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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (8. August 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aktenstücke zur mittelfränkischen Uhrmachereigeschichte (2)
- Autor
- Gümbel, Alb.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 433
- ArtikelZeitmessung und Uhren im Spiegel der Geschichte (Fortsetzung) 434
- ArtikelBetrachtungen über die Lage der Schweizer Uhrenindustrie 436
- ArtikelDas elektrische Pendel von Jamin 437
- ArtikelAktenstücke zur mittelfränkischen Uhrmachereigeschichte (2) 438
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 440
- ArtikelAmerikanische Patentneuigkeiten 442
- ArtikelSteuerfragen 443
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 444
- ArtikelSchweizer Laboratorium zur wissenschaftlichen Uhrenforschung 446
- ArtikelVerschiedenes 446
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 447
- ArtikelMesse-Nachrichten 447
- ArtikelVom Büchertisch 447
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 447
- ArtikelDie Rochuskapelle 448
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 31 DIE UHRMACHERKUNST 489 Auf der Rückseite: Gnädst. erforderter Unterthanigst. und ohnmaßgebl. Vorschlag Ober- und Stadtvogts auch Bürgermeister und Raths alhier zu Onolzbach, wie der Uhrmacher von Barttenkirchen, der sich hieher begeben und die Uhrn im gantzen Fürstenthumb in guten Stand richten und erhalten will, ohne merklichen Schaden deß Landes salariret werden könte, d. d. 29. April A° 1715. 3 Zeugnis von Obervogtamt und Rat der Stadt Ansbach für den Uhrmacher Adolph Rosenbusch daselbst über die Erlangung des Bürgerrechts. 1733, 9. Oktober, Konzept. Nachdem Adolph Rosenbusch, ein Uhrmacher von Barby im Magdeburgischen geburttig, sich eine zeitlang all- hie enthalten und uff seiner erlernten Profeßion gearbeitet, so nach auch sich hieselbst verheyrathet und anbey gebetten hat, daß Er zum Bürgerrecht gelangen möchte, worinn man auch ihme um so weniger entstehen wirdt, alß Er sich die Hoffnung machet, sowohl hier alß anderwärts auff con- venable arth seine Nahrung und Außkommen durch seine Handthierung zu erlangen, alß ist ihme Rosenbuschen uf sein geziemendes ansuchen, umb sich an orth und Enden, wo Er deßen allenfalls bedorfftig were, legitimiren zu können, dieses Certifikat ertheilet worden mit der ex officio ge schehenden Versicherung, daß man nicht ermangeln werde, den hierauf machenden regard in allen fällen zu reciprociren. Urkundl. aber haben dieses gewohnl. unterschrieben und besiegelt. Onoltzbach, den 9. pctbr., Ao. 1733. (L. S.) Johann Christoph Schnitzer. (L. S.) Burgermeistere und Rath. Außen: Attestatum vor Adolph Rosenbusch von Barby im Magdeburg[ischen] d. d. 9. octbr. 1733. 4- Der sächsisch-koburgische Hofuhrmacher Georg Stalpp in Koburg bittet das Schloßer-, Uhr- etc. Handwerk in Ansbach, ihm ein Zeugnis über die Ablegung seiner Lehrjahre bei dem ansbachischen Hofuhrmacher Jakob Gattino auszustellen. i73 6 > 7. Juni. Original. Hochedle, Hochgeehrteste Herren! Daß ich gegenwertige Zeilen an Ihnen ergehen laße, verursachen einige von einem boshaften verleumbder wieder mich ausgestosene Reden, anerwogen derselbe mich einen losen dovon gelauffenen Buben gescholten hat. Wann ich nun aber meine, einem rechtschaffen erlernten Uhrmacher zukommende 6 Lehrjahre ehrlich und getreulich bereits vor 24 bis 25 jahren bey dem seel. verstorbenen hochfürstl. Onoltzbach[ischen] Hoff Uhrmacher Jacob Gattino aus gestanden und dieselben mich in dem hochlöbl. Handwercks Buch als einen Groß- und Kleinen Uhrmacher ein- und aus geschrieben finden werden, weswegen ich solche gegen mich ausgestosene Injurien als ein ehrlicher Mann ohnmöglich er dulten kan, und aber mein gewesener Lehr Printz. Herr Jacob Gattino, weilen Er vor vielen Jahren bereits verstorben ist, mir mit einem glaubwürdigen attestat nicht behilfflich sein kan, jedoch aber bey gegenwärtiger affaire eines solchen benöthiget bin, als ergehet an das Hoch Edle Handwerck hier durch mein gehorsames Bitten, mir mit einem von Ihnen sämtl. unterschriebenen und mit dero Handwerks Insiegel