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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (1. August 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Goldmarkeröffnungsbilanz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Edelmetallmarkt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- ArtikelWillkommen in Hamburg 405
- ArtikelProgramm zur Reichstagung 406
- ArtikelWohnungsnachweis 406
- ArtikelDie Deutsche Seewarte im Dienste der Uhrmacherkunst 407
- ArtikelDie Hamburger Seewarte in Bergedorf und ihr Zeitdienst 408
- ArtikelVerspätet eingegangene Anträge zur Reichstagung 414
- ArtikelDie Uhr der Michaeliskirche in Hamburg 414
- ArtikelKünstliches Gold 416
- ArtikelDer lebendige Schmuck 417
- ArtikelDie Pforzheimer Uhrenindustrie 418
- ArtikelDie Herstellung der Doublégehäuse 419
- ArtikelEin Gang durch eine Pforzheimer Uhren- und Gehäusefabrik 421
- ArtikelWo soll die nächste Reichstagung sein? 424
- ArtikelSteuerfragen 425
- ArtikelVerspätet eingegangene Anträge zur Reichstagung 427
- ArtikelSprechsaal 427
- ArtikelNauener Koinzidenzsignale 428
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 429
- ArtikelWirtschaftsverband der Optik führenden Uhrengeschäfte 430
- ArtikelGlasschutzvereinigung der Uhrmacher Ostthüringens und des ... 431
- ArtikelVerschiedenes 431
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 432
- ArtikelVom Büchertisch 432
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 432
- ArtikelAnzeigen XXVII
- ArtikelGoldmarkeröffnungsbilanz XXVIII
- ArtikelEdelmetallmarkt XXVIII
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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XXVIII DIE UHRMACHERKUNST Nr. 30 GoIdmarkerOffnnngsbilanz Dr. H. Durch die Verordnung über Goldbilanzen ist dem Kaufmann die'Pflicht auferlegt worden, sich Klarheit zu verschaffen über den Stand seines Vermögens an einem bestimmten Stichtage in Goldmark. Gleichsam als wenn eine neue Periode in dem Geschäftsbetrieb beginnt, soll — gleichgültig ob die Anschaffungs- oder Herstellungspreise höher oder niedriger sind — auf den Stichtag der Eröffnungsbilanz festgestellt werden: Was ist vorhanden in Goldmark? Eröffnungsbilanz und Eröffnungsinventar sind frühestens für den 1. Juli 1923 uni spätestens für den 1. Januar 1924 oder, falls das neue Geschäftsjahr mit einem späteren Zeitpunkt beginnt, für diesen Zeitpunkt aufzustellen. Hierüber sind bereits einige Erläuterungen im SND Nr. 221 unter Goldbilanzen und Inventare zu Steuerzwecken gegeben. Wer sein Geschäftsjahr mit dem 31. März 1924 beendet, kann z. B. 1. Januar 1924 oder 1. April 1924 die Eröffnungsbilanz aufstellen. Ist Kalender- und Geschäftsjahr identisch, so muss die Aufstellung spätestens mit dem 1. Januar 1924 als Stichtag erfolgen. Beginnt das Geschäftsjahr in der Mitte des Kalenderjahres, so kommen insbesondere drei Termine in Frage: 1. Juli 1923, 1. Januar 1924 und 1. Juli 1924. Erfolgt die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zu einem vor dem 1. Januar 1924 liegenden Zeitpunkt etwa wie im letzten Beispiel zulässig auf den 1. Juli 1923, so darf kein höherer Wert als der vom 1. Januar 1924 eingesetzt werden. Wenn in der zwischen dem Bilanzstichtage und der Bilanzaufstellung liegenden Zeit Forderungen getilgt worden sind, so sind sie höchstens mit dem gezahlten Goldmark betrage einzusetzen. Für Forderungen, die nicht getilgt sind, ist höchstens der Goldmarkwert, der ihnen am 1. Januar 1924 beizumessen war, anzusetzen. In der handelsrechtlichen Eröffnungsgoldbilanz sollen also die Wertansätze