wege der Genossenschaften, ein Weg, der, wenn er be schritten wird, die Feindschaft der Grossisten nach sich zkhen muß. Die angeschnittene Frage erscheint uns wichtig genug, in aller Oeffentlichkeit verhandelt zu werden, denn ein Be schluß, der auf Grund einer' einmaligen Aussprache gefaßt ist, dürfte kaum vorher erschöpfend durchberaten sein. Der Weg zur Erhaltung des deutschen Uhrmachergewerbes führt über seine berufsständische Organisation. Sie zu stärken und zu kräftigen, sei unser Ziel. Die Reichstagung in Hamburg sei die Gelegenheit zu einer Aussprache in dieser wichtigen Frage unseres Handwerks. Dr. Riedel (Hagen i. Westf.). Die Papiermark'Lebensversicherung und ihre Auswertung Von Dr. Hornung Während bei der Feuerversicherung den Versicherungsnehmern Gelegenheit gegeben ist, ohne weiteres, wenn sie das wollen, ihre Papiermarkversicherung durch Zahlung der Goldmarkprämie in eine Goldmarkversicherung umzuwandeln, ist das bei den Lebensver sicherungen nicht der Fall. Bei der Feuerversicherung endet mit dem Zeitraum, wofür die Prämie gezahlt ist, ein Risiko, welches die Gesellschaft für den Fall eines Brandschadens übernommen hatte; eine Rücklage ist also hier nicht erforderlich. Ganz anders liegen die Verhältnisse bei der Lebensversicherung. _ Die Lebensversicherungsgesellschaften müssen Rücklagen für die seit Jahren laufenden Versicherungsabschlüsse schaffen und dazu einen Teil der Prämien verwenden. Lebensversicherungen haben einen Rückkaufswert, der mit der Dauer ihrer Laufzeit steigt. Mit dieser Zeit steigt aber für die Gesellschaften das Risiko, weil mit dem Alter des Versicherungsnehmers auch die Möglichkeit seines Ablebens näher rückt oder, wenn die Versicherungssumme bei einem bestimmten Alter zu zahlen ist, die Fälligkeit in immer größere Nähe kommt Während bei der Feuerversicherung die Gesellschaft nur, wenn der Schadenfall überhaupt eintritt, in Anspruch genommen wird, ist bei der Lebensversicherung der Eintritt des Schadenfalls bzw. des Anspruchs an die Gesellschaft früher oder später eine Ge wißheit. Die Prämienreserven der Gesellschaften durften nicht beliebig angelegt werden, es waren vielmehr durch die Aufsichtsbehörde auf Grund des Versicherungsaufsichtsgesetzes Richtlinien gegeben, und zwar derart, daß eigentlich nur sogenannte mündelsichere Papiere als Anlagewerte gestattet waren. So darf es nicht wundernehmen, wenn gerade die Lebensversicherungsgesellschaften eine starke Ebbe in ihren vorhandenen Reserven aufweisen, die gegebenenfalls kata strophal werden könnte. Denn ebenso wie der Besitz an diesen Bogenannten mündelsicheren Papieren, wie Staats - und Stadtanleihen sowie Hypotheken die Verarmung des Rentners zur Ursache hat, werden ähnliche Erscheinungen auch bei den in Frage stehenden Gesellschaften zu vermuten sein. Recht ansehnliche Beträge wurden seinerzeit im patriotischen Interesse von den Versicherungsgesell schaften für Kriegsanleihe gezeichnet. So kommen wir zum Punkte der Aufwertung der Lebens versicherungen. Diese Aufwertung ist bekanntlich geregelt durch die dritte Steuernotverordnung. Hiernach werden Ansprüche aus Rechtsverhältnissen, .die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (14. Februar 1924) begründet sind und die Zahlung einer bestimmten in Reichswährung ausgedrückten Geldsumme zum Gegenstände haben, aufgewertet. Es muß sich aber um Vermögensanlagen, die durch den Währungsverfall entwertet sind, handeln. Zu solchen Vermögens anlagen im Sinne der angezogenen Verordnung gehören die Ansprüche der Versicherten aus Lebensversicherungsverträgen; sie sind daher aufzu werten. Zu der Frage