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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (11. Juli 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 351
- ArtikelWohnungsnachweis 352
- ArtikelReichstagung der österreichischen Uhrmacher in Linz (Donau) 352
- ArtikelZur Frage der Detailkonzerne 354
- ArtikelDie Papiermark-Lebensversicherung und ihre Aufwertung 355
- ArtikelHamburg. Die Stadt unserer diesjährigen Reichstagung, 6.-10. ... 356
- ArtikelZeitmessung und Uhren im Spiegel der Geschichte (Fortsetzung) 358
- ArtikelWann kann der Vermieter die Aufhebung des Mietsverhältnisses ... 360
- ArtikelSteuerfragen 361
- ArtikelAus der Werkstatt 362
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 362
- ArtikelSchaufenster und Reklame 365
- ArtikelVerschiedenes 367
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren 368
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 368
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 368
- ArtikelMesse-Nachrichten 368
- ArtikelVom Büchertisch 368
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 368
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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362 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 27 Sächsische Gewerbesteuer Bei der „Arbeitgeberabgabe“, welche nach dem Gesetz am 15. und 25 jeden Monats abzuführen ist, genügt es, solange die Beträge nicht mindestens 10 Mk. erreicht haben, wenn die Abführung zu sammen mit der am 5. des folgenden Monats fälligen Abgabe erfolgt. Steuerbriefkasten Einkommen des Kommanditisten Frage: Ich bin Kommanditist einer Kommanditgesellschaft. Wie habe ich das daraus entstehende Einkommen zu versteuern? Antwort: Bei Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft gehört der Anteil am Geschäftsgewinn zum Einkommen aus Gewerbe betrieb. Die Kommanditgesellschaft als solche unterliegt nicht einer besonderen Einkommensteuer, sondern diese verteilt sich anteilmäßig auf die Träger der Gesellschaft, d. h. außer auf die persönlich haften den Gesellschafter auf die Kommanditisten. Als steuerbares Einkommen aus dem Gewerbebetriebe ist der für das Geschäftsjahr zu errechnende Geschäftsgewinn in Ansatz zu bringen. * Stundungsaiiträge und Verzugszuschläge Frage: Unter welchen Umständen kann dem Gewerbetreibenden Steuerstundung gewährt werden? Habe ich nach Stellung des An trags auf Stundung der Steuer Verzugszuschläge zu zahlen? Antwort: Bei der heutigen Notlage des Reichs soll nur in ganz besonderen Einzelfällen Stundung bewilligt werden. Sie wird regelmäßig abgelehnt werden, wenn nur die Absicht der Ver schleppung der Zahlung vermutet wird. ^ Stundung soll nur in Frage kommen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß Mittel nicht flüssig gemacht werden können. Wenn ferner die Veräußerung von Betriebsmitteln entweder die Aufrecht erhaltung des Betriebes gefährden würde oder nur zu Preisen er folgen könnte, die so außergewöhlich tief liegen, daß infolge des außerordentlich niedrigen Verkaufspreises dem Steuerpflichtigen ein größeres Opfer als die Steuerforderung bezweckt, auferlegt werden würde. Bevor zur Pfändung geschritten wird, soll ebenso geprüft werden, ob etwa die eben erwähnten Voraussetzungen vorliegen, ins besondere auch, ob ein Stundungsantrag bereits eingereicht ist Der Stundungsbescheid läßt manchmal lange auf sich warten und es ist häufig darüber Klage geführt worden, daß trotz des vor liegenden Stundungsantrages nachher Verzugszuschläge erhöhen wurden. Rechtzeitige Einreichung des Antrags ist wichtig. Wird dem Antrag stattgegeben, so werden nur Verzugszinsen erhoben. Stenertermine der zweiten Jnlihälfte 15. ]uli: Vorauszahlung auf die badische Gewerbesteuer. Schonfrist eine Woche. Näheres s. UHRMACHER. KUNST Nr. 20, S. 251. „ Zahlung der preußischen Grundvermögenssteuer für Juli nebst Zuschlag der Gemeinde. Schonfrist eine Woche. „ Zahlung der preußischen Hauszinssteuer; 500 °/ 0 der staatlichen Steuer vom Grundvermögen. Schonfrist eine Woche. Näheres s. UHRMACHERKUNST Nr. 19, S. 237. „ Lohnsteuer (erste Juli-Dekade). Markenkleben. „ Bayerische Hauszinssteuer. IT. lull: Ablauf der Schonfrist für Zahlung und Anmeldung der Einkommen-, Umsatz- und Luxussteuer. Letzter Tag zur Zahlung der Kirchensteuer. „ Ablauf der Schonfrist zur Zahlung der bayerischen- badischen und hessischen Gewerbesteuer. 