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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (25. Juli 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 387
- ArtikelAuf zur Reichstagung 388
- ArtikelFest-Programm 389
- ArtikelWohnungsnachweis 390
- ArtikelHamburgs Schiffahrt nach dem Kriege 391
- ArtikelBilder aus dem Hamburger Rathaus 397
- ArtikelEin Gang durch die Hamburger Kunsthalle 398
- ArtikelWeitere Anträge zur Tagesordnung 400
- ArtikelSonderfahrt nach Helgoland 401
- ArtikelFlugzeug-Rundfahrten 401
- ArtikelBesichtigung der Michaeliskirche 401
- ArtikelLehrplan für die Meisterlehre und Vorschläge zu Aufgaben für ... 401
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 402
- ArtikelSteuertermine der ersten Augusthälfte 403
- ArtikelWirtschaftsverband der Optik führenden Uhrengeschäfte 404
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 404
- ArtikelMesse-Nachrichten 404
- ArtikelVerschiedenes 404
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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w ermmst ascsseagssas» Alleiniges und eigenes Organ des Zentralweranndes der Deutttnen llürmncher, E. sitz Holle (tnrnn) 49. Jahrgang Halle, am 25. Juli 1924 Nummer 29 Naohdruck sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmigung der Schriftleitung verboten Bekanntmachungen der Verbandsleitung Danksagung. Als „Deutschlandhilfe“ hat uns die Kollegenschaft der Uhrmacher in Wien anläßlich der Reichs tagung der Oesterreichischen Kollegen in Linz den Betrag von 3 Mill. Kr. übergeben. Wir sprechen auch an dieser Stelle den österreichischen Kollegen unseren herzlichsten Dank für diese Hilfe aus. Erblicken wir doch in der Dar bringung dieser Gabe den besten Beweis dafür, daß echte Kollegialität und Kollegenhilfe an keine Landesgrenze ge bunden ist. Zur Beachtung. Die Firma Kälberer & Bäuerle, G. m. b. H., Uhrengroßhandlung und Fabrikation, Stuttgart, Johannesstraße 14, läßt durch ihre Reisenden Tischuhren und Armbanduhren bei Nichtfachleuten, unter anderem bei Buchbindern, anbieten. Es handelt sich also um eine Firma, die für den Einkauf für Uhrmacher nicht in Frage kommt. Rechtsschutz. Ein Mitglied des Zentralverbandes war wegen einer Reparaturforderung an einen Schupo beamten von diesem zur Anzeige gebracht worden, und zwar wegen Betrugs. Die Anzeige erfolgte offenbar nur aus Aerger über den Reparaturpreis, da von einem Betrug keine Rede sein konnte. Da es sich um eine Angelegenheit handelte, die für unser Gewerbe grundsätzlich von Bedeutung ist, haben wir den Rechtsschutz unseres Mitgliedes über nommen. Wie uns der von uns beauftragte Anwalt mit teilt, ist in dem Gerichtstermin Freisprechung des Kollegen erfolgt. Im weiteren waren zwei Mitglieder wegen Uebertretung der Preisschilderverordnung angeklagt. Auch hier hatten wir den Rechtsschutz übernommen. Beide Kollegen wurden freigesprochen, und zwar der erste in der ersten Instanz, und im zweiten Falle in der Berufungsinstanz. Vollmachten für die Reichstagung. Wir haben allen Unterverbänden vor einiger Zeit Vollmachtsformulare zur Verteilung an die angeschlossenen Vereinigungen übersandt. Es ist dringend notwendig, daß uns diese Vollmachten um gehend zugeschickt werden, damit wir die Abgabe der Stimmkarten vorbereiten können. Wir bemerken ausdrück lich, daß jede Vereinigung mindestens eine Stimme hat; je 50 Mitglieder zählen eine weitere Stimme. Die Vereini gungen haben das Recht, entweder eigene Delegierte zu entsenden, was auf jeden Fall sehr zu empfehlen ist, oder die Vollmachten auf einen Kollegen auszustellen, den sie mit der Vertretung auf der Reichstagung beauftragen wollen. Wir richten das dringende Ersuchen an alle Vereinigungen, die Vollmachten, sofern sie noch nicht in ihre Hände gelangt sind, von den Unterverbänden anzufordern und uns aus gefüllt umgehend einzuschicken. Anträge zur Reichstagung. Außer den schon in Nr. 26, 27 und 28 veröffentlichten Anträgen, sind noch folgende Anträge bei uns eingegangen: Landesverband badischer Uhrmacher: 1. Die Reichstagung wolle beschließen, daß sämtliche Uhren fabriken ihre Fabrikate mit einer Nummer oder Kennzeichen ver sehen, damit jederzeit der Nachweis erbracht werden kann, an wen die Fabrikate geliefert wurden, sowie von wem die Fabrikate her stammen. 2. Der Zentralverband wolle Maßnahmen beschließen, wie end lich dem Privatverkauf seitens der Fabrikanten und Grossisten Ein halt geboten werden kann. 3. Welche Maßnahmen sind gegen die Verkaufsstellen der Thüringer Uhrenfabrik vorgesehen ? 4. Die Erhebung der Steuern ist unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Kleinhandwerker vorzunehmen und derart zu ge stalten, daß seitens der Finanzämter die Steuer errechnet wird und nicht nach langwierigen und für den Laien unverständlichen Pro blemen verfahren wird. § 5. Diejenigen Firmen, die gegen die Beschlüsse des Zentral verbandes oder der diesem unterstellten Unterverbände verstoßen; dürfen zu keiner Ausstellung, die an unseren Tagungen stattfinden, teilnehmen ; auch ist die Aufnahme von Annoncen in den Festbüchern nicht zulässig. 6. Die Lehrzeit für Uhrmacherlehrlinge ist auf 4 Jahre fest zusetzen. 7. In Geschäften, wo dem Inhaber die Befugnis zur Anleitung von Uhrmacherlehrlingen nicht zusteht, darf nur ein Uhrmacher gehilfe mit besonderer Befugnis die Ausbildung des Lehrlings ausüben. 8. Jeder Lehrherr darf nur zwei Lehrlinge zu gleicher Zeit ausbilden, damit die möglichst gewissenhafte Ausbildung nicht ge fährdet wird. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (EinheitSTerband) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor
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