der Aufwertung haben wir in dem Aufsatz „Auf wertung und Aufwertungsstellen* in Nr. 23 der UHRMACHER- KUNST,* sowie im SND Nr. 223 im allgemeinen bereits Stellung genommen. Die Gesellschaften werden nur in der Lage sein, die Lebens versicherungen soweit aufzuweiten, als sie ein Aequivalent in ihren Prämienreserven aufgewertet bekommen. Die seitens der Ver sicherten zu erwartende- Höhe der Aufwertung der Versicherungs ansprüche hängt mithin von der Aufwertung der Hypotheken und sonstigen mündelsicheren Papieren ab. Die Aufwertung dieser An lagewerte erfolgt aber unter Bedingungen, die nur ein allmähliches Wiederaufleben des Zinsendienstes bei Hypotheken vorsieht und im übrigen die Rückzahlung auf Jahre hinausschiebt, während Staats und andere öffentliche Anleihen, insbesondere auch die Kriegsanleihe, für die Aufwertung zunächst überhaupt nicht in Frage kommen. Mit Rücksicht auf den gewiß nicht unerheblichen Reservebestand an solchen Papieren muß folgerichtig der Wert der Ansprüche aus Lebensversicherungen auch dementsprechend in Mitleidenschaft ge zogen sein. Nach der Verordnung werden Ansprüche der Versicherten in der Weise aufgewertet, daß das aufgewertete Vermögen der Versicherungsunternehmungeu nebst einem etwaigen aus dem sonstigen Vermögen zu leistenden Beitrag nach näherer Bestimmung der Reichsregierung einem Treuhänder überwiesen wird. Der Treuhänder hat den ihm überwiesenen Betrag nach Abzug der Verwaltungskosten zugunsten des Versicherten zu verwenden. Es soll ein Teilungsplan, der von der Aufsichtsbehörde zu ge nehmigen ist, aufgestellt werden. Es ist also nur ein Grundsatz gegeben; die näheren Bestimmungen sind der Reichsregierung überlassen. Die Aufwertung und dementsprechende Zahlung kann von den Gesellschaften jetzt noch nicht verlangt werden. Es wäre aber der Gesellschaft die Möglichkeit geboten, bis zum 31. Dezember 1924 bei der Aufwertungsstelle eine Herabsetzung der Aufwertung zu bean tragen, wenn die sonstige Aufwertung, beurteilt nach der finanziellen Lage der Gesellschaft, für letztere eine grobe Unbilligkeit bedeuten würde. Die Aufwertungsfrage der Lebensversicherungen dürfte manchen Schwierigkeiten begegnen, auch wird zu unterscheiden sein zwischen Versicherungen, die noch nicht fällig sind, und solchen, die zwar fällig geworden, aber noch nicht abgehoben sind. Dem Versicherten drängt sich nun die Frage auf: Soll und kann er die alte Versicherung beibehälten oder hat er eine neue Versicherung abzuschließen. Hier bedarf es zunächst einer Einsicht nahme in die Versicherungsbedingungen. An sich erscheint es emp fehlenswert, Versicherungen, die lange Jahre vordem 1. Januar 1918 bereits bestanden haben, beizubehalten. Ueber die Höhe des Goldwertes der zu zahlenden Prämie würde man sich alsdann mit der Versicherungsgesellschaft zu einigen haben. Da diese aber den Prozentsatz der Aufwertung der Versicherungssummen noch nicht kennt, wird man sich über die Prämienhöhe nicht so leicht klar werden können. Will man die Goldmarkprämie nicht zahlen, so ist es zweck mäßig, die Zahlung auf die alte Versicherung einzustellen und zu beantragen, daß die Versicherung in eine beitragsfreie umge wandelt wird. Man hat dann abzuwarten, bis die Regierung nähere Bestimmungen über diese Aufweitungsfrage erläßt. Bei eintretendem Todesfälle wird die Gesellschaft eine sofortige Zahlung kaum leisten, sondern die Ansprüche bei dem Treuhänder anmelden. Suchst einen Gehilfen Du So inseriere in der „U“*) •) Die UHRMACHERKUNST, das eigene Organ de« Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
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