22. ]uli: Letzter Tag für zuschlagsfreie Zahlung der preußi schen Grundvermögenssteuer und Hanszins- steuer für Juli. 25. Juli: Lohnsteuer (zweite Juni-Dekade). Markenkleben. 31. lull: Letzter Tag zur Abgabe der Luxussteuererklärung für das zweite Vieiteljahr. Auf dcrWcrkita tt I Werkhalter für kleinste Armbanduhren Unsere heutige Abbildung zeigt einen Werkhalter, der soeben von der Firma Ludwig & Fries, A.-G. in Frankfurt a. M., auf den Markt gebracht wird. Der neue Werkhalter ist für die kleinen und kleinsten Arm banduhrwerke bestimmt. Er eignet sich für Werke von 4 1 / 3 bis 11"'. Ein Zerkratzen der Metall zifferblätter und ein Beschädigen der Zeiger ist bei diesem neuen Halter vollständig ausgeschlossen. Das neue Hilfswerkzeug ist aus Messing gefertigt und besteht, wie aus der Abbildung ersichtlich, aus zwei Teilen, die in einem Scharnier vereinigt sind und mittels einer zylindrischen Stahlspirale klammerartig betätigt werden. * Der neue Werkhalter ist zum Preise von 1,50 Mk. von der genannten Firma zu beziehen. Entfernen festsitzender Scharnierstifte / In der „Schweizerischen Uhrmacher-Zeitung" empfiehlt ein Kollege das nachstehende Verfahren für den Fall, daß ein hait- näckiger Scharnierstift trotz Reibens des Scharniers und Anwendung der Scharnierpunzen nicht weichen will: Eine abgenutzte Carrelettefeile schleife man am Kopf derart zu, daß sich auf einer der schmalen Flächen schöne scharfe Kanten ergeben. Die Feile wird dann am anderen Ende, d. h. bei der Angel, in den Schraubstock gespannt, und zwar so fest, daß sie einem mäßigen, auf das vordere Ende ausgeübten Druck widersteht, durch einen Hammerschlag aber leicht zu bewegen ist. Man faßt nachher das Gehänse in die linke Hand und bietet der vorstehenden scharfen Kante das kleinere Scharnierende dar, so daß die Feile ziemlich geradwinklig mit dem Scharnier steht. Durch das obenerwähnte Spannen der Feile ist man in der Lage, den richtigen Punkt am Scharnierende mit aller Genauigkeit und Ruhe auszusuchen und festzuhalten, so daß die rechte Hand freibleibt, um zu einem einzigen trockenen Hammerschlag auf den Feilenkopf auszuholen, während die Linke die Schale kräftig anpacken kann und, einen Druck von unten nach oben ausübend, den Schlag mit aller Sicherheit erwartet. Hat man den Stift einmal zum Rutschen gebracht, so ist es ein leichtes, ihn dann mittels eines Scharnierpunzens weiterzustoßen, aber eben* auf dieses erste Rutschen kommt es an und zu diesem Zweck wird das beschriebene Werkzeug die beste Hilfe leisten. Seine Herstellung ist einfach, und von Kosten dürfte nur da die Rede sein, wo noch keine Metallbacken oder eine Spannklappe zur Schonung des Schraubstockes vorhanden sind. Es sei die Warnung wiederholt, daß Scharnierstifte immer von rechts nach links (Stellung Bügel gegen sich gerichtet) hinein- gestoßeu, also von links nach rechts ausgestoßen werden und daß Obengesagtes nicht die dreiteiligen Scharnierstifte bei besseren Gold schalen betrifft. Th. Roth. jmmaiVrräynnrfmrfitm AngermUnde-PrenzIau. (Zwangsinnung.) Am Sonn tag, dem 20. Juli, nachmittags i2 1 / 2 Uhr, findet in Prenzlau, Hotel Deutsches Haus, unsere Jahreshauptversammlung statt, wozu die Kollegen herzlichst eingeladen und gebeten werden, pünktlich und vollzählig zu erscheinen. Tagesordnung: 1. Verlesen der letzten Niederschrift, 2. Berichte, 3. Aufstellung des Haushaltungsplanes, 4. Beitragserhebung, 5. Delegiertenwahl, 6. Vorstandswahl, 7. Anträge, 8 Verschiedenes. In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Versammlung bitten wir nochmals um recht rege Beteiligung. Georg Reinicke, Oberm. I.A.: R. Stiller, Schriftf. Harburg. (Zwangsinnung.) Ordentliche Innungsversamm- lung am Dienstag, dem 15. Juli, nachmittags 2 Uhr, im Thüringer Hof, wozu die Mitglieder hierdurch eingeladen werden. E. Knupper, Obermeister.
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