nicht über die Werte am 1. J a n u a r 1924 hinausgehen. Der Zeitpunkt, für den die Auf stellung erfolgt (nicht der Tag der Bilanzautstellung), ist massgebend für den Wertansatz der Vermögensgegenstände und der Schulden. Die Vor schriften der dritten Steuernotverordnung (siehe hierzu SND 223 „Auf wertung und Aufwertungsstelle“) sind zu berücksichtigen und zwar auch dann, wenn der Stichtag der Eröffnungsbilanz vor ihrem Inkrafttreten, 14. Februar 1924, gelegen ist. Zweifelhafte Forderungen sind mit einem Werte, den sie wahrscheinlich erreichen werden, einzusetzen; Forderungen, die als uneinbringlich zu gelten haben, sind abzuschreiben. Angenommen der Stichtag für die Eröffnungsbilanz solider 1. Januar 1924 sein; die Aufstellung selbst findet am 1. Juni statt. Wäre der Wert für einen Gegenstand am 1. Juni 1924 600 Mk., derselbe Gegenstand aber hätte am 1. Januar 1924 nur einen Wert von 500 Mk. gehabt, so ist letzterer Wert in der Regel einzusetzen. Für den vorher bereits erwähnten Fall der Aufstellung der Bilanz zu einem vor dem 1. Januar 1924 liegenden Termin sollen die Wertansätze an den beiden folgenden Beispielen gezeigt werden: 1. Stichtag der Eröffnungsbilanz: 1. Oktober 1923. Es bestand eine Papiermarkforderung in Höhe von 10 Billionea Reichsmark. Der Schuldner tilgte diese Forderung durch Rückzahlung von 10 Billionen Papiermark am 15. Oktober 1924. Am Bilanzstichtage hatte die Forderung einen Gold markwert (1 G.-Mk. = 60 Millionen) von etwa 160000 Goldmark. Zurück gezahlt wurde die Forderung mit etwa 11000 G.-Mk. (1 G.-Mk. == 11 Milli arden). Diese Forderung darf nur mit dem Goldmarkwert im Z.e itpunkt der Rückzahlung, also mit 11 000 G.-Mk., und nicht mit 160 000 G.-Mk. in die Goldmarkeröffnungsbilanz eingesetzt werden. 2. Stichtag, wie zu 1: 1. Oktober 1923. Es waren Aussenstände für gelieferte Waren in Höhe von 10 Billionen Papiermark vorhanden. Würden diese Forderungen mit dem Goldmarkwert vom 1. Oktober einzusetzen sein, so wären dies 160000 G.-M. unter Zugrundelegung von 1 G.-M. = 60 Millionen Papiermark. Waren die Foiderunger. nicht getilgt, bestanden sie also noch im Zeitpunkte der Bilanzaufstellung, so dürfen sie nicht mit dem Goldmarkwert am Stichtage der Eröffnungsbilanz, sondern höchstens mit ihrem Gold markwerte vom 1. Januar 1924 angesetzt werden. Das wären dann nur 10 G.-M. An zwei weiteren Beispielen wollen wir zu zeigen suchen. wie Hypothekenschulden und Hypotheken forderungen in der Er öffnungsbilanz in Erscheinung treten. Der Stichtag der Eröffnungsbilanz sei wieder der 1. Oktober 1923. 1. Eine am 1. Juli 1920 aufgenommene Hypothekenschuld besteht noch, wie angenommen wird, in Höhe von 50000 Papiermark. Der Gläubiger ist noch derselbe, der das Hypothekendarlehen gegeben hat. Es ist zuerst der Goldmark wert für die 50000 Papiermark am 1. Juli 1920 zu ermitteln. Derselbe beträgt 5540 G.-M. hiervon 15% Aufwertung, ergibt 831 G.-M. Während der Goldmarkwert für die Hypothek vor der Aufwertung am 1. Oktober 1923 gleich Null war, muss sie doch mit dem Aufwertungs betrage, wie dies auch der kaufmännischen Praxis entspricht, angesetzt werden. 2. Eine am 1. März 1923 gewährte hypothekarisch gesicherte Darlehns forderung ist bis zum Stichtage der Eröffnungsbilanz nicht zurückgezahlt worden. Sie besteht noch in Höhe von 10 Millionen Papiermark, die am Tage der Gewährung des Darlehns einen Goldmarkwert von 1840 G.-M. hatten, wovon 15% Aufwertung eintritt, so dass 276 G.