bedrucktes attestat mit nechster Post gütig und hochgeneigt an die Hand zu gehen, der ich nicht allein die desfalls ver ursachende Bemühung und auflauffende Unkosten sogleich, wann ich vorfiero, wie hoch sich solche belauffen, werde benachrichtiget seyn, mit nechster Post unter gehorsamen Danck übersenden, sondern auch dovor jederzeit mit aller Hochachtung beharren werde. Coburg den 7. junii 1736. Eines hoch Edlen Handwercks dienstbeflißenster Daniel Georg Stalpp, Hochfürstl. S. S. Coburg. Hoff Uhrmacher. (P. S.) Ingleichen werden dieselben ersuchet mir gütige Nachricht zu ertheilen, wie hoch ein förmlicher und ordentlicher Lehr-Brief Kommen möge, inmaßen ich ge sonnen bin, mir ebenfalls einen überschicken zu laßen. Adreße: An das Hoch Edle Schloßer-, Uhr-, Büchß- und Windenmacher- etc. etc. Handwerck, meinen hoch geehrtesten Herren in Onoltzbach. 5- Antwort des ansbachischen Zunftrichteramtes auf das Schreiben Nr. 4. 1736, 20. Juni. Koncept. Auff beschehenes Ansuchen Daniel Georg Stalps, hochfürtl. Sachsen-Coburg[ischen] Hoff Uhrmachers, um Mittheilung eines wegen seines ehrlich erlernten Handwercks benöthigten Attestati wird nach deßfallßiger Vernehmung deß allhiesigen E. Schloßer-, Uhr-, Büchsen- und Windenmacher- Handwercks hiemit attestiret, daß selbiger ein gelernter Uhr macher und auff solchem Handwerck allhier bey einem ziinfftigen und ehrlichen Meister aufgedungen worden sey, wie man ihme dann auff sein Verlangen einen förmlichen Lehrbrieff gegen die Gebühr zu ertheilen, ohnermangeln wird. Onoltzbach den 20. juni 1736. (L. S.) Johann Christoph Schnitzlein J ). 6. Befehl des markgräfl. ansbach. Hofrates an sämtliche Oberämter, das dem Uhrmacher Joh. Gottlieb Hencke in Ansbach erteilte Privileg, alle öffentlichen Uhren im Fürstentum fertigen und reparieren zu dürfen, btr. 1755, 28. Mai. Abschrift 2 ). Nachdeme man zu mehrerer Handhab- und Befolgung des dem dahießigen Groß Uhrmacher Johann Gottlieb Henckel wegen der ihme in dießen hochfürstl. Landen ganz allein überlaßenen Fertig- und Reparirung der öffent lichen Uhren verliehenen Privilegii und der dießhalben bereits unterm 5. Dec. 1746, 12. May 1751 und 30. Apr. h[uius]a[nni] 1) Bei den Akten befindet sich ein zweiter Wortlaut des „Attestatum", der aus nicht ersichtlichen Gründen dann in den obigen geändert wurde. Da diese Fassung noch einige weitere Daten bietet, so sei hier noch angefügt: „Demnach der hochfürstl. Sachsen - Coburg. Hoff Uhrmacher Daniel Georg St alp mittelst eines unterm 7. huius anhero erlaßenen Schreibens die geziemende Ansuchung gethan, daß ihme wegen seines bey weiland Meister Jacob Gattino, gewesten hiesigen Hoff Uhrmacher, ehrlich erlernten Uhrmacher Handwercks ein beglaubtes (!) Attestat ertheilet werden möchte, und dann hierauff die an gewöhnl. Gerichts Stelle vor unß erschienenen Geschworenen E. E. Schloßer-, Uhr-, Büchsen- und Windenmacher-Handwercks bey ihren Bürgerlichen] Pflichten außgesagt, auch zugleich mit ihrem, uns vorgelegten Handwerks Register erwiesen und dargethan haben, daß obgemeldter Daniel Georg Stalp bey dem gleichfallß schon erwehnten Meister weyl. Jacob Gattino Sechß Jahr in der Lehre gestanden und den 5. Febr. 1705 vor offener Laden und in Beyseyn der damahligen Geschwohrnen ein-, dann den 26 Mart. 1711 wiedernmb vor offener Laden auß- geschrieben und alß ein außgelernter Klein- und großer Uhrmacher freygesprochen, anbey wieder deßen rechtmäßige Auslernung nichts eingewendet worden sey; Alß haben wir keinen Anstand gefanden dem Petenten in Seinen Sachen zu willfahren, wie wir Ihme dann zu urkund deßen gegenwärttiges, von Zunft Richteramts- und Hand wercks wegen subscribirt- und gesiegeltes Attestat hiemit wißentlich ertheilen mit der Versicherung, daß ihme auf sein Verlangen und gegen sogleich entrichtende Gebühr der Lehrbrief in forma consueta ebenfallß nicht versaget seyn solle. Onoltzbach den 20. juni 1736. [Auf der Rückseite: Attestatum vor Georg Daniel Stalpen des Uhr macher Handwercks 1736. nb. ist geändert worden ] 2) Staatsarchiv Nürnberg, Regierungsakten, Rep. 232, Nr. 6368.
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