-M. in die Bilanz einzusetzen wären. Inwieweit infolge der erst im Jahre 1932 zu erwartenden Rückzahlung und infolge der geringen Verzinsung eine Herabminderung des Wertansatzes für diese Hypothekenforderung zu erwägen ist, bleibt dahingestellt; jedenfalls bedeutet für den Kaufmann diese Art Aufwertung nicht 15%, sondern vielleicht nur 8 bis 10%. Gegenstände des umlaufenden Betriebsvermögens, z. B. Waren, sind mit dem Goldmarkwert am Bilanzslichtage einzusetzen. Liegt der Stichtag der Eröffnungsbillanz vor dem 1. Januar 1924 und war der Wert der Waren am Stichtag höher als am 1. Januar 1924, so kann höchstens der Wert vom 1. Januar genommen werden. Eine Abschrift der Eröffnungsbilanz soll dem Finanzamt bis zum 15. August d. J. an Stelle einer Goldbilanz zu Steuerzwecken eingereicht werden; auf die Steuergoldbiianz wird also verzichtet. Ist bis zum 15. August eine Goldmarkeröffnungsbilanz noch nicht aufgestellt worden, so kann der Antrag auf angemessene Verlängerung der Vorlagefrist gestellt werden. Es kann aber auch eine Vermögens aufstellung ,nach Art und Menge (Inventar) ohne Bewertung aut den 1. Januar 1924 oder auf einen zwischen dem 30. Juni und dem 31. De zember 1923 befindlichen Zeitpunkt eingereicht werden. Hieraus ergiebt sich, dass kein allgemein gültiger Termin für die Aufstellung der Gold markeröffnungsbilanz durch die Bilanzverordnung vorgeschrieben ist, es wird ledighch bestimmt, dass die bis zum 15. August 1924 aufgestellte Handelsbilanz einzureichen ist. Dass die Bilanz bis zu diesem Täge aber unter allen Umständen aufgestellt sein muss, ist damit nicht gesagt, ihre Aufstellung wird aber je nach dem Geschäftsbetrieb so bald als möglich zu erfolgen haben. Sdtramberg. Herr Direktor Paul Gunsser von der Hamburg- Amerikanischen Uhrenfabrik wurde von der Trauernachricht betroffen, dass sein ältester Sohn in Hongkong, wo er als Kaufmann auf wichtigem Posten mit der Wahrnehmung deutscher Interessen betraut war, dem Typhusfieber erlegen ist. Herr P. Gunsser jr. stand erst im 26. Lebensjahre. Edelmetallmarkt / Ank&ufskurae der Sohmelz-, Probier- und Sohelde-Anit< Deutaoher Goldaohmlede, E. G. m. b. H., Leipzig, Windmühlenstr. 44. Per Gramm in Goldmark. 25. 7. 26. 7. 25. 7. 26. 7. G. 1000 . . 2,70 2,70 20 Mk.-St. . 20 — 20,- Bruch 900 . 2,25 2,25 S. 1000 . . 0,086 0,086 „ 750 . 1,86 1,86 Bruch 900 . 0,070 0,070 „ 585 . 1,40 1,40 „ 800 . 0,062 0,062 „ 333 . 0,78 0,78 Platinbruch. 13,00 13,00 Edelmetallpreise In Berlin* Grosshandelspreise mitgeteilt von Bischoff & Schulze in Berlin W 50, (Ansbacher Strasse). In Billionen Zwanzig- Feingold Barrensllber 0,900 Platin Datum markstflck pro Oramm pro kg Fein pro Oramm 0 R O R O R O B 24. 7. 24 20 20,50 2,78 2,82 90 92 14,25 14,75 25. 7. 24 20 20,50 2,78 2,82 90 92 14,25 14,75 Edelmetallpreiae bank, Zweigniederlassung in Pfonheim* Darmstädter und National- Pforzheim. Preise in Billionen. Datum Barrengold p. Oramm Feinsilber p kg Platin p . Gramm Oeld Brief Oeld Brief Oeld Briet 21. 7. 24 2,785 2,8 90,5 91,5 14,5 15,00 22. 7. 24 2,785 2,8 90,5 91,5 14,5 15,00 24. 7. 24 2,785 2,8 90,5 91,5 14,75 15,25 26. 7. 24 2,78 2,8 90,5 91,5 14,7 15,20 Beilagen Der heutigen Nummer sind beigefügt das Ausstellerver zeichnis zur 11. Jugosi-Messe in Stuttgart; ein Prospekt der Geldschrankfarik C. Ade Inh. H. Kade in Berlin-Reinickendorf. Die nächste Hummer erschein! m 8. Aue. Schlufitoe für Anzeigen am 2. August früh 8 Uhr am 4. August früh 8 Uhr Verlag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband), E.V., Halle (Saale) — Gesamtleltung W. König ln Halle fSaalel Verantwortl. Schriftleiter A. Scholze ln Halle (Saale)
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